Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 63

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7. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (673 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Strafge­setzbuch und die Strafprozessordnung 1975 geändert werden (692 d.B.)

8. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvor­lage (671 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Wirt­schaftstreuhandberufsgesetz und das Bilanzbuchhaltungsgesetz geändert wer­den (718 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zu den Punkten 4 bis 8 der Tagesord­nung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Als Berichterstatterinnen sind die Kolleginnen Petra Bayr, Gabriele Tamandl, Ridi Ma­ria Steibl und Adelheid Irina Fürntrath-Moretti vorgesehen, die alle auf die Berichter­stattung verzichten.

Die erste Wortmeldung kommt von Herrn Abgeordnetem Themessl. – Bitte, Herr Kol­lege.

 


11.22.10

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­te Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Herren Staatssekretäre! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich danke eingangs für die Antwort des Herrn Staatssekretärs auf meine letzte Frage und stelle fest, dass die Regierung nicht bereit ist, die vielen tausend Men­schen, die bereit sind, Leistungen zu erbringen, und die auf ihr Auto angewiesen sind, auch durch eine Preisregelung beim Benzinpreis zu entlasten. Ich nehme das zur Kenntnis. Sie werden das dann halt rechtfertigen müssen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich beziehe mich jetzt auf den Tagesordnungspunkt 6, und da geht es darum, dass die FMA über Ihre Anweisung Fremdwährungskredite verbietet. Ich zeige jetzt an ein paar Beispielen auf, wie – ich darf das Wort nicht verwenden – unwahr diese Debatte heute ist und wahrscheinlich auch die gestrige war.

Fremdwährungskredite sind im Prinzip nichts Böses. Der Euro war bis jetzt eine sehr sichere und stabile Währung, und eigentlich müsste man jedem Konsumenten und Bürger raten, einen Fremdwährungskredit aufzunehmen, weil er unvorstellbare Vorteile aufgrund der Verzinsung hat. Ich werde Ihnen dann ein Beispiel nennen, das einen ak­tuellen Fall betrifft.

Jetzt schreiben Sie vor, dass die FMA Fremdwährungskredite zu verbieten hat – aber nicht für alle! Die Reichen und Großen dürfen weiterhin solche Kredite aufnehmen, nur der Normalbürger und der Klein- und Mittelbetrieb haben keinen Zugriff mehr auf Fremdwährungskredite. Das, was Sie hier in versteckter Form machen, ist nichts ande­res als ein zusätzliches Bankenpaket. (Abg. Mag. Ikrath: Das gilt ja für Private!) Sie geben den Banken die Möglichkeit, auf ihre Kunden einzuwirken, sie unter sanftem Zwang dazu zu bringen, aus bestehenden Fremdwährungskrediten auszusteigen, in eine Euro-Finanzierung zu wechseln, was den Banken unter dem Strich in Summe zir­ka 1,6 Milliarden € an Mehreinnahmen, an Zinsen bringt.

Was die Banken und was auch Sie nicht dazusagen, ist, dass beim Fremdwährungs­kredit zwar auf der einen Seite ein Währungsrisiko vorhanden ist – das ist ja keine Fra­ge! –, dass aber auf der anderen Seite der Zinsvorteil dermaßen gravierend ist, dass das von den Banken den Kunden nicht mitgeteilt wird.

 


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