Budgetdienst - Wirkungsorientierung & Gleichstellung 11.09.2023

Bericht über die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2022

Analyse vom 11. September 2023

Überblick

Die ressortübergreifende Wirkungs­controlling­stelle des Bundes berichtete dem National­rat über die im Jahr 2022 erfolgten internen Evaluierungen der Wirkungs­orientierten Folgen­abschätzungen der Ressorts. Die Analyse des Budget­dienstes umfasst die im Bericht enthaltenen 55 Vorhaben.

Die Ressorts schätzten 60 % der Vorhaben als erreicht ein. Das positive Gesamt­ergebnis ist auch auf eine vorsichtige Planung im Hinblick auf die COVID‑19-Pandemie zurück­zuführen, das Ambitions­niveau der Ziel­werte war eher niedrig angesetzt. Zudem schwankte die Qualität der internen Evaluierungen erheblich.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - Bericht über die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung 2022 / PDF, 1 MB

Kurzfassung

Wirkungs­orientierte Folgen­abschätzungen (WFA) sind für Rechts­vorschriften des Bundes, für sonstige rechts­setzende Maßnahmen grund­sätzlicher Art und für sonstige Vorhaben von außerordentlicher finanzieller Bedeutung zu erstellen. Nach längstens fünf Jahren sind diese Vorhaben verwaltungs­intern zu evaluieren. Die internen Evaluierungen der Ressorts werden von der ressort­übergreifenden Wirkungs­controlling­­stelle qualitätsgesichert, zu einem Bericht konsolidiert und jährlich bis spätestens 31. Mai dem Budget­ausschuss des Nationalrates vorgelegt.

Im Bericht über die Wirkungs­orientierte Folgen­abschätzung 2022 sind die internen Evaluierungen von 55 Vorhaben enthalten. Nach der anfänglichen BHG-Regelung wären im Finanzjahr 2022 103 Vorhaben intern zu evaluieren gewesen, davon erfüllten jedoch 48 Vorhaben die Kriterien der vereinfachten WFA, weshalb sie nicht mehr der Verpflichtung zur internen Evaluierung unterlagen und daher im vorliegenden Bericht auch nicht enthalten sind.

Von den 55 WFA-pflichtigen Vorhaben wurden die erwarteten Wirkungen bei 33 zur Gänze oder überplanmäßig erreicht (insgesamt 60,0 %). 18 Vorhaben (32,7 %) wurden überwiegend erreicht. Bei 3 Vorhaben (5,5 %) war nach der internen Evaluierung der Ressorts eine teilweise Zielerreichung gegeben. Eines der Vorhaben wurde als nicht erreicht beurteilt. Das positive Gesamt­ergebnis ist auch auf eine vorsichtige Planung zurück­zuführen, weil etwa bei einigen Vorhaben in der COVID‑19-Pandemie vor­sorglich niedrigere Zielwerte angesetzt wurden. Grundsätzlich ist nach Ansicht des Budget­dienstes das Ambitions­niveau der fest­gelegten Ziele, Indikatoren und Maßnah­men bei der Planung der WFA eher niedrig und zusätzlich schwankt auch die Qualität der Ziele, Maßnahmen und Mess­indikatoren bei den einzelnen Vorhaben deutlich. Diese Qualitäts­unterschiede setzen sich auch im Rahmen der ressort­internen Evaluierungen entsprechend fort und verzerren damit die ausgewiesenen Gesamt­­ergebnisse.

Bei den internen Evaluierungen sind die Auswirkungen auf unterschiedliche Wirkungs­dimensionen darzustellen, wobei in den WFA die finanziellen Auswirkungen immer abzuschätzen sind. Bei 33 der evaluierten 55 Vorhaben wurden wesentliche Auswirkungen auch in anderen Wirkungs­dimensionen fest­gestellt. Die Relevanz der Vorhaben für die angeführten Wirkungs­dimensionen ist nach Ansicht des Budgetdienstes nicht immer hinreichend beschrieben bzw. die Abschätzungen waren mehrmals nicht ausreichend verständlich erläutert. Bei der Prüfung und Darstellung der Auswirkungen auf die Wirkungs­dimensionen sollte daher auf eine erhöhte Aussage­kraft geachtet werden. Vor allem sollte ein klarer Zusammenhang zwischen den geplanten Werten und den Ergebnissen der Evaluierung erkennbar sein.

Bei den Beratungen im Unter­ausschuss wurden die Evaluierungen der WFA bisher kaum aufgegriffen. Daher ist es notwendig, das System so weiterzuentwickeln, dass den Stakeholdern eine entsprechende Diskussions­grundlage geboten wird, vor allem im Hinblick auf den damit verbundenen hohen Ressourcen­einsatz in der Verwaltung. Die vorliegende Analyse des Budget­dienstes beinhaltet deshalb auch eine Reihe von Vorschlägen zur Weiterentwicklung der WFA, der internen Evaluierungen und der Bericht­erstattung.

Diese betreffen etwa eine stärkere Berücksichtigung der Steuerungs­relevanz bei der Erstellung und Evaluierung der WFA sowie der diesbezüglichen Bericht­erstattung (stärkerer Fokus auf Vorhaben mit erheblichen finanziellen Auswirkungen bzw. auf wesentliche politisch bedeutsame Vorhaben), eine fundierte Auseinander­setzung mit den bedeutenden nicht finanziellen Wirkungs­dimensionen eines Vorhabens, die Dar­stellung des Kontexts der WFA mit über­geordneten Ziel­setzungen und eine allgemein zugängliche zentrale Übersicht über alle zu evaluierenden Vorhaben und die Zeit­­punkte, bis wann die internen Evaluierungen durch­geführt werden müssen. Einige Weiter­entwicklungs­möglichkeiten wurden von der ressort­übergreifenden Wirkungs­­controlling­stelle zum Teil bereits adressiert (z. B. zentrale Datenbasis) und sind in Umsetzung.

Weiters wurden bedeutende Gesetzes­vorschläge der Regierungs­parteien wiederholt als Initiativ­anträge ohne entsprechender WFA im Parlament eingebracht, da für diese geringere Anforderungen bestehen. Dies betrifft einen Großteil der COVID‑19-Gesetzgebung und wurde zum Teil auch für Gesetzes­vorschläge zur Bewältigung der Teuerungs- und Energie­krise weiter­geführt. Diese Vorhaben werden damit auch in den künftigen WFA-Berichten nicht behandelt werden. Das Einbringen von Gesetzes­­vorhaben als Initiativ­anträge ohne WFA entbindet die Vollziehung jedoch grund­sätzlich nicht von einer internen Evaluierung. Eine eindeutige diesbezügliche Regelung besteht derzeit aber nicht, die Verpflichtung könnte gesetzlich entsprechend klarge­stellt werden.