Budgetdienst - Anfragebeantwortungen 10.08.2017

Berichte über Ausgliederungen und Beteiligungen des Bundes

Anfragebeantwortung des Budgetdienstes

Überblick

Der Abgeordnete Markus Vogl (SPÖ) ersuchte den Budgetdienst um die Erstellung einer Kurz­studie zu den Berichten an den National­rat über die Ausgliederungen und Beteiligungen des Bundes. Der Nationalrat wird durch unter­schiedliche Berichte über die Ausgliederungen und Beteiligungen des Bundes informiert, der Abgeordnete Markus Vogl wies darauf hin, dass diese nicht optimal aufeinander abgestimmt erscheinen.

Die vollständige Anfragebeantwortung zum Download:

BD - Anfragebeantwortung zu den Berichten über Ausgliederungen und Beteiligungen des Bundes / PDF, 636 KB

Kurzfassung

Der National­rat wird durch unterschiedliche Berichte über die Ausgliederungen und Beteiligungen des Bundes informiert. Das Bundes­haus­halts­gesetz sieht einen Bericht über die Ausgliederungen und Beteiligungen des Bundes im Zuge der Budget­beratungen vor. Mit der 2. Etappe der Haushalts­rechts­reform (HHRR) wurde weiters eine halb­jährliche Berichts­pflicht des Bundes­ministers für Finanzen an den Budget­ausschuss des National­rates über die Ergebnisse des Beteiligungs- und Finanzcontrollings zum Stichtag 31. März mit Vorlage per Ende Mai und zum Stichtag 30. September per Ende November normiert.

Unterschiede zwischen Ausgliederungsbericht und Beteiligungs- und Finanzcontrollingberichten

Die Inhalte des Ausgliederungs­berichts und der Beteiligungs- und Finanzcontrolling­berichte weichen deutlich voneinander ab. Dies betrifft unter anderem die in den Berichten dargestellten Unter­nehmen, den Inhalt der Berichte bzw. die ausgewiesenen Kennzahlen und einzelne Kennzahlen­werte. Die Vorlage­termine der einzelnen Berichte sind zudem nicht optimal abgestimmt. Trotz nahezu zeitgleicher Bericht­erstattung im Herbst ist die Aktualität der übermittelten Informationen unterschiedlich.

Vorschläge zur Weiterentwicklung des Berichtswesens

Im Zuge der internen Evaluierung der HHRR wurde vom Budget­dienst, aber auch vom BMF bereits eine Harmonisierung und Straffung des Berichts­wesens sowie eine bessere Abstimmung der Vorlage­termine der Berichte zu den Ausgliederungen und Beteiligungen mit den Budget­beratungen angesprochen. Auch der Rechnungshof (RH) empfahl Maßnahmen zur Sicher­stellung der Zuverlässig­keit und Vergleichbar­keit der Daten und darüber hinaus die Optimierung der Beteiligungs­bericht­erstattung hinsichtlich der Anzahl der Berichte, der Erstellungs­stichtage und der Vorlage­termine.

Zu den Beteiligungs- und Finanzcontrollingberichten ist generell fest­zu­stellen, dass sich die Berichts­qualität bzw. die Qualität der Erläuterungen auf Unternehmens­ebene seit der Einführung des Berichts­wesens an den National­rat substantiell verbessert hat. Wenig aussage­kräftig sind hingegen nach wie vor die Ausführungen zum Risiko­controlling, die daher durchwegs verbessert werden sollten.

Das Beteiligungs- und Finanz­controlling dient zur Unter­stützung von Steuerung und Kontrolle der Rechts­träger, für die ein Beteiligungs- und Finanz­controlling gesetzlich normiert ist. Dazu werden nicht nur die standardisierten Unternehmens­kennzahlen der Beteiligungs- und Finanzcontrolling-Verordnung erhoben, sondern gemeinsam mit den Unternehmen auch jene unternehmens­spezifischen Kennzahlen festgelegt, denen besonders hohe Steuerungs­relevanz zukommt. Aktuell sind die im Beteiligungs- und Finanz­controlling­bericht an den National­rat ausgewiesenen Kennzahlen bei allen Unternehmen ident und stellen einen Auszug aus dem deutlich umfang­reicheren, quartals­weisen Berichts­wesen der Unternehmen zum Beteiligungs- und Finanz­controlling dar. Für den National­rat wären auch die wesentlichen, zur Steuerung heran­gezogenen unternehmens­spezifischen Erfolgs­kennzahlen von Interesse.

Die Bericht­erstattung über Ergebnisse des Beteiligungs- und Finanz­controllings sollte neben relevanten Informationen aus dem Beteiligungs-, Risiko- und Finanz­controlling auch eine Beurteilung der zuständigen Bundes­ministerien enthalten. Die auf Basis des Zahlen­werks getroffenen Schluss­folgerungen und die daraus abgeleiteten strategischen Über­legungen und Maßnahmen der Eigentümer­ressorts sollten in einem stärkeren Ausmaß Gegenstand der Beteiligungs- und Finanzcontrollingberichte werden.

Sowohl im Ausgliederungs- als auch in den Beteiligungs- und Finanzcontrollingberichten werden die berichts­pflichtigen Unternehmen nach den jeweiligen Unter­gliederungen des Bundes­haushalts zusammen­gefasst. Neben diesen organisatorischen Gesichts­punkten könnten die berichts­pflichtigen Unternehmen anhand inhaltlicher Kriterien gruppiert oder anhand einer Auswahl an Kennzahlen analysiert werden.

Hinsichtlich der Anzahl der Berichte, der Erstellungs­stichtage und Vorlage­termine vertrat der Budget­dienst bereits im Rahmen der Evaluierung die Ansicht, dass die Beteiligungs- und Finanzcontrolling­berichte für die Budget­genehmigung und Kontrolle erforderlich sind. Eine Änderung der Stichtage für die Berichts­termine und die Weiter­entwicklung der Inhalte sollte jedoch erwogen werden. Dadurch wäre ohne wesentlichen Informations­verlust allenfalls auch eine Reduktion um einen Bericht möglich. Für die Vorlage­termine sind mehrere Optionen denkbar.

Eine Option könnte darin bestehen, den Stichtag eines Beteiligungs- und Finanz­controlling­berichts auf 30. Juni zu ändern, diesen Bericht mit dem Ausgliederungs­bericht zusammen­zu­führen und bis 30. September, spätestens jedoch gemeinsam mit den Budget­unterlagen, vorzulegen. Damit würden zu Beginn der Budget­beratungen deutlich aktuellere Informationen zur Verfügung stehen. Der Stich­tag des zweiten Beteiligungs- und Finanz­controlling­berichts könnte auf 31. Dezember geändert werden und dem Nationalrat bis 31. März vorgelegt werden. Sowohl vorläufige Jahres­abschluss­zahlen als auch Plan­werte könnten dem National­rat dadurch früher zur Verfügung gestellt werden. Alternativ zur Zusammen­führung könnten die Inhalte des Ausgliederungs­berichts auf den BRA und den Budget­bericht aufgeteilt und der Beteiligungs- und Finanz­controlling­bericht bis 30. September vorgelegt werden. Als weitere Option könnte der Vorlage­termin des aktuell zweiten Beteiligungs- und Finanz­controlling­berichts um mindestens 2 Wochen vorverlegt werden, damit würde der Bericht rechtzeitig für die Ausschuss­beratungen des BFG vorliegen.