Die Höhe der aus der Flüchtlingsmigration entstehenden Kosten, der zeitliche Anfall sowie die Verteilung auf die einzelnen Ausgabenkategorien sind von einer Reihe von Faktoren abhängig. Neben der primär maßgeblichen Anzahl der Flüchtlinge sind dafür beispielsweise auch Anerkennungsquote, Anteil der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, Dauer der Asylverfahren und Integration in den Arbeitsmarkt wesentlich.
Im Jahr 2015 hat sich der Zustrom von Flüchtlingen nach Österreich massiv erhöht. Insgesamt wurden in Österreich 88.340 Asylanträge gestellt, das entsprach einem Anstieg von 315 % gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2016 reduzierte sich die Zahl der Antragsteller:innen durch die eingeleiteten Maßnahmen zur Begrenzung des Flüchtlingsstroms und im ersten Halbjahr 2017 hat sich diese Entwicklung fortgesetzt. Die Bundesregierung hat die Einführung von Richtwerten beschlossen, welche im Jahr 2016 zu 96 % und 2017 zu rd. 37 % (Stichtag 31. Juli 2017) ausgeschöpft wurden.
Im Jahr 2017 wurden bis 31. Juli 2017 insgesamt 17.981 (47,0 %) positive und 15.298 (39,9 %) negative rechtskräftige Entscheidungen sowie 5.022 (13,1 %) sonstige Entscheidungen getroffen, die vor allem Antragsteller:innen aus Syrien, Afghanistan und dem Irak betrafen. Zum gleichen Stichtag waren insgesamt noch 63.782 Verfahren offen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug zuletzt 12,9 Monate.
Ein weiterer wesentlicher Faktor für die Reduktion der künftigen budgetären Belastung der öffentlichen Haushalte ist eine möglichst rasche Integration der Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten in den Arbeitsmarkt. Im Juni 2017 waren insgesamt 28.426 anerkannte Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte beim Arbeitsmarktservice registriert, wobei sich nahezu die Hälfte in Schulungen befand. Von den beim AMS vorgemerkten Personen, die 2015 Asylstatus erhielten und im Zeitraum zwischen Jänner 2015 und Juni 2016 beim AMS als arbeitslos vorgemerkt waren, waren Ende Juni 2017 21,7 % in Beschäftigung, 25,2 % weiterhin arbeitslos und 33,0 % in Schulung. Der Rest von 20,1 % waren Nichterwerbstätige und damit zu diesem Zeitpunkt nicht Teil des Arbeitskräfteangebots.