Budgetdienst - Anfragebeantwortungen 10.08.2017

Budgetbelastungen durch die Flüchtlingsmigration

Anfragebeantwortung des Budgetdienstes

Überblick

Der Abgeordnete Roman Haider (FPÖ) ersuchte den Budget­dienst um die Erstellung einer Kurz­studie zu bereits eingetretenen und zu erwartenden Belastungen für das Budget durch die Auswirkungen der Flüchtlings­migration. Er ersuchte um Stellung­nahme zu mehreren Frage­stellungen, die insbesondere auf die kurz- und mittel­fristigen ausgaben­seitigen budgetären Belastungen abstellten. Indirekte Einnahmen­effekte, die aus Wachstums­impulsen oder allfälligen Beschäftigungs­verhältnissen von Asyl- und subsidiär Schutz­berechtigten entstehen, sind von der Analyse nicht umfasst.

Die vollständige Anfragebeantwortung zum Download:

BD - Anfragebeantwortung zu den Budgetbelastungen durch die Flüchtlingsmigration / PDF, 1 MB

Kurzfassung

Wesentliche Bestimmungsfaktoren der Kostenbelastung

Die Höhe der aus der Flüchtlings­migration entstehenden Kosten, der zeitliche Anfall sowie die Ver­teilung auf die einzelnen Ausgaben­kategorien sind von einer Reihe von Faktoren abhängig. Neben der primär maßgeblichen Anzahl der Flüchtlinge sind dafür beispielsweise auch Anerkennungs­quote, Anteil der unbegleiteten minder­jährigen Flüchtlinge, Dauer der Asyl­verfahren und Integration in den Arbeits­markt wesentlich.

Im Jahr 2015 hat sich der Zustrom von Flüchtlingen nach Österreich massiv erhöht. Insgesamt wurden in Österreich 88.340 Asyl­anträge gestellt, das entsprach einem Anstieg von 315 % gegenüber dem Vorjahr. Im Jahr 2016 reduzierte sich die Zahl der Antrag­steller:innen durch die eingeleiteten Maßnahmen zur Begrenzung des Flüchtlings­stroms und im ersten Halb­jahr 2017 hat sich diese Ent­wicklung fortgesetzt. Die Bundes­regierung hat die Ein­führung von Richt­werten beschlossen, welche im Jahr 2016 zu 96 % und 2017 zu rd. 37 % (Stichtag 31. Juli 2017) aus­geschöpft wurden.

Im Jahr 2017 wurden bis 31. Juli 2017 insgesamt 17.981 (47,0 %) positive und 15.298 (39,9 %) negative rechts­kräftige Entscheidungen sowie 5.022 (13,1 %) sonstige Entscheidungen getroffen, die vor allem Antrag­steller:innen aus Syrien, Afghanistan und dem Irak betrafen. Zum gleichen Stich­tag waren insgesamt noch 63.782 Verfahren offen. Die durch­schnittliche Verfahrens­dauer betrug zuletzt 12,9 Monate.

Ein weiterer wesentlicher Faktor für die Reduktion der künftigen budgetären Belastung der öffentlichen Haus­halte ist eine möglichst rasche Integration der Asyl- und subsidiär Schutz­berechtigten in den Arbeits­markt. Im Juni 2017 waren insgesamt 28.426 anerkannte Flüchtlinge oder subsidiär Schutz­berechtigte beim Arbeits­markt­service registriert, wobei sich nahezu die Hälfte in Schulungen befand. Von den beim AMS vor­gemerkten Personen, die 2015 Asyl­status erhielten und im Zeit­raum zwischen Jänner 2015 und Juni 2016 beim AMS als arbeits­los vor­gemerkt waren, waren Ende Juni 2017 21,7 % in Beschäftigung, 25,2 % weiterhin arbeits­los und 33,0 % in Schulung. Der Rest von 20,1 % waren Nicht­erwerbstätige und damit zu diesem Zeit­punkt nicht Teil des Arbeits­kräfte­angebots.

Gesamtstaatliche Budgetauswirkungen

Eine Erhebung der gesamten Budget­belastungen der öffentlichen Haus­halte durch die Flüchtlings­welle ist sehr komplex, weil für die Aufnahme, Betreuung und Integration von Flüchtlingen mehrere Bundes­ministerien sowie die Länder und Gemeinden aus unter­schiedlichen Titeln Leistungen erbringen, die dort zu einem ent­sprechenden Ressourcen­bedarf führen.

Das BMF hat in den Österreichischen Stabilitäts­programmen eine überblicks­weise Dar­stellung der gesamt­staatlichen budgetären Aus­wirkungen der Flüchtlings­migration vor­genommen, wobei die Gesamt­auswirkungen auf den Haushalts­saldo für das Jahr 2016 iHv 1,67 Mrd. EUR und für 2017 iHv 1,71 Mrd. EUR angegeben wurden. Der Budget­dienst hat zu den Budget­belastungen durch die Flüchtlings­migration eine gesonderte und detaillierte Kosten­erhebung durch­geführt. Bei der Gegenüber­stellung der ermittelten Werte kann im Ergebnis der Kosten­überblick des Stabilitäts­programms weit­gehend bestätigt werden.

Die Aufstellung des Budget­dienstes zeigt, dass die Grund­versorgung und die bedarfs­orientierte Mindest­sicherung die deutlich größten Kosten­blöcke darstellen. Die Kosten für die Grund­versorgung werden grundsätzlich zwischen Bund und Ländern im Verhältnis 60:40 geteilt, die bedarfs­orientierte Mindest­sicherung ist Landes­sache. Der Bund ist ferner vom Anstieg der Auf­wendungen für Arbeits­markt (Förderungen, aktive und passive Mittel), Bildung und Familien­leistungen betroffen. Bei den Transit­flüchtlingen und beim Grenz­management ist ein deutlicher Rück­gang zu erwarten, wenn keine neue massive Flüchtlings­welle an den österreichischen Grenzen eintrifft. Dadurch würden sich jedoch auch die übrigen Kosten­blöcke anders entwickeln. Bei den Ländern und Gemeinden fallen darüber hinaus Kosten insbesondere im Zusammen­hang mit den Transit­flüchtlingen, Integration und Jugend­wohl­fahrt an. In den Gemeinden entstehen zusätzliche Kosten bei Kinder­gärten und Schulen oder der Bereit­stellung von günstigem Wohn­raum.

Mittelfristige Mehrbelastungen und Auswirkungen auf das gesamtstaatliche Defizit und den gesamtstaatlichen Schuldenstand

Die öffentlichen Haus­halte werden durch die Kosten der Flüchtlings­migration noch länger­fristig erheblich belastet sein, wobei das Aus­maß vom Gelingen der Integrations­maßnahmen und von der weiteren Ent­wicklung der Asyl­anträge abhängig ist. Insbesondere in den Jahren 2017 und 2018 werden die Budget­belastungen hoch bleiben, erst ab 2019 dürfte es zu einer Entspannung der budgetären Belastungen kommen. Die Ausgaben für die Grund­versorgung werden im Betrachtungs­zeitraum voraus­sichtlich deutlich sinken, allerdings kommt es zunächst zu einer Verschiebung hin zu den Aus­gaben für die Mindest­sicherung. Erst durch eine zunehmende Integration in den Arbeits­markt werden auch diese Aus­gaben sinken. Eine steigende Dynamik weisen insbesondere Aus­gaben für bestimmte monetäre Sozial­leistungen (z. B. Familien­beihilfe) auf. Die Ausgaben für Integrations­maßnahmen werden zunächst hoch bleiben, mittel­fristig jedoch tendenziell zurück­gehen.

Der gegenwärtige Budget­vollzug entwickelt sich trotz der Belastungen durch die Flüchtlings­migration recht gut. Diese Entwicklung ist vor allem auf die gute Konjunktur und das niedrige Zins­niveau zurück­zu­führen. Die budgetären Belastungen durch die Flüchtlings­migration wirken kurz- und mittel­fristig insgesamt defizit­erhöhend, auch die gesamt­staatliche Schulden­quote wird durch die Aus­gaben ansteigen. Die Aus­gaben im Zusammen­hang mit der Flüchtlings­migration iHv 1,8 Mrd. EUR im Jahr 2016 erhöhten das öffentliche Defizit um rd. 0,5 % des BIP. Ähnliche Effekte sind für 2017 und 2018 zu erwarten, danach dürfte die Defizit­wirkung jedoch geringer ausfallen. Einnahme­seitige Aspekte wurden in dieser Betrachtung nicht mit­einbezogen.