Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung / Seite 29

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Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Sehr geehrte Frau Bundesminister, Sie haben heute schon mehrmals ausgeführt, Sie sagen nichts zu laufenden Verfahren. Das will ich Sie auch nicht fragen. Sie haben am 17. Februar auf die Frage der Abgeordneten Stadler und Westenthaler zum Verfahrensstand betreffend SPÖ-Privatstiftung „Zukunft Steiermark“  gesagt, man sei seit acht Monaten im internen Ermittlungsstadium, wer überhaupt für die Ermittlungen zuständig sei.

Frau Bundesminister, entspricht es tatsächlich der Arbeitsweise Ihrer Justiz, dass Justizbehörden seit neun Monaten noch immer nicht wissen, wer für das Strafverfahren Aktenzahl 21 St 17/09 t zuständig ist? Das ist im Übrigen das Strafverfahren gegen die steirische Skandalstiftung der SPÖ und Franz Voves. Wie gesagt, keine inhaltliche Frage, sondern: Wer ist jetzt dafür zuständig?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Herr Abgeordneter Grosz, ich setze mich gerne einmal mit Ihnen zusammen und erkläre Ihnen das Finanzstrafgesetz. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Da geht es nämlich darum, dass zunächst einmal die Finanzbehörde ermitteln muss, wie hoch der strafbestimmende Wertbetrag ist, und dann kann man erst entscheiden, wer zuständig ist. (Abg. Grosz: 5 Millionen €!) Aber ich erkläre Ihnen das gerne einmal. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Grosz: Das ist sehr nett!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser.

 


Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Frau Justizministerin, die konsequente Verfolgung von Wirtschaftsstrafdelikten ist aus volkswirtschaftlicher Sicht wichtig, aber auch deshalb, damit nicht der Eindruck entsteht, dass die Mächtigen und Reichen von der Justiz anders behandelt werden.

Meine Frage an Sie: Können Sie sich vorstellen, dass ähnlich der Korruptionsstaats­anwaltschaft künftig österreichweit eine zentrale, schlagkräftige Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafdelikte zuständig ist?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Herr Abgeordneter Steinhauser, ich habe es gerade erklärt. Nicht eine, ich denke an vier Stellen. Verteilt in Linz, Wien, Salzburg und Graz sollen derartige Wirtschaftskompetenzzentren entstehen. (Abg. Grosz: Wann treffen wir uns auf einen Kaffee im Theatercafé?)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Hübner.

 


Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Frau Minister, personelle Ressourcen, die man der Wirtschaftsstaatsanwaltschaft zuführt, müssen woanders weggenommen werden. Neue Gelder für neue Dienststellen wird es in den nächsten Jahren nicht geben. Wir haben jetzt einen Kriminalisierungsschub nach einer Entkriminalisierung in den siebziger Jahren erlebt, das heißt, wir haben ständig neue Deliktstypen – zum Beispiel § 107a, „Stalking“, und so weiter. Wir haben eine laufend wachsende Zahl von Deliktstypen.

Sehen Sie persönlich die Möglichkeit, die Effizienz der Justiz, die Schnelligkeit der Verfolgung und den Rechtsschutz zu steigern, indem man den Katalog der Delikts­typen durchforstet und auf diesem Weg zu einer Entkriminalisierung verschiedener Tatbestände kommt?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


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