Wir sehen diese Begünstigung der Banken nicht ein! (Beifall beim BZÖ.) Denn: Banken, meine Damen und Herren, müssen sich schon bei der Kreditgewährung mehr Gedanken darüber machen, ob sie es mit einem potentiell insolventen Unternehmen zu tun haben, als es der kleine und mittelständische Unternehmen tun muss. Der muss aber weiterhin das volle Risiko tragen, auch der Gefahr des Scheiterns der Sanierung, während sich die Banken fein herausziehen können. Und das ist nicht einzusehen!
Herr Kollege Hübner hat diesen Ball im Justizausschuss aufgegriffen und hat versucht, von der Regierung eine rationale Erklärung zu bekommen, warum man die Banken derartig unvertretbar begünstigt. Es ist allerdings keine gekommen. Vielleicht kommt heute noch eine, ich weiß es nicht, es könnte sozusagen der Stern der Weisen in diesem Gesetz noch aufgehen. Aber wir haben keine rationale Erklärung von Regierungsseite für diese machtpolitische Besserstellung der Banken im Insolvenzverfahren bekommen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Donnerbauer.)
Selbstverständlich, die Banken sind da besser gestellt, und das ist nicht einzusehen.
Daher bringen wir folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Bucher, Mag. Stadler, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen
In Artikel 1 Ziffer 14 wird § 25a Abs. 2 wie folgt geändert:
1. Am Ende von Ziffer 1 wird der Beistrich durch das Wort „und“ ersetzt.
2. Ziffer 2 entfällt.
3. Ziffer 3 erhält die Bezeichnung „2.“.
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Mit dieser einfachen Änderung wird nämlich gewährleistet, dass die Banken keine Sonderstellung mehr haben. Diese Sonderstellung, meine Damen und Herren, zeigt nur – ich komme wieder auf die vorherige Debatte zurück –, wer in diesem Land das Primat hat. Herr Pröll sagt bei Raiffeisen-Leasing, das Primat der Politik ist wiederherzustellen. Da aber sieht man eindeutig, dass die Banken es sich bestellt haben, so wie sie sich Haftungen bestellt haben; das geht bis hinunter ins Detail. Es ist für Insolvenzverfahren kein unwesentliches Detail, dass der kleine und mittelständische Unternehmer voll an der Sanierung mitarbeiten muss, auch das Risiko des Scheiterns mitzutragen hat, die Banken sich aber fein verabschieden können und die Sanierung damit unter Umständen erst richtig gefährden können, was wiederum die kleinen und mittelständischen Unternehmen als Risiko zu tragen haben.
Meine Damen und Herren, ich appelliere an Sie, das zu ändern, sonst werden Sie von uns in zweiter Lesung keine Zustimmung bekommen – in dritter Lesung werden wir zustimmen. Aber dieses wichtige Anliegen sollten Sie im Sinne der kleinen und mittelständischen Unternehmen berücksichtigen. (Beifall beim BZÖ.)
12.31
Präsident Fritz Neugebauer: Der Abänderungsantrag der Abgeordneten Bucher, Mag. Stadler, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Bucher, Mag. Stadler, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Justizausschusses (651 d.B.) zur Regierungsvorlage (612 d. B.) betreffend
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