Budgetdienst - Europäisches Semester 02.11.2026

Bericht wirksame Maßnahmen zur Korrektur des übermäßigen Defizits 2026

Analyse des Budgetdienstes

Überblick

Der vom BMF vorgelegte Bericht über wirksame Maß­nahmen zur Korrektur des über­mäßigen Defizits enthält eine aktualisierte gesamt­staatliche Budget­prognose für die Jahre 2026 und 2027. Für 2026 erwartet das BMF mit 4,1 % des BIP ein um 0,1 %‑Punkte geringeres Maastricht-Defizit als noch im Früh­jahr, die Prognose für 2027 wird um 0,1 %‑Punkte auf 3,6 % des BIP angehoben. Für die Schulden quote werden nun aufgrund der Revision des nominellen BIP mit 82,4 % bzw. 83,2 % des BIP etwas geringere Werte erwartet. Die Einhaltung des im Rahmen der EU‑Fiskal­regeln empfohlenen Netto­ausgaben­pfads ist gut abgesichert, für die Rück­führung des Maastricht-Defizits unter 3 % bis 2028 sind weitere Konsolidierungs­schritte erforderlich.

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BD - Bericht über wirksame Maßnahmen zur Korrektur des übermäßigen Defizits 2026 / PDF, 1 MB

Die Ober­grenze gemäß Rats­empfehlung für das kumulative Netto­ausgaben­wachstum beträgt bis 2027 7,2 %. Das vom BMF erwartete Wachstum liegt mit 6,5 % unter dieser Ober­grenze. Bereinigt um die im Rahmen der nationalen Ausweich­klausel berück­sichtigte Verteidigungs­ausgaben liegt es bei 5,8 %.

Kurzfassung

Bei dem vom Bundes­ministerium für Finanzen (BMF) am 14. Oktober 2026 vorgelegten Bericht über wirksame Maßnahmen zur Korrektur des übermäßigen Defizits (ÜD‑Bericht 2026) handelt es sich um einen im Rahmen des Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (ÜD‑Verfahren) an die Europäische Kommission (EK) und den Rat der Europäischen Union (EU) vorzulegenden Bericht, der auch an den Nationalrat übermittelt wurde. Der Bericht enthält eine aktualisierte gesamt­staatliche Budget­prognose für die Jahre 2026 und 2027. Diese berücksichtigt die aktuelle Prognose des Österreichischen Instituts für Wirtschafts­forschung (WIFO) vom Oktober 2026, aktualisierte Einschätzungen zur Wirkung der Konsolidierungs- und Offensiv­maßnahmen und die Entwicklungen des aktuellen Budget­vollzugs.

Das BMF erwartet für 2026 mit 4,1 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) ein um 0,1 %-Punkte geringeres gesamt­staatliches Maastricht-Defizit als noch im Frühjahr. Dies ist vor allem auf ein geringer erwartetes Defizit für die Länder (ohne Wien) zurückzu­führen. Für das Jahr 2027 rechnet das BMF mit einem Rückgang des Defizits auf 3,6 % des BIP. Im Vergleich zur bisherigen Planung wurde die Defizit­prognose um 0,1 %-Punkte angehoben, was auf ein höher erwartetes Defizit für den Bund zurück­zuführen ist. Während die Einschätzung für das Jahr 2026 als vorsichtig einzuschätzen ist, ist jene für das Jahr 2027 aus Sicht des Budget­dienstes insgesamt plausibel.

Die umgesetzten Konsolidierungs­maßnahmen und die leicht anziehende Konjunktur führen zwar zu einer Reduktion des Defizits, allerdings wird die Budget­konsolidierung durch die steigenden Zins­ausgaben, die steigenden demografie­bedingten Ausgaben und neue Offensiv­maßnahmen erschwert. Die Einhaltung des im Rahmen der EU‑Fiskalregeln empfohlenen Netto­ausgaben­pfads ist mit der vorliegenden Budget­planung gut abgesichert, für die bis 2028 vorgesehene Rückführung des Maastricht-Defizits unter 3 % des BIP sind jedoch aus derzeitiger Sicht weitere Konsolidierungs­schritte erforderlich.

Die gesamtstaatliche Schulden­quote 2026 und 2027 soll aufgrund der weiterhin hohen Defizite steigen und bei 82,4 % bzw. 83,2 % des BIP zu liegen kommen. Im Vergleich zur bisherigen Planung wird vor allem aufgrund geänderter Einschätzungen zum Stock-Flow-Adjustment ein um 2,2 Mrd. EUR bzw. 3,4 Mrd. EUR höherer Schulden­stand erwartet. In Relation zur Wirtschafts­leistung ist die Schulden­quote aufgrund der Revision des BIP hingegen um 0,5 %-Punkte bzw. 0,4 %-Punkte niedriger als noch im Frühjahr prognostiziert.

Die Staatsausgaben­quote soll 2026 leicht auf 54,7 % des BIP steigen und dann 2027 auf 54,4 % zurückgehen. Die Dynamik des Ausgaben­wachstums soll sich auf 3,3 % bzw. 3,2 % verlangsamen. Dazu tragen insbesondere die Konsolidierungs­maßnahmen bei, gegenläufig wirken die steigenden Zins­ausgaben sowie die Zuwächse bei den demografie­bedingten Ausgaben. Im Frühjahr wurde für 2026 und 2027 noch ein geringeres Ausgaben­wachstum von 3,1 % bzw. 2,5 % erwartet. Da das höhere Ausgaben­wachstum nur zum Teil auf höhere Zinsausgaben und höhere zyklische Ausgaben im Bereich der Arbeitslosen­versicherung zurückzuführen ist, bedeutet dies auch eine Verringerung des Puffers zur Einhaltung der EU‑Fiskalregeln.

Die Staatseinnahmen­quote soll 2026 leicht auf 50,5 % des BIP und 2027 auf 50,8 % des BIP steigen. Das Einnahmen­wachstum verlangsamt sich 2026 wegen der temporären steuerlichen Offensiv­maßnahmen leicht auf 3,3 % und soll sich 2027 auf 4,1 % beschleunigen. Der stärkere Anstieg 2027 resultiert neben dem höher erwarteten Wirtschafts­wachstum vor allem aus dem Auslaufen der Offensiv­maßnahmen und dem steigenden Volumen der Konsolidierungs­maßnahmen. Dämpfend wirkt hingegen der erwartete Rückgang der Inflation.

Einhaltung der europäischen und nationalen Fiskalregeln

Die EU‑Fiskalregeln werden im Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (ÜD‑Verfahren) anhand des gesamtstaatlichen Netto­ausgaben­wachstums überprüft. Dieses liegt gemäß BMF-Prognose 2026 mit 2,4 % um 0,2 %-Punkte über der fest­gelegten Obergrenze. Für 2027 wird mit 1,9 % eine Unterschreitung um 0,3 %-Punkte erwartet. Wegen des niedrigeren Netto­ausgaben­wachstums 2025 und des zusätzlichen Spielraums durch die nationale Ausweich­klausel für Verteidigungs­ausgaben ist die Einhaltung des kumulierten Netto­ausgaben­pfads bis 2027 gut abgesichert. Das Guthaben am erweiterten Kontroll­konto, das auch die Ausweich­klausel berücksichtigt, dürfte bis 2027 auf 0,6 % des BIP anwachsen.

Auch 2028 würde der kumulierte Netto­ausgaben­pfad auf Basis der bereits beschlossenen Budget­planung des Bundes und unter Berücksichtigung der bestehenden Spiel­räume eingehalten werden. Gleichzeitig wird das Ziel, das Maastricht-Defizit bis 2028 unter 3 % des BIP zu senken, aus derzeitiger Sicht mit den bisher vorgesehenen Maßnahmen nicht erreicht werden. Die stark steigenden Zins­ausgaben belasten das Maastricht-Defizit, bleiben beim Netto­ausgaben­wachstum jedoch unberücksichtigt. Auch die durch die Ausweich­klausel zusätzlich zulässigen Verteidigungs­ausgaben erhöhen das Maastricht-Defizit. Eine Überschreitung der 3 %-Grenze für das Maastricht-Defizit im Jahr 2028 würde eine Verlängerung des ÜD‑Verfahrens bedeuten.

Der Österreichische Stabilitätspakt 2025 (ÖStP 2025) legt die innerstaatlichen Defizit­grenzen für Bund, Länder und Gemeinden fest, mit denen diese zur Einhaltung der EU‑Fiskalregeln beitragen. Unter Berücksichtigung der Ausweich­klausel für Verteidigungs­ausgaben werden die Vorgaben für den Bund einschließlich der Sozial­versicherung in der derzeitigen Planung in den Jahren 2026 und 2027 eingehalten. Das BMF geht davon aus, dass die gemeinsamen Defizite von Ländern und Gemeinden im Jahr 2026 um 0,5 Mrd. EUR niedriger als zulässig sind und sie im Jahr 2027 in etwa der strenger werdenden Defizit­grenze entsprechen.

Konjunkturelle Rahmenbedingungen

Die WIFO‑Konjunktur­prognose vom Oktober 2026 weist für 2026 und 2027 mit 0,9 % bzw. 1,3 % ein ähnlich hohes reales Wirtschafts­wachstum auf wie die voran­gegangenen Konjunktur­prognosen. Trotz Zunahme der unselbstständig aktiv Beschäftigten steigt die Arbeitslosen­quote im Vorjahres­vergleich um 0,2 %-Punkte weiter auf 7,6 % und soll erst im kommenden Jahr wieder sinken. Die Prognose der Inflation wurde für 2026 deutlich nach oben revidiert (3,3 %), die Prognose für 2027 (2,6 %) ist mit sehr viel Unsicherheit behaftet. Bei den Zinsen wird ein starker Anstieg für 2027 erwartet. Das WIFO prognostiziert 4,5 % für langfristige Staats­anleihen, das Institut für Höhere Studien (IHS) ist mit 3,8 % hingegen optimistischer.

Budgetäre Wirkung der Konsolidierungs- und Offensivmaßnahmen

Durch die vom Bund seit dem Jahr 2025 gesetzten Maßnahmen verbesserte sich der gesamt­staatliche Maastricht-Saldo im Jahr 2025 gegenüber einem Szenario ohne diese Maßnahmen um etwa 5,8 Mrd. EUR bzw. 1,1 % des BIP. Im Jahr 2026 steigt der geschätzte Effekt auf 7,4 Mrd. EUR (1,4 % des BIP) und für 2027 ist ein deutlicherer Anstieg auf 10,6 Mrd. EUR (1,9 % des BIP) geplant.

Der zusätzliche Netto-Konsolidierungseffekt resultiert im Jahr 2026 vor allem aus ausgaben­reduzierenden Maßnahmen (u. a. Auslaufen der Bildungs­karenz, geringere Pensions­anpassung, Verschiebung der Gehaltserhöhung im Öffentlichen Dienst, Aussetzung der Valorisierung der Familien­beihilfe und weiterer Sozial­leistungen sowie Reduktionen bei Förderungen). Einnahmen­steigerungen durch Konsolidierungs­maßnahmen (u. a. nicht vollständige Abgeltung der kalten Progression, Maßnahmen zur Betrugs­bekämpfung, ganzjährige Wirkung von Abgaben­erhöhungen) werden durch teils temporäre Offensiv­maßnahmen (Senkung der Elektrizitätsabgabe und Mineralöl­steuer, Mehrwert­steuer­senkung auf Grundnahrungs­mittel) ausgeglichen. Weitere Konsolidierungs­maßnahmen und das Auslaufen der temporären Offensiv­maßnahmen werden 2027 zu stärkeren Einnahmen­steigerungen im Vorjahres­vergleich führen.

Saldenverbessernd wirkt vor allem 2026 auch das Auslaufen älterer Maßnahmen sowie Maßnahmen von Ländern und Gemeinden. Die geschätzte Verbesserung des Maastricht-Saldos durch alle Maßnahmen beträgt im Jahr 2026 im Vergleich zu 2025 etwa 0,7 % des BIP. Für das Jahr 2027 ist eine weitere maßnahmen­bedingte Verbesserung um 0,6 % des BIP geplant.

Entwicklungen im laufenden Budgetvollzug

Der Budgetvollzug von Jänner bis September 2026 deutet insgesamt auf eine Verbesserung der Budgetlage. Für den Bundes­haushalt wird zwar aufgrund einiger Sonder­faktoren auf Kassenbasis im Vergleich zu 2025 ein höherer Netto­finanzierungs­bedarf erwartet, bei den übrigen Teilsektoren ist jedoch mit Verbesserungen zu rechnen. Der Bundes­voranschlag (BVA) 2026 wird voraussichtlich deutlich unterschritten werden, auch bei den weiteren Teilsektoren dürften die Jahres­ergebnisse besser ausfallen als erwartet.