Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll93. Sitzung / Seite 196

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auch zur Kenntnis, dass man unterschiedlicher Auffassung sein kann – man kann für die Wehrpflicht sein, man kann dagegen sein –, ich nehme aber nicht zur Kenntnis, dass die Abgeordneten von SPÖ und ÖVP den Antrag offenbar nicht gelesen haben.

Es geht nämlich in diesem Antrag um eine Fristsetzung der Behandlung des Antrages auf Durchführung einer Volksbefragung – um nicht mehr und nicht weniger. Wann diese stattfindet? – Natürlich erst nach Aufbereitung der Faktenlage, natürlich erst nach einer Diskussion in den entsprechenden Ausschüssen mit Anhörung der Experten und Betroffenen. (Abg. Kopf: Warum müssen wir es dann jetzt beschließen?) Das steht im Antrag nicht drinnen. Sie verweigern hiermit also einmal mehr die direkte Demokratie – und das ist schade. (Beifall beim BZÖ.)

17.54

17.54.20

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen, dem Hauptausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1290/A der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen auf Durchführung einer Volks­be­fragung gemäß Art. 49b B-VG über die Beibehaltung der Wehrpflicht oder den Ersatz durch ein Freiwilligenheer eine Frist bis zum 28. Februar 2011 zu setzen.

Wenn Sie für diesen Fristsetzungsantrag sind, bitte ich Sie um ein Zeichen der Zustim­mung. – Der Antrag ist abgelehnt.

*****

Ich teile mit, dass jetzt sofort die Konstituierung des EDV-Beirates im Lokal VII stattfindet.

17.55.34Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich nehme die Verhandlungen über die Punkte 6 bis 8 der Tagesordnung wieder auf.

Frau Abgeordnete Mag. Schwentner gelangt wieder zu Wort. (Abg. Ing. Westenthaler: Ist nicht da! Ist schon nach Hause gegangen!)

Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schittenhelm. – Bitte.

 


17.55.48

Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich bin sehr zuversichtlich, dass die Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes tatsächlich Früchte tragen wird, wenn wir hier über die Einkommenstransparenz und das Schließen der Einkommensschere reden. Wir wis­sen – und auch der neueste Bericht des Rechnungshofes zeigt das auf –, dass nach wie vor bei gleichwertiger Arbeit Einkommensunterschiede zwischen 15 und 18 Pro­zent zwischen Männern und Frauen gegeben sind. Die Frau Bundesministerin hat hier sehr wohl ein gutes Paket auf den Tisch gelegt, und der Herr Sozialminister verhandelt mit den Sozialpartnern.

Natürlich bin auch ich nicht ganz glücklich mit der Höhe der Strafe von 360 € – ich sage das dazu –, aber letztendlich können wir sagen: Ja, es hat sich gelohnt zu kämp­fen, denn im Ministerratsvortrag stand noch 1 500 €. Da bin ich unserem Klubobmann Karlheinz Kopf sehr dankbar dafür, dass er im Gespräch mit der Wirtschaft unter­stützend dahin gehend gewirkt hat, dass diese Strafe auf 360 € heruntergesetzt wurde.

 


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