Budgetdienst - Wirkungsorientierung & Gleichstellung 13.02.2024

Bericht zur Wirkungsorientierung 2022

Analyse des Budgetdienstes

Überblick

Der vorliegende Bericht umfasst die Ergebnisse der internen Evaluierungen der Bundes­ministerien und Obersten Organe zu den im Bundes­voranschlag enthaltenen Wirkungs­informationen. Die Ergebnisse der Evaluierungen zeigen, dass die Aus­wirkungen der COVID‑19-Pandemie allmählich in den Hinter­grund treten und 2022 ein besseres Ergebnis erzielt wurde als im Vorjahr. Die Querschnitts­materie "Gleich­stellung" und der Beitrag der Wirkungs­ziele zur Umsetzung der Sustainable Development Goals (SDGs) wurden vom Budget­dienst einer vertiefenden gesamt­haften Analyse unterzogen.

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Kurzfassung

Evaluierung Wirkungsorientierung 2022

Die Ressorts und Obersten Organe definieren (gesellschaftliche) Wirkungen, die sie mit ihrem Budget erreichen wollen. Im Bundes­voranschlag (BVA) finden sich dazu die entsprechenden Wirkungs­ziele, Maß­nahmen und Kenn­zahlen. Jährlich erfolgt eine ressort­interne Beurteilung der Zielerreichung durch die Evaluierung der Angaben zur Wirkungs­orientierung. Die ressort­übergreifende Wirkungs­controlling­stelle des BMKÖS informiert den Nationalrat über diese internen Evaluierungen mit dem vor­liegenden zusammenfassenden Bericht.

Der Bericht zur Wirkungs­orientierung 2022 beinhaltet die Evaluierungs­ergebnisse von 118 Wirkungszielen und 394 Kenn­zahlen sowie der 255 Maßnahmen auf Ebene der Global­budgets. Die Ergebnisse der Evaluierungen zeigen, dass die Auswirkungen der COVID‑19-Pandemie allmählich in den Hinter­grund treten und 2022 wieder insgesamt ein besseres Ergebnis erzielt wurde als im Vorjahr. Im Jahr 2022 wurden 59 % der Wirkungs­ziele überplan­mäßig bzw. zur Gänze erreicht, während dies im Jahr 2021 54 % (2020: 43 %) waren. Im Jahr 2022 wurden 28 % der Wirkungs­ziele als überwiegend (2021: 25 %) und 11 % als teilweise (2021: 13 %) erreicht eingestuft. Insgesamt wurden 2022 nur 2 Ziele (2 %) nicht erreicht, 2021 waren dies noch 9 (8 %).

Die Begründungen zu den Evaluierungs­ergebnissen sind für die meisten Angaben zur Wirkungs­orientierung nach­vollziehbar, allerdings fehlen in der Bericht­erstattung oftmals tiefere inhaltliche Analysen und hinterlegte Zahlen­gerüste. Abgeleitete aktive Gegen­steuerungs­maßnahmen, die erkennen lassen wie das Ziel künftig verfolgt und erreicht werden soll bzw. wie die Folgen von Krisen abgewendet werden können, werden nur in wenigen Fällen angeführt. Der Fokus könnte dabei auf die nicht erreichten Wirkungs­ziele gelegt werden.

Beiträge der Wirkungsziele zur Umsetzung der Sustainable Development Goals

Im Bericht zur Wirkungs­orientierung 2022 werden auch die Zusammen­hänge zwischen den UN-Zielen für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals — SDGs) und den Wirkungs­zielen des BVA 2022 dargestellt. Die meisten Wirkungs­ziele (24) leisten einen Beitrag zum SDG 5 — Geschlechter­gleichheit. Auch zu den SDG 16 — Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen bzw. SDG 8 — Menschenwürdige Arbeit und Wirtschafts­wachstum tragen relativ viele Wirkungs­ziele bei. Der hohe Anteil am SDG 5 — Geschlechter­gleichheit erklärt sich aus dem österrei­chischen System des Gender Budgeting. Noch vergleichsweise geringer war 2022 der Beitrag der Wirkungsziele zu den auf Nachhaltig­keit ausgerichteten SDGs. Auch den SDGs zu keine Armut, kein Hunger bzw. sauberes Wasser und Sanitär­einrichtungen wurden relativ wenige Wirkungs­ziele zugeordnet. Die Wirkungs­orientierung und die Maßnahmen zur Umsetzung der SDGs sollten systematisch aufeinander ausgerichtet sein. Vor allem die Kennzahlen in den unterschiedlichen Berichts­systemen sollten auf­einander abgestimmt und harmonisiert werden. Die SDGs mit ihrem Fokus auf Planung und Zielsetzung könnten die Ex-ante-Perspektive der Wirkungs­informationen stärken.

Querschnittsmaterie Gleichstellung

Der Aspekt der Gleichstellung ist von allen Ressorts und Obersten Organen auf allen Ebenen der Wirkungs­orientierung zu berück­sichtigen. Die entsprechenden Angaben in der Wirkungs­orientierung (35 Gleich­stellungs­ziele) zeigten bei der Evaluierung ebenfalls, dass sich der Einfluss der COVID‑19-Pandmie verringert hat und die Ergebnisse besser waren bzw. das Vorkrisen­niveau erreichten. Die überplan­mäßig erreichten Gleich­stellungs­ziele lagen im Jahr 2022 mit 26 % gleich hoch wie im Vorjahr, die zur Gänze erreichten darüber (2022: 32 %; 2021: 26 %). Auch in der Kategorie der nicht erreichten Gleich­stellungs­ziele verbesserte sich das Ergebnis. 2021 wurden zwei Ziele nicht erreicht, im Jahr 2022 wurde keines der Gleich­stellungs­ziele als nicht erreicht eingestuft.

Grundsätzlich führte die starke rechtliche Verankerung der tatsächlichen Gleich­stellung von Frauen und Männern in der Haushalts­führung des Bundes zu einer stärkeren Bewusstseins­bildung und Verankerung der Gleich­stellung in allen Bereichen der Bundes­verwaltung. Trotzdem blieben die erzielten Verbesserungen Österreichs in den internationalen Rankings in einigen Bereichen überschaubar (z. B. Gender Pay Gap, Pension Gap oder Teilzeit­quote von Frauen). Im Rahmen einer mehr­jährigen Gleichstellungs­strategie könnte die Wirkungs­orientierung in einem Gender Budget Statement die Verknüpfung zwischen Ressourcen und Gleich­stellung mehr hervor­heben, was die Transparenz stärken und eine bessere Entscheidungs­grundlage für den Nationalrat bieten könnte.

Wirkungsorientierung in der parlamentarischen Debatte

Die Wirkungsorientierung wird im Rahmen der Haushalts­führung durch verschiedene Instrumente umgesetzt. Für die parlamentarische Debatte und Kontrolle sind die wesentlichen Ergebnisse im Strategie­bericht, in den Budget­unterlagen, den Wirkungs­orientierten Folgen­abschätzungen und in den entsprechenden Berichten der Wirkungs­controlling­stelle dargestellt. Die Angaben zur Wirkungs­orientierung haben sich als fixer Bestandteil der parlamentarischen Debatten etabliert. Das Instrument trägt positiv zur Transparenz gegenüber dem Parlament hinsichtlich der Ziel­setzungen der Bundes­regierung und der Verantwortlichkeit der Verwaltung für ihre Umsetzung bei.

Trotz der positiven Einschätzung der Wirkungsorientierung könnten durch die Weiter­entwicklung des Instrumentariums weitere relevante Informationen für die politische Diskussion zur Verfügung gestellt und gleichzeitig der Verwaltungs­aufwand reduziert werden. Ein strategischer Überbau für die Festlegung der Wirkungs­ziele ist derzeit nicht explizit vorgesehen, er könnte jedoch mehr Transparenz bringen. In einigen Politik­bereichen wurden zum Teil Strategien erarbeitet und veröffentlicht, die nicht systematisch in die Wirkungs­orientierung aufgenommen wurden. Die Bewertungen und die Aussage­kraft der Erläuterungen zeigen Qualitäts­unterschiede, internatio­nale Rankings bzw. Vergleichswerte werden zu wenig berücksichtigt. Die derzeitige Konzeption der Wirkungsorientierung sieht keine direkte Verknüpfung zwischen den Ressourcen (Budget und Personal) und den angestrebten Zielen bzw. Maßnahmen vor. In Hinblick auf die Unterstützung der politischen Steuerungs- und Kontrollfunktion des National­rates wäre es jedoch zielführend, wenn die wesentlichen Maß­nahmen zur Umsetzung der Wirkungs­ziele von den Ressorts definiert und mit einem nachvollziehbaren Budgetwert dargestellt werden. Damit könnten die Abgeordneten in der Budget­debatte die Höhe des Mittel­einsatzes sowie die erwartete Eignung der Maßnahmen zur Ziel­erreichung besser einschätzen. In der Ex-post-Evaluierung hätten Abgeordnete die Möglichkeit, die tatsächliche Zielerreichung gemeinsam mit den tatsächlich eingesetzten Ressourcen (einschließlich Gründe für Abweichungen) kritisch zu hinterfragen.

Die Verbesserungs­vorschläge auf Basis der Erfahrungen mit der Umsetzung der Haus­halts­rechts­reform sowie die Ergebnisse der verschiedenen Evaluierungen sollten für eine substantielle Weiter­entwicklung der wirkungs­orientierten Steuerung im Sinne der Anforderungen der Abgeordneten des National­rates genutzt werden um so die politische Relevanz der Wirkungs­orientierung weiter zu erhöhen.