Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 33

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10.13.07Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 2 und 3 sowie 6 bis 9 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

10.13.30Ankündigung eines Dringlichen Antrages

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Klub der Grünen hat gemäß § 74a Abs. 2 der Geschäftsordnung vor Eingang in die Tagesordnung das Verlangen gestellt, den zum gleichen Zeitpunkt eingebrachten Selbständigen Antrag 1063/A(E) der Abgeord­neten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines generellen Rauchverbotes in den Räumen der Gastronomie dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird der Dringliche Antrag um 15 Uhr behandelt wer­den.

10.14.00Fristsetzungsantrag

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich weiters mit, dass Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber beantragt hat, dem Aus­schuss für Land- und Forstwirtschaft zur Berichterstattung über den Antrag 578/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz 1992 geändert wird, eine Frist bis 20. April 2010 zu setzen.

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung ge­stellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzu­führen.

Da für die heutige Sitzung die Behandlung eines Dringlichen Antrages verlangt wurde, wird die kurze Debatte im Anschluss an diese stattfinden.

Die Abstimmung über den Fristsetzungsantrag wird nach Schluss der Debatte über den Fristsetzungsantrag durchgeführt.

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Wir gehen in die Tagesordnung ein.

10.14.55Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 7 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 98 Minuten, Freiheitliche 88 Minuten, Grüne 77 Minuten sowie BZÖ 74 Minuten.

Für die Dauer der Fernsehübertragung nach der Fragestunde bis 13 Uhr wurde fol­gende Redeordnung vereinbart: Erklärung des Bundesministers 15 Minuten, eine RednerInnenrunde mit je 8 Minuten, eine Runde mit je 5 Minuten und dann drei Runden mit je 3 Minuten beziehungsweise je zwei Redner mit je 4 Minuten, sodass sich daraus insgesamt eine Redezeit von 125 Minuten ergibt.

Die Reihefolge der Redner und Rednerinnen: Erste Runde: FPÖ, ÖVP, Grüne, SPÖ, BZÖ; alle folgenden Runden nach Fraktionsstärke.

 


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