17.14

Abgeordneter Walter Rauch (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Frau Bundes­minister! Ja, Herr Fakeumweltsprecher der ÖVP, wenn man Sie so nennen möchte als Bauernvertreter, der in diesem Haus auch sehr, sehr viel blockiert – wenn es nach den Grünen geht, da sind wir ja Gott sei Dank unterschiedlicher Meinung. Sich mit weißen Federn zu waschen, oder wie auch immer, ohne nass zu werden, ist auch im Hühnerstall sehr, sehr schwer – in Ihrem zumindest. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich beginne gleich mit einem Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Abschaffung des Klimabonus für Asylwerber“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die den Klimabonus für Asylwerber und insbesondere Personen in der Grundversorgung als zusätzlichen Pull-Faktor abschafft.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Die Begründung ist ganz einfach: weil es sachlich nicht darlegbar ist. Warum sollen Asylwerber einen Klimabonus bekommen? Sie sind in der Grundver­sorgung. Sie haben im Endeffekt keinen rechtlichen Anspruch. Sie zahlen keinen Strom, sie zahlen keine Treibstoffkosten, haben keine zusätzlichen Kosten, zahlen keine Sozialversicherung, zahlen keine Krankenversicherung und, und, und. Hier ist also dieser Klimabonus in dieser Art und Weise nicht gerechtfertigt.

Ergänzend: Wir haben ja auch den Klimabonus für Häfenbrüder – für Personen, die in einer Justizanstalt untergebracht sind – abgeschafft, weil sie keine Mehrkosten haben, also zählt das aus unserer Sicht auch für Asylwerber.

Ein weiterer Punkt noch: Die Pendlerpauschale muss man ansprechen. Sich hier so scheinheilig – Entschuldigung, das nehme ich zurück, das gibt ja normaler­weise einen Ordnungsruf, Frau Präsident –, sich hier also so pseudomäßig zu verhalten und eine Diskussion vom Zaun zu brechen, eine klimaschädliche Subvention abschaffen zu wollen, nämlich die Pendlerpauschale (Abg. Hörl: Jetzt fängt er wieder an!), und sich dann auf der anderen Seite hinzustellen und zu glauben, das wird in dieser Form nicht passieren - - Ich glaube, ihr werdet merken, dass der Druck in euren Reihen immer aus dieser Reichshälfte oder von diesem Sektor kommt, vor allem immer dann, wenn ihr sehr, sehr viele Probleme interner Art habt.

Ich sage hier also ganz klar: Mit uns wird es keine Abschaffung der Pendler­pauschale geben. Da können Sie noch so viele Maßnahmen setzen, eines wird Ihnen nicht gelingen, nämlich die nächste Wahl zu gewinnen. (Beifall bei der FPÖ.)

17.17

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Rauch

und weiterer Abgeordneter

betreffend Abschaffung des Klimabonus für Asylwerber

eingebracht in der 247. Sitzung des Nationalrates im Zuge der Debatte zum Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 3660/A der Abgeordneten Lukas Hammer, Johannes Schmuckenschlager, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den regionalen Klimabonus (Klimabonusgesetz – KliBG) geändert wird (2383 d.B.) (TOP 23).

Auch 2024 soll der gestaffelte Klimabonus wiederum an illegale Wirtschafts­migranten und Scheinasylanten in der Grundversorgung ausbezahlt werden. Die Verhöhnung der Österreicher, die unter der Rekordteuerung leiden, wird von der Bundesregierung von ÖVP und Grünen auf die Spitze getrieben. Während vordergründig eine restriktive Asylpolitik inszeniert wird, schafft man einen europaweit einzigartigen Pull-Faktor der eine Schubumkehr in der Asyl- und Einwanderungspolitik verunmöglicht.

Häftlinge hingegen wurden erst auf Druck der FPÖ1 mit einer Novelle des Klimabonusgesetztes von der Geldleistung mit folgender Begründung ausgeschlossen:

Des Weiteren werden durch die Anpassung Personen die sich im jeweiligen Anspruchsjahr für mehr als 183 Tage in Haft befinden, vom Bezug des regionalen Klimabonus ausgeschlossen. Dies ist sachlich insofern gerechtfertigt, als für diese Personen angenommen werden kann, dass sie keiner bzw. nur einem Teil der Belastung durch die CO2-Bepreisung, für welche der regionale Klimabonus ja Kompensation leisten soll, ausgesetzt sind. Sohin werden Strafgefangene Personen gleichgestellt, die keine mehr als 183 Tage andauernde Hauptwohnsitzmeldung im Inland vorweisen können.2

Im Rahmen der Grundversorgung erhalten Asylwerber, Asylberechtigte, Vertriebene und andere aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht abschiebbare Menschen in ebenfalls Leistungen, welche auf die Deckung der täglichen Grundbedürfnisse ausgerichtet sind. Die Grundversorgung umfasst:

•          Unterbringung in geeigneten Unterkünften unter Achtung der Menschen­würde und unter Beachtung der Familieneinheit

•          Versorgung mit angemessener Verpflegung

•          Gewährung eines monatlichen Taschengeldes für Personen in organisierten Unterkünften und für unbegleitete minderjährige Fremde, ausgenommen bei individueller Unterbringung gemäß Art. 9 Z 2

•          Durchführung einer medizinischen Untersuchung im Bedarfsfall bei der Erstaufnahme nach den Vorgaben der gesundheitsbehördlichen Aufsicht

•          Sicherung der Krankenversorgung im Sinne des ASVG durch Bezahlung der Krankenversicherungsbeiträge

•          Gewährung allenfalls darüber hinausgehender notwendiger, durch die Krankenversicherung nicht abgedeckter Leistungen nach Einzelfallprüfung

•          Maßnahmen für pflegebedürftige Personen

•          Information, Beratung und soziale Betreuung der Fremden durch geeignetes Personal unter Einbeziehung von Dolmetschern zu deren Orientierung in Österreich und zur freiwilligen Rückkehr

•          Übernahme von Transportkosten bei Überstellungen und behördlichen Ladungen

•          Übernahme der für den Schulbesuch erforderlichen Fahrtkosten und Bereitstellung des Schulbedarfs für Schüler

•          Maßnahmen zur Strukturierung des Tagesablaufes im Bedarfsfall

•          Gewährung von Sach- oder Geldleistungen zur Erlangung der notwendigen Bekleidung

•          Kostenübernahme eines ortsüblichen Begräbnisses oder eines Rückführungs­betrages in derselben Höhe und

•          Gewährung von Rückkehrberatung, von Reisekosten sowie einer einmaligen Überbrückungshilfe bei freiwilliger Rückkehr in das Herkunftsland in besonderen Fällen.

Es gibt keinerlei sachliche Rechtfertigung dafür Nicht-Österreichern in der Grundversorgung, die keinen Strom, keinen Treibstoff, keine Lebensmittel, nichts für Kleidung, keine Heizung, keine Krankenversicherung, keine Sozialversicherung und keine Steuern zahlen müssen, einen Klimabonus zu schenken. Diese Personen werden über die Grundversorgung vom Steuerzahler vollumfänglich alimentiert.

Vor diesem Hintergrund ist die Auszahlung des Klimabonus für Personen in der Grundversorgung als zusätzlicher Pull-Faktor abzuschaffen. Dies ist sachlich in gleicher Weise wie die Häftlinge betreffend gerechtfertigt, zumal auch für diese Personen angenommen werden kann, dass sie keiner bzw. nur einem Teil der Belastung durch die CO2-Bepreisung, für welche der Klimabonus ja Kompensation leisten soll, ausgesetzt sind.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die den Klimabonus für Asyl­werber und insbesondere Personen in der Grundversorgung als zusätzlichen Pull-Faktor abschafft.“

1 Vgl. Antrag der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Klimabonus für verurteilte Straftäter inklusive Antragsservice abschaffen, https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/A/3254.

2 Vgl. Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 3428/A der Abgeordneten Johannes Schmuckenschlager, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den regionalen Klima­bonus (Klimabonusgesetz – KliBG) geändert wird, https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/I/2071.

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Michael Bernhard. – Bitte.