Budgetdienst - Budgetberichte 02.12.2022

Beteiligungs- und Finanzcontrolling zum Stichtag 30. September 2022

Analyse vom 2. Dezember 2022

Überblick

Das Bundesministerium für Finanzen berichtete über die Ergebnisse des Beteiligungs- und Finanz­controlling zum 30. September 2022. Der Gesamt­bericht umfasst 121 Unternehmen, an denen der Bund direkt oder indirekt mehrheitlich beteiligt ist, und integriert auch Auswirkungen des Ukraine Kriegs bzw. der Teuerung auf diese Unternehmen sowie Probleme der Energie­versorgung in die Darstellung. Die veröffentlichte Analyse des Budget­dienstes beinhaltet zum Schutz von Betriebs- und Geschäfts­geheimnissen keine Unternehmens­details.

Die vollständige Analyse zum Download:

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BD - Beteiligungs- und Finanzcontrolling zum Stichtag 30. September 2022 (barrierefreie Version) / PDF, 2548 KB

Kurzfassung

Der Bericht über die Ergebnisse des Beteiligungs- und Finanzcontrolling umfasst 121 Unter­­nehmen, an denen der Bund direkt oder indirekt mehrheitlich beteiligt ist. Die Kennzahlen und Ausführungen beziehen sich auf den Berichts­stichtag 30. September 2022. Im Vergleich zum Vorbericht zum Stichtag 31. März 2022 wurden zwei Gesellschaften neu aufgenommen. Dies betrifft die One Mobility GmbH und deren Tochter One Mobility-Ticketing GmbH, die beide durch das BMK verwaltet werden und die im Wesentlichen den Vertrieb des Klimatickets abwickeln. Im Juli 2022 wurden die Verschmelzungen der FIMBAG Finanzmarktbeteiligung AG des Bundes in Liquidation und der HBI Bundesholding AG auf die ABBAG‑Abbau­­managementgesellschaft des Bundes abgeschlossen. Deshalb sind diese beiden Unter­nehmen nicht mehr als separate Gesellschaften enthalten.

Beteiligungscontrolling

Aggregiert über alle vom Bericht umfassten Unternehmen weisen die Vorschauwerte der herangezogenen Kennzahlen (geschätzte Werte für das Gesamtjahr 2022 zum Zeitpunkt 30. September 2022) im Vergleich zum Jahr 2021 keine einheitliche Tendenz auf. Bei einigen Kennzahlen (z. B. Eigenmittel, Beschäftigte) ergaben sich insgesamt positive Entwicklungen, andere Kennzahlen (z. B. Ergebnis vor Steuern, Cashflow aus dem Ergebnis) verschlechterten sich aggregiert über alle Beteiligungen hingegen.

Laut Vorschau für 2022 steigen die Eigenmittel gegenüber 2021 um insgesamt 1,3 Mrd. EUR (+4,8 %) auf 29,0 Mrd. EUR, wobei dies aus gegenläufigen Ent­wicklungen resultiert. Der Anstieg zum Vorjahr entstand primär bei den Unternehmen der UG 41‑Mobilität (ASFINAG, ÖBB) und der UG 45‑Bundesvermögen (BIG). Die stärksten Reduktionen verzeichnen das AMS aufgrund höherer Beiträge für Arbeitsmarktförderungen und die Universitäten (aggregiert).

Im Gesamtjahr 2022 sinken die Umsatzerlöse laut Vorschau gegenüber dem Vorjahr um 5,2 % bzw. 1,7 Mrd. EUR auf 30,2 Mrd. EUR. Der deutlichste Rückgang mit 3,7 Mrd. EUR ist auf die COFAG bei den aus dem Bundesbudget finanzierten Leistungen für COVID‑19-Hilfsmaßnahmen zurückzuführen. Die MÜNZE Österreich AG wird hingegen nach einem außergewöhnlich guten Geschäftsjahr 2021 auch 2022 einen weiteren Anstieg aufweisen.

Das Ergebnis vor Steuern wird im Jahr 2022 laut Vorschau 2,4 Mrd. EUR betragen und damit gegenüber 2021 um 0,5 Mrd. EUR zurückgehen. Dabei weisen mehr als die Hälfte der Unternehmen einen Rückgang des Ergebnisses vor Steuern auf. Den stärksten Rückgang verzeichnen die UG 45‑Bundesver­mögen (im Wesentlichen bei der BIG aufgrund von Bewertungseffekten) und die UG 31‑Wissenschaft und Forschung (vor allem bei den Universitäten).

Die Liquidität der berichtspflichtigen Unternehmen wird sich 2022 im Vergleich zum Vorjahr insgesamt verschlechtern. Der Cashflow aus dem Ergebnis soll laut Vorschau 2022 um 14,0 % gegenüber dem Vorjahr auf 3,8 Mrd. EUR fallen. Allerdings ist dieser Vorschauwert zum 3. Quartal 2022 mit 4,1 Mrd. EUR bereits deutlich überschritten worden, was vor allem auf die ÖBB zurückzuführen ist.

Die für 2022 geplante Personalaufstockung um mehr als 3.700 VBÄ soll laut Vorschau um rd. 1.000 VBÄ geringer ausfallen, wodurch sich zum Jahresende ein Personalstand von insgesamt rd. 118.800 VBÄ in allen ausgegliederten Einrichtungen ergibt. Der Personalanstieg ist vor allem auf die Universitäten, die ÖBB-Holding AG, die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungs­leistungen GmbH (BBU-GmbH) und die Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ) zurück­zuführen.

Finanzcontrolling

Im Finanzcontrolling, das die Entwicklung der aus haushaltsrechtlicher Sicht relevanten Zahlungsströme zwischen dem Bund und den Ausgliederungs- und Beteiligungsunternehmen darstellt, zeigt sich das Auslaufen der COVID‑19-Hilfsmaßnahmen:

Die Auszahlungen aus dem Bundeshaushalt an die Beteiligungsunternehmen werden gegen­über dem Vorjahr um rd. 2,6 Mrd. EUR (­11,6 %) auf rd. 19,7 Mrd. EUR sinken. Die Reduktion gegenüber 2021 ist im Wesentlichen auf die UG 45‑Bundes­vermögen (vor allem ­2,8 Mrd. EUR für die COFAG) und in deutlich geringerem Ausmaß auf die UG 41‑Mobilität zurückzuführen. Zuwächse verzeichnen die UG 40‑Wirtschaft, insbesondere die aws, sowie die UG 31‑Wissenschaft und Forschung, insbesondere bei den Universitäten.

Die Einzahlungen der berichtspflichtigen Unternehmen an den Bund erhöhen sich laut Vorschau für 2022 voraus­sichtlich leicht auf 1,93 Mrd. EUR. Im Jahr 2021 betrugen sie 1,91 Mrd. EUR. Wesentliche Abweichungen zum Vorjahr ergeben sich in der UG 45‑Bundesvermögen durch höhere Dividenden der ÖBAG bzw. eine höhere Gewinn­abfuhr der OeNB, die das Finanzjahr 2021 betreffen und 2022 vereinnahmt werden. Die positive Abweichung der Vorschau zum Plan bei den Einzahlungen erklärt sich vor allem dadurch, dass für die ASFINAG keine Dividenden­zahlung in die Planung für das Jahr 2022 aufgenommen wurde.

Die Haftungen des Bundes für die berichtspflichtigen Unternehmen zum Stichtag 30. September 2022 betrugen 28,3 Mrd. EUR. In der Vorschau für das Gesamtjahr werden Haftungen des Bundes iHv 27,3 Mrd. EUR ausgewiesen, dies bedeutet einen Abbau von 3,1 Mrd. EUR gegenüber 2021, vor allem in der UG 46‑Finanz­markt­stabilität bei der HETA (Auslaufen der behafteten nachrangigen Anleihe im Jahr 2022) und in der UG 41‑Mobilität bei der ÖBB-Holding AG (Tilgung von EUROFIMA-Anleihen).

Berichterstattung über die Auswirkungen der Ukraine-Krise

Das BMF hat alle ins Beteiligungs- und Finanzcontrolling einbezogenen Unternehmen in Hin­blick auf die Folgen der Ukraine-Krise auf die Unternehmen befragt. Die Antworten wurden in die jeweiligen spezifischen Unternehmenskapitel aufgenommen, eine Gesamtübersicht wurde nicht dargestellt.

Der überwiegende Teil der Unternehmen gab im September 2022 an, dass sich aufgrund der Ukraine-Krise, der Teuerung und der Unsicherheiten bei der Energieversorgung bzw. den Energiekosten Auswirkungen auf das Unternehmen ergeben, jedoch wurden die Aus­wirkun­gen nicht nach einer einheitlichen Methodik und Darstellung beschrieben. Einzelne Unterneh­men berechnen auch die Auswirkungen vor allem aufgrund der Teuerung (einschließlich der höheren Gehaltsabschlüsse) und einen etwaigen Mehrbedarf an Bundesmitteln, jedoch nach unterschiedlichen Gesichtspunkten. Es lässt sich aus dem Bericht daher noch nicht ableiten, wie hoch der daraus resultierende Mehrbedarf im Jahr 2023 sein könnte und ob dafür Zusatz­mittel des Bundes erforderlich sein werden oder ob dieser Rahmen der laufenden Geschäfts­tätigkeit, etwa durch Energiesparmaßnahmen, kompensiert werden kann.

Zahlreiche Universitäten, Forschungs­einrichtungen, Theater, Museen und die Bundes­sporteinrichtungen GmbH erwarteten Belas­tungen durch gestiegene Energiepreise sowie die allgemeine Teuerung. Die ÖBB-Holding AG rechnete mit weitreichenden Folgen, insbe­sondere durch den Anstieg des Strompreises, Unsicherheit über Gaspreise und ‑lieferungen für Bahnstrom, Preissteigerungen bei Rohstoffen und durch Lieferkettenprobleme. Bei der BBU‑GmbH, der Austrian Development Agency (ADA) und dem Arbeitsmarktservice (AMS) hat sich hingegen der Geschäftsbetrieb aufgrund von entsprechenden Leistungen zur Bewäl­tigung der Folgen der Ukraine-Krise ausgeweitet.

Anmerkungen zur Berichterstattung

Das BMF hat bei den Unternehmensdarstellungen Informationen zur Auswirkung der Ukraine-Krise, der Teuerung und der Unsicherheiten bei der Energieversorgung bzw. den Energie­kosten neu aufgenommen und damit wesentliche Zusatz­informationen bereitgestellt. Die Informationen sind aber schwer interpretierbar, weil kein einheitliches Berichts­format vorge­geben wurde und keine gesamthafte Einschätzung erfolgte. Wie bereits im Vorbericht ist die aggregierte Darstellung der COVID‑19-Hilfsmaßnahmen an die berichtspflichtigen Unter­nehmen entfallen.

Die vom Budgetdienst und vom Rechnungshof (RH) identifizierten Verbesserungspotentiale bei der Bericht­erstattung wurden nur in Teilbereichen umgesetzt. Eine verstärkte Qualitäts­­sicherung des BMF und eine Weiter­entwicklung des Berichts­formates könnten die Aussage­kraft für die Abgeordneten deutlich erhöhten. Die Verbesserungs­vorschläge des Budget­dienstes und des RH werden in Pkt. 7 nochmals dargelegt.