In einigen Bereichen bestehen Risiken für Mehrauszahlungen oder Mindereinzahlungen gegenüber den im BVA 2015 veranschlagten Werten bzw. den im Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) 2015‑2018 festgelegten Auszahlungsobergrenzen. Einnahmenseitig sind diese insbesondere durch die ungünstige Wirtschaftsentwicklung, ausgabenseitig durch die Entwicklungen am Arbeitsmarkt und bei den Pensionen bedingt. Budgetäre Probleme bestehen im Bildungsressort, im Innenressort ist durch das Sicherheitspaket und die steigenden Flüchtlingszahlen ein zusätzlicher Bedarf gegeben. Im Bankenbereich wurden Maßnahmen gesetzt, um die Budgetbelastung zu reduzieren, es bestehen jedoch weiterhin hohe Unsicherheiten.
Bei der Erstellung des Doppelbudgets für 2014 und 2015 bzw. des BFRG 2015‑2018 im Frühjahr 2014 wurde noch von einer deutlich günstigeren Konjunkturlage ausgegangen, als in den jüngsten Prognosen erwartet wird. Die öffentlichen Bruttoabgaben waren 2014 um rd. 877 Mio. EUR geringer als veranschlagt. Auch 2015 und 2016 dürften aus heutiger Sicht die Steuereinnahmen geringer ausfallen, als noch im Frühjahr 2014 erwartet wurde.
Die Kommission zur langfristigen Pensionsversicherung legte im November 2014 ein neues Gutachten über die voraussichtliche Gebarung der Träger der gesetzlichen Pensionsversicherung vor. Insgesamt beträgt die Differenz zwischen Auszahlungen gem. BFRG 2015‑2018 und den im Gutachten prognostizierten Auszahlungen für die Periode 2015 bis 2018 rd. 1,9 Mrd. EUR. Nicht enthalten im Gutachten der Pensionskommission sind die Auszahlungen für die Beamt:innenpensionen. Das Finanzministerium rechnet in der UG 23 im Jahr 2015 aufgrund einer geringeren Pensionsanpassung mit Minderauszahlungen. Der starke Anstieg der Arbeitslosigkeit führte 2014 zu einer Überschreitung der dafür budgetierten Auszahlungen um rd. 396 Mio. EUR. Die im BVA 2015 veranschlagten Auszahlungen werden aufgrund des zu erwartenden weiteren Anstiegs bei den variablen Auszahlungen für passive Leistungen (insbesondere das Arbeitslosengeld) deutlich überschritten werden.
Ein deutlich höherer Abschreibungsbedarf der HETA Vermögenswerte könnte für 2014 zu einer Überschreitung der Maastricht-Defizit-Grenze von 3 % des BIP führen. Die budgetären Auswirkungen der Abwicklung der HETA für 2015 und die Folgejahre müssen neu bewertet werden. Die weiteren Risikovorsorgen betreffen insbesondere die KA Finanz AG und die Österreichische Volksbanken AG.
Die großen Auszahlungsblöcke im Bildungsbereich bilden die Personalkosten (2015: rd. 6,964 Mrd. EUR) und die Mieten (rd. 540 Mio. EUR). Die Personalkosten wurden 2014 überschritten und die Entwicklung sollte sich so fortsetzen. Im Bildungsbudget besteht 2015 daher das Risiko einer Budgetüberschreitung, zumal auch keine Rücklagenentnahme budgetiert ist. Bereits 2014 kam es im Bereich Inneres zu einer Überschreitung der veranschlagten Auszahlungen um rd. 71 Mio. EUR, die insbesondere auf die steigenden Flüchtlingszahlen zurückzuführen war. Bisher nicht vorgesehene Budgetmittel sind in der UG 11 für das angekündigte Sicherheitspaket im Zusammenhang mit einer Sicherheitsoffensive der österreichischen Bundesregierung für den Kampf gegen den Terror erforderlich.