Der Bundesvoranschlag (BVA) 2013 ist der erste, mit dem die Haushaltsrechtsreform vollständig umgesetzt wird. Dadurch kommt es zu grundlegenden Änderungen und zu einer weitgehenden Neuausrichtung der bisherigen Budgetstruktur und der zugrundeliegenden Planungskultur. Wesentliche Neuerungen sind ein neues Verrechnungssystem, durch das der mit der bisherigen Verrechnung vergleichbare Finanzierungshaushalt um einen Ergebnishaushalt und einen Vermögenshaushalt ergänzt wird, sowie die Verankerung der Wirkungsorientierung in der Haushaltsführung. Die Umstellung auf das neue Haushaltsrecht führt zu deutlichen Verbesserungen und hat international große Beachtung gefunden. Im Einzelnen besteht bei den Unterlagen (insbesondere auch bei den Informationen in den Teilheften) jedoch noch Verbesserungsbedarf im Hinblick auf Informationsgehalt, Leser:innenfreundlichkeit, durchgängige Transparenz und Homogenität.
Der BVA2013 sieht Auszahlungen von rd. 75,0 Mrd. EUR und Einzahlungen von rd. 68,7 Mrd. EUR vor. Unter Berücksichtigung der einmaligen Vorlaufzahlungen im Jahr 2012 und des saldenneutralen Dienstgeberbeitrags für die Pensionen der Beamt:innen im Jahr 2013 liegen die Auszahlungen um 1,4 % unter, die Einzahlungen um 3,8 % über dem BVA 2012. Die Bruttoabgaben werden weiterhin deutlich ansteigen und liegen mit rd. 76,9 Mrd. EUR um 4,3 % über dem Voranschlag des Vorjahres, wodurch die gesamtstaatliche Steuer- und Abgabenquote von 42,6 % auf 43,1 % des BIP ansteigt.
Daraus ergibt sich für den Bund 2013 ein Nettofinanzierungsbedarf von rd. 6,3 Mrd. EUR oder 2 % des BIP, womit gegenüber dem Abgang im BVA 2012 (11,1 Mrd. EUR bzw. bereinigt 9,9 Mrd. EUR) eine deutliche Verbesserung angestrebt wird, die aber über der Verpflichtung des Bundes aus dem innerösterreichischen Stabilitätspakt von 1,75 % des BIP liegt. Das geplante gesamtstaatliche Defizit sinkt 2013 von 3,1 % auf 2,3 % des BIP, wird damit aber den im Strategiebericht zum Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) 2013 bis 2016 vorgesehenen Zielwert von 2,1 % des BIP um 0,2 %‑Punkte überschreiten. Auch die öffentliche Verschuldung soll im Jahr 2013 mit 75,4 % des BIP (Anstieg um 0,7 %-Punkte) einen Höchststand erreichen. Maastrichtwirksame Mehrauszahlungen entstehen insbesondere durch die zusätzlich erforderlichen Maßnahmen zur Bankenhilfe in Höhe von 1.150 Mio. EUR. Zur Erreichung des vorgegebenen Konsolidierungspfades, der für das Jahr 2016 ein ausgeglichenes Maastricht-Ergebnis vorsieht, sind daher weiterhin erhebliche Anstrengungen erforderlich.
Mit dem vorliegenden Etwurf zum Bundesvoranschlag (BVA-E) werden die im Stabilisierungspaket vom Frühjahr 2012 beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen umgesetzt, mit denen in den Jahren 2012 bis 2016 ein Konsolidierungsvolumen von 27,8 Mrd. EUR erreicht werden soll. Im BVA-E ist neben den Konsolidierungsvorhaben auch eine Reihe von Offensivmaßnahmen vorgesehen, die insbesondere die Bereiche Universitäten, Bildung, Forschung und Entwicklung, thermische Sanierung, Pflege und die Jungunternehmerförderung betreffen oder Kürzungen in der Entwicklungshilfe zurücknehmen. Für den Zeitraum von 2012 bis 2016 sind dafür gemäß dem Budgetbericht 2013 Mittel von insgesamt 6,3 Mrd. EUR (entspricht durchschnittlich rd. 1,3 Mrd. EUR pro Jahr) vorgesehen.
Das Volumen der Offensivmittel sollte weiter gesteigert werden, wobei dies im Hinblick auf die Notwendigkeit und Priorität einer Haushaltssanierung ein ambitionierteres Vorgehen bei strukturellen Budgeteinsparungsmaßnahmen voraussetzt.
Positive Beispiele für umgesetzte Verwaltungsreformmaßnahmen, die ihren Niederschlag teilweise bereits im BVA 2013 finden, sind die Zusammenführung der auszahlenden Stellen im Pflegebereich von 303 auf 7, die Zusammenlegung von 31 Bundespolizeidirektionen, Sicherheitsdirektionen und Landespolizeikommanden zu 9 Landespolizeidirektionen und die Einführung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die wesentlichen Strukturreformen bei den zentralen Problemstellungen, wie etwa beim Gesundheitswesen oder in der Schulverwaltung, erfordern jedoch Gebietskörperschaften übergreifende Lösungen, die sich noch nicht konkret abzeichnen.
Im Jahr 2012 hat sich die Konjunkturentwicklung im gesamten EURO‑Raum deutlich verschlechtert. Die beiden großen heimischen Wirtschaftsforschungsinstitute WIFO und IHS haben in der Herbstprognose die bisherigen Prognosewerte für das Wirtschaftswachstum auf 1,0 % bzw. 1,3 % zurückgenommen. Durch die Konjunkturabschwächung ist auch mit einem Druck auf den Arbeitsmarkt zu rechnen, der 2013 zu einem prognostizierten Anstieg der Arbeitslosenquote auf 7,4 % (nach nationaler Rechnung) führen wird. Mit 278.000 Arbeitslosen wird für das Jahr 2013 ein höherer Stand erwartet als im Krisenjahr 2009. Österreich liegt damit aber nach wie vor in Europa auf der Spitzenposition. Die derzeit prognostizierten ökonomischen Rahmenbedingungen legen für das Jahr 2013 als vordringliche budgetpolitische Priorität weiterhin eine engagierte Budgetkonsolidierung und den Abbau der Verschuldung nahe. Die konjunkturelle Verschlechterung und insbesondere der deutliche Anstieg der Arbeitslosigkeit erfordern aber Vorkehrungen, die einer drohenden Abwärtsentwicklung entgegenwirken können. Neben dem uneingeschränkten Wirken der automatischen Stabilisatoren wäre es vorteilhaft, Ausgabenkürzungen in wachstumsfördernden Bereichen jedenfalls zu vermeiden und für den Fall einer nachhaltigeren Schwächeperiode Maßnahmen vorzubereiten, die kurzfristig den Arbeitsmarkt entlasten können.
Im Oktober 2012 bestanden insgesamt rd. 17,8 Mrd. EUR an Rücklagen, davon wurden 15,5 Mrd. EUR bereits nach der Haushaltsrechtsreform gebildet. Trotz eines absehbaren Mittelbedarfs bei einzelnen Untergliederungen sieht das BFG 2013 im Gegensatz zu den Vorjahren keine budgetierten Rücklagenentnahmen vor.
In den Wirkungszielen der Ressorts zum Gender Budgeting werden die wesentlichen Problembereiche der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern angesprochen (z. B. erhebliche Einkommensunterschiede, ungleiches Verhältnis von Teilzeit- und Vollzeitarbeit, niedrigere Frauenpensionen, ungleiche Verteilung der unbezahlten Arbeit), die Relevanz, die Qualität und das Ambitionsniveau der einzelnen Zielsetzungen, Maßnahmen und Indikatoren sind jedoch durchaus unterschiedlich. Bei der Zielfestlegung fehlt zudem ein systematischer ressortübergreifender Ansatz, der die Einzelziele der Ressorts besser aufeinander abstimmt.