Dossiers EU & Internationales 12.03.2026

Internationale Gewässer

Auf einen Blick

Meere sind zugleich globales Gemeingut, Verkehrsraum der Weltwirtschaft, sicherheitspolitischer Handlungsraum und ökologisches System und haben daher eine umfassende Bedeutung, auch für Binnenstaaten wie Österreich. Mehr als die Hälfte der Meeresoberfläche liegt außerhalb nationaler Hoheitsgebiete. Diese Räume werden als internationale Gewässer oder Hochsee bezeichnet. Sie verbinden Staaten wirtschaftlich und geografisch. Rechtliche Regelungen sind daher besonders komplex. Gleichzeitig sind sie zunehmenden ökologischen Belastungen und geopolitischen Spannungen ausgesetzt.

Rechtliche Grundlage für ihre Nutzung ist vor allem das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, das als die Verfassung der Meere gilt. Es regelt Zuständigkeiten sowie Rechte und Pflichten der Staaten etwa in Bezug auf die Nutzung maritimer Ressourcen, den Schutz der Meeresumwelt sowie Mechanismen der Streitbeilegung, unter anderem durch den Internationalen Seegerichtshof. Mit Inkrafttreten des Hochseeschutzübereinkommens ist zudem im Jänner 2026 ein völkerrechtlicher Rahmen geschaffen worden, der den Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Hohen See stärken soll.

Das Dossier des Dienstes EU & Internationales der Parlamentsdirektion stellt die wichtigsten maritimen Abkommen und Behörden dar, gibt einen Überblick über aktuelle globale Herausforderungen und konkrete Maßnahmen.

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Mehr als die Hälfte der Meeresoberfläche liegt außerhalb nationaler Hoheitsgebiete. Diese Räume werden als internationale Gewässer oder Hochsee bezeichnet.