14.18

Abgeordneter Ing. Manfred Hofinger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf vorweg ein paar Gruppen begrüßen, und zwar die Kleinregion Waldviertel Nord im Namen von Frau Martina Diesner-Wais. Im Namen von Kollegen Ernst Gödl darf ich die Schülerinnen und Schüler der 6a, b und c des Gymnasiums Sacré Coeur in Graz begrüßen, und für Frau Rebecca Kirchbaumer den Fasnachtsobmann aus Polling, Mario Riedl. – Herzlich willkommen in unserem Haus! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und FPÖ. – Abg. Martin Graf: Deine Reden werden immer besser!)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, es ist mir heute als Gemeindesprecher der ÖVP eine große Freude, dass das dritte Gemeindepaket ansteht. Es ist ein wirklich gutes Paket und es freut mich, dass wir die Gemeinden mit einem Paket in der Höhe von 1,3 Milliarden Euro unterstützen können, davon sind 920 Mil­lionen Euro frisches Geld. Es wird gut eingesetzt, es wird für viele Projekte, die unseren Bürgern zugutekommen, eingesetzt, und alleine für Oberösterreich macht das 152 Millionen Euro aus. In meinem Bezirk, Ried im Innkreis, sind das 6,1 Millionen Euro, die investiert werden.

Es verschafft den Gemeinden einen finanziellen Spielraum. Das ist ganz wichtig, Herr Linder. Das möchte ich schon auch sagen, weil natürlich in jeder Gemeinde Investitionen anstehen. Durch dieses Geld werden diese Investitionen getätigt, man hat dadurch nach innen mehr Spielraum, und es kurbelt auch die Wirtschaft an.

Zwei kleine Beispiele aus meinem näheren Umfeld: Die Gemeinde Pattigham errichtet um 80 000 Euro einen neuen Spielplatz und in meiner Gemeinde, wo ich auch Bürgermeister sein darf, machen wir eine Kanalerweiterung und beteiligen uns an einer Flurbereinigung. Das sind sinnvolle Projekte, die den Bürgern zugutekommen. (Beifall bei der ÖVP.)

Insgesamt haben wir mit den drei Gemeindepaketen eine Investition von 6 Milliarden Euro in unseren Gemeinden und Städten ausgelöst.

Wie teilt sich jetzt dieses Gemeindepaket auf? – Das sind 500 Millionen Euro aus dem KIG 2025, die ab dem nächsten Jahr abgerufen werden können. Es gibt aber schon im Jänner eine Finanzzuweisung an die Gemeinden in der Höhe von 300 Millionen Euro. Der große Unterschied zu den früheren Gemeindepaketen ist der, dass wir früher auch projektbezogen eine 50:50-Finanzierung hatten und jetzt eine 80:20-Finanzierung haben. Das heißt, dass der Eigenmittelanteil der Gemeinde nur mehr 20 Prozent sein muss, und durch diese Finanzzuweisung im Jänner ist auch der Eigenmittelanteil schon gegeben, somit kann man ein großes Projekt in der Gemeinde sozusagen ohne eigenes Geld umsetzen. (Abg. Schellhorn: ... gar nicht mehr effizient sein!) Das ist, glaube ich, ein ganz wichtiger Vorteil gegenüber den anderen Gemeindepaketen. (Abg. Schnabel – in Richtung Abg. Schellhorn –: Du hast wirklich keine Ahnung von Gemeinden, oder?! – Weitere Gegenrufe bei der ÖVP. Abg. Schellhorn – in Richtung ÖVP –: ...! Ich kenne mich genau aus! Ich weiß auch genau, was ihr rausschmeißt an Förderungen!  Weitere Rufe und Gegenrufe zwischen Abg. Schellhorn und Abgeordneten der ÖVP.)

Außerdem unterstützen wir die Gemeinden insofern, als die Gemeinden die Bürger auch in der Digitalisierung unterstützen, das heißt, es gibt eine Digitalisie­rungsunterstützung mit jeweils 30 Millionen Euro auf die nächsten vier Jahre, das sind insgesamt 120 Millionen Euro. (Abg. Schellhorn – in Richtung ÖVP –: Ihr denkt ja nur mehr parteipolitisch!)

Warum nehmen wir dieses Geld in die Hand? – Weil die finanziellen Spielräume der Gemeinden immer weniger und geringer werden. Das liegt an der Zins­situation, natürlich steigen auch die Personalkosten und die Gesundheitsausgaben. Wir müssen schauen, dass die Gemeinden liquid bleiben und dass sie Budgets erstellen können. Dazu stehen wir von der ÖVP auch, und daher helfen wir den Gemeinden in dieser Situation. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Schellhorn.)

Die Gemeinden haben von Haus aus viele Aufgaben zu erfüllen, die Wasser­versorgung, Müllentsorgung, Raumplanung, Elementarpädagogik, Kindergarten und so weiter und so fort, aber die Gemeinden sind viel mehr als reine Dienstleister – sie sind der Lebensmittelpunkt der Menschen, die Gemeinden sind Heimat und die Gemeinden sind das Fundament, auf dem unser Staat steht.

In diesem Sinne möchte ich mich nochmals beim Herrn Bundesminister für Finanzen recht herzlich bedanken, genauso bei unserem Herrn Bundeskanzler Karl Nehammer, der das genau weiß, weil er aus der Kommunalpolitik kommt, und ebenso bei unserem Klubobmann August Wöginger und bei unserem Gemeindebundpräsidenten Johannes Pressl, der dazu beigetragen hat, dass dieses Paket möglich geworden ist.

Ein Punkt, den ich noch ansprechen möchte, ist die Bargeldversorgung, denn letzte Woche hat sich Folgendes ergeben: Der Gemeindebund hat gemeinsam mit der Wirtschaftskammer, mit den Bankenvertretern eine Vereinbarung geschlossen, das heißt, dass sie sich darauf geeinigt haben, dass in den nächsten fünf Jahren von den 8 600 Bankomaten, die wir in Österreich haben, keiner wegkommt. Das ist, glaube ich, ganz wichtig, es wird aber auch ermöglicht, dass in den benachteiligten Regionen die Bargeldversorgung sogar wieder aufgebaut wird. Das ist ein ganz wichtiger Punkt.

Abschließend möchte ich noch einen Abänderungsantrag einbringen. Es geht darin um das Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz, um eine Änderung dahin gehend, dass die Länder diese Gelder für soziale Zwecke, aber auch für die Pflege und Wohnbauförderungen verwenden dürfen.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz geändert wird, 4127/A, in der Fassung des Aus­schussberichts, 2686 der Beilagen.

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der oben bezeichnete Antrag in der Fassung des Ausschussberichts wird wie folgt geändert:

Die bisherige Novellierungsanordnung wird als Z 2 bezeichnet. Vor der neuen Z 2 wird folgende neue Novellierungsanordnung Z 1 eingefügt.

„1. Nach § 4a wird folgender § 4b samt Überschrift eingefügt:

„Verwendung nicht verbrauchter Mittel

§ 4b. Von einem Land nicht für die in den §§ 1 und 4a geregelten Zwecke verwendete Mittel können vom Land auch für sonstige zusätzliche Beihilfen an natürliche Personen im Aufgabenbereich der Länder und Gemeinden für Soziales, Behindertenhilfe, Pflege sowie Wohnbauförderung verwendet werden. § 3 Abs. 2 und 3 gilt auch für derartige Mittelverwendungen.““

2. In der Novellierungsanordnung Z 2 wird die Paragrafenbezeichnung „§ 4b.“ durch die Paragrafenbezeichnung „§ 4c.“ ersetzt.

3. Nach der Novellierungsanordnung Z 2 wird folgende Novellierungsanordnung Z 3 angefügt:

„3. Nach § 6 Abs. 3 wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) § 4b und § 4c in der Fassung des Bundesgesetzes“ Bürgerliches Gesetzbuch „treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.““

*****

Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

14.24

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wohn- und Heizkosten­zuschussgesetz geändert wird (4127/A) in der Fassung des Ausschussberichts (2686 d.B.) (Top 8)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der oben bezeichnete Antrag in der Fassung des Ausschussberichts (2686 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. Die bisherige Novellierungsanordnung wird als Z 2 bezeichnet. Vor der neuen Z 2 wird folgende neue Novellierungsanordnung Z 1 eingefügt:

„1. Nach § 4a wird folgender § 4b samt Überschrift eingefügt:

„Verwendung nicht verbrauchter Mittel

§ 4b. Von einem Land nicht für die in den §§ 1 und 4a geregelten Zwecke verwendete Mittel können vom Land auch für sonstige zusätzliche Beihilfen an natürliche Per­sonen im Aufgabenbereich der Länder und Gemeinden für Soziales, Behindertenhilfe, Pflege sowie Wohnbauförderung verwendet werden. § 3 Abs. 2 und 3 gilt auch für derartige Mittelverwendungen.““

2. In der Novellierungsanordnung Z 2 wird die Paragrafenbezeichnung „§ 4b.“ durch die Paragrafenbezeichnung „§ 4c.“ ersetzt.

3. Nach der Novellierungsanordnung Z 2 wird folgende Novellierungsanordnung Z 3 angefügt:

„3. Nach § 6 Abs. 3 wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) § 4b und § 4c in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2024 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.““

Begründung:

Mit dem Wohn- und Heizkostenzuschussgesetz hat der Bund den Ländern im Jahr 2023 in zwei Tranchen einen Zweckzuschuss in Höhe von insgesamt 675 Millionen Euro gewährt, der von den Ländern zusätzlich zu bereits für diesen Zweck vorge­sehenen Landesmitteln in den Jahren 2023 und 2024 für Beihilfen an natürliche Personen zur Bestreitung gestiegener Wohn- und Heizkosten zu verwenden ist.

Mit dieser Änderung des Wohn- und Heizkostenzuschussgesetzes soll es den Ländern ermöglicht werden, allenfalls nicht für diese Zwecke verwendete Mittel bis zum Ende des Jahres 2024 auch für sonstige zusätzliche Beihilfen an natürliche Personen im Aufgabenbereich der Länder und Gemeinden für Soziales, Behindertenhilfe, Pflege sowie Wohnbauförderung zu verwenden.

*****

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zur Korrektur: Sie meinten Bundesgesetzblatt Nummer.

Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Abgeordneter Andreas Kollross. – Bitte Herr Abgeordneter.