Die bereinigten Einzahlungen von Jänner bis August 2022 waren mit 57,4 Mrd. EUR um 3,6 Mrd. EUR bzw. 6,7 % höher als im Vergleichszeitraum 2021. Der Einzahlungsanstieg ist überwiegend auf das gestiegene Abgabenaufkommen zurückzuführen. Im Vorjahr wurde das Aufkommen vor allem zu Beginn des Jahres noch stark durch die Einschränkungen aufgrund der COVID‑19-Pandemie gedämpft. Weitere Mehreinzahlungen betrafen etwa die Dividendenzahlungen der ASFINAG, der ÖBAG, der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) und der Verbund AG. Der Anstieg der bereinigten Erträge war mit 4,8 Mrd. EUR auf 57,1 Mrd. EUR höher. Allerdings sind die Erträge durch eine mittlerweile korrigierte Fehlbuchung bei der Einfuhrumsatzsteuer um 0,9 Mrd. EUR überhöht, weshalb sich die Erträge und das Nettoergebnis entsprechend reduzieren.
Das Abgabenaufkommen (brutto) von Jänner bis August 2022 lag um 6,88 Mrd. EUR bzw. 11,4 % über dem Vorjahresaufkommen. Zu Mehreinzahlungen von Jänner bis August 2022 kam es im Vorjahresvergleich insbesondere bei der Umsatzsteuer (+3,33 Mrd. EUR), der Körperschaftsteuer (+2,06 Mrd. EUR) und der Lohnsteuer (+0,97 Mrd. EUR). Geringer als im Vorjahr war etwa das Aufkommen aus den Energieabgaben (‑179,7 Mio. EUR) und der Normverbrauchsabgabe (‑28,8 Mio. EUR). Bei den Ab-Überweisungen kam es zu starken Zuwächsen bei den Ertragsanteilen der Länder (+3,27 Mrd. EUR) und Gemeinden (+1,12 Mrd. EUR) aufgrund der positiven Zwischenabrechnung im März für das Jahr 2021 und den Steigerungen bei den Vorschüssen auf die Ertragsanteile aufgrund der guten Abgabenentwicklung.
Die bereinigten Auszahlungen von Jänner bis August 2022 waren mit 64,6 Mrd. EUR um 0,5 Mrd. EUR bzw. 0,8 % niedriger als im Vorjahreszeitraum. Die Abweichung resultiert aus gegenläufigen Effekten. Geringer als im Vorjahr waren die Auszahlungen insbesondere in der UG 20‑Arbeit (‑3,77 Mrd. EUR) wegen der Rückgänge von Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit sowie in der UG 45‑Bundesvermögen (‑2,36 Mrd. EUR) wegen niedrigerer Auszahlungen an die COFAG. Die niedrigeren Auszahlungen der UG 40‑Wirtschaft (‑0,81 Mrd. EUR) resultierten vor allem aus dem geringeren Mittelbedarf für den Härtefallfonds. In der UG 58‑Finanzierungen, Währungstauschverträge kam es hingegen zu einem Auszahlungsanstieg (+1,99 Mrd. EUR), weil bei Anleiheemissionen im steigenden Zinsumfeld Abschläge (Disagien) bezahlt werden mussten, während im Vorjahr noch Aufschläge (Agien) eingenommen wurden. Die Auszahlungen in der UG 24‑Gesundheit (+1,59 Mrd. EUR) stiegen vor allem aufgrund von Auszahlungen für die COVID‑19-Maßnahmen. Höhere Auszahlungen in der UG 44‑Finanzausgleich (+0,85 Mrd. EUR) resultierten aus Transfers an die Länder für die Krankenanstaltenfinanzierung und Investitionen, während Zweckzuschüsse an die Gemeinden im Vorjahresvergleich zurückgingen. Die bereinigten Aufwendungen sind um 2,86 Mrd. EUR auf 62,01 Mrd. EUR zurückgegangen. Der stärkere Rückgang in der Ergebnisrechnung liegt insbesondere am periodengerecht zugeordneten Zinsaufwand in der UG 58, insbesondere weil die Disagien dort über die Gesamtlaufzeit der Anleihe aufgeteilt werden.
Der aus der Differenz von Einzahlungen und Auszahlungen resultierende Nettofinanzierungssaldo zum 31. August 2022 beträgt ‑7,2 Mrd. EUR und ist damit um 4,1 Mrd. EUR günstiger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Das bereinigte Nettoergebnis des Ergebnishaushalts ist mit ‑4,9 Mrd. EUR per Ende August um rd. 2,3 Mrd. EUR günstiger als der Nettofinanzierungssaldo des Finanzierungshaushalts. Allerdings wurde durch eine Fehlbuchung bei der Einfuhrumsatzsteuer ein Ertrag iHv 0,9 Mrd. EUR eingebucht, weshalb sich das Nettoergebnis und somit auch der Unterschied zum Nettofinanzierungssaldo reduziert.