Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 30

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Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Herr Abgeordneter, natürlich kann man sich das auch überlegen. Wenn Sie diesbezüglich Anregungen haben, gerne. Wir können einmal darüber sprechen. Aber ich glaube, wichtig ist, dass man auch die Effizienz insofern steigert, dass man zum Beispiel die modernen Tech­nologien vermehrt in Anspruch nimmt, Stichwort „Elektronischer Akt“ et cetera. Ich glaube, da kann man wirklich noch die Effizienz steigern und noch Ressourcen frei­schaufeln.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur 7. Anfrage, 52/M, des Herrn Abgeordneten Mag. Donnerbauer. – Bitte.

 


Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Werte Frau Bundesministerin! Die Möglichkeit, die elektronische Fußfessel im Strafvollzug einzusetzen, steht schon jahrelang in Diskussion. Ihre Amtsvorgängerin, Frau Ministerin Berger, hat hier einen erfolglosen Versuch gestartet, diese Fußfessel einzusetzen. Sie haben in den letzten Wochen angekündigt, dass neue Möglichkeiten eingesetzt werden sollen.

Meine Frage lautet:

52/M

„Wie weit sind Ihre Überlegungen zur Einführung der elektronischen Fußfessel?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Herr Abgeordneter, wir stehen vor der Begutachtung. Ich habe mich ja bereits entschlossen, diese Art der Haft durch elektronische Aufsicht in Österreich einzuführen. Das wird große Vorteile brin­gen, und wir hoffen, dass wir im Sommer mit der Umsetzung beginnen können. Es ist noch eine Änderung im ASVG offen und kleinere Änderungen in der Strafprozess­ordnung und im Strafvollzugsgesetz.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer.

 


Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): In welchen Bereichen? Es gibt ja verschiedene Bereiche, wo man die elektronische Fußfessel einsetzen kann, beispiels­weise als Ersatz von Freiheitsstrafe, im Bereich der bedingten Entlassung oder bei der U-Haft. In welchen Bereichen planen Sie den Einsatz der elektronischen Fußfessel?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Diese neue Art von Haft soll vor allem im Bereich des Strafvollzuges eingesetzt werden, aber auch im Bereich der Untersuchungshaft. Es sollen dadurch längere Untersuchungshaften vermieden werden, wenn möglich. Der Ermittlungsrichter wird entscheiden, ob die Haftgründe durch die elektronische Aufsicht beseitigt werden können oder nicht. Im Strafvollzug soll diese Art der Haft bei Freiheitsstrafen bis zu zwölf Monaten Anwendung finden, beziehungsweise bei Strafresten bis zu zwölf Monaten. Hier sollen vor allem kurze Freiheitsstrafen vermieden werden.

Damit soll bewerkstelligt werden, dass der Verurteilte nicht aus seinem sozialen Nah­bereich herausgerissen wird, die Arbeit, die Wohnung und die Familie verliert – das alles kann ja sehr kontraproduktiv sein –, und es wird vor allem auch günstiger für den österreichischen Strafvollzug. Ein Tag Haft kostet mindestens 100 €, ein Tag Fußfessel ungefähr die Hälfte. Und das bedeutet, es wird auch eine budgetäre Entlastung für das Justizressort geben. (Beifall bei der ÖVP.)

 


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