RN/123
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 353/A der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Klaus Seltenheim, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien geändert wird (155 d.B.)
Präsident Peter Haubner: Wir gelangen nun zum 19. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Markus Tschank. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter. (Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Das ist der Richtige, der mit seinen Vereinen, ja!)
RN/124
18.18
Abgeordneter Dr. Markus Tschank (FPÖ): Danke sehr, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Politik spielt sich heute in ganz wesentlichen Teilen in den sozialen Medien ab. Die Öffentlichkeit hat ein hohes Informationsbedürfnis, das ist unstrittig, und dank sozialer Medien wissen wir heute, dass Herr Staatssekretär für Deregulierung Sepp Schellhorn zwei Luxusdienstwägen braucht; wir wissen, dass die Finanzminister Magnus Brunner und Markus Marterbauer uns in ein Defizitverfahren geführt haben und wir aktuell unter budgetärer Zwangsverwaltung stehen; und wir wissen, dass die sogenannte Nato-Beate Österreich von der Neutralität befreien will. – Das alles haben wir sozialen Medien zu verdanken: Die Bevölkerung wird durch sie entsprechend informiert.
Social-Media-Accounts sind daher wahlentscheidend. Sie sind zentrale Plattformen der politischen Kommunikation. Im vorliegenden Antrag der Einheitspartei geht es daher um einiges.
In Österreich betreuen Mitarbeiter von Regierungsmitgliedern jene Social-Media-Kanäle der Minister, die rechtlich den Parteien zugeordnet sind. Der Staat zahlt damit indirekt die Parteien und die Parteiwerbung mit, und da hat der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat entsprechend auch gemeinsam mit dem Rechnungshof festgestellt, dass das als illegale Parteienspende zu qualifizieren ist.
Die Republik gewährt den Regierungsparteien über die Hintertüre der Ministerbüros finanzielle Vorteile, die für Oppositionsparteien nicht bestehen. Die Trennung von Partei- und Regierungsarbeit ist nicht gewährleistet, und in Österreich, sehr geehrte Damen und Herren, ist das strafbar und auch mit hohen Geldbussen sanktioniert.
Mit dem vorliegenden Antrag will die Einheitspartei – mehr kann man dazu nicht sagen – das Parteiengesetz zur Nutzung von Social-Media-Accounts zu ihren Gunsten massiv abändern. Ihnen ist dabei vor allem eines wichtig: den eigenen Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Sie wollen sich materiell entkriminalisieren. Sie gewähren sich mit diesem Antrag de facto selber rückwirkende Straffreiheit, sehr geehrte Damen und Herren (Abg. Hoyos-Trauttmansdorff [NEOS]: Nein! – Abg. Doppelbauer [NEOS]: Das tun wir ja nicht!), und entziehen sich de facto der Strafverfolgung und auch den Strafzahlungen für illegale Parteienfinanzierung. Das ist ein justizpolitischer Skandal. (Beifall bei der FPÖ.)
Welcher normale Bürger auf der Straße versteht das, kann sich selber die Straffreiheit verschaffen? (Abg. Gasser [NEOS]: Das passiert nicht!) Was ist das für ein fatales Signal an die Bevölkerung, die sich an die Gesetze halten muss? (Abg. Doppelbauer [NEOS]: Das stimmt einfach nicht! – Abg. Gasser [NEOS]: ... die Rede ...!) Ihr könnt es euch richten, ihr richtet es euch hier mit dieser Gesetzesnovelle, und das ist unlauterer Wettbewerb, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)
Vor allen Dingen die ÖVP hat es mit der Trennung von Staat und Partei ja nie besonders ernst genommen. (Zwischenruf des Abg. Michael Hammer [ÖVP].) Neu ist, dass es einige willfährige Helferparteien gibt, die sich gefunden haben und bei dieser Gesetzesinitiative auch noch mitmachen. Das ist aber nicht nur ein politischer Skandal, sehr geehrte Damen und Herren, sondern es ist auch de facto verfassungswidrig. Ihre Novelle verletzt das Legalitätsprinzip.
Der VfGH hat in mehreren Entscheidungen betont, dass der Gesetzgeber durch rückwirkende Regelungen nicht in laufende Verfahren oder bestehende Rechte eingreifen darf; das verletzt den Gleichheitsgrundsatz. (Zwischenrufe der Abgeordneten Gasser [NEOS], Hoyos-Trauttmansdorff [NEOS] und Hofer [NEOS].) Die privilegierte Stellung von Regierungsparteien führt zulasten der Oppositionsparteien zu einer faktischen Ungleichbehandlung der politischen Mitbewerber. Ihr behandelt die Regierungsparteien anders als die Oppositionsparteien. Ihr privilegiert die Regierungsparteien, und das ist ungleich und verfassungswidrig.
Wenn Sie diese Querfinanzierung daher legalisieren, dann können Parteien in Regierungsverantwortung für Wahlwerbung auf Mitarbeiter der Ministerien zurückgreifen, Oppositionsparteien sind benachteiligt.
Es geht daher um die Chancengleichheit zwischen Regierungs- und Oppositionsparteien. Es geht um eine Fairness im politischen Mitbewerb, und es geht um die Frage, ob Regierungsparteien finanzielle Mittel der Republik für ihre Parteizwecke missbrauchen dürfen (Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Da seids ihr ja eh Experten!) und dadurch einen Wettbewerbsvorteil generieren.
Studieren Sie die Verfassung, sehr geehrte Damen und Herren! Schauen Sie sich Ihren Entwurf noch einmal an und ziehen Sie diesen zurück, damit wir da auch Verfassungskonformität gewährleisten können! – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
18.23
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Nico Marchetti. Ich stelle Ihre Redezeit auf 5 Minuten ein, Herr Abgeordneter.
RN/125
18.23
Abgeordneter Nico Marchetti (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Geschätzter Kollege Tschank, dass ausgerechnet der Spesenwart von H.-C. Strache sich hierherstellt und über uns die Moralkeule schwingt, ist schon eine besondere Ironie der Geschichte, finden Sie nicht? (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, NEOS und Grünen. – Heiterkeit des Abg. Michael Hammer [ÖVP]. – Abg. Michael Hammer [ÖVP] – in Richtung Abg. Tschank –: ... dass sie dich rausschicken!)
Zum Gesetz selbst: Da waren einige falsche Dinge dabei, die richtigzustellen sind. Erstens bringen wir einen Abänderungsantrag ein, mit dem wir diese Rückwirkung, die für Aufregung gesorgt hat, herausnehmen. Insofern ist der Vorwurf also entkräftet.
Das Zweite ist: Sie sagen, die Regierungsparteien verschaffen sich da irgendwie einen unlauteren Vorteil. Wenn Sie das Gesetz genau gelesen haben: Es umfasst die Bundesregierung, das ist richtig. Es umfasst die Landesregierungen, wobei unter anderem die FPÖ in manchen Landesregierungen sitzt (Abg. Brückl [FPÖ]: Die wurden nicht bemängelt, Herr Kollege! Die freiheitliche Riege wurde nicht bemängelt, als einzige!); das tun übrigens auch die Grünen. Es umfasst die Landtagsklubs und die Parlamentsklubs, was auch alle Parteien betrifft. Also da jetzt zu sagen, es wäre eine Lex Regierung: Das ist einfach nicht richtig. Lesen Sie das Gesetz einfach durch! Es betrifft die Politik, und ich glaube, es ist einfach wichtig (Abg. Kogler [Grüne]: Die meisten sind blaue Landesregierungsmitglieder ...!), dass wir in Zeiten, in denen, wie Sie sagen, Social Media und die digitale Kommunikation so wichtig sind, diesen ungeregelten Bereich regeln und das klarstellen. Das halte ich einfach für wichtig und notwendig. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Jetzt noch ein Anwendungsbeispiel: Es gibt viele Abgeordnete in diesem Haus, die zum Beispiel auch Bürgermeister sind, die eine Parteifunktion haben oder in einer Interessengemeinschaft sind. Nach der jetzigen Auslegung müsste man das für jede einzelne Funktion trennen, mit eigenen Accounts, eigenen Mitarbeitern – das ist ja nicht praktikabel. Ich glaube, wir brauchen einfach eine praktikable Lösung, die klarstellt, dass die digitale Kommunikation von Verantwortungsträgern mittlerweile zum Geschäft gehört und es deswegen auch in Ordnung ist, dass sie stattfindet.
Etwas Allgemeines will ich auch noch sagen, weil das auch in der Diskussion ein bisschen so rübergekommen ist: Ich möchte schon sagen, dass Parteien per se nichts Schlechtes sind, sondern für das Funktionieren der Demokratie einen wesentlichen Beitrag leisten. (Beifall bei der ÖVP.)
Deswegen sollten wir auch sagen, dass es wichtig ist, dass Parteien politisch wirken können. Parteienfinanzierung ist per se keine populäre Sache, das weiß ich schon, aber vielleicht muss man auch aus Selbstachtung dieses Parlaments gegenüber der Demokratie einfach sagen: Parteien sind wichtig für das Funktionieren der Demokratie. Deswegen ist es auch okay, wenn man darüber redet, wie die Rahmenbedingungen für die politische Arbeit gut funktionieren können.
Wie gesagt, es gab diese Grauzone der Social-Media-Auftritte der politischen Verantwortungsträger. Das war lange offen, schon jahrelang diskutieren wir darüber, und jetzt haben wir eine Regelung. Ich halte das für einen Fortschritt und für eine gute, praktikable Lösung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der NEOS.)
18.26
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Klaus Seltenheim. Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein.
RN/126
18.26
Abgeordneter Klaus Seltenheim (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Staatssekretär! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Werte Zuseher:innen zu Hause vor den unterschiedlichen Geräten! Politik ist ganz oft nicht die große Bühne, nicht das Parlament, nicht der Ministerrat. Die meisten gewählten Mandatar:innen in Österreich machen Politik in den über 2 000 Gemeinden in Österreich.
Viele davon, von Bundesland zu Bundesland ganz unterschiedlich einzuordnen, bekommen für ihre Arbeit im Gemeinderat eine Aufwandsentschädigung. Der überwiegende Teil ihrer Arbeit wird aber ehrenamtlich geleistet, egal ob das durch ihre Tätigkeit als Gemeinderat ist, ob es in den Parteistrukturen ist, ob es in den Vereinen ist, ob es bei der Feuerwehr ist, et cetera.
Medial wird im Kontext des Parteiengesetzes immer über die Bundespolitik diskutiert. Der Teil, den wir heute im Parteiengesetz sozusagen auch reparieren, nämlich die Ausweitung der Spendenmeldungen von vierteljährlich auf jährlich, ist aber ganz explizit auf die Bürgermeister:innen und die ehrenamtlichen Gemeinderäte und -rätinnen ausgerichtet. So sorgen wir für weniger unnötige Doppelmeldungen, klarere Fristen und dafür mehr Zeit für Bürgergespräche und die Mitarbeit in örtlichen Vereinen et cetera. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Genau diese Menschen tragen zur Demokratie vor Ort bei. Wir entlasten sie auf bürokratischer Ebene, ohne dabei auf Transparenz zu verzichten. Gleichzeitig schaffen wir, wie eben auch angesprochen, klare Regeln für die Social-Media-Accounts von Regierungsmitgliedern auf Bundes- wie auf Landesebene und auch von uns Abgeordneten.
Künftig dürfen beispielsweise Kabinettsmitarbeiter:innen, wenn die Inhalte entsprechend gekennzeichnet sind und sich nur auf die Arbeit der Minister und Ministerinnen beziehen, auch diesbezügliche Inhalte posten, wenn auch das Impressum darauf hinweist.
Der Politbetrieb steht zu Recht unter intensiver medialer und öffentlicher Beobachtung. Das österreichische Parteiengesetz ist ein strenges, und das ist gut so. Parteien erfüllen unter anderem den großen Auftrag der politischen Willensbildung, und ein Großteil davon spielt sich eben – das kann man gut finden oder schlecht finden – auf den großen Social-Media-Plattformen ab. Daher ist es wichtig und richtig, dass wir da heute eine klare Regelung treffen.
All das geschieht auch vor dem Hintergrund, dass es immer schwieriger wird, auf Gemeindeebene und generell in der Politik Menschen für die Politik zu begeistern und zu gewinnen. Wer sich engagieren will, soll nicht im Paragrafendschungel stecken bleiben, sondern spüren, dass Politik auch Freude sein kann, dass man etwas bewirken kann.
Auch noch einmal ganz kurz in Richtung FPÖ gesprochen: Kollege Tschank hat darauf hingewiesen, was seine Kollegen in den Bundesländern, vom steirischen Landeshauptmann Mario Kunasek bis Udo Landbauer et cetera, alle machen. Sie haben Accounts, die der Partei gehören, und bespielen die dort mit Inhalten ihres öffentlichen Amtes. Ich denke, die FPÖ sitzt da im Glashaus und sollte nicht mit Steinen werfen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Brückl [FPÖ]: ... nicht einmal geprüft worden!)
18.29
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff. Ich stelle Ihre Redezeit auf 5 Minuten ein, Herr Abgeordneter.
RN/127
18.29
Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS): Ich danke Ihnen, Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Es wurde von Kollegen Marchetti und von Kollegen Seltenheim schon sehr viel klargestellt, weil es schon eine abenteuerliche Show war, die hier wieder vonseiten der FPÖ gekommen ist, mit sehr viel Fake News, was dieses Gesetz betrifft. (Abg. Kassegger [FPÖ]: Das ist ja unfassbar! Der Dr. Schilchegger wird’s dir dann erklären!)
Die Historie vielleicht dazu: Es gibt seit 15, 16 Jahren eine sehr, sehr klare Rechtsmeinung, die sich über alle Organisationen gezogen hat, auch über den Rechnungshof, über den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat, nämlich dass es wesentlich ist, dass Politikerinnen und Politiker kommunizieren müssen – im Dialog, aber genauso über soziale Plattformen. Dementsprechend war es immer sehr klar, dass es Accounts gegeben hat, die gemeinsam serviciert wurden. Teilweise gab es auch Unschärfen, die sicher nicht immer sauber gelöst wurden, das will ich gar nicht anders sagen, aber genau deswegen ist es notwendig, gesetzliche Regelungen zu haben.
Der Rechnungshof hat nun seine Rechtsmeinung geändert und hat uns explizit aufgefordert, diesen Graubereich zu regeln. Das machen wir heute. Wir haben sehr intensiv darüber diskutiert, wie wir das machen, und das Wesentliche ist, dass mit diesem Gesetzentwurf ganz klar ist, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Parlamentsklubs, die das übrigens genauso betrifft, von Ministerien oder andere dürfen selbstverständlich nur in ihrem Wirkungsbereich – in dem sie arbeiten – liegende Inhalte posten und kommunizieren. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Partei kommunizieren für die Partei. Das heißt, es gibt keinen einzigen Mitarbeiter aus einem Ministerium oder aus einem Klub, der für die Partei arbeitet, es ist also anders, als Sie das regelmäßig behaupten. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Dann haben Sie hier auch behauptet, dass diese Regelung rückwirkend ist. Ja, diese Rückwirkung war eine Zeit lang da, aber wir haben letzte Woche schon sehr klar angekündigt, dass wir sie zurücknehmen und rausnehmen, weil uns hier ein Fehler passiert ist. (Zwischenruf des Abg. Tschank [FPÖ].)
Deswegen bringe ich jetzt hier auch folgenden Abänderungsantrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Nico Marchetti, Klaus Seltenheim, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der Antrag 353/A der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Klaus Seltenheim, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien geändert wird in der Fassung des Berichtes des Verfassungsausschusses (155 d.B.), wird wie folgt geändert:
1. Im Eingang wird der Ausdruck „XXX/2025“ durch den Ausdruck „25/2025“ ersetzt.
2. In Z 4 wird in § 16 Abs. 12 der Ausdruck „BGBI. Nr. xxx/2025“ durch den Ausdruck „BGBI. I Nr. xxx/2025“ ersetzt und das Wort „rechtskräftig“ durch die Wortfolge „vom Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat“ ersetzt.
Damit ist, glaube ich, auch diese Thematik abgeschlossen.
Die Frage, die ja darüber hinaus immer wieder, insbesondere von der FPÖ, in den Raum gestellt wird und auch heute in den Raum gestellt wird, ist zum Thema der Erhöhung der Parteienförderung. Also ich frage mich, wo Sie die sehen. Ich sehe sie ganz klar nicht, weil – wie ich vorhin gesagt habe – kein Ministermitarbeiter, kein Mitarbeiter eines Klubs, eines Kabinetts Parteiarbeit leisten darf. Das war nie so klar geregelt, und dann haben wir darüber hinaus, um das sicherzustellen – dies geht übrigens auch über die deutsche Gesetzesvorlage, die immer wieder erwähnt wird, hinaus –, eine Kennzeichnungspflicht für Ministerien eingeführt, damit auch transparent für jeden sichtbar ist, worum es hier geht.
Das Wesentliche ist ja, weil Sie diese Erhöhung des Parteienförderung immer wieder in den Raum stellen, dass wir hier natürlich zu sparen beginnen. Deswegen hat diese Bundesregierung auch schon für das Jahr 2026 die Parteienförderung eingefroren. Viel mehr haben Sie übrigens auch nicht zustande gebracht: nämlich genau ein Mal das Einfrieren.
Es ist für uns auch sonnenklar, dass wir in den nächsten Budgetverhandlungen darauf schauen müssen, dass die Parteienförderung in Österreich hinuntergeht, denn es ist von Anfang an ein Anliegen von uns gewesen, das zu tun. Gerade in Zeiten wie diesen, in denen wir in der Republik sparen müssen, ist für uns auch ganz klar, dass die Parteien einen Beitrag leisten müssen. (Beifall bei den NEOS.) Aber dieses Gesetz widerspricht dem in keinem einzigen Absatz und auch nicht darüber hinaus. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)
18.34
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/127.1
Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Parteien (AA-20)
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Sigrid Maurer. Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Frau Abgeordnete.
Entschuldigung, ich halte vorher noch fest, dass der Abänderungsantrag ordnungsgemäß eingebracht wurde und somit mit in Verhandlung steht. – Danke, Sie sind am Wort, Frau Abgeordnete.
RN/128
18.34
Abgeordnete Sigrid Maurer, BA (Grüne): Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr und sehr geehrte Frau Staatssekretär:in! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir alle hier sind Politiker:innen und wir alle tragen eine hohe Verantwortung, die uns übertragenen Aufgaben gewissenhaft, verfassungskonform, gesetzeskonform und im Interesse der Bevölkerung zu erfüllen. Zu diesen Aufgaben gehört auch, dass wir der Bevölkerung gegenüber transparent unser politisches Denken und Handeln darlegen und damit einer öffentlichen und direkten Bewertung zugänglich machen.
Demokratie lebt natürlich vom Austausch, vom Diskurs und der direkten Auseinandersetzung mit den Anliegen, Problemen und Wünschen der Bürger:innen. Und dieser Austausch findet heutzutage, im Jahr 2025, selbstverständlich zentral über soziale Plattformen statt. Politikerinnen und Politiker haben oft sehr viele verschiedene Rollen. Sie sind gleichzeitig Parteichefin und Ministerin, sie sind beispielsweise Klubobmann und Vorsitzender einer Teilorganisation oder Abgeordneter und Bürgermeister, es handelt sich aber natürlich trotzdem immer um ein und dieselbe Person. Die heutige Gesetzesänderung soll Klarheit darüber schaffen, wie auf sozialen Plattformen mit diesen Doppel- und Dreifachrollen rechtskonform umgegangen werden soll, denn bisher kennt das Gesetz die Regeln von sozialen Plattformen einfach nicht.
Viele, viele Jahre hat es als Best Practice gegolten, dass auf dem Account der Politiker:innen eindeutig gekennzeichnet wird, in welcher Rolle und damit auch mit Unterstützung welcher Mitarbeiter:innen ein Inhalt gepostet wird. Da ist zum Beispiel bei den grünen Minister:innen in Klammer GR für Grüne oder BM für Bundesminister dabei gestanden, und selbstverständlich war es immer illegal und bleibt es auch weiterhin illegal, dass ein Posting für die Partei von den Mitarbeiter:innen eines Ministeriums erstellt wird. Das ist ganz zentral.
Aber: Was ist passiert? – Es galt immer diese Best Practice, und dann hat zu unserer großen Überraschung, und ja, ich sage auch zu unserem Ärgernis, der Rechnungshof eine aus unserer Sicht völlig lebensfremde Rechtsansicht entwickelt, indem er behauptet hat, dass diese exakte Kennzeichnung der Postings unzureichend sei. Die Konsequenz von dieser Rechtsansicht des Rechnungshofes wäre – und das möchte ich jetzt schon auch an die Abgeordneten der Freiheitlichen richten, weil Sie da vielleicht noch nicht weit genug gedacht haben –, dass alle Abgeordneten, auch hier, die in irgendeiner Form eine Parteifunktion oder sonst eine Funktion haben, mehrere Accounts dafür führen müssten. Zum Beispiel: In der SPÖ, da haben wir Mario Lindner, er ist Abgeordneter im Nationalrat und gleichzeitig ist er Vorsitzender der Soho, einer Teilorganisation der Sozialdemokratie, und wenn es nach dem Rechnungshof geht, dann müsste er für diese beiden Funktionen zwei verschiedene Accounts führen; oder Kollege Linder von der FPÖ, der Abgeordneter und Bürgermeister ist; oder eben die Regierungsmitglieder, die auch oft Doppelfunktionen haben. Dann müssten die interessierten Bürgerinnen und Bürger also mehreren gleichnamigen Accounts gleichzeitig folgen.
Es tut mir leid, aber das ist völlig lebensfremd, es ist völlig praxisfremd, es ist übermäßig kompliziert und verwirrend, und nebenbei wird damit kein einziger Cent gespart, weil die Accounts für die Ministerien ja trotzdem angelegt und betreut werden müssten. Dass dieser Bereich bisher völlig ungeregelt war, ist wohl ein Grund, warum der Rechnungshof so eine von der gängigen Praxis abweichende Rechtsansicht entwickelt hat und warum es da zwischen Rechnungshof und diesem Haus offensichtlich unterschiedliche Einschätzungen gibt. Auch der UPTS sagt selbst: Na ja, das ist nicht geregelt; es ist nicht unsere Aufgabe, das zu regeln, aber es ist ein Problem!
Genau diese Lücke – die Tatsache, dass das Gesetz bisher soziale Medien einfach nicht kennt – schließen wir heute mit dieser Gesetzesänderung (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der NEOS sowie des Abg. Ottenschläger [ÖVP]), damit in Zukunft völlig klar ist, wie vorgegangen werden muss – rechtssicher, praxisnah, transparent und nachvollziehbar –, und auch, damit weiterhin ausgeschlossen ist, dass Gelder von Ministerien für Parteiarbeit verwendet werden.
Und ja, im ursprünglichen Antrag war eine Rückwirkung enthalten, die auch für die laufenden Verfahren beim UPTS gegolten hätte. Dieser Anschein, dass die gestraften Parteien sich das hier richten wollen, war ganz sicher nicht unsere Intention, und ich bin froh, dass die Regierungsparteien unserem Vorschlag gefolgt sind und diese Rückwirkung nun gestrichen wird. Ich bin auch froh, dass wir in Zukunft klare Regeln haben, wie wir mit sozialen Plattformen im politischen Kontext umgehen, und hoffe auf eine breite Mehrheit.
Abschließend möchte ich noch Folgendes sagen: Liebe Freiheitliche, diese Regelung betrifft Sie ganz genauso wie alle anderen auch, ich habe die Beispiele aufgezählt. Es ist originell, dass ausgerechnet Kollege Tschank zu diesem Thema herausgeschickt wurde, der ja einiges an Erfahrung mit seiner Kanzlei hat, was illegale Parteispenden und die Konstruktionen bei freiheitlichen Vereinen betrifft. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Er hat sich freiwillig gemeldet! Ich weiß nicht, wie es bei euch ist!)
Ich würde vorschlagen: Lesen Sie die Gesetzesänderung noch einmal genauer durch, Sie werden sehen, es ist eine gute Lösung. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Oberhofer [NEOS].)
18.40
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Michael Schilchegger. Ich stelle die Uhr wieder auf 4 Minuten ein. – Bitte, Herr Abgeordneter.
RN/129
18.40
Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! (Abg. Shetty [NEOS]: Da geht es aber nicht mehr um Corona, gell? Das ist der falsche Tagesordnungspunkt!) Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kollegin Maurer, ja, natürlich schauen wir uns die Gesetze auch an, und ich gebe Ihnen insoweit recht, als natürlich das Thema der Parteienfinanzierung eine ein bisschen kompliziertere Materie, eine komplexere Materie ist. Ich versuche noch einmal, es vielleicht auch für die anwesenden Zuseher verständlicher zu machen.
Denken Sie an Frankreich (Abg. Kogler [Grüne]: Denken Sie an Kunasek!), das, was der französischen Präsidentschaftskandidatin Marine Le Pen vorgeworfen wurde, nämlich: Der Einsatz von parlamentarischen Mitarbeitern im Europäischen Parlament (Abg. Brandstötter [NEOS]: Das ist etwas ganz anderes!), die ihre Fraktion dort selbst aussuchen durfte (Abg. Shetty [NEOS]: Da haben Sie so viele Insiderinfos, da können wir nicht mitreden!), für Zwecke der Partei in Frankreich hat dazu geführt, dass sie selbst verurteilt wurde, und jetzt auch noch mit der Auflage, dass sie bei der künftigen Präsidentschaftswahl nicht mehr antreten darf. (Ruf: Das hat aber nichts mit der Regelung zu tun jetzt!) Also sie wurde auch persönlich mit Haftstrafen belegt, nicht rechtskräftig, ganz klar. Aber das ist so ein bisschen die Thematik, um die es geht, nämlich um verdeckte Parteispenden. (Rufe bei den Grünen: Nein! Nein, um die geht es nicht! – Abg. Shetty [NEOS]: Aber wir kennen uns mit dem Strafverfahren nicht so gut aus wie Sie!)
Das ist auch das, was sozusagen hier nach dem Parteienfinanzierungsgesetz bisher immer vom Rechnungshof beanstandet werden konnte und wofür es dann auch entsprechende Verwaltungsstrafen vom UPTS gegeben hat. Das möchten Sie jetzt ändern, weil Sie sagen: Das ist alles so kompliziert, wir wollen das so nicht mehr, das soll in Zukunft möglich sein! Ich sage Ihnen nur: Ihre Beschlussvorlage widerspricht nicht nur dem Verfassungsrecht, wie Kollege Tschank richtigerweise ausgeführt hat, sondern sie widerspricht auch europäischem Recht, nämlich genau unter diesem Aspekt Artikel 22 und 39 der Verordnung 1141/2014 über europäische politische Parteien.
Was ist jetzt mit der Umsetzung von EU-Recht? Das ist Ihnen immer so wichtig, wenn es aber um die eigenen Parteikassen der Einheitspartei geht, dann ist es auf einmal nicht mehr so wichtig.
Wenn man jetzt sagt, okay, das wollen Sie für die Zukunft ändern, dann ist es immer noch ein mittelgroßer Skandal, denn jedes andere europäische Land hat diesbezüglich strenge Transparenz und Strafvorschriften dazu, wir haben das halt jetzt nicht mehr in diesem Bereich.
Aber der richtig große Skandal wird es ja erst dadurch, dass Sie sich das selbst rückwirkend verordnet haben, dass die Strafen, die vom UPTS bereits verhängt wurden, nicht mehr greifen können (Zwischenrufe bei NEOS und Grünen) und Sie quasi sich selbst eine Generalamnestie geben. Und das ist etwas, was zum Beispiel Silvio Berlusconi damals vorgeworfen wurde: dass man sich quasi rückwirkend selbst Gesetze schafft, um einem Strafverfahren zu entgehen. (Zwischenruf der Abg. Gewessler [Grüne].)
Sie sagen jetzt, Sie haben einen Abänderungsantrag eingebracht – das ist ja Ihr Argument, deswegen auch die große Aufregung hier im Saal, oder? –, um diese Rückwirkung zu beseitigen. (Abg. Shetty [NEOS]: Die Aufregung ..., weil Sie es nicht schaffen, bei den Fakten zu bleiben, und zum 20. Mal was wiederholen, was nicht stimmt! – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Shetty, du super Jurist!) Das haben Sie auch medial angekündigt, Sie haben gesagt, diesen großen Skandal machen Sie wieder zu einem mittleren, oder Sie nehmen diese Kritik vorweg und haben gesagt, Sie wollen sich selbst quasi die Rückwirkung aus dem Gesetz entfernen. Und dann bringen Sie heute einen Abänderungsantrag ein – ich habe ihn vor wenigen Stunden gelesen – und wollen damit die Bestimmung streichen. Aus der Übergangsbestimmung streichen Sie das Wort „rechtskräftig“ heraus und schreiben: sind auf alle bis dahin nicht vom UPTS entschiedenen Sachverhalte anzuwenden.
Jetzt frage ich mich schon eines: Wie sieht denn eine korrekte Klausel aus, die im Gesetz stehen muss, damit sie auch wirklich wirksam ist? Sie finden das übrigens jetzt schon im bestehenden Parteiengesetz zu früheren Novellen, in § 15a Abs. 3, da finden Sie ein Beispiel, so müsste es lauten: „Hinsichtlich Verwaltungsstrafen und Geldbußen sind auf Sachverhalte, die vor Inkrafttreten“ dieses Bundesgesetzes „verwirklicht wurden“, weiterhin die bisherigen Bestimmungen anzuwenden. Und dieses Vorbild einer Übergangsbestimmung setzen Sie nicht ebenso um, und zwar aus einem guten Grund: Sie wollen damit vielleicht erreichen – vielleicht, denn handwerklich sauber ist das auch nicht gearbeitet –, dass betreffend bestehende UPTS-Strafen, die ja von der Einheitspartei kommuniziert wurden, also im Bereich von mehreren Zehntausend Euro, vielleicht das Verfahren weiterlaufen kann, dass aber auf alle anderen Sachverhalte, wo jetzt schon ermittelt wird, wo der Rechnungshof bereits Berichte geschrieben hat, jetzt die neue Rechtslage zur Anwendung kommt und alle ihre da verdeckten Parteispenden nicht mehr überprüft werden können. Und wenn das keine Rückwirkung ist, meine Damen und Herren von der Einheitspartei (Abg. Shetty [NEOS]: So ein Blödsinn!), was denn dann? (Beifall bei der FPÖ.)
18.44
Präsident Peter Haubner: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Abgeordneter Nico Marchetti zu Wort gemeldet. – Sie kennen die Bestimmungen, Herr Abgeordneter. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Der Hobbyjurist! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)
RN/130
18.44
Abgeordneter Nico Marchetti (ÖVP): Der Kollege hat gerade behauptet, dass wir uns mit diesem Abänderungsantrag Strafen vom UPTS ersparen.
Ich berichtige erneut tatsächlich, dass das nicht der Fall ist und die laufenden Verfahren eben ausgenommen sind. Und deswegen erspart sich niemand irgendeine Strafe. – Danke. (Beifall bei ÖVP und NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen. – Abg. Deimek [FPÖ]: Du bist noch immer kein Jurist! – Abg. Kassegger [FPÖ]: Wo sind die laufenden Verfahren? – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Wo? Welche laufenden Verfahren sind ausgenommen? Da traue ich dem Verfassungsjuristen ein bisschen mehr!)
18.44
Präsident Peter Haubner: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
RN/131
Präsident Peter Haubner: Wir gelangen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 155 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Nico Marchetti, Klaus Seltenheim, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Nico Marchetti, Klaus Seltenheim, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Sigrid Maurer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Änderung des Eingangs und der Ziffer 4 eingebracht.
Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
RN/131.1
Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden, ich gehe daher so vor.
Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordnetenpulte und tragen den Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnungen „Ja“, das sind die grauen Stimmzettel, beziehungsweise „Nein“, das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.
Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.
Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den vorliegenden Gesetzentwurf in dritter Lesung stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegenstimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen. Bitte achten Sie sorgfältig darauf, nur einen Stimmzettel einzuwerfen.
Ich bitte nunmehr Schriftführer Abgeordneten Wolfgang Zanger, mit dem Namensaufruf zu beginnen; Abgeordneter Klaus Lindinger wird ihn später dabei ablösen. – Bitte, Herr Abgeordneter.
(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Zanger und Lindinger werfen die Abgeordneten den Stimmzettel in die Wahlurne.)
Präsident Peter Haubner: Die Stimmabgabe ist beendet.
Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schriftführung die Stimmzählung vornehmen. Die Sitzung wird zu diesem Zweck für einige Minuten unterbrochen.
RN/131.2
Sitzungsunterbrechung von 18.54 Uhr bis 19 Uhr
(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor.)
Präsident Peter Haubner: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt:
Abgegebene Stimmen: 173; davon „Ja“-Stimmen: 119, „Nein“-Stimmen: 54.
Der Gesetzesentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.
Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenommen.
RN/131.3
Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:
Auer, Auinger-Oberzaucher;
Baumann, Baumgartner, Bayr, Bernhard, Binder, Bogner-Strauß, Brandstötter, Brandweiner, Bures;
Deckenbacher, Della Rossa, Dengler, Diesner-Wais, Disoski, Doppelbauer, Duzdar;
Eder, Egger Kurt, Elian, Erasim;
Falkner, Feichtinger, Fiedler, Fürlinger;
Gasser, Gerstl, Gewessler, Gmeinbauer, Gödl, Götze, Graf Tanja, Greiner Karin, Grünberg, Grüner;
Haitzer, Hammer Lukas, Hammer Michael, Hanger, Harrer, Haubner, Hechenberger, Herr,
Herzog, Himmer, Hofer Markus, Höfinger Johann, Hofinger Manfred, Höfler, Holzegger, Hoyos-Trauttmansdorff;
Jachs, Jantscher, Jeitler-Cincelli, Juvan;
Kogler, Köllner, Koza, Krainer Kai Jan, Kucher, Kugler, Kühberger, Kumpan-Takacs, von Künsberg Sarre;
Laimer, Lindinger, Lindner Mario;
Mair Klaus, Marchetti, Maurer, Minnich, Moitzi, Muchitsch;
Neßler, Neumann, Neumann-Hartberger, Nussbaum;
Oberhofer, Oberrauner, Ofenauer, Ottenschläger, Oxonitsch;
Pöttinger, Pramhofer, Prammer;
Raab, Reiter;
Sams, Schallmeiner, Schatz, Scheucher-Pichler, Schmuckenschlager, Schnabel, Schroll, Schwarz, Seemayer, Seltenheim, Servus, Shetty, Sieber, Silvan, Stark, Stich, Strasser;
Tanzler, Taschner, Teiber, Totter;
Voglauer;
Weber, Wieninger, Wöginger, Wotschke;
Yildirim;
Zadić, Zarits, Zopf, Zorba.
Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:
Belakowitsch, Berger Ricarda, Berger Tina Angela, Brückl;
Darmann, Deimek;
Ecker Rosa, Eisenhut;
Fuchs, Fürst, Fürtbauer;
Giuliani-Sterrer, Gmeindl, Graf Martin;
Hammerl Paul, Heiß, Herbert;
Kainz, Kaniak, Kassegger, Kolm;
Lausch, Leinfellner, Linder Maximilian, Litzke;
Maier Reinhold, Mölzer;
Nemeth;
Oberlechner;
Petschnig, Pfeifer, Pracher-Hilander;
Ragger, Ranzmaier, Reifenberger, Royer;
Schandor, Schartel, Schiefer, Schilchegger, Schmiedlechner, Schuch-Gubik, Schuh, Schwaighofer, Spalt, Stefan, Steiner, Stögmüller, Sunitsch;
Thau, Tomaselli, Tschank;
Weinzierl;
Zanger.