Bundesfinanzgesetz und Bundesfinanzrahmengesetz
Die Bundesregierung hat dem Nationalrat am 10. Juni 2026 ein Doppelbudget für die Jahre 2027 und 2028, einen Bundesfinanzrahmen bis 2031 und ein umfangreiches Budgetbegleitgesetz vorgelegt. Die budgetären Rahmenbedingungen gestalten sich wegen steigender Zinskosten und der demografische Entwicklung schwierig. Neu geplante Offensivmaßnahmen erschweren zusätzlich die Rückführung der Budgetdefizite. Im Jahr 2027 sind Auszahlungen iHv 128,2 Mrd. EUR und Einzahlungen iHv 112,7 Mrd. EUR vorgesehen. Daraus ergibt sich ein Defizit im Finanzierungshaushalt des Bundes iHv 15,5 Mrd. EUR. Im Jahr 2028 soll es weiter auf 13,2 Mrd. EUR zurückgehen. Das gesamtstaatliche Budgetdefizit soll 2028 auf 3,0 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) sinken und bis 2031 weiter auf 2,9 % des BIP zurückgehen. Die europäischen Fiskalregeln können mit der vorgelegten Budgetplanung eingehalten werden. Das Ziel, bereits 2028 ein Defizit von höchstens 3,0 % zu erreichen, wird mit den bisher vorgesehenen Maßnahmen unter den aktuellen makroökonomischen Annahmen nicht erreicht.