Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll80. Sitzung / Seite 173

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Da braucht mir von Ihnen niemand zu erklären, dass das alles mit der Strafrechtspflege zu tun hat, sondern das ist die Versuchung und mittlerweile sogar offen zutage treten­de Tätigkeit von staatlichen Organen zum politischen Missbrauch, wo strafrechtliche Er­mittlungen dazu dienen, gegen missliebige Abgeordnete vorzugehen.

Meine Damen und Herren! Ich schwöre Ihnen – das ist ein heiliger Eid, den ich Ihnen hier leiste, und zwar ohne jedes Pathos –: Dagegen wehre ich mich mit allem, was ich aufbringen kann! Solang ich hier herinnen bin und solang ich eine Stimme habe, werde ich mich dagegen zur Wehr setzen! (Beifall beim BZÖ.)

17.57


Präsident Fritz Neugebauer: Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe davon aus, dass es in unser aller Interesse ist, wenn ich sage, dass der Sachverhalt, den Herr Mag. Stad­ler jetzt referiert hat, einer Aufklärung bedarf. Es ist für morgen Abend eine Sitzung der Präsidiale angesetzt, um die Termine für die kommenden Monate zu fixieren. Ich wer­de bei der Frau Präsidentin anregen, dass wir auch dieses Thema in der Präsidiale be­handeln. (Abg. Ing. Westenthaler: Spitzel raus aus dem Parlament! Keine Fekter-Spit­zel im Parlament! Die brauchen wir nicht!)

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Franz. – Bitte.

 


17.57.39

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Stadler! Warum das Wort „schnellst­möglich“ herausgenommen wurde, wissen Sie, glaube ich: In der EU ist das Thema „Cyber-Grooming“ derzeit in Diskussion, und es werden auch Maßnahmen auf EU-Ebe­ne dagegen beschlossen werden. Und wir werden nicht vorher etwas hier beschließen, was dann nachher wieder womöglich geändert werden muss. Wir wollen hier eine EU-konforme Maßnahme setzen.

Zum Thema Kinderschutz: Das ist ein Thema, das uns alle berührt, das uns aufwühlt und aufregt und zum Handeln aufruft. Kaum etwas in unserer Gesellschaft ist wichtiger, als Kinder zu schützen, ihnen Geborgenheit zu geben. Kinder haben einen gesetzlichen Anspruch auf Schutz: Schutz vor Vernachlässigung, vor sexueller Ausbeutung und vor immer größer werdender Gewalt.

Wir haben diesen Antrag von Bucher, Westenthaler nicht mitbeschlossen, aus bekann­ten Gründen, denn das zweite Gewaltschutzpaket hat hier sehr vieles bewirkt. Hier wur­den Maßnahmen genau in die richtige Richtung gesetzt. Im Übrigen: Von der Abschaf­fung der Verjährungsfristen halten wir in diesem Zusammenhang auch nichts.

Aber eine neue Falle zur Gefährdung des Kindeswohles hat sich im Internet aufgetan, eben beim „Cyber-Grooming“. Wir wissen, dass bereits 71 Prozent der 7- bis 10-Jähri­gen das Internet nutzen, bei den 11- bis 14-Jährigen sind es 93 Prozent und bei den bis 18-Jährigen sind es bereits 99 Prozent. Kinder nutzen das Internet ohne Wissen ihrer Eltern und setzen sich so großen Gefahren aus. Ich glaube, da sind Eltern und Päda­gogen gefordert, die Verantwortung wahrzunehmen und dem Einhalt zu gebieten – und natürlich auch wir als Gesetzgeber, indem wir entsprechende gesetzliche Maßnahmen setzen.

Nun zu diesem Haager Minderjährigenschutzübereinkommen: Wir stimmen einem ver­besserten Schutz von Kindern im internationalen Bereich zu, denn das bisherige Ab­kommen hat bei den Heimatbehörden bei Doppelstaatsbürgern immer wieder zu Schwie­rigkeiten geführt.

Wir wissen alle, Kinder müssen geschützt werden, auch wenn grenzüberschreitende Beziehungen bestehen. Der Schutz von Kindern hört an den Grenzen nicht auf und wird deshalb in diesem Abkommen international geregelt. Das ist gut so. (Beifall bei der ÖVP.)

18.00

 


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