Budgetdienst - Budget 06.12.2019

Automatisches und gesetzliches Budgetprovisorium 2019

Überblick

Gemäß Artikel 51 Bundes-Verfassungs­gesetz (B‑VG) muss die Bundes­regierung dem National­rat zehn Wochen vor Ende des Kalender­jahres einen Entwurf des Bundes­finanz­gesetzes (BFG) und des Bundes­finanz­rahmen­gesetzes (BFRG) vorlegen. Der National­rat beschließt das Budget dann üblicherweise vor Ende des Jahres. Aufgrund der Nationalrats­wahl vom 29. September 2019 hat die Bundes­regierung dem Nationalrat noch kein BFG für das Jahr 2020 und auch kein neues BFRG 2020‑2023 vorgelegt. Damit tritt für das Jahr 2020 voraussichtlich ein automatisches Budget­provisorium in Kraft, der National­rat kann allerdings auch ein gesetzliches Budget­provisorium beschließen.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - Automatisches und gesetzliches Budgetprovisorium 2019 / PDF, 132 KB