Bei dem vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) am 14. Oktober 2026 vorgelegten Bericht über wirksame Maßnahmen zur Korrektur des übermäßigen Defizits (ÜD‑Bericht 2026) handelt es sich um einen im Rahmen des Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (ÜD‑Verfahren) an die Europäische Kommission (EK) und den Rat der Europäischen Union (EU) vorzulegenden Bericht, der auch an den Nationalrat übermittelt wurde. Der Bericht enthält eine aktualisierte gesamtstaatliche Budgetprognose für die Jahre 2026 und 2027. Diese berücksichtigt die aktuelle Prognose des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung (WIFO) vom Oktober 2026, aktualisierte Einschätzungen zur Wirkung der Konsolidierungs- und Offensivmaßnahmen und die Entwicklungen des aktuellen Budgetvollzugs.
Das BMF erwartet für 2026 mit 4,1 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) ein um 0,1 %-Punkte geringeres gesamtstaatliches Maastricht-Defizit als noch im Frühjahr. Dies ist vor allem auf ein geringer erwartetes Defizit für die Länder (ohne Wien) zurückzuführen. Für das Jahr 2027 rechnet das BMF mit einem Rückgang des Defizits auf 3,6 % des BIP. Im Vergleich zur bisherigen Planung wurde die Defizitprognose um 0,1 %-Punkte angehoben, was auf ein höher erwartetes Defizit für den Bund zurückzuführen ist. Während die Einschätzung für das Jahr 2026 als vorsichtig einzuschätzen ist, ist jene für das Jahr 2027 aus Sicht des Budgetdienstes insgesamt plausibel.
Die umgesetzten Konsolidierungsmaßnahmen und die leicht anziehende Konjunktur führen zwar zu einer Reduktion des Defizits, allerdings wird die Budgetkonsolidierung durch die steigenden Zinsausgaben, die steigenden demografiebedingten Ausgaben und neue Offensivmaßnahmen erschwert. Die Einhaltung des im Rahmen der EU‑Fiskalregeln empfohlenen Nettoausgabenpfads ist mit der vorliegenden Budgetplanung gut abgesichert, für die bis 2028 vorgesehene Rückführung des Maastricht-Defizits unter 3 % des BIP sind jedoch aus derzeitiger Sicht weitere Konsolidierungsschritte erforderlich.
Die gesamtstaatliche Schuldenquote 2026 und 2027 soll aufgrund der weiterhin hohen Defizite steigen und bei 82,4 % bzw. 83,2 % des BIP zu liegen kommen. Im Vergleich zur bisherigen Planung wird vor allem aufgrund geänderter Einschätzungen zum Stock-Flow-Adjustment ein um 2,2 Mrd. EUR bzw. 3,4 Mrd. EUR höherer Schuldenstand erwartet. In Relation zur Wirtschaftsleistung ist die Schuldenquote aufgrund der Revision des BIP hingegen um 0,5 %-Punkte bzw. 0,4 %-Punkte niedriger als noch im Frühjahr prognostiziert.
Die Staatsausgabenquote soll 2026 leicht auf 54,7 % des BIP steigen und dann 2027 auf 54,4 % zurückgehen. Die Dynamik des Ausgabenwachstums soll sich auf 3,3 % bzw. 3,2 % verlangsamen. Dazu tragen insbesondere die Konsolidierungsmaßnahmen bei, gegenläufig wirken die steigenden Zinsausgaben sowie die Zuwächse bei den demografiebedingten Ausgaben. Im Frühjahr wurde für 2026 und 2027 noch ein geringeres Ausgabenwachstum von 3,1 % bzw. 2,5 % erwartet. Da das höhere Ausgabenwachstum nur zum Teil auf höhere Zinsausgaben und höhere zyklische Ausgaben im Bereich der Arbeitslosenversicherung zurückzuführen ist, bedeutet dies auch eine Verringerung des Puffers zur Einhaltung der EU‑Fiskalregeln.
Die Staatseinnahmenquote soll 2026 leicht auf 50,5 % des BIP und 2027 auf 50,8 % des BIP steigen. Das Einnahmenwachstum verlangsamt sich 2026 wegen der temporären steuerlichen Offensivmaßnahmen leicht auf 3,3 % und soll sich 2027 auf 4,1 % beschleunigen. Der stärkere Anstieg 2027 resultiert neben dem höher erwarteten Wirtschaftswachstum vor allem aus dem Auslaufen der Offensivmaßnahmen und dem steigenden Volumen der Konsolidierungsmaßnahmen. Dämpfend wirkt hingegen der erwartete Rückgang der Inflation.