Budgetdienst - Budget 31.05.2025

Budgetanalyse 2025 und 2026

Überblick

Die Bundesvoranschläge für 2025 und 2026 sehen Auszahlungen iHv 123,2 Mrd. EUR bzw. 125,9 Mrd. EUR und Einzahlungen iHv 105,1 Mrd. EUR bzw. 107,6 Mrd. EUR vor. Daraus ergeben sich negative Nettofinanzierungs­salden iHv ‑18,1 Mrd. EUR bzw. ‑18,3 Mrd. EUR. In der weiteren Planungs­periode verbessern sich die Netto­finanzierungs­salden infolge der eingeleiteten Budget­konsolidierung auf ‑15,1 Mrd. EUR im Jahr 2029. Das gesamt­staatliche Budget­defizit soll ausgehend von 4,7 % des BIP im Jahr 2024 schrittweise auf 2,8 % des BIP im Jahr 2029 sinken.

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BD - Budgetanalyse 2025 und 2026 / PDF, 3 MB

Gegenüber dem Erfolg 2024 steigen die Auszahlungen im BVA 2025 mit 123,2 Mrd. EUR um 2,1 % und die Einzahlungen mit 105,1 Mrd. EUR um 3,5 %. 2026 liegen die Auszahlungen mit 125,9 Mrd. EUR um 2,1 % und die Einzahlungen mit 107,6 Mrd. EUR um 2,3 % höher als im BVA 2025.

Kurzfassung

Eckwerte der Haushaltsentwicklung 2025 bis 2029

Die vorgelegte Budget­planung sieht einen moderaten Konsolidierungs­kurs im Einklang mit den europäischen Fiskalregeln vor. Das ungünstige makroökonomische Umfeld und die steigenden Zins­ausgaben erschweren die Rückführung des Budget­defizits. Darüber hinaus führen strukturelle Heraus­forderungen wie die Alterung der Gesellschaft, das schwache Produktivitäts­wachstum, der Klimawandel und die zunehmende Bedeutung der äußeren Sicherheit zu zusätzlichen budgetären Belastungen.

Für den Finanzierungs­haushalt des Bundes werden in der gesamten Planungs­periode beträchtliche und nur leicht rückläufige negative Netto­finanzierungs­salden erwartet. Das Auszahlungs­wachstum verlangsamt sich vor allem durch die rückläufige Inflation und die Konsolidierungs­maßnahmen. Die Einzahlungen steigen in der Planungs­periode etwas stärker als die Auszahlungen. Der Anstieg ergibt sich vor allem aus der erwarteten leichten Konjunktur­erholung und der einnahmen­seitigen Konsolidierung.

Das gesamtstaatliche Budgetdefizit soll 2025 leicht um 0,2 %-Punkte auf 4,5 % des Bruttoinlands­produkts (BIP) sinken, wobei dieser Planwert als vorsichtig einzuschätzen ist. Der Rückgang resultiert vor allem aus dem Auslaufen von Energie­krisen­maßnahmen und den bereits 2025 wirksamen Konsolidierungs­maßnahmen. Gegenläufig wirken die anhaltende Rezession und steigende Zins­ausgaben. Bis 2029 soll das Budgetdefizit mit dem steigenden Konsolidierungs­volumen schrittweise auf 2,8 % des BIP sinken. Allerdings sind die in der Planung berücksichtigten zusätzlichen mittelfristigen Einsparungen noch mit hoher Unsicherheit behaftet. Die gesamt­staatliche Schulden­quote steigt zunächst infolge der hohen Defizite weiter an und geht erst 2029 geringfügig auf 86,9 % des BIP zurück.

Aus- und Einzahlungen in den Entwürfen der Bundesvoranschläge 2025 und 2026

In den BVA‑E 2025 und 2026 sind Auszahlungen iHv 123,2 Mrd. EUR bzw. 125,9 Mrd. EUR veranschlagt. Damit steigen sie im Vorjahres­vergleich jeweils um 2,1 %. Die Einzahlungen steigen um 3,5 % bzw. 2,3 % und sind in den BVA‑E 2025 und 2026 mit 105,1 Mrd. EUR bzw. 107,6 Mrd. EUR veranschlagt. Der Netto­finanzierungs­bedarf geht damit leicht auf 18,1 Mrd. EUR bzw. 18,3 Mrd. EUR zurück.

Im BVA‑E 2025 steigen die Auszahlungen im Vorjahres­vergleich um insgesamt 2,5 Mrd. EUR. Dabei kommen einige gegenläufige Effekte zum Tragen:

  • Zu einem Auszahlungs­rückgang führen insbesondere die Abschaffung des Klimabonus (‑1,8 Mrd. EUR) sowie das Auslaufen krisenbedingter Förderungen (‑2,3 Mrd. EUR) und des Strom­kosten­zuschusses (‑0,8 Mrd. EUR). Zu den krisenbedingten Förderungen zählen dabei insbesondere die Energie­kosten­zuschüsse, der Zuschuss an die OeMAG in Zusammenhang mit der Aussetzung der EAG-Beiträge sowie die Investitions­prämie.
  • Zu Mehrauszahlungen kommt es insbesondere bei den Pensionen (+2,8 Mrd. EUR) und bei einigen weiteren sozialen Transfer­leistungen (v. a. Notstandshilfe, Familien­beihilfe, Pflegegeld). Auch die Auszahlungen für das Personal (+0,6 Mrd. EUR) und das Landeslehr­personal (+0,2 Mrd. EUR) verzeichnen hohe Zuwächse. Diese Auszahlungs­anstiege sind noch eine Folge der verzögerten Inflations­wirkungen auf das Budget. Außerdem führen die Nachzahlungen im Zusammenhang mit der Vordienstzeiten­reform zu Mehrauszahlungen.
  • Bei den Finanzierungskosten (+1,0 Mrd. EUR) setzen sich die Anstiege der letzten Jahre infolge des höheren Zinsniveaus und der höheren Defizite fort.
  • Der Anstieg beim betrieblichen Sachaufwand (+238 Mio. EUR) ist vor allem auf die Werkleistungen (+247 Mio. EUR) zurückzuführen, wobei es hier zu gegenläufigen Veränderungen in den einzelnen Untergliederungen kommt.
  • Die Auszahlungen für Militär­investitionen sollen 2025 infolge der Umsetzung des Aufbauplans ÖBH 2032+ um 0,1 Mrd. EUR auf 1,4 Mrd. EUR steigen.
  • Die Auszahlungen an Universitäten (+0,5 Mrd. EUR) steigen infolge des höheren Gesamt­betrags in der neuen Leistungs­vereinbarungs­periode 2025 bis 2027.

Der BVA‑E 2026 sieht im Vergleich zum BVA‑E 2025 einen Anstieg der Auszahlungen um 2,6 Mrd. EUR vor:

  • Die inflationsbedingte Auszahlungs­dynamik nimmt 2026 deutlich ab. Dies ist insbesondere aus den abnehmenden Auszahlungs­zuwächsen bei den Pensionen (+1,3 Mrd. EUR), beim Pflegegeld (+0,1 Mrd. EUR) und beim Personal ersichtlich.
  • Darüber hinaus dämpfen weitere Konsolidierungs­maßnahmen die Auszahlungs­entwicklung. Dies zeigt sich beispielsweise an den in etwa gleich bleibenden Auszahlungen für die Familien­beihilfe und das Kinder­betreuungs­geld. Der Rückgang bei den Förderungen ohne Krisen­maßnahmen (‑0,7 Mrd. EUR) ist vor allem auf das Auslaufen bzw. die Redimensionierung bestehender Förder­programme (Handwerker­bonus, Sanierungs­offensive/Raus aus Öl und Gas, E-Mobilität) zurückzuführen.
  • Zu größeren Auszahlungs­anstiegen kommt es neben den Pensionen vor allem bei den Zuschuss­verträgen an die ÖBB-Infrastruktur AG und den Verkehrsdienste­verträgen (+0,6 Mrd. EUR), den Finanzierungs­kosten (+0,5 Mrd. EUR) und den Militär­investitionen (+0,4 Mrd. EUR). Der betriebliche Sachaufwand (+0,4 Mrd. EUR) erhöht sich wiederum hauptsächlich infolge des Anstiegs der Werkleistungen (+0,3 Mrd. EUR).
  • Die Zweckzuschüsse und Finanz­zuweisungen an die Länder (+0,2 Mrd. EUR) verzeichnen wie bereits 2025 einen Zuwachs, etwa aufgrund steigender Zuschüsse für die Wohnbau­förderung und aus dem Pflegefonds. Die Transfers an Gemeinden (‑0,2 Mrd. EUR) sind 2026 durch den Entfall der im Jänner 2025 geleisteten Finanz­zuweisung iHv 0,3 Mrd. EUR rückläufig.

Die Einzahlungen steigen im BVA‑E 2025 um 3,5 Mrd. EUR und im BVA‑E 2026 weiter um 2,5 Mrd. EUR auf 107,6 Mrd. EUR. Die schwache Konjunktur­entwicklung dämpft die Einzahlungsentwicklung, darüber hinaus nimmt die inflations-bedingte Dynamik der Vorjahre deutlich ab. Zu Mehreinzahlungen führen insbesondere die umgesetzten Konsolidierungs­maßnahmen, die sich in erster Linie auf die Abgaben­entwicklung auswirken. Die Einzahlungen aus Netto­abgaben sollen 2025 um 1,7 Mrd. EUR und 2026 um 2,6 Mrd. EUR ansteigen, die Einzahlungen aus abgabenähnlichen Erträgen (v. a. Beiträge zur Arbeitslosen­versicherung, Dienstgeber­beiträge zum Familienlasten­ausgleichsfonds (FLAF)) wachsen im Vorjahres­vergleich jeweils um 0,6 Mrd. EUR.

Die Einzahlungen aus Transfers steigen im BVA‑E 2025 um 2,0 Mrd. EUR an, im BVA‑E 2026 ist ein Rückgang um 0,6 Mrd. EUR veranschlagt. Der starke Anstieg im Jahr 2025 ist dabei hauptsächlich durch die Aufbau- und Resilienzfazilität (RRF) begründet, für welche im Jahr 2024 keine Einzahlung einging und im BVA‑E 2025 2,1 Mrd. EUR veranschlagt sind (BVA-E 2026: 0,6 Mrd. EUR).

Die Einzahlungen aus Finanz­erträgen gehen 2025 im Vorjahres­vergleich um 0,6 Mrd. EUR zurück und werden im BVA‑E 2026 in etwa gleich hoch budgetiert wie im BVA‑E 2025. Dies ist vor allem auf niedrigere Einzahlungen aus Dividenden sowie auf Minder­einzahlungen beim Geldverkehr des Bundes infolge des gesunkenen Zinsniveaus zurückzuführen. Der im Budget­bericht 2025 und 2026 genannte Konsolidierungs­beitrag aus Dividenden­zahlungen bezieht sich dabei auf höher erwartete Einnahmen im Vergleich zur bisherigen Planung.

Umsetzung der Budgetkonsolidierung

Die Budgetkonsolidierung erfolgt größtenteils durch Steuer­erhöhungen, die Abschaffung des Klimabonus, durch Maßnahmen im Pensions­bereich (z. B. Verschärfungen bei der Korridor­pension), durch das Aussetzen von Valorisierungen (z. B. Familien­leistungen) und durch arbeitsmarkt­politische Maßnahmen (z. B. Reform der Bildungs­karenz). Kurzfristig wird das Budget durch das Auslaufen der Energie­krisen­maßnahmen entlastet. Darüber hinaus tragen Einsparungen in der Verwaltung, zeitliche Streckungen bzw. Verzögerungen bei der Umsetzung von Projekten und Investitionen sowie Einzahlungen aus Dividenden und Gebühren­erhöhungen zur Konsolidierung bei. Einsparungen aus der Redimensionierung von Förderungen wirken ab 2026. Gleichzeitig sind in der Budgetierung auch einige Schwer­punkt­bereiche erkennbar, die kaum von der Konsolidierung betroffen sind (z. B. Bildung, Militär) und es werden mehrere Offensiv­maßnahmen umgesetzt.

Einige, vor allem mittelfristig wirksame, ausgabenseitige Maßnahmen wurden zwar in der Budget­planung berücksichtigt, aber noch nicht näher konkretisiert bzw. umgesetzt. Dabei handelt es sich etwa um Einsparungen im Personal­bereich, um weitere Einsparungen in der Verwaltung, bei Förderungen und Beteiligungen. Darüber hinaus sind auch steigende Konsolidierungs­beiträge der Länder und Gemeinden in der Budget­planung berücksichtigt.

Das Netto-Konsolidierungsvolumen beläuft sich 2025 auf knapp 6,3 Mrd. EUR und steigt bis 2029 auf 14,6 Mrd. EUR an. Etwas mehr als ein Viertel davon entfällt auf einnahmen­seitige Maßnahmen. Während diese bereits weitgehend umgesetzt wurden, ist der Umsetzungs­stand der ausgaben­seitigen Maßnahmen deutlich weniger weit fortgeschritten. Bis zu einer näheren Ausgestaltung dieser Maß­nahmen stellen die jeweils ausgewiesenen Konsolidierungs­beiträge Zielwerte dar. Das Volumen der bislang umgesetzten bzw. konkreten ausgaben­seitigen Maßnahmen ist daher insgesamt niedriger, der Anteil der einnahmen­seitigen Maßnahmen dadurch entsprechend höher als in der Tabelle ausgewiesen.

Einhaltung der europäischen Fiskalregeln

Österreich hat einen Fiskalstrukturplan vorgelegt, der sich an den Mindest­anforderungen in dem erwarteten Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (ÜD‑Verfahren) orientiert und einen sieben­jährigen Anpassungs­pfad enthält. Nach Genehmigung durch den Rat der EU wird die Einhaltung der EU‑Fiskalregeln im Vollzug anhand des Netto­ausgaben­wachstums überprüft. Dabei wird das Ausgaben­wachstum auf gesamt­staatlicher Ebene zunächst um Zinsausgaben, konjunkturelle Ausgaben für Leistungen aus der Arbeitslosen­versicherung und Ausgaben für EU-Programme (inkl. nationaler Kofinanzierung) bereinigt. Danach werden noch einnahmenseitige Maßnahmen berücksichtigt. Das bedeutet, dass einnahmen­erhöhende Maßnahmen ein entsprechend stärkeres Ausgaben­wachstum zulassen. Das resultierende Netto­ausgaben­wachstum muss geringer sein als das zulässige Wachstum des vorgegebenen Netto­ausgaben­pfads.

Für das Jahr 2025 plant das BMF ein Wachstum der Staats­ausgaben um 3,0 %. Nach Bereinigung — insbesondere um die Zinsausgaben — beträgt es 2,6 %. Im Jahr 2025 erhöhen diskretionäre Maßnahmen die Einnahmen um 2,6 Mrd. EUR. Dies wird bei der Berechnung des Netto­ausgaben­wachstums berücksichtigt und reduziert es auf 1,6 %. Damit ist das Netto­ausgaben­wachstum um 1,0 %-Punkte niedriger als das zulässige Wachstum gemäß Fiskal­struktur­plan. Das Netto­ausgaben­wachstum gemäß BMF-Planung ist auch in den folgenden Jahren geringer als das zulässige Wachstum.

Ergebnishaushalt

Das Nettoergebnis im Ergebnis­haushalt wird 2025 mit ‑23,1 Mrd. EUR veranschlagt, es fällt damit um 4,9 Mrd. EUR ungünstiger aus als der Netto­finanzierungs­saldo. Für 2026 ist eine Verbesserung des Netto­ergebnisses um 3,3 Mrd. EUR auf ‑19,7 Mrd. EUR vorgesehen, damit ist es um 1,5 Mrd. EUR ungünstiger als der veranschlagte Netto­finanzierungs­saldo iHv ‑18,3 Mrd. EUR. Die abweichende Entwicklung ist vor allem auf Zuschüsse für ÖBB-Infrastruktur­investitionen, die perioden­gerechte Erfassung der Aufwendungen im Zusammenhang mit der Finanzschulden­gebarung sowie auf unterschiedliche Erfassungs­zeitpunkte für Erträge aus der Aufbau- und Resilienz­fazilität (RRF) zurückzuführen. Auch aus der Investitions­tätigkeit ergeben sich abweichende Erfassungs­zeitpunkte im Ergebnis- und Finanzierungs­haushalt.

Personal

Der Entwurf des Personalplans für 2025 sieht für die Bundes­bediensteten in der Bundes­verwaltung 145.631 Planstellen (2026: 146.033 Planstellen) vor, die gegenüber dem Jahr 2024 um 489 Planstellen steigen. Im BVA‑E 2025 ist ein Anstieg der Auszahlungen für Personal um 577 Mio. EUR bzw. 4,7 % auf 12,8 Mrd. EUR vorgesehen. Davon entfallen etwa 350 Mio. EUR auf Nach­zahlungen aufgrund der Vordienst­zeiten­reform. Ohne die im BVA‑E 2025 veranschlagten Nachzahlungen ergibt sich im Vorjahres­vergleich ein Anstieg der Auszahlungen für Personal um 227 Mio. EUR bzw. 1,9 %. Der bereinigte Anstieg im BVA‑E 2026 würde dann 354 Mio. EUR bzw. 2,9 % betragen. Diese Entwicklung ist auf die Gehalts­erhöhungen und den Struktur­effekt zurückzuführen. Dämpfend wirken geplante Einsparungen durch Verschiebungen von Neu­aufnahmen oder bei Mehrleistungs­vergütungen.

Wirkungsorientierung

In den BVA‑E 2025 und 2026 finden sich auf Untergliederungs­ebene 123 Wirkungs­ziele, die trotz veränderter Rahmen­bedingungen und neuer inhaltlicher Schwer­punkte des Regierungs­programms gegenüber 2024 größtenteils unverändert geblieben sind. Direkt auf die Budget­konsolidierung nehmen die Änderungen der mittelfristig orientierten Wirkungs­ziele kaum Bezug. Deutlich häufiger wurden die Maßnahmen angepasst, die sowohl Aspekte der Budget­konsolidierung als auch der Offensiv­maßnahmen beinhalten. Insgesamt sollten wichtige Schwerpunkte des Regierungs­programms und Maßnahmen zu ihrer Umsetzung in die Wirkungs­orientierung aufgenommen werden.

Transparenz

Mit einer besseren Nutzung der Budgetstruktur, der Darlegung der Berechnungs­grundlagen (Mengen- und Wertgerüst), einer nachvollziehbaren Erläuterung von Abweichungen zum vorangegangen Bundes­finanz­rahmen, einer eingeschränkten Nutzung von Überschreitungs­ermächtigungen und einer transparenten Budgetierung von Maßnahmen würde die Transparenz der Budget­unterlagen erhöht werden.