95. Ist den Ermittlungsbehörden bekannt, welche Immobilieninvestoren an den Verein s2arch gespendet haben?
a. Wenn ja, welche Investoren haben wann wie viel an den Verein s2arch gespendet?
b. Wenn ja, haben die getätigten Spenden den Verdacht gegen Christoph Chorherr wegen Bestechlichkeit, Vorteilsannahme oder anderen Delikten erhärtet?
c. Ist es richtig, dass die Unternehmensgruppe Soravia an den Verein s2arch gespendet hat und wenn ja, wann und in welcher Höhe wurde gespendet?
d. Ist es richtig, dass die Unternehmensgruppe Tojner an den Verein s2arch gespendet hat und wenn ja, wann und in welcher Höhe wurde gespendet?
e. Wenn nein, weshalb nicht?
96. In den umfangreichen Verfahren, die wegen des Verdachts des schweren und gewerbsmäßigen Betrugs gegen Michael Tojner geführt werden, geht es auch um Liegenschaften in Wien. Haben die Ermittlungen hier Hinweise auf Chorherr bzw. ihm zurechenbare Unternehmen erbracht?
97. Haben die bisherigen Ermittlungen den Verdacht gegen Christoph Chorherr wegen Delikten nach dem 22. Abschnitt des Strafgesetzbuches (Strafbare Verletzungen der Amtspflicht, Korruption und verwandte strafbare Handlungen) erhärtet?
98. Wird Chorherr als Einzeltäter verdächtigt oder hat er bei der möglichen Begehung der Delikte (politische) Unterstützung erhalten?
In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 2 GOG-NR zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu behandeln und dem Erstanfragesteller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.
1 https://kurier.at/politik/inland/absolut-plausibel-was-experten-zum-hacker-angriff-auf-oevp-sagen/400597691?fbclid=IwAR0FEIyPylXgfXPzgoH7nR0t9wKScwbWTTxmQCJHHCxCA4ApV9jxmr0bgNc
(18.9.2019).
2 https://kurier.at/politik/inland/absolut-plausibel-was-experten-zum-hacker-angriff-auf-oevp-sagen/400597691?fbclid=IwAR0FEIyPylXgfXPzgoH7nR0t9wKScwbWTTxmQCJHHCxCA4ApV9jxmr0bgNc
(18.9.2019).
3 https://www.heute.at/s/ovp-verwickelt-chorrherrs-ehefrau-in-causa-41117902 (18.9.2019).
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Präsidentin Doris Bures: Ich erteile Herrn Abgeordnetem Dr. Peter Pilz als erstem Fragesteller zur Begründung der Anfrage gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäftsordnung das Wort. Herr Abgeordneter, Sie wissen, maximal 20 Minuten Redezeit. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Frau Präsidentin! Danke, Herr Vizekanzler, dafür, dass Sie ein nicht mehr ganz übliches Signal gesetzt haben und dem Parlament
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