Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll74. Sitzung / Seite 222

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Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahen­des Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig. Der Ge­setzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

19.08.11 27. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Bürgerinitiative (9/BI) betreffend „Anti-Mobbing-Gesetz“ (841 d.B.)

28. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Petition (37/PET) betreffend „Einführung eines Gerichtstages in Arbeits- und Sozialrechtssachen am Bezirksgericht St. Jo­hann im Pongau“, überreicht vom Abgeordneten Mag. Johann Maier (842 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 27 und 28 der Ta­gesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Der Ordnung halber mache ich darauf aufmerksam, dass aufgrund der Kürze der nun folgenden Reden ähnlich wie beim vorigen Tagesordnungspunkt die Abstimmung dem­nächst stattfinden wird.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Steibl. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.09.10

Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegende Bürgerinitiative zur Thema­tik Anti-Mobbing möchte ein Anti-Mobbing-Gesetz schaffen, ein Paket, das wirklich sehr viele unterschiedliche Maßnahmen auch in unterschiedlichen Materiengesetzen be­inhaltet.

Klarzustellen ist: Mobbing ist belastend, Mobbing ist unfair, Mobbing kann auch kein Arbeitgeber/keine Arbeitgeberin dulden. Mit dieser Bürgerinitiative wird nun, wie ge­sagt, die Schaffung eines Anti-Mobbing-Gesetzes gefordert. Dazu möchte ich anmer­ken, dass es sich da wirklich um eine Querschnittmaterie handelt. Es betrifft nicht nur den Justizbereich, sondern ganz entscheidend natürlich auch den Arbeitsbereich, wo Mobbing leider, wie erwähnt, viel zu oft passiert und die Betroffenen auch tagtäglich da­mit konfrontiert werden.

Wir haben uns deshalb im Justizausschuss dazu entschieden, einen Entschließungsan­trag einzubringen, um eine Bestandsaufnahme über die bestehenden Normen und Maß­nahmen zu erlangen. Mit diesem Entschließungsantrag wird die Bundesregierung er­sucht, den Bestand an aktuellen Anti-Mobbing-Regelungen darzulegen.

 


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