Budgetdienst - Budgetvollzug 14.10.2022

Budgetvollzug Jänner bis August 2022 und COVID-19-Berichterstattung

Analyse vom 14. Oktober 2022

Überblick

Von Jänner bis August 2022 waren die Einzahlungen mit 57,4 Mrd. EUR um 3,6 Mrd. EUR bzw. 6,7 % höher als im Vergleichs­zeitraum 2021. Die Auszahlungen lagen mit 64,6 Mrd. EUR um 0,5  Mrd. EUR bzw. 0,8 % unter dem Vorjahreswert. Der Netto­finanzierungs­saldo war Ende August 2022 mit ‑7,2 Mrd. EUR um 4,1 Mrd. EUR günstiger als per Ende August 2021. Das Nettoergebnis im Ergebnishaushalt war mit ‑4,9 Mrd. EUR um 2,3 Mrd. EUR günstiger als der Netto­finanzierungs­saldo. Die Auszahlungen für Maßnahmen zur Bewältigung der COVID‑19-Krise beliefen sich per Ende August auf 6,8 Mrd. EUR.

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Kurzfassung

Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen des Budgetvollzugs

Die kräftige Wirtschaftserholung im Vorjahr setzt sich 2022 leicht abgeschwächt fort. Nach einem Wachstum um 4,6 % im Jahr 2021 soll das reale BIP gemäß der aktuellen Prognose des WIFO im Jahr 2022 um 4,8 % wachsen. Bei den für das Steuer­aufkommen wichtigen nominellen privaten Konsum­ausgaben wird, bedingt durch die hohe Inflation und das erwartete reale Konsumwachstum, ein kräftiger Anstieg von 12,4 % erwartet. Für das Gesamtjahr prognostiziert das WIFO eine Inflationsrate von 8,3 %. Im September 2022 waren die Ver­braucherpreise gemäß den Berechnungen der Statistik Austria um 10,5 % höher als im September 2021. Ende September waren mit 306.159 Personen um rd. 32.000 Personen weniger arbeitslos oder in Schulung gemeldet als im September 2021 (‑10 %). Die Arbeitslosenquote nach nationaler Berechnung war mit 5,7 % um 0,8 %‑Punkte niedriger.

Budgetvollzug Jänner bis August 2022

Die bereinigten Einzahlungen von Jänner bis August 2022 waren mit 57,4 Mrd. EUR um 3,6 Mrd. EUR bzw. 6,7 % höher als im Vergleichs­zeitraum 2021. Der Einzahlungsanstieg ist überwiegend auf das gestiegene Abgabenaufkommen zurück­zuführen. Im Vorjahr wurde das Aufkommen vor allem zu Beginn des Jahres noch stark durch die Einschränkungen aufgrund der COVID‑19-Pandemie gedämpft. Weitere Mehr­einzahlungen betrafen etwa die Dividenden­­zahlungen der ASFINAG, der ÖBAG, der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) und der Verbund AG. Der Anstieg der bereinigten Erträge war mit 4,8 Mrd. EUR auf 57,1 Mrd. EUR höher. Allerdings sind die Erträge durch eine mittlerweile korrigierte Fehlbuchung bei der Einfuhrumsatzsteuer um 0,9  Mrd. EUR überhöht, weshalb sich die Erträge und das Nettoergebnis entsprechend reduzieren.

Das Abgabenaufkommen (brutto) von Jänner bis August 2022 lag um 6,88 Mrd. EUR bzw. 11,4 % über dem Vorjahres­aufkommen. Zu Mehreinzahlungen von Jänner bis August 2022 kam es im Vorjahresvergleich insbesondere bei der Umsatzsteuer (+3,33 Mrd. EUR), der Kör­per­schaftsteuer (+2,06 Mrd. EUR) und der Lohnsteuer (+0,97 Mrd. EUR). Geringer als im Vor­jahr war etwa das Aufkommen aus den Energieabgaben (‑179,7 Mio. EUR) und der Norm­ver­brauchsabgabe (-28,8 Mio. EUR). Bei den Ab-Überweisungen kam es zu starken Zuwächsen bei den Ertragsanteilen der Länder (+3,27 Mrd. EUR) und Gemeinden (+1,12 Mrd. EUR) auf­grund der positiven Zwischenabrechnung im März für das Jahr 2021 und den Steigerungen bei den Vorschüssen auf die Ertragsanteile aufgrund der guten Abgabenent­wicklung.

Die bereinigten Auszahlungen von Jänner bis August 2022 waren mit 64,6 Mrd. EUR um 0,5 Mrd. EUR bzw. 0,8 % niedriger als im Vorjahres­zeitraum. Die Abweichung resultiert aus gegenläufigen Effekten. Geringer als im Vorjahr waren die Auszahlungen insbesondere in der UG 20‑Arbeit (‑3,77 Mrd. EUR) wegen der Rückgänge von Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit sowie in der UG 45‑Bundesvermögen (‑2,36 Mrd. EUR) wegen niedrigerer Auszahlungen an die COFAG. Die niedrigeren Aus­zahlungen der UG 40‑Wirtschaft (‑0,81 Mrd. EUR) resultier­ten vor allem aus dem geringeren Mittelbedarf für den Härtefallfonds. In der UG 58‑Finanzie­rungen, Währungs­tausch­verträge kam es hingegen zu einem Auszahlungsanstieg (+1,99 Mrd. EUR), weil bei Anleiheemissionen im steigenden Zinsumfeld Abschläge (Disagien) bezahlt werden muss­ten, während im Vorjahr noch Aufschläge (Agien) eingenom­men wurden. Die Auszahlungen in der UG 24‑Gesundheit (+1,59 Mrd. EUR) stiegen vor allem aufgrund von Auszahlungen für die COVID‑19-Maßnahmen. Höhere Auszahlungen in der UG 44‑Finanzausgleich (+0,85 Mrd. EUR) resultierten aus Transfers an die Länder für die Krankenanstaltenfinanzie­rung und Investitionen, während Zweck­zuschüsse an die Gemeinden im Vorjahresvergleich zurückgingen. Die bereinigten Aufwendungen sind um 2,86 Mrd. EUR auf 62,01 Mrd. EUR zurückgegangen. Der stärkere Rückgang in der Ergebnis­rechnung liegt insbesondere am periodengerecht zugeordne­ten Zinsaufwand in der UG 58, insbesondere weil die Disagien dort über die Gesamtlaufzeit der Anleihe aufgeteilt werden.

Der aus der Differenz von Einzahlungen und Auszahlungen resultierende Netto­finanzie­rungs­saldo zum 31. August 2022 beträgt ‑7,2 Mrd. EUR und ist damit um 4,1 Mrd. EUR günstiger als im Vergleichs­zeitraum des Vorjahres. Das bereinigte Nettoergebnis des Ergebnishaushalts ist mit ‑4,9 Mrd. EUR per Ende August um rd. 2,3 Mrd. EUR günstiger als der Nettofinanzierungs­saldo des Finanzierungs­haushalts. Allerdings wurde durch eine Fehl­buchung bei der Einfuhr­umsatz­steuer ein Ertrag iHv 0,9 Mrd. EUR eingebucht, weshalb sich das Nettoergebnis und somit auch der Unterschied zum Netto­finanzierungs­saldo reduziert.

Budgetäre Auswirkungen der COVID 19-Krise

Die Auszahlungen im Jahr 2022 für Maßnahmen zur Bewältigung der COVID‑19-Krise beliefen sich per Ende August auf 6,82 Mrd. EUR. Gegenüber dem Vergleichs­zeitraum des Vorjahres entspricht dies einem Rückgang um 5,16 Mrd. EUR, der überwiegend auf geringere Mittel für Kurzarbeits­beihilfen (‑2,89 Mrd. EUR) und die COFAG-Maßnahmen (‑2,49 Mrd. EUR) zurückzuführen ist. Zu einem Auszahlungs­anstieg im Vorjahres­vergleich kam es hingegen bei den aus der UG 24‑Gesundheit bedeckten Maßnahmen (+1,39 Mrd. EUR). Von den bisher im laufenden Budgetvollzug geleisteten Auszahlungen ent­fallen 0,60 Mrd. EUR auf Kurzarbeitsbeihilfen und 6,13  Mrd. EUR für aus dem COVID‑19-Krisenbewältigungs­­fonds bedeckte Maßnahmen. Diese betreffen überwiegend die Mittel für COFAG‑Maßnahmen (2,11 Mrd. EUR) und Auszahlungen der UG 24 für Maß­nahmen zur Pandemie­bekämpfung (2,59 Mrd. EUR).

Inhalte der Monatsberichte

Der Budgetvollzug ist aufgrund der aktuellen Energie- und Teuerungskrise durch starke Unsi­cherheiten geprägt, die sich in einer rein vergangenheits­orientierten Bericht­erstattung oft noch nicht abbilden. Sowohl die Monats­berichte als auch die Budgetcontrolling­berichte sollten daher verstärkt die wesentlichen budgetrelevanten Entwicklungen zumindest bis zum Jahresende miteinbeziehen. Im Sinne der Transparenz sollte eine Bericht­erstattung zum Budgetvollzug immer auch eine Einschätzung zur Verwendung von umfangreichen budgetären Ermächtigun­gen enthalten. Aktuell sollten die Monats­berichte beispielsweise transparent über die gesetzten Maßnahmen zur Beschaffung und allfälligen Inanspruch­nahme der strategischen Gasreserve informieren.