Dossiers EU & Internationales 05.02.2026

Atomwaffen: Verträge zur Verhinderung ihrer Verbreitung

Auf einen Blick

Atomsperrverträge wurden im Kalten Krieg als Instrument der Rüstungskontrolle geschaffen, um das atomare Wettrüsten einzudämmen und eine weitere Verbreitung von Kernwaffen zu verhindern. Sie verpflichten Staaten, nukleare Arsenale und Tests zu begrenzen, zu reduzieren oder gänzlich darauf zu verzichten. Zu den wichtigsten Abkommen zählen der Atomwaffensperrvertrag (Non-Proliferation Treaty, NPT), der umfassende Teststoppvertrag (Comprehensive Nuclear-Test-Ban Treaty, CTBT), der Atomwaffenverbotsvertrag (Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons, TPNW) sowie bilaterale Abrüstungsverträge wie zum Beispiel der Vertrag zur Reduzierung strategischer Waffen (Strategic Arms Reduction Treaty, New START). Diese Verträge entstanden in besonderen geopolitischen Konstellationen (etwa Kalter Krieg) und bilden heute die Säulen der Nichtverbreitung und Abrüstung nuklearer Waffen sowie der friedlichen Nutzung der Kernenergie.

Aktuell ist die Stabilität vieler dieser Abkommen unsicher. Das bilaterale Abkommen New START, das zwischen der Russischen Föderation und den Vereinigten Staaten von Amerika abgeschlossen worden war und im Jahr 1994 in Kraft getreten war, wurde von Russland 2023 ausgesetzt. Im Jahr 2026 läuft das Abkommen aufgrund seiner Befristung gänzlich aus.

Anlässlich dieser Entwicklungen bietet das Dossier einen Überblick über die wichtigsten Abkommen im Bereich der nuklearen Abrüstung und Nichtverbreitung nuklearer bzw. strategischer Waffen, ihren aktuellen Stand sowie einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen.

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Seit den 1960er-Jahren bemüht sich die internationale Gemeinschaft, den Besitz, die Weitergabe und die Erprobung von Atomwaffen durch multilaterale Verträge zu begrenzen.