Im Abänderungsantrag Budgetprovisorium 2014 sind betragsmäßig bestimmte Mittelbindungen iHv insgesamt 495,8 Mio. EUR vorgesehen. Die in Aussicht genommenen Bindungen stellen defacto Mittelkürzungen dar und wurden im Rahmen der Vorbereitungen für das Budget 2014 auch bereits den Ressorts kommuniziert. Als Grundlage für die Ausgabenbindung sind im aktuellen Antrag die "gestaltbaren Mittelverwendungen" genannt. Im Gegensatz zu den Ermessensausgaben im Bundeshaushaltsgesetz (BHG) 1986 (dieser Begriff ist mit der zweiten Etappe der Haushaltsrechtsreform 2013 entfallen) sind die gestaltbaren Mittelverwendungen rechtlich nicht definiert und die Grundlage für die Ermittlung der vorgeschlagenen Beträge ist im Antrag nicht offengelegt.
Nach Rücksprache mit dem BMF wurden folgende Vorgangsweise gewählt:
- Basis bildeten die Auszahlungen im BFG 2013
- Nicht berücksichtigt wurden bei der Kürzung Personalauszahlungen, gesetzliche Verpflichtungen (ausgewiesen in den Teilheften), variable Mittelverwendungen, zweckgebundene Mittelverwendungen, die EU-Gebarung sowie Gegenverrechnungen im Bundeshaushalt
- Weiters wurden einzelne Ausgaben bereiche wurden von der Bindung (und damit Kürzung) ausgenommen (z. B. Forschung, Landeslehrer:innen, Universitäten, Pensionen, Gemeinwirtschaftliche Leistungen, Infrastruktur ÖBB)
- Das vorgesehene Bindungs- bzw. Kürzungsvolumen von 500 Mio. EUR wurde dabei grundsätzlich gleichmäßig auf die obersten Organe und Ressorts aufgeteilt (mit gewissen Ausnahmen).
- Bei Änderungen der Ressortzuständigkeit erfolgte die Aufteilung einvernehmlich zwischen den Ressorts.
Nähere Unterlagen dazu wurden dem Budgetdienst vom BMF nicht zur Verfügung gestellt.