Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 200

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Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1111 der Beilagen angeschlossene Entschließung.

Wer das unterstützt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ein­stimmig angenommen. (E 151.)

18.37.5110. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungs­vorlage (1029 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Abschlussprüfungs-Qualitäts­siche­rungsgesetz geändert wird (1126 d.B.)

 Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Zu Wort gelangt als Erster Herr Abgeordneter Ing. Höbart. – Bitte.

 


18.38.10

Abgeordneter Ing. Christian Höbart (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Gleich vorweg: Die FPÖ wird dieser Adaptierung des erst Ende 2009 geänderten und nun vom Verfassungsgerichtshof beanstandeten Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetzes nicht zustimmen. Das hat einen ein­fachen Grund: Weil wir der Meinung sind, dass diese doch sehr strengen Kriterien und die sogenannten Qualitätsstandards primär den großen, wenn nicht überhaupt nur den Top 4 Wirtschaftsprüfungskanzleien zugutekommen und vor allem Einzelgesellschaf­ten und mittelgroße Wirtschaftskanzleien massiv unter Druck bringen.

Unser Vorschlag war es, dass wir dieses System der Qualitätsprüfung-neu auf jene Wirt­schaftsprüfungskanzleien einschränken, welche volkswirtschaftlich relevante Unterneh­men wie Banken und Versicherungen prüfen. Das wäre der Vorschlag der FPÖ gewesen.

Faktum ist, dass bereits jetzt jeder Wirtschaftsprüfer zum einen eine umfassende Ausbildung genießt und zum anderen auch entsprechende Prüfungen absolviert und darüber hinaus auch persönlich haftet, nämlich mit dem Bestätigungsvermerk. Aus diesem Grund brauchen diese Wirtschaftsprüfer aus unserer Sicht nicht unbedingt einen sogenannten Qualitätsprüfer, eine Art „Beiwagerl“.

Weiters bedeutet die sehr teure Implementierung der Dokumentationsstandards gerade, wie von mir vorhin erwähnt, für kleinere Wirtschaftsprüfungskanzleien und auch Einzelgesellschaften einen sehr hohen Aufwand, und das spricht aus unserer Sicht einfach dafür, diesem Gesetz nicht zuzustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

18.39


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steindl. – Bitte.

 


18.40.01

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staats­sekretärin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Höbart, gerade im Bankenbereich hat sich bei den letzten Prüfungen und bei den letzten Konkursen, die wir in vielen Bereichen hatten – und ich kann mich noch gut an den Bankenausschuss erinnern –, herausgestellt, wie notwendig und wichtig eine qualitätsvolle Abschlussprüfung der Bilanzen ist.

Es sind Defizite aufgetreten, was Abschlussprüfungen anbelangt, und deswegen war der Gesetzgeber gefordert, eine entsprechende Qualitätssicherung der Abschlussprü­fungen vorzunehmen und die Standards zu erhöhen.

 


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