Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 14

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Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Frau Ministerin, Sie betonen, es wird in kein laufendes Verfahren eingegriffen. Erklären Sie mir: Warum setzen Sie sich mit dem Anwalt des ehemaligen Finanzministers Karl-Heinz Grasser ins Kaffeehaus? Und bitte erklären Sie mir außerdem, warum Sie nicht auch Hausdurchsuchungen beim ehemaligen Finanzminister vornehmen ließen und warum Sie die Staatsanwaltschaft nicht aufstockten, obwohl ein derartig komplexes Beziehungsgefüge aufgedeckt werden muss!

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Frau Abgeordnete, ich habe das schon mehrmals betont: Das berühmte Treffen im Theatercafé war kein Treffen. Ich habe damals nicht gewusst, dass Herr Dr. Ainedter im Lokal ist. Und noch einmal: Wenn man mich kennt, vor allem Leute, die mich als Richterin kennen, wissen ganz genau, dass Interventionen überhaupt keinen Sinn haben.

Es ging damals um eine Akteneinsicht. Und ich habe ihm damals gesagt: Bitte, Herr Dr. Ainedter, ich mische mich in anhängige Verfahren nicht ein. Und so war es. Das sagt er ja selbst auch. Und mehr ist da nicht.

Noch einmal: Es werden bei uns wirklich alle gleich behandelt. Das setze ich voraus und das ist mir ein großes Anliegen. Das entspricht auch meinem richterlichen Selbst­verständnis. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Mag. Stefan, bitte.

 


Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich darf trotzdem noch einmal nachfragen, auch wenn bei Ihnen Interventionen keinen Sinn haben: Ist Ihnen bekannt, dass es an sich Interventionen gegeben hat – bei Ihnen oder an anderen Stellen – in diesem Zusammenhang?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Herr Abgeordneter, es gibt immer wieder Interventionsversuche, nur sind diese bei mir erfolglos. Das ist so. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Jury, bitte.

 


Abgeordneter Josef Jury (ohne Klubzugehörigkeit): Guten Morgen, Frau Minister! In Ihrer Anfragebeantwortung haben Sie gerade gesagt, dass Ermittlungsverfahren nicht öffentlich sind. Wie kann es immer wieder vorkommen, dass Ermittlungsergebnisse in einschlägigen Magazinen genannt werden (der Redner hält eine Ausgabe von „NEWS“ in die Höhe), sei es der BUWOG-Skandal, sei es der Hypo-Skandal, sei es der große Skandal um Finanzminister Grasser? Wie geht das?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Herr Abgeordneter, ich bin ganz Ihrer Meinung. Ich finde es nicht gut, wenn Aktenteile in den Medien auf­scheinen. Das finde ich sogar sehr schlecht und das ist kontraproduktiv und kann laufende Ermittlungen gefährden, keine Frage. Aber wir haben das Problem, dass wir das Recht auf Akteneinsicht und Aktenabschrift haben. Diese Akteneinsicht können wir auch nicht verwehren, das würde nämlich der Menschenrechtskonvention wider­sprechen.

Es gibt verschiedene Personen, die in einem Verfahren eine Aktenabschrift haben, und offenbar gibt es immer wieder Fälle, wo diese Aktenabschrift dann an Medien weiter­gegeben wird, aus welchem Grund auch immer. Man will sich vielleicht profilieren, man


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