Im Zuge der internen Evaluierung der HHRR wurde vom Budgetdienst, aber auch vom BMF bereits eine Harmonisierung und Straffung des Berichtswesens sowie eine bessere Abstimmung der Vorlagetermine der Berichte zu den Ausgliederungen und Beteiligungen mit den Budgetberatungen angesprochen. Auch der Rechnungshof (RH) empfahl Maßnahmen zur Sicherstellung der Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit der Daten und darüber hinaus die Optimierung der Beteiligungsberichterstattung hinsichtlich der Anzahl der Berichte, der Erstellungsstichtage und der Vorlagetermine.
Zu den Beteiligungs- und Finanzcontrollingberichten ist generell festzustellen, dass sich die Berichtsqualität bzw. die Qualität der Erläuterungen auf Unternehmensebene seit der Einführung des Berichtswesens an den Nationalrat substantiell verbessert hat. Wenig aussagekräftig sind hingegen nach wie vor die Ausführungen zum Risikocontrolling, die daher durchwegs verbessert werden sollten.
Das Beteiligungs- und Finanzcontrolling dient zur Unterstützung von Steuerung und Kontrolle der Rechtsträger, für die ein Beteiligungs- und Finanzcontrolling gesetzlich normiert ist. Dazu werden nicht nur die standardisierten Unternehmenskennzahlen der Beteiligungs- und Finanzcontrolling-Verordnung erhoben, sondern gemeinsam mit den Unternehmen auch jene unternehmensspezifischen Kennzahlen festgelegt, denen besonders hohe Steuerungsrelevanz zukommt. Aktuell sind die im Beteiligungs- und Finanzcontrollingbericht an den Nationalrat ausgewiesenen Kennzahlen bei allen Unternehmen ident und stellen einen Auszug aus dem deutlich umfangreicheren, quartalsweisen Berichtswesen der Unternehmen zum Beteiligungs- und Finanzcontrolling dar. Für den Nationalrat wären auch die wesentlichen, zur Steuerung herangezogenen unternehmensspezifischen Erfolgskennzahlen von Interesse.
Die Berichterstattung über Ergebnisse des Beteiligungs- und Finanzcontrollings sollte neben relevanten Informationen aus dem Beteiligungs-, Risiko- und Finanzcontrolling auch eine Beurteilung der zuständigen Bundesministerien enthalten. Die auf Basis des Zahlenwerks getroffenen Schlussfolgerungen und die daraus abgeleiteten strategischen Überlegungen und Maßnahmen der Eigentümerressorts sollten in einem stärkeren Ausmaß Gegenstand der Beteiligungs- und Finanzcontrollingberichte werden.
Sowohl im Ausgliederungs- als auch in den Beteiligungs- und Finanzcontrollingberichten werden die berichtspflichtigen Unternehmen nach den jeweiligen Untergliederungen des Bundeshaushalts zusammengefasst. Neben diesen organisatorischen Gesichtspunkten könnten die berichtspflichtigen Unternehmen anhand inhaltlicher Kriterien gruppiert oder anhand einer Auswahl an Kennzahlen analysiert werden.
Hinsichtlich der Anzahl der Berichte, der Erstellungsstichtage und Vorlagetermine vertrat der Budgetdienst bereits im Rahmen der Evaluierung die Ansicht, dass die Beteiligungs- und Finanzcontrollingberichte für die Budgetgenehmigung und Kontrolle erforderlich sind. Eine Änderung der Stichtage für die Berichtstermine und die Weiterentwicklung der Inhalte sollte jedoch erwogen werden. Dadurch wäre ohne wesentlichen Informationsverlust allenfalls auch eine Reduktion um einen Bericht möglich. Für die Vorlagetermine sind mehrere Optionen denkbar.
Eine Option könnte darin bestehen, den Stichtag eines Beteiligungs- und Finanzcontrollingberichts auf 30. Juni zu ändern, diesen Bericht mit dem Ausgliederungsbericht zusammenzuführen und bis 30. September, spätestens jedoch gemeinsam mit den Budgetunterlagen, vorzulegen. Damit würden zu Beginn der Budgetberatungen deutlich aktuellere Informationen zur Verfügung stehen. Der Stichtag des zweiten Beteiligungs- und Finanzcontrollingberichts könnte auf 31. Dezember geändert werden und dem Nationalrat bis 31. März vorgelegt werden. Sowohl vorläufige Jahresabschlusszahlen als auch Planwerte könnten dem Nationalrat dadurch früher zur Verfügung gestellt werden. Alternativ zur Zusammenführung könnten die Inhalte des Ausgliederungsberichts auf den BRA und den Budgetbericht aufgeteilt und der Beteiligungs- und Finanzcontrollingbericht bis 30. September vorgelegt werden. Als weitere Option könnte der Vorlagetermin des aktuell zweiten Beteiligungs- und Finanzcontrollingberichts um mindestens 2 Wochen vorverlegt werden, damit würde der Bericht rechtzeitig für die Ausschussberatungen des BFG vorliegen.