Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 31

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Ing. Westen­thaler, bitte.

 


Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Sehr geehrte Frau Ministerin, ich hoffe, Sie halten die vielen Einladungen, mit Abgeordneten Mittagessen zu gehen oder ihnen privat etwas zu erklären, auch ein. (Abg. Grosz: Busspur-Fahren!) Ich hoffe, der Terminkalender lässt das zu. Ich hätte aber doch gerne lieber hier die Antwort, denn dann können es die Menschen auch nachvollziehen.

Frau Ministerin, Ihre Amtsvorgängerin, Frau Ministerin Berger von der SPÖ, hat ein sogenanntes Haftentlassungspaket eingeführt. Es werden jährlich rund 3 000 bis 4 000 Häftlinge zusätzlich vorzeitig entlassen. Darunter sind auch Täter, die schwere Straftaten begangen haben, das heißt, Sexualstraftäter, einschlägig vorbestrafte und einschlägig bestrafte Täter. Insgesamt sind es bereits 12 000 Straftäter, die vorzeitig bedingt entlassen werden – und das bei einer Belegschaft von rund 8 000. Das heißt, es kann sich fast jeder Häftling gute Hoffnungen machen, dass er vorzeitig bedingt entlassen wird.

Meine Frage: Werden Sie weiter zusehen, dass Sexualstraftäter und wirklich „schwere Jungs“ vorzeitig bedingt wieder auf die Bevölkerung losgelassen werden?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Herr Abgeordneter, Sie brauchen keine Angst zu haben, dass wir gefährliche Menschen auf Sie loslassen. (Zwischenruf des Abg. Faul.) Da gibt es Begutachtungen, da gibt es sehr viele Vorsichtsmaßnahmen, bevor jemand enthaftet wird. Es stimmt, es gibt dieses Haft­entlastungspaket, so heißt es. Das war damals eine Maßnahme, um die Justiz­anstalten zu entlasten. Allerdings werden nur Personen enthaftet, bei denen das auch spezialpräventiv vertretbar ist. Auch hier gibt es Einzelfälle, man liest es immer wieder in den Zeitungen, ich möchte aber vor zum Teil einseitiger Berichterstattung warnen und erwähnen, es gibt hier Gutachten. Wir müssen uns auf die Gutachten der Experten verlassen können. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Mag. Stein­hauser, bitte.

 


Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Frau Justizministerin! Ich begrüße die Einführung der elektronischen Fußfessel, obwohl ich auch der Meinung bin, man sollte von „elektronischer Aufsicht“ sprechen, weil das der Tatsache näher kommt.

Meine Frage wäre eine Frage hinsichtlich der technischen Lösung: Wird die elek­tronische Aufsicht mittels GPS sichergestellt oder – es gibt ein anderes Modell – mittels Hausarrest mit einer Festnetzverbindung?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Es wird die zweite Variante sein, die Festnetzverbindung. Es ist eine Anwesenheitskontrolle mit stich­probenweisen Überprüfungen, ob derjenige – wenn es erlaubt wird – sich zum Beispiel zum Arbeitsplatz begibt oder nicht. Das andere System funktioniert nicht wirklich. Wir haben uns in anderen Ländern erkundigt, beziehungsweise in Österreich ein Pilotprojekt gehabt. Das andere Modell würde zu einer übergroßen Datenmenge führen, und daher ist es technisch nicht möglich.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Lausch.

 


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