Überblick
Gemäß Artikel 51 Bundes-Verfassungsgesetz (B‑VG) muss die Bundesregierung dem Nationalrat zehn Wochen vor Ende des Kalenderjahres einen Entwurf des Bundesfinanzgesetzes (BFG) und des Bundesfinanzrahmengesetzes (BFRG) vorlegen. Der Nationalrat beschließt das Budget dann üblicherweise vor Ende des Jahres. Aufgrund der Nationalratswahl vom 29. September 2019 hat die Bundesregierung dem Nationalrat noch kein BFG für das Jahr 2020 und auch kein neues BFRG 2020‑2023 vorgelegt. Damit tritt für das Jahr 2020 voraussichtlich ein automatisches Budgetprovisorium in Kraft, der Nationalrat kann allerdings auch ein gesetzliches Budgetprovisorium beschließen.
Die vollständige Analyse zum Download:
BD - Automatisches und gesetzliches Budgetprovisorium 2019 / PDF, 132 KB