Budgetdienst - Anfragebeantwortungen 21.01.2014

Bindungen im Budgetprovisorium

Anfragebeantwortung des Budgetdienstes

Überblick

Die Mitglieder der Grünen Fraktion im Budget­ausschuss stellten eine kurze Anfrage an den Budgetdienst zum Abänderungs­antrag zum Budget­provisorium 2014, der auch eine Auflistung der Einsparungen in Höhe von knapp 500 Mio. Euro bei den Ermessens­ausgaben pro Untergliederung beinhaltet. Ersucht wurde um eine Übersicht, die die Einsparungen pro Untergliederung einerseits in Relation zu den (im Abänderungs­antrag neu definierten) Ober­grenzen der jeweiligen Untergliederung für 2014 und andererseits in Relation zu den budgetierten Ermessens­ausgaben pro Untergliederung stellen.

Die vollständige Anfragebeantwortung zum Download:

BD - Anfragebeantwortung zu den Bindungen im Budgetprovisorium / PDF, 157 KB

Kurzfassung

Im Abänderungsantrag Budget­provisorium 2014 sind betragsmäßig bestimmte Mittel­bindungen iHv insgesamt 495,8 Mio. EUR vorgesehen. Die in Aussicht genommenen Bindungen stellen defacto Mittel­kürzungen dar und wurden im Rahmen der Vorbereitungen für das Budget 2014 auch bereits den Ressorts kommuniziert. Als Grundlage für die Ausgaben­bindung sind im aktuellen Antrag die "gestaltbaren Mittelverwendungen" genannt. Im Gegensatz zu den Ermessens­ausgaben im Bundes­haushalts­gesetz (BHG) 1986 (dieser Begriff ist mit der zweiten Etappe der Haushalts­rechts­reform 2013 entfallen) sind die gestaltbaren Mittel­verwendungen rechtlich nicht definiert und die Grundlage für die Ermittlung der vorgeschlagenen Beträge ist im Antrag nicht offengelegt.

Nach Rücksprache mit dem BMF wurden folgende Vorgangsweise gewählt:

  • Basis bildeten die Auszahlungen im BFG 2013
  • Nicht berücksichtigt wurden bei der Kürzung Personal­auszahlungen, gesetzliche Verpflichtungen (ausgewiesen in den Teilheften), variable Mittel­verwendungen, zweckgebundene Mittel­verwendungen, die EU-Gebarung sowie Gegen­verrechnungen im Bundeshaushalt
  • Weiters wurden einzelne Ausgaben bereiche wurden von der Bindung (und damit Kürzung) ausgenommen (z. B. Forschung, Landeslehrer:innen, Universitäten, Pensionen, Gemeinwirtschaftliche Leistungen, Infrastruktur ÖBB)
  • Das vorgesehene Bindungs- bzw. Kürzungs­volumen von 500 Mio. EUR wurde dabei grundsätzlich gleichmäßig auf die obersten Organe und Ressorts aufgeteilt (mit gewissen Ausnahmen).
  • Bei Änderungen der Ressort­zuständigkeit erfolgte die Aufteilung einvernehmlich zwischen den Ressorts.

Nähere Unterlagen dazu wurden dem Budgetdienst vom BMF nicht zur Verfügung gestellt.