Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung / Seite 261

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 30. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. 3 Minuten gewünschte Re­dezeit. – Bitte.

 


22.19.46

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine Herren Bundesmi­nister! Meine Damen und Herren! So einfach Sonnentanken auf Knopfdruck ist, so ge­fährlich ist es auch. Daher ist es gut, dass wir heute europäischen Beispielen folgen – etwa Deutschland, Italien und Frankreich – und auch in Österreich die Benutzung von Anlagen zur Bestrahlung der Haut mit künstlicher UV-Strahlung für Kinder und Jugend­liche verbieten.

Es gibt eine Reihe von internationalen Untersuchungen in medizinischen Richtungen, in technischen Richtungen, die zu eindeutigen und denselben Ergebnissen kommen und allesamt die Gefährlichkeit dieser technischen Geräte bestätigen. Eine Untersu­chung in Großbritannien zeigt, dass Melanome die häufigste Krebsart bei Frauen im Al­ter zwischen 20 und 30 Jahren sind, und es ist auch interessant, dass sich der Anstieg der Krebserkrankungen proportional zum Solarienbesuch desselben Personenkreises verhält. Es kommt in den Untersuchungen auch zum Ausdruck, dass unter 30-jährige Benutzer von Solarien ein um 75 Prozent höheres Krebsrisiko habe.

Auch der Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Dermatologie, Professor Pe­hamberger, berichtet, dass in Österreich jährlich etwa 2 000 Personen am Schwarzen Hautkrebs erkranken und dass es 300 bis 400 Todesfälle im Jahr gibt, sowie auch, dass der Weiße Hautkrebs die häufigste Krebsform bei uns ist, mit einer jährlichen Steigerungsrate von 7 bis 10 Prozent.

Die UV-Strahlen sind, ob es natürliche oder künstliche Strahlen sind, allesamt schäd­lich für die menschliche Haut, und sie wirken in mehrfacher Hinsicht. Sie wirken direkt durch Hautschäden, durch Verbrennungen der Haut, und sie wirken in der Form, dass sie das Immunsystem schwächen und dass damit auch der körpereigene Krebsschutz geschwächt wird.

Messungen an verschiedensten Gerätschaften im Ausland und bei uns bestätigen, dass bei fast allen Geräten die Strahlenstärke zu hoch ist, dass sie bei einer großen Zahl wesentlich zu hoch ist und dass die Gerätschaften fast alle im Sonnenbrand aus­lösenden Bereich arbeiten.

Der Antrag wird also, wie erwähnt, ein Verbot für Kinder und Jugendliche zum Aus­druck bringen. Es wird laut diesem Antrag auch die Evaluierung der Schutzvorschriften vorgesehen sein. Daraus wird sich die Möglichkeit ergeben, auch Fehlmeinungen auf­zuklären, wie etwa die, dass es Sinn macht, vor Antritt eines Urlaubes ein Solarium zu benutzen; dies führt aber nur dazu, dass die Haut einer zusätzlichen Strahlendosis ausgesetzt wird. Oder es wird dem Solarium eine Prävention gegen depressive Ver­stimmungen zugeschrieben; auch dafür gibt es aus pharmakologischer Sicht keine Be­stätigung. (Ruf bei der SPÖ: Zeit!)

Es ist aber trotzdem sinnvoll, auch subjektive Gefühle ernst zu nehmen, um mögliche und auch wirksame Alternativen aufzuzeigen, die es zweifellos durch Sport, medizi­nisch durch Medikamente oder auf pflanzlicher Basis gibt (Beifall des Abg. Riepl), Al­ternativen, die unschädlich sind und die ins Bewusstsein der Menschen zu bringen sind. Der heutige Beschluss wird uns die Möglichkeit dazu geben. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.24

 


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