Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 416

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sind es, die die österreichischen Familien gratis für die Gesellschaft bringen, und 80 Pro­zent dieser Familienarbeit wird von Frauen geleistet.

Seit der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes im Jahr 2002 wurde dieses nicht eva­luiert. Der Kinderabsetzbetrag, die Familienbeihilfe und das Pflegegeld erfuhren eine einmalige Erhöhung. Das macht aber bei Weitem den Wertverlust nicht wett: 18 Pro­zent Wertverlust beim Kinderbetreuungsgeld, 13 Prozent Wertverlust bei der Familien­beihilfe – und das trotz Einführung der 13. Familienbeihilfe, die nun ja partiell dem Spar­wahn zum Opfer gefallen ist. (Beifall beim BZÖ.)

Wir vom BZÖ setzen uns nach wie vor für die Familien ein, wir sind die Familienpartei, wir haben das in der Vergangenheit gemacht und wir werden das in Zukunft machen. Wir haben auch die Zukunft in unserem Namen, nämlich im „Bündnis Zukunft Öster­reich“.

Ich darf abschließend in diesem Zusammenhang folgende Anträge einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Martina Schenk, Ursula Haubner und Kollegen betreffend jährliche Valorisierung der Familienleistungen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der eine jährliche Anpassung des Kinderbetreuungsgeldes, der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages an den Verbraucherpreisindex vorsieht.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Martina Schenk und Kollegen betreffend Weiterfüh­rung der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots und über die Einführung der verpflichtenden frühen sprach­lichen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen im Jahr 2011

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, wird aufgefordert, mit den Ländern in Verhandlung zu treten, um eine Weiter­führung der bestehenden 15a-Vereinbarung zum Ausbau des institutionellen Kinderbe­treuungsangebots im Jahr 2011 sicherzustellen, damit die Umsetzung der ursprünglich formulierten Ziele vollständig gewährleistet werden kann.“

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Ich bitte um Ihre Zustimmung und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall beim BZÖ.)

13.05

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Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Martina Schenk, Ursula Haubner und Kollegen betreffend jährliche Valorisierung der Familienleistungen

 


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