Budgetdienst - Budget 15.06.2026

Budgetanalyse 2027 und 2028

Überblick

Die Bundes­voranschläge für 2027 und 2028 sehen Aus­zahlungen iHv 128,2 Mrd. EUR bzw. 129,0 Mrd. EUR und Ein­zahlungen iHv 112,7 Mrd. EUR bzw. 115,8 Mrd. EUR vor. Daraus ergeben sich Defizite im Finanzierungs­haushalt des Bundes iHv 15,5 Mrd. EUR bzw. 13,2 Mrd. EUR. In der weiteren Planungs­periode ver­schlechtert sich das Defizit wieder leicht auf 16,0 Mrd. EUR im Jahr 2031. Das gesamt­staatliche Budget­defizit soll aus­gehend von 4,2 % des BIP im Jahr 2025 schritt­weise auf 2,9 % des BIP im Jahr 2031 sinken. Die Schulden­quote steigt bis 2031 leicht auf 85,0 % des BIP an.

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Im Jahr 2025 lag der Maastricht-Saldo bei ‑4,2 % des BIP und der Primär­saldo bei ‑2,6 % des BIP. Bis 2028 soll sich der Maastricht-Saldo auf ‑3,0 % des BIP und der Primär­saldo auf ‑0,9 % des BIP verbessern. Danach werden nur noch leichte Verbesserungen erwartet.

Kurzfassung

Die Bundesregierung hat dem Nationalrat am 10. Juni 2026 ein Doppel­budget für die Jahre 2027 und 2028, einen Bundes­finanz­rahmen bis 2031 und ein umfang­reiches Budget­begleit­gesetz 2027-2028 (BBG 2027-2028) vorgelegt. Der Planungs­zeitraum reicht wegen der frühen Vorlage und des frühen Beschlusses des Doppel­budgets weiter in die Zukunft als üblich, weshalb die Budget­planung mit einer höheren Unsicherheit behaftet ist.

Der im Vorjahr eingeschlagene moderate Konsolidierungs­kurs wird fortgeführt, wobei sich die budgetären Rahmen­bedingungen als schwierig gestalten. Steigende Zins­ausgaben, die demo­grafische Entwicklung und die Ausweitung der Militär­investitionen führen zu Ausgaben­zuwächsen. Darüber hinaus erschweren neue Offensiv­maßnahmen die Rückführung des Defizits. Das makro­ökonomische Umfeld hellt sich zwar auf, das prognostizierte Wirtschafts­wachstum bleibt aber weiterhin verhalten.

Die Defizite im Finanzierungs­haushalt des Bundes bleiben in der gesamten Planungs­periode beträchtlich. Bis 2028 sollen sie auf 13,2 Mrd. EUR zurückgehen, danach steigen sie wieder schritt­weise auf 16,0 Mrd. EUR im Jahr 2031.

Das Auszahlungs­wachstum liegt im Zeitraum 2025 bis 2031 mit durchschnittlich jährlich 2,2 % unter dem durchschnittlichen nominellen Wachstum des Brutto­inlands­produkts (BIP) von 3,1 %. Zu Mehr­auszahlungen kommt es ins­besondere bei den Pensionen, den Finanzierungs­kosten und im Bereich Militärische Angelegenheiten. Gedämpft wird das Auszahlungs­wachstum vor allem durch die umgesetzten Konsolidierungs­maßnahmen und den erwarteten Rückgang der Arbeits­losigkeit. Das Einzahlungs­wachstum beträgt trotz einnahmen­seitiger Konsolidierungs­maßnahmen von 2025 bis 2031 ebenfalls nur durchschnittlich 2,2 % pro Jahr. Wegen Einmal­effekten waren die Einzahlungen 2025 aber nach oben verzerrt. Die Netto­abgaben steigen in diesem Zeitraum um durchschnittlich 2,9 % pro Jahr. Eine deutlich dämpfende Wirkung hat die Senkung des Dienst­geber­beitrags zum Familien­lasten­ausgleichs­fonds (FLAF) ab 2028.

Auf gesamt­staatlicher Ebene sieht die Budget­planung bis 2028 eine Rückführung des Maastricht-Defizits auf 3,0 % des BIP vor. Aus Sicht des Budget­dienstes wird dieser Zielpfad insbesondere ab 2028 mit den bisher vorgesehenen Maßnahmen unter den aktuellen makro­ökonomischen Annahmen nicht erreicht. Dementsprechend ist zur Erreichung des Zielpfads eine konsequent fortgeführte Budget­konsolidierung notwendig, zu der auch die anderen Gebiets­körperschaften beitragen. Eine Verbesserung der anderen Gebiets­körperschaften gegenüber den Vorgaben des Österreichischen Stabilitäts­pakts 2025 (ÖStP 2025) würde die Erreichung des Zielpfads erleichtern. Die Schulden­quote steigt trotz der rück­läufigen Defizite weiter auf 85,0 % des BIP im Jahr 2031.

Die Entwicklung des um die Zins­ausgaben bereinigten Primär­saldos macht den Effekt der Konsolidierung besser sichtbar. Während das Primär­defizit bis 2028 im Vergleich zu 2025 um 1,7 %‑Punkte auf 0,9 % des BIP zurückgeht, sinkt das Maastricht-Defizit im selben Zeitraum nur um 1,2 %‑Punkte auf 3,0 % des BIP. Ein erheblicher Teil der in der Budget­planung vorgesehenen Konsolidierung wird somit zur Abdeckung der höheren Zinslast benötigt.

Europäische Fiskalregeln

Für die Einhaltung der Fiskal­regeln der Europäischen Union (EU) ist neben der Rück­führung des Maastricht-Defizits ins­besondere der vom Rat empfohlene Netto­ausgaben­pfad entscheidend. Die Entwicklung der Netto­ausgaben ist weniger von der weiteren Konjunktur­entwicklung abhängig als der Maastricht-Saldo und mit der nationalen Ausweich­klausel für Verteidigungs­ausgaben wurde eine Erleichterung in Anspruch genommen. Im Gegensatz zur Reduktion des Maastricht-Defizits unter die 3 %-Grenze im Jahr 2028 ist die Einhaltung des Netto­ausgaben­pfads damit gut abgesichert. Ein anhaltend hohes Maastricht-Defizit würde eine Verlängerung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (ÜD‑Verfahren) bedeuten. Unabhängig davon erfordert die Schulden­trag­fähigkeits­analyse zum nächsten Fiskal­struktur­plan ab 2029 eine weitere mittel­fristige Reduktion des Maastricht-Defizits in Richtung 1,0 % des BIP, um die Schulden­quote auf einen plausibel rückl­äufigen Pfad zu bringen.

Eckwerte zu den Entwürfen der Bundesvoranschläge 2027 und 2028

Die Auszahlungen im BVA‑E 2027 steigen im Vergleich zum BVA 2026 um 2,4 Mrd. EUR bzw. 1,9 %, wobei der BVA 2026 voraus­sichtlich unter­schritten wird. Der BVA‑E 2028 sieht einen weiteren Anstieg um 0,8 Mrd. EUR bzw. 0,6 % vor.

  • Die Auszahlungen für Personal steigen im BVA‑E 2027 um 1,6 % und im BVA‑E 2028 um weitere 0,3 % auf 13,0 Mrd. EUR. Die bis 2028 vereinbarten Gehalts­anpassungen unter der Inflationsrate dämpfen die Auszahlungen. Die geplanten Personalreduktionen haben bis dahin nur einen leicht dämpfenden Effekt.
  • Die Auszahlungen für betrieblichen Sachaufwand steigen im BVA‑E 2027 deutlich um 4,1 % auf 9,3 Mrd. EUR. Der Zuwachs resultiert vor allem aus Mittelaufstockungen in der UG 10‑Bundes­kanzleramt, der UG 14‑Militärische Angelegenheiten und der UG 21‑Soziales und Konsumentenschutz, insbesondere für Offensivmittel in diesen Untergliederungen. Ein gegenläufiger Effekt ergibt sich aus der Verschiebung der Geräteinitiative Digitales Lernen im Bildungsbereich. Der BVA‑E 2028 sieht keine weitere Steigerung vor.
  • Die Auszahlungen für Pensionen steigen im BVA‑E 2027 um 3,6 % auf 35,1 Mrd. EUR. Im BVA‑E 2028 ist ein weiterer Anstieg um 3,8 % budgetiert. Der Pensionsbereich ist aufgrund der demografischen Entwicklung und der verhaltenen Entwicklung der Beitragseinnahmen weiterhin einer der dynamischsten Auszahlungsbereiche. Durch die Konsolidierungsmaßnahmen wird der Zuwachs zwar deutlich gebremst, die Zielwerte des im Jahr 2025 beschlossenen Nachhaltigkeitsmechanismus werden in der Planung aber verfehlt.
  • Die weiteren sozialen Transferleistungen aus dem Bundesbudget weisen unterschiedliche Entwicklungen auf. Die Leistungen aus der Arbeitslosen­versicherung steigen 2027 im Vergleich zum BVA 2026 deutlich an, wobei dieser deutlich überschritten werden wird. Im BVA‑E 2028 gehen sie wegen des erwarteten Rückgangs der Arbeitslosigkeit zurück. Die Auszahlungen für Familienbeihilfen und Kinderbetreuungsgeld stagnieren 2027 und 2028 wegen der weiterhin ausgesetzten Valorisierung dieser Leistungen. Das Pflegegeld wird hingegen weiterhin valorisiert und verzeichnet auch wegen der demografischen Entwicklung hohe Zuwächse.
  • Im BVA‑E 2027 setzen sich die Auszahlungsanstiege bei den Zuschussverträgen mit der ÖBB-Infrastruktur AG (+6,2 %) und den Verkehrsdiensteverträgen (+4,0 %) auf insgesamt 4,8 Mrd. EUR fort. Für das Jahr 2028 ist ein Rückgang bei den Verkehrs­diensteverträgen (‑13,2 %) bei einem gleichzeitigen Anstieg der Zuschüsse an die ÖBB-Infrastruktur AG (+8,7 %) budgetiert.
  • Die Auszahlungen an die Universitäten (ohne klinischen Mehraufwand für Klinikbauten) sollen im Jahr 2027 um 150 Mio. EUR zu Gunsten des Forschungs‑, Technologie- und Innovationspakts (FTI‑Pakt) reduziert werden. Im BVA‑E 2027 sind sie daher mit 5,2 Mrd. EUR um 135 Mio. EUR niedriger als im BVA 2026 veranschlagt. Im BVA‑E 2028 sind 5,2 Mrd. EUR für das erste Jahr der Leistungsvereinbarungsperiode 2028 bis 2030 budgetiert, wobei der Gesamtbetrag für diese Periode noch nicht beschlossen wurde.
  • Die Auszahlungen für direkte Förderungen sinken im BVA‑E 2027 gegenüber dem BVA 2026 um 7,3 % auf 9,0 Mrd. EUR und bleiben im BVA‑E 2028 weitgehend stabil. Der stärkste Rückgang betrifft Förderungen im Bereich Klima, Umwelt und Mobilität und hier vor allem die Sanierungsoffensive. Im BVA‑E 2028 kommen insbesondere Mittel für den Industriestrompreis hinzu, während etwa die aktive Arbeitsmarktpolitik rückläufig veranschlagt ist.
  • Die Auszahlungen für Militärinvestitionen steigen im BVA‑E 2027 um 108 Mio. EUR bzw. 6,2 % auf 1,8 Mrd. EUR. Für 2028 ist ein weiterer Anstieg um 7,0 % budgetiert. Die Erhöhungen betreffen weitere Beschaffungsvorhaben im Zuge des Aufbauplans ÖBH2032+.
  • w  Bei den Finanzierungskosten sind in den BVA‑E 2027 und 2028 Auszahlungen iHv jeweils 8,7 Mrd. EUR vorgesehen. Im Ergebnishaushalt, der aufgrund der periodengerechten Zuordnung der Zahlungen für die Entwicklung der Finanzierungs­kosten ökonomisch aussagekräftiger ist, ist in beiden Jahren ein Anstieg der Aufwendungen von jeweils etwa 10 % budgetiert.

Bei den Einzahlungen wird im BVA‑E 2027 im Vergleich zum BVA 2026 ein Anstieg um 5,1 Mrd. EUR bzw. 4,8 % budgetiert, wobei der BVA 2026 über­schritten werden dürfte. Im BVA‑E 2028 ist ein weiterer Anstieg um 3,1 Mrd. EUR bzw. 2,8 % budgetiert.

  • Die Einzahlungen aus Nettoabgaben steigen 2027 und 2028 deutlich um 5,7 % bzw. 4,3 %. Der Anstieg resultiert vor allem aus den Konsolidierungsmaßnahmen und der erwarteten leichten Konjunkturerholung. Die Steuerschätzung ist aber vor allem 2028 als optimistisch einzuschätzen.
  • Bei den Einzahlungen aus abgabenähnlichen Erträgen steigen die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung wegen der geplanten Maßnahmen (z. B. Abschaffung der reduzierten Dienstnehmerbeiträge) und der steigenden Lohnsumme deutlich um 7,9 % bzw. 4,4 %. Die Dienstgeberbeiträge zum FLAF steigen 2027 mit einem Zuwachs von 3,1 % in etwa gleich stark wie die Lohnsumme. Der Rückgang 2028 resultiert aus der geplanten Beitragssenkung.
  • Bei den Einzahlungen aus Kostenbeiträgen und Gebühren kommt es im BVA‑E 2027, vor allem aufgrund höher erwarteter Einnahmen aus Grundbuchs­gebühren, zu einem Anstieg der Einzahlungen. Der BVA‑E 2028 sieht keinen weiteren Anstieg vor.

Konsolidierungs- und Offensivmaßnahmen

Die mit den Budgets 2025 und 2026 im Vorjahr geplanten Konsolidierungs­maßnahmen (Konsolidierungs­paket 2025) wirken im Planungs­zeitraum grundsätzlich fort, ihr Volumen fällt aber mittelfristig geringer aus als ursprünglich vorgesehen. Die Einsparungen der Ressorts dürften nicht in vollem Umfang erzielt werden können und auch weitere geplante Maßnahmen (z. B. Beschäftigungs­paket für Ältere) wurden nicht umgesetzt. Außerdem fällt das den Ländern und Gemeinden zugerechnete Konsolidierungs­volumen nun geringer aus, da der ÖStP 2025 diesen höhere Defizite zugesteht. Zusätzlich entsteht durch neue Offensiv­maßnahmen ein Konsolidierungs­erfordernis. Zur Einhaltung der Budget­ziele wurde daher die Umsetzung eines weiteren Konsolidierungs­pakets 2026 erforderlich.

Die Budget­konsolidierung erfolgt im Wesentlichen durch Abgaben­erhöhungen, Maßnahmen im Pensions­bereich und niedrigere Gehalts­abschlüsse im Öffentlichen Dienst, das weitere Aussetzen von Valorisierungen (z. B. Familien­leistungen), Einsparungen bei den Förderungen und durch Konsolidierungs­beiträge der ausgegliederten Einheiten (z. B. Verschiebung von Projekten, höhere Dividenden). Die auf Bundes­ebene beschlossenen Maßnahmen verbessern auch die Budget­salden von Ländern, Gemeinden und Sozial­versicherung, darüber hinaus setzen diese auch in ihren Wirkungs­bereichen Einsparungs­maßnahmen um.

Ein Teil der neuen Maßnahmen hat nur einen temporären Konsolidierungs­effekt und wirkt nicht strukturell. Dies betrifft insbesondere die Verlängerung der Sonder­zahlung zur Stabilitäts­abgabe, die Reduktion der degressiven Abschreibung bei Elektrizitäts­unternehmen, die zeitlich befristeten Einschränkungen beim Gewinn­freibetrag und die Vorweg­besteuerungs­option im Bereich der Pensions­kassen. Die Reduktion des regulären Tarifs zur Stabilitäts­abgabe führt ab 2030 zu Minder­einnahmen, auch die Reduktion der degressiven Abschreibung und die Vorweg­besteuerungs­option haben einen gegen­läufigen Effekt. Die außer­tourliche Erhöhung der Höchst­beitrags­grund­lage führt zwar zu Mehr­einnahmen, aber mittel­fristig auch zu höheren Ausgaben.

Im Jahr 2026 verschlechtern die neuen Maßnahmen, vor allem wegen der nicht geplanten Steuer­reduktionen, den Saldo um 1,0 Mrd. EUR. Im Jahr 2027 beträgt der Netto-Konsolidierungs­beitrag bereits 1,3 Mrd. EUR und steigt im Jahr 2028 dann weiter auf 2,5 Mrd. EUR an. In den Jahren 2029 und 2030 geht der Konsolidierungs­beitrag aufgrund der zum Teil nur temporär wirkenden Maßnahmen zurück. Gegen­läufig wirkt das steigende Volumen der noch nicht konkretisierten Maßnahmen (z. B. Maßnahmen im Bereich klima­kontra­produktive Subventionen, Einsparungen der Ressorts).

Während beim Konsolidierungs­paket 2025 mehr als zwei Drittel des Volumens auf ausgaben­seitige Maßnahmen entfielen, erfolgt die Konsolidierung im aktuellen Paket stärker einnahmen­seitig. In den Jahren 2027 und 2028 beträgt der Anteil der einnahmen­seitigen Maßnahmen am Netto-Konsolidierungs­volumen 89 % bzw. 61 %. Bis 2031 geht der Anteil wegen der nur temporären Wirkung einiger steuerlicher Maßnahmen und dem im Zeit­verlauf steigenden Volumen der ausgaben­seitigen Maßnahmen auf 34 % zurück. Das steigende Volumen der ausgaben­seitigen Maßnahmen resultiert allerdings vor allem aus noch nicht umgesetzten Maßnahmen.

Vom Gesamt­volumen des Konsolidierungs­pakets 2026 im Zeitraum 2026 bis 2031 iHv 10,0 Mrd. EUR entfallen 8,1 Mrd. EUR auf den Bund, 1,5 Mrd. EUR auf Länder und Gemeinden und 0,4 Mrd. EUR auf die Sozial­versicherung.

Änderungen im Vergleich zum gültigen Bundesfinanzrahmengesetz 2026-2029

Im über­schneidenden Zeitraum 2027 bis 2029 wurden die geplanten Auszahlungen im Vergleich zu den Auszahlungs­obergrenzen des Bundes­finanz­rahmen­gesetzes (BFRG) 2026‑2029 deutlich angehoben. Für 2027 sind nun um 1,8 Mrd. EUR, für 2028 um 1,2 Mrd. EUR und für 2029 um 1,9 Mrd. EUR höhere Auszahlungen geplant. Die neuen Konsolidierungs­maßnahmen, die geringer als erwarteten Finanzierungs­kosten und der Entfall des Über­schusses beim Reserve­fonds des FLAF ab 2028 bewirken im Vergleich zur bisherigen Planung Minder­auszahlungen. Gegenläufig wirken neue Offensiv­mittel und sonstige Veränderungen. Letztere betreffen auch Mittel­aufstockungen aufgrund konjunktureller Effekte in den UG 20‑Arbeit und UG 22‑Pensions­versicherung. Aber auch die Auszahlungs­ober­grenzen in den weiteren wenig konjunktur­reagiblen Unter­gliederungen wurden um 1,4 Mrd. EUR (2027 und 2028) bzw. 1,1 Mrd. EUR (2029) aufgestockt. Die Mittel­aufstockungen dürften zum Teil darauf zurück­zuführen sein, dass die im BFRG 2026‑2029 abgebildeten Einsparungen der Ressorts und im Personal­bereich nicht in der im Vorjahr geplanten Höhe umgesetzt werden.

Budgetrisiken

Die Erreichung der Budgetziele ist aus mehreren Gründen mit einer hohen Unsicherheit behaftet und weist eine Reihe von Risiken auf:

  • Die Wirtschaftslage ist weiterhin volatil. Zuletzt veröffentlichte Prognosen zeigen aber ein ähnliches Konjunkturbild wie die der Budgetplanung zugrunde gelegte WIFO-Prognose.
  • Die Steuerschätzung des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) ist aus Sicht des Budgetdienstes vor allem ab 2028 optimistisch.
  • Der EU-Beitrag wird vom BMF im Zeitraum 2027 bis 2031 konstant angenommen. Der neue Mehrjährige Finanzrahmen, der ab 2028 gelten soll, könnte einen höheren EU-Beitrag erforderlich machen.
  • Mit der aktuellen Budgetplanung kann der Aufbauplan ÖBH2032+ des Österreichischen Bundesheeres nur teilweise umgesetzt werden, wesentliche weitere sich in Diskussion befindliche Beschaffungen (z. B. Nachbeschaffung der Eurofighter, Luftabwehr­systeme für große Reichweite) sind in der Budgetplanung nicht berücksichtigt.
  • Eine Reihe in der Budgetplanung berücksichtigter Konsolidierungsmaßnahmen wurde noch nicht umgesetzt. Dies betrifft insbesondere die Einsparungen bei den klimakontraproduktiven Subventionen sowie die Realisierung der Einsparungsziele der Förder- und der Beteiligungs-Taskforce.
  • Für den Verpflichtungszeitraum 2026 bis 2030 zeichnet sich laut aktuellen Projektionen eine Verfehlung der EU-Klimaziele ab. Laut BMF könnten daraus Zielerreichungskosten von etwa 2,9 Mrd. EUR bzw. bei Umsetzung zusätzlicher Maßnahmen von etwa 1,6 Mrd. EUR entstehen.

Personal

Die Auszahlungen für Personal steigen 2027 um 1,6 % auf 13,0 Mrd. EUR. Die neu­verhandelten Gehalts­anpassungen führen 2027 im Vergleich zum BVA 2026 zu einem moderaten Anstieg der Auszahlungen für Personal iHv 0,4 %, sodass der BVA‑E 2027 einen über den Effekt der Gehalts­anpassung hinausgehenden Anstieg vorsieht. Im BVA‑E 2028 sollen die Personal­auszahlungen nur geringfügig um 0,3 % steigen. Dämpfend wirken der bereits vereinbarte moderate Gehalts­abschluss sowie Pensionierungen. In der Bundes­finanz­rahmen­periode bis 2031 soll sowohl die Anzahl der Plan­stellen als auch die Anzahl der budget­wirksamen Voll­beschäftigten­äquivalente (VBÄ) zurückgehen. Die Bundes­regierung hat Einsparungen von 6 % des Verwaltungs­personals (2.600 VBÄ) beschlossen. Der Einsparungs­pfad wurde zuletzt in Form von VBÄ-Zielwerten für die Jahre 2027 bis 2031 konkretisiert, wobei Ausnahme­bereiche berücksichtigt wurden. Bei Erreichen des Zielwerts 2027 würden die VBÄ des Bundes im Vergleich zum Personal­stand Ende 2025 um 564 VBÄ bzw. 0,4 % auf 138.605 VBÄ steigen. Der Zielwert 2028 würde im Vergleich zu 2025 einen Rückgang um nur 359 VBÄ bzw. 0,3 % bedeuten, bis Ende 2029 sinkt der Zielwert im Vergleich zu 2025 um 1.491 VBÄ bzw. 1,1 % auf 136.550 VBÄ. Auf Basis durch­schnittlicher Personal­kosten des Bundes würde eine Einsparung von etwa 1.500 VBÄ bis Ende 2029 ab 2030 eine Reduktion der Auszahlungen für Personal um etwa 150 Mio. EUR jährlich bewirken.

Wirkungsorientierung

Neue Regierungs­schwerpunkte oder Strategien, deren Umsetzung bedeutende budgetäre Ressourcen erfordert, sollten stärker in der Wirkungs­orientierung verankert sein. In den Budgets 2027 und 2028 spiegeln sich die neuen Schwer­punkte und Maßnahmen in den Angaben zur Wirkungs­orientierung nur eingeschränkt und nicht systematisch wider. Sie schränken damit die Relevanz des Instruments der Wirkungs­orientierung ein. Der Großteil der Kennzahlen bezieht sich auf die nationale Situation in Österreich und ermöglicht vor allem Zeit­reihen­vergleiche für österreich­spezifische Sachverhalte. Nur wenige Kennzahlen erlauben internationale Vergleiche, durch die relative Stärken und Schwächen einzelner Politik­bereiche sichtbar gemacht werden könnten. Eine Reihe von Wirkungs­zielen bzw. Kennzahlen können nicht nur mit den Maßnahmen eines einzelnen Ressorts adressiert werden, sondern erfordern eine ressort­übergreifende Koordinierung.

Rechtliche Grundlage für die Vorlage eines Doppelbudgets

Grundsätzlich gilt der Budget­grundsatz der Einjährigkeit, ein Doppel­budget für zwei Jahre kann dem National­rat nur ausnahms­weise vorgelegt werden. Mit den am 10. Juni 2026 eingebrachten Budgets hat die Bundes­regierung nun erstmals Budgets für das folgende Jahr 2027 und das nächst­folgende Jahr 2028 vorgelegt und dies deutlich früher als verfassungs­gesetzlich vor­gesehen. Begründet hat die Regierung die Vorgangs­weise mit den außer­ordentlichen Umständen des mehr­jährigen ÜD‑Verfahrens. Das Doppel­budget und seine frühe Vorlage bergen Risiken für die Qualität der Budget­planung. Für eine Reihe von Maßnahmen sind zwar Budget­mittel vorgesehen, die konkrete inhaltliche Ausgestaltung ist jedoch noch offen. Generell ist die Unsicherheit bei der Budgetierung wegen der früheren Vorlage erhöht. Nach Beschluss der Budgets für 2027 und 2028 hat die Bundes­regierung dem National­rat in der zweiten Hälfte des Jahres 2027 eine Novelle zum Bundes­finanz­gesetz (BFG) 2028 vorzulegen, die die zwischen­zeitlich eingetretenen Änderungen berück­sichtigt. Das Bundes­budget beinhaltet für die parlamentarische sowie die öffentliche Debatte zentrale Informationen über den Fortschritt bei der Sanierung der öffentlichen Finanzen, die budget­politischen Prioritäten und die daraus resultierenden politischen Entscheidungen. Im Sinne der Budget­grundsätze der Transparenz und der möglichst getreuen Darstellung der finanziellen Lage des Bundes sollte die Vorlage eines echten Doppel­budgets eine Ausnahme bleiben.