Der Münze Österreich AG soll es untersagt werden, Rückstellungen oder Rücklagen für Rücklöseverpflichtungen für Euro- und Cent-Münzen, Sammlermünzen sowie Schilling- und Groschen-Münzen zu bilden. Bisher wurde zu diesem Zwecke anstelle der gemäß einer Regelung im Scheidemünzengesetz bereits jetzt unzulässigen Rücklöserückstellung eine Gewinnrücklage (Rücklösungsrücklage) im Ausmaß von maximal 30 % des Münzumlaufs gebildet, deren Auflösung der gegenständliche Gesetzesentwurf nunmehr vorsieht. Ebenfalls nicht mehr zulässig und damit aufzulösen wäre die Rückstellung für Gewährleistungen für schadhaften Münzen. Anstelle der Rückstellungen und Rücklagen für die Rücklöseverpflichtungen der Münze Österreich ist eine Schadloshaltung des Bundes für sämtliche Euro- und Cent-Münzen, Sammlermünzen und Schilling- und Groschen-Münzen vorgesehen.
In der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung (WFA) werden die finanziellen Auswirkungen für den Bund mit zusätzlichen Einzahlungen von 436,3 Mio. EUR beziffert. Dieser Betrag setzt sich aus der Rücklösungsrücklage iHv 403,2 Mio. EUR und einer Rückstellung für Gewährleistungen gemäß Scheidemünzengesetz iHv 33,1 Mio. EUR zusammen. Die dafür bislang bei der Münze Österreich AG gebundenen Mittel frei und können über eine Gewinnabfuhr an die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) ausgeschüttet werden, wodurch sich deren Gewinn und die Ausschüttungsmöglichkeiten an den Bund erhöhen. Da die WFA einige Aspekte zu den Gewinnausschüttungen der OeNB nicht berücksichtigt, dürften die finanziellen Auswirkungen für den Bund deutlich geringer ausfallen, als in der WFA ausgewiesen wurde. Bedingt durch die höheren Einzahlungen aus der Körperschaftsteuer dürfte es hingegen auch für die Länder und Gemeinden zu Mehreinnahmen gemäß ihres Anteils an den (zusätzlichen) Körperschaftsteuereinzahlungen kommen.
Die Dividendenzahlungen aus der geplanten Rücklagen- bzw. Rückstellungsauflösung dürften unter die Sonderregelung für sogenannte Superdividenden fallen, die im ESVG 2010 als Eigenkapitalentnahmen kategorisiert werden und somit keine Auswirkungen auf das Maastricht-Defizit haben.