Budgetdienst - Budget 02.11.2012

Budgetanalyse 2013

Überblick

Der Bundes­voranschlag (BVA) 2013, mit dem die Haushalts­rechts­reform erstmals vollständig umgesetzt wird, sieht Auszahlungen von rd. 75,0 Mrd. EUR und Ein­zahlungen von rd. 68,7 Mrd. EUR vor. Bereinigt liegen die Auszahlungen damit um 1,4 % unter, die Ein­zahlungen um 3,8 % über dem BVA 2012. Das gesamt­staatliche Defizit sinkt 2013 von 3,1 % auf 2,3 % des BIP, überschreitet damit aber den im Strategie­bericht vorgesehenen Ziel­wert von 2,1 % des Brutto­inlands­produkt (BIP). Auch die öffentliche Verschuldung soll im Jahr 2013 mit 75,4 % des BIP (Anstieg um 0,7 %-Punkte) einen Höchst­stand erreichen.

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Kurzfassung

Der Bundesvoranschlag (BVA) 2013 ist der erste, mit dem die Haushalts­rechts­reform voll­ständig umgesetzt wird. Dadurch kommt es zu grund­legenden Änderungen und zu einer weit­gehenden Neu­ausrichtung der bisherigen Budget­struktur und der zugrunde­liegenden Planungs­kultur. Wesentliche Neuerungen sind ein neues Verrechnungs­system, durch das der mit der bisherigen Verrechnung vergleichbare Finanzierungs­haushalt um einen Ergebnis­haushalt und einen Vermögens­haushalt ergänzt wird, sowie die Verankerung der Wirkungs­orientierung in der Haushalts­führung. Die Umstellung auf das neue Haushalts­recht führt zu deutlichen Verbesserungen und hat international große Beachtung gefunden. Im Einzelnen besteht bei den Unterlagen (insbesondere auch bei den Informationen in den Teil­heften) jedoch noch Verbesserungs­bedarf im Hinblick auf Informations­gehalt, Leser:innen­freundlichkeit, durchgängige Transparenz und Homogenität.

Der BVA2013 sieht Auszahlungen von rd. 75,0 Mrd. EUR und Einzahlungen von rd. 68,7 Mrd. EUR vor. Unter Berücksichtigung der einmaligen Vorlauf­zahlungen im Jahr 2012 und des salden­neutralen Dienstgeber­beitrags für die Pensionen der Beamt:innen im Jahr 2013 liegen die Aus­zahlungen um 1,4 % unter, die Einzahlungen um 3,8 % über dem BVA 2012. Die Brutto­abgaben werden weiterhin deutlich ansteigen und liegen mit rd. 76,9 Mrd. EUR um 4,3 % über dem Voranschlag des Vor­jahres, wodurch die gesamt­staatliche Steuer- und Abgaben­quote von 42,6 % auf 43,1 % des BIP ansteigt.

Daraus ergibt sich für den Bund 2013 ein Netto­finanzierungs­bedarf von rd. 6,3 Mrd. EUR oder 2 % des BIP, womit gegen­über dem Abgang im BVA 2012 (11,1 Mrd. EUR bzw. bereinigt 9,9 Mrd. EUR) eine deutliche Verbesserung angestrebt wird, die aber über der Verpflichtung des Bundes aus dem inner­österreichischen Stabilitäts­pakt von 1,75 % des BIP liegt. Das geplante gesamt­staatliche Defizit sinkt 2013 von 3,1 % auf 2,3 % des BIP, wird damit aber den im Strategie­bericht zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz (BFRG) 2013 bis 2016 vorgesehenen Ziel­wert von 2,1 % des BIP um 0,2 %‑Punkte überschreiten. Auch die öffentliche Verschuldung soll im Jahr 2013 mit 75,4 % des BIP (Anstieg um 0,7 %-Punkte) einen Höchst­stand erreichen. Maastricht­wirksame Mehr­auszahlungen entstehen insbesondere durch die zusätzlich erforderlichen Maßnahmen zur Banken­hilfe in Höhe von 1.150 Mio. EUR. Zur Erreichung des vorgegebenen Konsolidierungs­pfades, der für das Jahr 2016 ein ausgeglichenes Maastricht-Ergebnis vorsieht, sind daher weiterhin erhebliche Anstrengungen erforderlich.

Mit dem vorliegenden Etwurf zum Bundesvoranschlag (BVA-E) werden die im Stabilisierungs­paket vom Frühjahr 2012 beschlossenen Konsolidierungs­maßnahmen umgesetzt, mit denen in den Jahren 2012 bis 2016 ein Konsolidierungs­volumen von 27,8 Mrd. EUR erreicht werden soll. Im BVA-E ist neben den Konsolidierungs­vorhaben auch eine Reihe von Offensiv­maßnahmen vorgesehen, die insbesondere die Bereiche Universitäten, Bildung, Forschung und Entwicklung, thermische Sanierung, Pflege und die Jungunternehmer­förderung betreffen oder Kürzungen in der Entwicklungs­hilfe zurück­nehmen. Für den Zeit­raum von 2012 bis 2016 sind dafür gemäß dem Budget­bericht 2013 Mittel von insgesamt 6,3 Mrd. EUR (entspricht durchschnittlich rd. 1,3 Mrd. EUR pro Jahr) vorgesehen.

Das Volumen der Offensiv­mittel sollte weiter gesteigert werden, wobei dies im Hinblick auf die Notwendigkeit und Priorität einer Haushalts­sanierung ein ambitionierteres Vorgehen bei strukturellen Budget­einsparungs­maßnahmen voraussetzt.

Positive Beispiele für umgesetzte Verwaltungs­reform­maßnahmen, die ihren Niederschlag teilweise bereits im BVA 2013 finden, sind die Zusammen­führung der auszahlenden Stellen im Pflege­bereich von 303 auf 7, die Zusammen­legung von 31 Bundes­polizei­direktionen, Sicherheits­direktionen und Landes­polizei­kommanden zu 9 Landes­polizei­direktionen und die Einführung einer zwei­stufigen Verwaltungs­gerichtsbarkeit. Die wesentlichen Struktur­reformen bei den zentralen Problem­stellungen, wie etwa beim Gesundheits­wesen oder in der Schul­verwaltung, erfordern jedoch Gebiets­körperschaften übergreifende Lösungen, die sich noch nicht konkret abzeichnen.

Im Jahr 2012 hat sich die Konjunktur­entwicklung im gesamten EURO‑Raum deutlich verschlechtert. Die beiden großen heimischen Wirtschafts­forschungs­institute WIFO und IHS haben in der Herbst­prognose die bisherigen Prognose­werte für das Wirtschafts­wachstum auf 1,0 % bzw. 1,3 % zurück­genommen. Durch die Konjunktur­abschwächung ist auch mit einem Druck auf den Arbeits­markt zu rechnen, der 2013 zu einem prognostizierten Anstieg der Arbeitslosen­quote auf 7,4 % (nach nationaler Rechnung) führen wird. Mit 278.000 Arbeitslosen wird für das Jahr 2013 ein höherer Stand erwartet als im Krisenjahr 2009. Österreich liegt damit aber nach wie vor in Europa auf der Spitzen­position. Die derzeit prognostizierten ökonomischen Rahmen­bedingungen legen für das Jahr 2013 als vordringliche budget­politische Priorität weiterhin eine engagierte Budget­konsolidierung und den Abbau der Verschuldung nahe. Die konjunkturelle Verschlechterung und insbesondere der deutliche Anstieg der Arbeitslosigkeit erfordern aber Vorkehrungen, die einer drohenden Abwärts­entwicklung entgegenwirken können. Neben dem uneingeschränkten Wirken der automatischen Stabilisatoren wäre es vorteilhaft, Ausgaben­kürzungen in wachstums­fördernden Bereichen jedenfalls zu vermeiden und für den Fall einer nachhaltigeren Schwäche­periode Maßnahmen vorzubereiten, die kurz­fristig den Arbeits­markt entlasten können.

Im Oktober 2012 bestanden insgesamt rd. 17,8 Mrd. EUR an Rücklagen, davon wurden 15,5 Mrd. EUR bereits nach der Haushalts­rechts­reform gebildet. Trotz eines absehbaren Mittel­bedarfs bei einzelnen Untergliederungen sieht das BFG 2013 im Gegensatz zu den Vorjahren keine budgetierten Rücklagen­entnahmen vor.

In den Wirkungszielen der Ressorts zum Gender Budgeting werden die wesentlichen Problem­bereiche der tatsächlichen Gleich­stellung von Frauen und Männern angesprochen (z. B. erhebliche Einkommens­unterschiede, ungleiches Verhältnis von Teilzeit- und Vollzeit­arbeit, niedrigere Frauen­pensionen, ungleiche Verteilung der unbezahlten Arbeit), die Relevanz, die Qualität und das Ambitions­niveau der einzelnen Ziel­setzungen, Maßnahmen und Indikatoren sind jedoch durchaus unterschiedlich. Bei der Ziel­festlegung fehlt zudem ein systematischer ressort­übergreifender Ansatz, der die Einzel­ziele der Ressorts besser aufeinander abstimmt.