Budgetdienst - Anfragebeantwortungen 03.03.2015

Budgetrisiken

Anfragebeantwortung des Budgetdienstes

Überblick

Die Abgeordnete Kathrin Nachbauer (Team Stronach) ersuchte den Budget­dienst im Hinblick auf einen Zeitungs­artikel mit dem Titel "Schelling kritisiert frühere Wohlfühl-Zahlen beim Budget" um die Beantwortung der Frage­stellungen, ob es in den bisherige Analysen des Budget­dienstes Anhalts­punkte für zu optimistisch dargestellte Szenarien gibt und wo Risiken für Mehr­ausgaben oder Minder­einnahmen gegenüber den bisherigen Budget­prognosen des BMF bestehen. Die Anfrage­beantwortung des Budgetdienstes fasst die in seinen Budget­analysen 2014 und 2015 angeführten wesentlichen Budget­risiken zusammen und zeigt jene Budget­blöcke auf, in denen besondere Unsicher­heiten bestehen.

Die vollständige Anfragebeantwortung zum Download:

BD - Anfragebeantwortung zu Budgetrisiken / PDF, 387 KB

Kurzfassung

Die Abgeordnete Kathrin Nachbauer, Mitglied des Budget­ausschusses, ersuchte den Budget­dienst bezugnehmend auf den Kurier Artikel vom 22. Jänner 2015 mit dem Titel "Schelling kritisiert frühere Wohlfühl-Zahlen beim Budget" um Beantwortung folgender Fragen: Gibt es in den bisherige Analysen des Budget­dienstes Anhalts­punkte für zu optimistisch dargestellte Szenarien? Bei welchen Budget­blöcken bestehen Risiken für Mehr­ausgaben oder Minder­einnahmen gegenüber den bisherigen Budget­prognosen des BMF?

Anhaltspunkte für zu optimistisch dargestellte Budgetszenarien aus den bisherigen Analysen des Budgetdienstes

Der Budgetdienst hat sich insbesondere in seiner Budget­analyse 2014 und 2015 aber auch in anderen Dokumenten (z. B. zu den Rücklagen) ausführlich mit den zum Zeit­punkt der Budget­vorlage absehbaren Budgetrisiken befasst. Die gennannten wesentlichen Risiken werden nochmals kurz zusammengefasst.

Die Risiken aus dem Bankenbereich waren in der Maastricht‑Rechnung mit insgesamt 6,4 Mrd. EUR (davon 4 Mrd. EUR für die Hypo‑Alpe‑Adria Bank) zwar berücksichtigt, es war jedoch auf zusätzliche Risiken aus der Ukraine-Krise hinzuweisen, die erhöhte Risiko­vorsorgen in dieser Region erfordern könnten. Im Bereich der Pensionen lagen im aktuellen Finanz­rahmen die für die UG 22‑Pensions­versicherung vorgesehenen Auszahlungs­ober­grenzen (in den Jahren 2014 bis 2018 insgesamt rd. 3,6 Mrd. EUR) unter den zu diesem Zeitpunkt aktuellen Prognosen der Pensions­kommission. Eine weitere Risikoposition bestand im Zusammenhang mit der Finanztransaktionssteuer, da im aktuellen Bundes­finanz­rahmen ab dem Jahr 2016 mit Einnahmen iHv 500 Mio. EUR p.a. gerechnet wird, obwohl weder der Zeitpunkt der Einführung noch die konkrete Ausgestaltung dieser Steuer genau feststanden.

Der gültige Finanzrahmen hatte bei den Universitäten keine Steigerung für die neue Leistungs­vereinbarungs­periode 2016 bis 2018 berücksichtigt und damit auch keine budgetären Vorsorgen für die Inflationsanpassung enthalten. Einen weiteren Risiko­faktor sah der Budgetdienst im nur moderaten Budget­anstieg im Personal­bereich für die Jahre 2014 und 2015. Insbesondere in sehr personal­intensiven Ressorts (z. B. Unterricht, Exekutive) könnte ein Mehrbedarf entstehen. Zusätzlich war auf die hohen Rücklagen­bestände (Ende 2013: 17,4 Mrd. EUR) hinzuweisen. Sind die Rücklagen­entnahmen nicht bereits vorweg budgetiert oder werden in anderen Budget­bereichen keine Einsparungen realisiert, dann führt deren Entnahme im laufenden Budgetvollzug zu defizitwirksamen Mehr­auszahlungen.

Der Budgetdienst wies zudem auf ein strukturelles Budget­risiko hin, weil Struktur­reformen nur in sehr beschränktem Rahmen in Angriff genommen werden (z. B. Umsetzung der Gesundheits­reform), in vielen Bereichen aber aufgeschoben oder verzögert werden (z. B. Verlängerung des Finanz­ausgleichs bis 2016, Förderungs­reform, Bildungs­reform, weitere Pensions­reform). Die bisherigen Bemühungen haben noch zu wenig greifbaren Ergebnissen geführt. Zinsrisiken aufgrund des hohen Schulden­standes sah der Budgetdienst erst mittelfristig.

Künftige Budgetrisiken für Mehrausgaben oder Mindereinnahmen gegenüber den bisherigen Budgetprognosen

In einigen Bereichen bestehen Risiken für Mehr­auszahlungen oder Minder­einzahlungen gegenüber den im BVA 2015 veranschlagten Werten bzw. den im Bundes­finanz­rahmen­gesetz (BFRG) 2015‑2018 festgelegten Auszahlungs­obergrenzen. Einnahmen­seitig sind diese insbesondere durch die ungünstige Wirtschafts­entwicklung, ausgabenseitig durch die Entwicklungen am Arbeits­markt und bei den Pensionen bedingt. Budgetäre Probleme bestehen im Bildungs­ressort, im Innen­ressort ist durch das Sicherheitspaket und die steigenden Flüchtlingszahlen ein zusätzlicher Bedarf gegeben. Im Banken­bereich wurden Maßnahmen gesetzt, um die Budget­belastung zu reduzieren, es bestehen jedoch weiterhin hohe Unsicherheiten.

Bei der Erstellung des Doppelbudgets für 2014 und 2015 bzw. des BFRG 2015‑2018 im Frühjahr 2014 wurde noch von einer deutlich günstigeren Konjunktur­lage ausgegangen, als in den jüngsten Prognosen erwartet wird. Die öffentlichen Brutto­abgaben waren 2014 um rd. 877 Mio. EUR geringer als veranschlagt. Auch 2015 und 2016 dürften aus heutiger Sicht die Steuer­einnahmen geringer ausfallen, als noch im Frühjahr 2014 erwartet wurde.

Die Kommission zur langfristigen Pensions­versicherung legte im November 2014 ein neues Gutachten über die voraussichtliche Gebarung der Träger der gesetzlichen Pensions­versicherung vor. Insgesamt beträgt die Differenz zwischen Auszahlungen gem. BFRG 2015‑2018 und den im Gutachten prognostizierten Auszahlungen für die Periode 2015 bis 2018 rd. 1,9 Mrd. EUR. Nicht enthalten im Gutachten der Pensions­kommission sind die Auszahlungen für die Beamt:innen­pensionen. Das Finanzministerium rechnet in der UG 23 im Jahr 2015 aufgrund einer geringeren Pensions­anpassung mit Minder­auszahlungen. Der starke Anstieg der Arbeitslosigkeit führte 2014 zu einer Überschreitung der dafür budgetierten Auszahlungen um rd. 396 Mio. EUR. Die im BVA 2015 veranschlagten Auszahlungen werden aufgrund des zu erwartenden weiteren Anstiegs bei den variablen Auszahlungen für passive Leistungen (insbesondere das Arbeitslosen­geld) deutlich überschritten werden.

Ein deutlich höherer Abschreibungs­bedarf der HETA Vermögens­werte könnte für 2014 zu einer Überschreitung der Maastricht-Defizit-Grenze von 3 % des BIP führen. Die budgetären Auswirkungen der Abwicklung der HETA für 2015 und die Folge­jahre müssen neu bewertet werden. Die weiteren Risiko­vorsorgen betreffen insbesondere die KA Finanz AG und die Österreichische Volksbanken AG.

Die großen Auszahlungsblöcke im Bildungs­bereich bilden die Personal­kosten (2015: rd. 6,964 Mrd. EUR) und die Mieten (rd. 540 Mio. EUR). Die Personal­kosten wurden 2014 überschritten und die Entwicklung sollte sich so fortsetzen. Im Bildungs­budget besteht 2015 daher das Risiko einer Budget­überschreitung, zumal auch keine Rücklagen­entnahme budgetiert ist. Bereits 2014 kam es im Bereich Inneres zu einer Überschreitung der veranschlagten Auszahlungen um rd. 71 Mio. EUR, die insbesondere auf die steigenden Flüchtlings­zahlen zurückzuführen war. Bisher nicht vorgesehene Budget­mittel sind in der UG 11 für das angekündigte Sicherheits­paket im Zusammenhang mit einer Sicherheits­offensive der österreichischen Bundes­regierung für den Kampf gegen den Terror erforderlich.