Die mit den Budgets 2025 und 2026 im Vorjahr geplanten Konsolidierungsmaßnahmen (Konsolidierungspaket 2025) wirken im Planungszeitraum grundsätzlich fort, ihr Volumen fällt aber mittelfristig geringer aus als ursprünglich vorgesehen. Die Einsparungen der Ressorts dürften nicht in vollem Umfang erzielt werden können und auch weitere geplante Maßnahmen (z. B. Beschäftigungspaket für Ältere) wurden nicht umgesetzt. Außerdem fällt das den Ländern und Gemeinden zugerechnete Konsolidierungsvolumen nun geringer aus, da der ÖStP 2025 diesen höhere Defizite zugesteht. Zusätzlich entsteht durch neue Offensivmaßnahmen ein Konsolidierungserfordernis. Zur Einhaltung der Budgetziele wurde daher die Umsetzung eines weiteren Konsolidierungspakets 2026 erforderlich.
Die Budgetkonsolidierung erfolgt im Wesentlichen durch Abgabenerhöhungen, Maßnahmen im Pensionsbereich und niedrigere Gehaltsabschlüsse im Öffentlichen Dienst, das weitere Aussetzen von Valorisierungen (z. B. Familienleistungen), Einsparungen bei den Förderungen und durch Konsolidierungsbeiträge der ausgegliederten Einheiten (z. B. Verschiebung von Projekten, höhere Dividenden). Die auf Bundesebene beschlossenen Maßnahmen verbessern auch die Budgetsalden von Ländern, Gemeinden und Sozialversicherung, darüber hinaus setzen diese auch in ihren Wirkungsbereichen Einsparungsmaßnahmen um.
Ein Teil der neuen Maßnahmen hat nur einen temporären Konsolidierungseffekt und wirkt nicht strukturell. Dies betrifft insbesondere die Verlängerung der Sonderzahlung zur Stabilitätsabgabe, die Reduktion der degressiven Abschreibung bei Elektrizitätsunternehmen, die zeitlich befristeten Einschränkungen beim Gewinnfreibetrag und die Vorwegbesteuerungsoption im Bereich der Pensionskassen. Die Reduktion des regulären Tarifs zur Stabilitätsabgabe führt ab 2030 zu Mindereinnahmen, auch die Reduktion der degressiven Abschreibung und die Vorwegbesteuerungsoption haben einen gegenläufigen Effekt. Die außertourliche Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage führt zwar zu Mehreinnahmen, aber mittelfristig auch zu höheren Ausgaben.
Im Jahr 2026 verschlechtern die neuen Maßnahmen, vor allem wegen der nicht geplanten Steuerreduktionen, den Saldo um 1,0 Mrd. EUR. Im Jahr 2027 beträgt der Netto-Konsolidierungsbeitrag bereits 1,3 Mrd. EUR und steigt im Jahr 2028 dann weiter auf 2,5 Mrd. EUR an. In den Jahren 2029 und 2030 geht der Konsolidierungsbeitrag aufgrund der zum Teil nur temporär wirkenden Maßnahmen zurück. Gegenläufig wirkt das steigende Volumen der noch nicht konkretisierten Maßnahmen (z. B. Maßnahmen im Bereich klimakontraproduktive Subventionen, Einsparungen der Ressorts).
Während beim Konsolidierungspaket 2025 mehr als zwei Drittel des Volumens auf ausgabenseitige Maßnahmen entfielen, erfolgt die Konsolidierung im aktuellen Paket stärker einnahmenseitig. In den Jahren 2027 und 2028 beträgt der Anteil der einnahmenseitigen Maßnahmen am Netto-Konsolidierungsvolumen 89 % bzw. 61 %. Bis 2031 geht der Anteil wegen der nur temporären Wirkung einiger steuerlicher Maßnahmen und dem im Zeitverlauf steigenden Volumen der ausgabenseitigen Maßnahmen auf 34 % zurück. Das steigende Volumen der ausgabenseitigen Maßnahmen resultiert allerdings vor allem aus noch nicht umgesetzten Maßnahmen.
Vom Gesamtvolumen des Konsolidierungspakets 2026 im Zeitraum 2026 bis 2031 iHv 10,0 Mrd. EUR entfallen 8,1 Mrd. EUR auf den Bund, 1,5 Mrd. EUR auf Länder und Gemeinden und 0,4 Mrd. EUR auf die Sozialversicherung.