Beschluss auf Beendigung der ordentlichen Tagung 2021/2022

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es liegt mir folgender Antrag der Abgeordneten August Wöginger, Mag. Jörg Leichtfried, Erwin Angerer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES vor:

„Der Herr Bundespräsident wird ersucht, die ordentliche Tagung 2021/2022 der XXVII. Ge­setzgebungsperiode des Nationalrates mit Ablauf des 11. Juli 2022 für beendet zu er­klären.“

Ich darf die Damen und Herren, die diesem Antrag die Zustimmung erteilen, um ein ent­sprechendes Zeichen bitten. – Das ist einstimmig angenommen.

Anträge auf Permanenterklärung von Ausschüssen

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Weiters liegen mir die Anträge der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Mag. Jörg Leichtfried, Erwin Angerer, Dr. Nikolaus Scherak, MA gemäß § 46 Abs. 4 GOG-NR vor, folgende Ausschüsse zu beauftragen, ihre Arbeiten während der tagungsfreien Zeit fortzusetzen:

Ausschuss für innere Angelegenheiten

Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie

Ausschuss für Familie und Jugend

Gesundheitsausschuss.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Mag. Jörg Leichtfried, Erwin Angerer, Dr. Nikolaus Scherak, MA, den Ausschuss für innere Angelegenheiten zu beauftragen, seine Arbeiten auch während der tagungsfreien Zeit fortzusetzen.

Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Gleichlautender Antrag gilt auch für den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie, in dieser tagungsfreien Zeit seine Arbeit fortzusetzen. – Auch das ist einstimmig ange­nommen.

Gleicher Antrag gilt für den Ausschuss für Familie und Jugend, in der tagungsfreien Zeit seine Arbeit fortzusetzen. – Das gleiche Stimmverhalten, einstimmig angenommen.

Wir kommen zum Schluss zum Antrag für den Gesundheitsausschuss, ebenfalls seine Ausschussarbeiten in der tagungsfreien Zeit fortzusetzen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig ange­nommen.