Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 185

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Die Photovoltaik-Branche ist auch ein wichtiger Wirtschaftszweig. Die Wachstumszah­len sind beeindruckend: innerhalb von 10 Jahren stieg die Anzahl der Beschäftigten in diesem Bereich in Österreich von unter 100 auf gegenwärtig 1.800 Personen. In aus­gewählten Nischen der Photovoltaik-Wertschöpfungskette ist es mittlerweile drei heimi­schen Unternehmen gelungen, sich an der Weltmarktspitze (zwei Weltmarktführer und ein Weltmarktzweiter) zu etablieren.

Im Vorjahr wurden in Österreich etwa 7 MW Photovoltaik installiert. Mit insgesamt 30 MW installierter Leistung lag Österreich per Jahresende 2008 an 9. Stelle aller 27 EU-Staa­ten. Im Jahr 2009 wurde bereits eine weitere Förderaktion in Höhe von € 18 Mio. abge­wickelt. Um eine kontinuierliche Fortführung des Ausbauprogramms in Österreich ge­währleisten zu können, muss auch 2010 eine ausreichende Dotierung der Förderung im Klima- und Energiefonds erfolgen. Weiters muss auch die Deckelung bei der Förde­rung von Strom aus Photovoltaik im Ökostromgesetz in Frage gestellt werden.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden Antrag:

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat hat beschlossen:

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, die Investitionsförderung für private Photovoltaikanlagen bis 5 KW/peak im Rahmen des Klimafonds auszubauen und bereits für das Jahr 2010 mit 35 Millionen Euro zu dotieren. Gleichzeitig sollte die Höhe der Einzelförderung pro KW/peak der Entwicklung bei den Investitionskosten angepasst werden. Das Procedere der Antrags­einreichung ist aufgrund des großen Interesses und der bisherigen Erfahrungen zu adaptieren.

Der Bundesminister für Wirtschaft, Jugend und Familie wird aufgefordert, im Zuge einer weiteren Novellierung des Ökostromgesetzes im Jahr 2010 der aktuellen Ent­wicklung Rechnung zu tragen und dem Nationalrat eine Öffnung bei der bestehenden Deckelung der Förderung von Strom aus Photovoltaik zur Beschlussfassung vorzu­schlagen, wobei Effizienzkriterien im Hinblick auf den Stand der Technik für diese Anla­gen als Fördervoraussetzungen festzulegen sind.“

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Präsident Fritz Neugebauer: Die Anträge sind ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.

Herr Kollege Hofer, die Wortschöpfung „rhetorischer Rülpser“ ist auch mir neu. (Heiter­keit im Saal.) Ich hoffe, dieser Begriff verfestigt sich nicht. Aber ich gebe Ihnen die Chance, das Wort „Blödsinn“, das Sie in eine bestimmte Richtung pauschal gesagt ha­ben, zurückzunehmen. (Abg. Ing. Hofer: Also es war ein rhetorischer Ausrutscher und kein Rülpser!) – Das ist so akzeptiert. (Abg. Grosz: Entschuldigung angenommen!)

Zu Wort gelangt nun Herr Bundesminister Dr. Mitterlehner. – Bitte, Herr Bundesmi­nister.

 


18.52.15

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf an das anknüpfen, was einer meiner Vorredner schon gesagt hat. Mit diesem Gesetz, das jetzt zum zwei­ten Mal beschlossen wird, verbinden sich nicht nur positive Erwartungshaltungen, son­dern teilweise sehr gemischte Gefühle.

 


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