Der August ist ein Vorauszahlungsmonat und daher insbesondere für die Entwicklung der Körperschaftsteuer und der Veranlagten Einkommensteuer von Bedeutung.
Das Aufkommen aus Bruttoabgaben war im August 2026 um 5,7 % bzw. 715 Mio. EUR höher als im August 2025. Etwas mehr als die Hälfte des Zuwachses ist auf höhere Guthaben der Steuerpflichtigen zurückzuführen. Signifikante Anstiege verzeichneten im August außerdem die Kapitalertragsteuer auf Zinsen und sonstige Erträge (v. a. Wertpapierzuwachssteuer), die Lohnsteuer, die Umsatzsteuer und die Grunderwerbsteuer. Bei den Abüberweisungen kamen gegenläufige Effekte zum Tragen, sodass der Anstieg der Nettoabgaben in etwa jenem der Bruttoabgaben entsprach.
Im gesamten Zeitraum Jänner bis August 2026 belief sich das Aufkommen aus Bruttoabgaben auf 78,1 Mrd. EUR und war damit um 4,6 % höher als im Vergleichszeitraum 2025. Bereinigt um die gestiegenen Abgabenguthaben betrug der Anstieg 3,9 %. Die anziehende Konjunktur und die hohe Inflation stützen die Abgabenentwicklung und auch die umgesetzten Konsolidierungsmaßnahmen führen zu Mehreinnahmen. Gegenläufig wirken einige Offensivmaßnahmen, wie die temporäre Senkung der Elektrizitätsabgabe und der Mineralölsteuer. Mit der Senkung der Umsatzsteuer auf Grundnahrungsmittel wird sich der dämpfende Effekt der Offensivmaßnahmen im weiteren Budgetvollzug bis Jahresende noch verstärken. Bei der Sonderzahlung zur Stabilitätsabgabe erfolgt die Abfuhr im Jahr 2026 zu früheren Zeitpunkten als im Vorjahr, sodass sich der bisherige Einzahlungsanstieg (+226 Mio. EUR) im Gesamtjahr wieder ausgleichen wird. Besonders starke Zuwächse verzeichneten bisher die Lohnsteuer, die Kapitalertragsteuer auf Zinsen und sonstige Erträge und die Veranlagte Einkommensteuer sowie im Bereich der Verbrauchs- und Verkehrsabgaben die Umsatzsteuer, die Grunderwerbsteuer und die nationale CO2‑Bepreisung.
Im August von besonderer Relevanz ist die Entwicklung der Körperschaftsteuer und der Veranlagten Einkommensteuer. Das Aufkommen aus der Körperschaftsteuer von Jänner bis August 2026 lag um 1,2 % hinter dem Vorjahresaufkommen zurück. Laut Bundesministerium für Finanzen (BMF) waren die laufenden Vorauszahlungen in etwa gleich hoch wie im Vorjahr. Etwas geringere Veranlagungsergebnisse für die Vorjahre und höhere Ausgaben für die Forschungsprämie dämpften die Aufkommensentwicklung. Das Aufkommen aus der Veranlagten Einkommensteuer war in diesem Zeitraum um 156 Mio. EUR höher als im Vorjahr. Die laufenden Vorauszahlungen nahmen zu, gegenläufig wirkten geringere Ergebnisse aus Veranlagungen der Vorjahre und etwas höhere Auszahlungen im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung.
Die Abüberweisungen stiegen im Vorjahresvergleich kräftig an und waren von Jänner bis August 2026 um 1,8 Mrd. EUR bzw. 6,2 % höher als im Vorjahr. Der Anstieg war vor allem auf die höheren Ertragsanteile an die Länder (+5,3 %) und die Gemeinden (+6,9 %) zurückzuführen, wobei sich deren Dynamik zuletzt verlangsamt hat. Verstärkt hat sich hingegen im August der Zuwachs beim EU-Beitrag. Von Jänner bis August 2026 verzeichnete er einen Anstieg um 15,1 %, der im weiteren Jahresverlauf noch zunehmen dürfte.
Der bisherige Budgetvollzug deutet darauf hin, dass das im BVA 2026 veranschlagte Aufkommen aus den Bruttoabgaben deutlich überschritten wird. Da auch die Abüberweisungen über dem BVA 2026 liegen werden, dürfte es in der UG 16‑Öffentliche Abgaben insgesamt nur zu einer leichten Voranschlagsüberschreitung kommen.