Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll74. Sitzung / Seite 169

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weiters gelangen wir zur verlegten Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7. (Unruhe im Saal.) – Meine Damen und Herren, wir befin­den uns in einem Abstimmungsvorgang!

Wir gelangen zur verlegten Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7, über den An­trag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 854 der Beilagen zur Kenntnis zu neh­men.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich kommen wir zur verlegten Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8 betref­fend den Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 855 der Beilagen zur Kennt­nis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

16.40.04 12. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1159/A(E) der Abgeordne­ten Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betref­fend die Ermöglichung der Tätigkeit von SportwissenschafterInnen im therapeu­tischen Bereich (856 d.B.)

13. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1117/A(E) der Abgeordne­ten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verankerung der Sport­wissenschafterInnen im MTD-Gesetz (857 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangen wir zu den Punkten 12 und 13 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch-Jenewein zu Wort. – Bitte.

 


16.40.46

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es geht jetzt um zwei Anträge, die sich mit den SportwissenschafterInnen beschäftigen. Dazu gibt es zunächst den Ent­schließungsantrag der Abgeordneten Oberhauser und Rasinger, die gerne möchten, dass die SportwissenschafterInnen nicht nur mit Gesunden ein Training ausführen dür­fen, sondern auch mit Kranken, mit Patientinnen und Patienten, was bis dato nicht wirk­lich möglich ist beziehungsweise in einem Graubereich zwar schon gemacht worden ist, aber noch auf keiner gesetzlichen Grundlage steht.

Dies ist ein Antrag, der prinzipiell sehr gut und auch sehr sinnvoll ist; es gibt aber zur sel­ben Thematik einen oppositionellen Antrag des BZÖ, der ein bisschen weiter geht, der nämlich diesen SportwissenschafterInnen auch noch eine gesetzliche Grundlage und Handhabe geben möchte. Er möchte sie nämlich in dieses MTD-Gesetz einfügen, und das halte ich auch für sehr sinnvoll. Ich kann daher nicht ganz verstehen, warum die Regierungsparteien dem nicht zustimmen. Es macht relativ wenig Sinn zu sagen, ja, wir machen jetzt einen Antrag, dass SportwissenschafterInnen in Zukunft mit den Ärz­ten und Physiotherapeuten zusammenarbeiten dürfen, das Ganze aber ohne gesetzli­chen Rückhalt. Es ist irgendwie ein halbes Gesetz, das die Kollegen Rasinger und Ober-


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