Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 32

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Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Sehr geehrte Frau Bundesministerin, die Fußfessel kommt – das war ja schon den Medien zu entnehmen, und Sie haben es jetzt selbst gesagt – auch für Untersuchungshäftlinge. Das ist ein bisschen verfrüht – zu dem Schluss kommt man auch, wenn man die Medienberichterstattung verfolgt hat –, da man ja noch kein tragbares praxistaugliches Konzept hat.

Meine Frage an Sie lautet daher:

Wer trägt eigentlich die Kosten, erstens für Unterbringung, Wohnung und Betriebs­kosten, zweitens für Verpflegung, Nahrungsmittel und Artikel des täglichen Gebrauchs wie Toiletteartikel und drittens für Arztbesuche beziehungsweise Spitalsaufenthalte jener Insassen, die mit Fußfesseln ausgestattet außerhalb der Justizanstalt angehalten werden? Muss sich der Insasse verpflichten, diese Kosten selbst zu tragen, oder wird die Justizverwaltung damit belastet und somit indirekt der Steuerzahler?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Es ist so, dass der Insasse diese Kosten grundsätzlich selbst zu tragen hat. Er muss auch eine Wohnung und eine Arbeit haben, im Falle des Strafvollzuges. Er muss mindestens 30 Stunden in der Woche arbeiten, und er muss selbst versichert sein. Diese Kosten sind vom Insassen selbst zu tragen. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Köfer.

 


Abgeordneter Gerhard Köfer (SPÖ): Geschätzte Frau Bundesministerin, es sind, wie kolportiert wird, Fußfesseln für etwa 500 Häftlinge angedacht. Die Kosten liegen im Jahr bei etwa 10 Millionen €.

Meine Frage: Wie hoch ist das Einsparungspotential gegenüber der Verwahrung von Häftlingen in den Anstalten?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Jetzt sollte ich rechnen. Es heißt immer: iudex non calculat. – Das können Sie sich ja selbst ausrechnen. Ich habe gesagt, ein Tag Haft kostet 100 €, ein Tag Fußfessel kostet ungefähr die Hälfte. Auf den Cent genau kann ich Ihnen das nicht sagen, aber es wird zu einer budgetären Entlastung kommen. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Mag. Lapp: ... Kristallkugel!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Vielen Dank. Die Fragen sind alle aufgerufen worden. Die Fragestunde ist somit beendet. (Beifall bei der ÖVP.)

10.12.32Zuweisung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich weise die eingelangte Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch geän­dert, ein Bundesgesetz über Verbraucherkreditverträge und andere Formen der Kredi­tierung zu Gunsten von Verbrauchern (Verbraucherkreditgesetz – VKrG) erlassen sowie das Konsumentenschutzgesetz, das Bankwesengesetz, das Versicherungsauf­sichtsgesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Investmentfondsgesetz, das Zahlungsdienstegesetz, die Gewerbeordnung 1994 und das Maklergesetz geändert werden (Darlehens- und Kreditrechts-Änderungsgesetz – DaKRÄG), in 650 der Bei­lagen, dem Justizausschuss zu.

 


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