Dieses Dossier wurde am 7. Oktober 2025 erstveröffentlicht.
Bundesrat weltweit – Ausgewählte zweite Kammern aller Kontinente
Abstract
Der österreichische Bundesrat wurde mit dem von der konstituierenden Nationalversammlung am 1. Oktober 1920 beschlossenen Bundes-Verfassungsgesetz als Vertretung der Länder geschaffen (Inkrafttreten am 10. November 1920). Das österreichische Parlament besteht aus zwei Kammern, dem National- und dem Bundesrat (Zweikammersystem, auch Bikameralismus genannt). Über die Jahre hat sich der Bundesrat auch die Bezeichnung "Zukunfts- und Europakammer" erarbeitet. Anlässlich des 100. Geburtstages des Bundesrates im Jahr 2020 betonte die damalige Bundesratspräsidentin, dass der Bundesrat eine Konstante im parlamentarischen Ablauf sei, aufgrund der ständigen teilweisen Erneuerung und den fehlenden Gesetzgebungsperioden.
Er pflegt seit seiner Gründung parlamentarische Kontakte zu zweiten Kammern möglichst vieler anderer Parlamente, wobei der Fokus der Kontakte klar auf Europa liegt. Die parlamentarische Diplomatie hat viele verschiedene Ebenen. Der Bundesrat ist eine davon. Die Vernetzung und der Austausch ist für die verstärkte internationale Wahrnehmung Österreichs von Interesse, kulturell, wirtschaftlich und politisch.
Dieses Dossier befasst sich anhand ausgewählter Beispiele zweiter Kammern aus unterschiedlichen Teilen der Welt mit der Rolle des Bikameralismus und seinen Ausprägungen. Die Beispiele sollen in ihrer vermeintlichen Inhomogenität veranschaulichen, wie verbreitet das Zweikammersystem ist. Sowohl Unterschiede als auch Ähnlichkeiten im Vergleich zum österreichischen Bundesrat in Zusammensetzung, Wahl oder Bestellung der Mitglieder sowie Kompetenzbereichen werden herausgearbeitet.
Rund die Hälfte aller Staaten weltweit hat sich für ein Zweikammersystem entschieden.