Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung / Seite 211

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te ich wissen, wie das ausgesehen hat. Da kann man sich nicht sozusagen kompetenz­mäßig zurückhalten und sagen: Das geht uns als Gesundheitsministerium nichts an.

Ich möchte wissen: Wie war das mit den gesundheitlichen Beschwerden? Wurden die schon in früheren Monaten vorgebracht? Ich möchte wissen, ob das Unternehmen in den Eigenkontrollen, zu denen es ja verpflichtet war und die es offensichtlich auch durchgeführt hat, dokumentiert hat, dass es Listerienbefall gegeben hat, und zwar seit wann, wie viele Monate und in welcher Konzentration. Das alles möchte ich wissen, ich als Abgeordneter.

Wenn Sie mir dann sagen, Herr Bundesminister, dass das ohnehin die Gerichte prüfen, dann ist mir das zu wenig, denn hier ist Handlungsbedarf gegeben, wahrscheinlich noch am wenigsten für das Ministerium, aber auf alle Fälle für die Aufsichtsbehörde des Landes, die Lebensmittelaufsicht. Wir wissen ja auch, dass diese teilweise in einem katastrophalen Zustand ist, was die personelle Besetzung betrifft. Wir wissen auch, dass eine noch so gut ausgebaute Lebensmittelaufsicht alleine diesem Problem vermutlich nicht Herr werden kann.

Darüber müssen wir aber reden – und nicht sagen: Lassen wir die Gerichte arbeiten! Die Gerichte klären in diesem Fall nur die Frage der individuellen Schuld oder, wenn es um die Frage der Haftung geht, die Haftung der Firma. Sonst tun die nichts! Wir hinge­gen müssen uns anschauen, ob die Abläufe funktionieren. Und wenn Sie, Herr Minis­ter, da nur sagen, dass da ohnehin die Gerichte tätig sind, dann bezweifle ich, dass ge­nau diese Frage der Abläufe, der besser funktionierenden Abläufe in den besten Hän­den ist bei den Behörden, die eigentlich die Verantwortung dafür tragen. (Beifall bei den Grünen.)

18.38

18.38.20


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich komme zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst die Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Le­bensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz geändert wird, in 663 der Beilagen.

Hiezu hat die Abgeordnete Ursula Haubner getrennte Abstimmung über mehrere Zif­fern des Entwurfes verlangt.

Ich werde zunächst über die von dem von mir erwähnten Verlangen betroffenen Teile, dann über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstim­men lassen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über die Ziffern 2, 25, 34, 35, 42 und 44 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wenn Sie sich für diese Bestimmungen aussprechen, bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ich komme zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Entwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes und bitte Sie, hiezu Ihre Zustimmung zu erteilen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen gleich zur dritten Lesung.

Meine Damen und Herren, wenn Sie auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, dann bitte ich um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist einstimmig. Der Entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 664 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

 


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