Budgetdienst - Budgetvollzug 15.10.2026

Budgetvollzug Jänner bis August 2026

Analyse des Budgetdienstes

Überblick

Für den Zeitraum Jänner bis August 2026 lagen die Auszahlungen bei 80,7 Mrd. EUR, die Einzahlungen betrugen 69,0 Mrd. EUR. Daraus resultierte ein Netto­finanzierungs­bedarf in Höhe von 11,7 Mrd. EUR. Mehr­auszahlungen betrafen unter anderem die Finanzierungs­kosten, Pensionen und Arbeitslosen­versicherungs­leistungen. Demgegenüber reduzierten vor allem die rückläufigen Auszahlungen für Förderungen (thermisch-energetische Sanierung, Wirtschafts­förderung) und für die Bildungs­karenz die Gesamt­auszahlungen. Bei den Brutto­abgaben gab es Anstiege bei der Umsatzsteuer, der Lohnsteuer und der Kapital­ertragsteuer auf Zinsen sowie bei den sonstigen Erträgen. Rückläufig war vor allem die Kapital­ertragsteuer auf Dividenden.

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BD - Budgetvollzug Jänner bis August 2026 / PDF, 905 KB

Die Auszahlungen von Jänner bis August 2026 betrugen 80,7 Mrd. EUR und waren damit um 2,8 % höher als im Vorjahres­zeitraum. Die Einzahlungen waren mit 69,0 Mrd. EUR um 5,7 % höher.

Kurzfassung

Im August 2026 setzte sich die bisherige günstige Entwicklung des Budgetvollzugs im Bundes­haushalt fort. Dazu tragen insbesondere die umgesetzten Konsolidierungs­maßnahmen und die konjunkturelle Erholung bei. Deutlich gegenläufig wirkt die weiterhin steigende Arbeitslosigkeit. Der Netto­finanzierungs­bedarf von Jänner bis August 2026 ging im Vorjahresvergleich um 1,5 Mrd. EUR auf 11,7 Mrd. EUR zurück. Hohe unterjährige Zahlungs­verschiebungen werden aber dazu führen, dass sich insbesondere das Einzahlungs­wachstum im weiteren Budgetvollzug deutlich verlangsamen und der Netto­finanzierungs­bedarf im Vergleich zu 2025 steigen wird. Aus Sicht des Budgetdienstes wird er aber deutlich unter dem BVA 2026 zu liegen kommen.

Auszahlungsentwicklung

Im August 2026 verzeichneten die Auszahlungen einen moderaten Zuwachs von 1,1­% gegenüber dem August 2025. Der Zuwachs betraf vor allem die Finanzierungs­kosten, den Personal­aufwand insbesondere im Bildungs­bereich sowie die Zuschuss­verträge an die ÖBB‑Infrastruktur AG und die Verkehrsdienste­verträge. In einigen anderen Bereichen (z. B. in den Bereichen Pflege, grüne Transformation und Landwirtschaft) kam es zu Minder­auszahlungen, wobei diese zumindest teilweise auf Zahlungs­verschiebungen zurückzuführen waren.

Im gesamten Zeitraum Jänner bis August 2026 stiegen die Auszahlungen im Vergleich zum Vorjahr um 2.234 Mio. EUR bzw. 2,8 %. Bereinigt um die gestiegenen Finanzierungs­kosten nahmen die Auszahlungen um 1.308 Mio. EUR bzw. 1,8 % zu.

  • Die Auszahlungen für Pensionen (exkl. Pflegegeld für Beamtinnen und Beamte und Mittel für Gesundheits­reformfonds) stiegen im Vorjahres­vergleich um 739 Mio. EUR bzw. 3,6 %. Zuletzt wirkte sich die gute Einnahmen­entwicklung der Pensions­versicherungs­träger günstig auf den Budgetvollzug aus, auch die moderate Pensions­erhöhung 2026 dämpft die Auszahlungen. Gegenläufig wirken vor allem die demografische Entwicklung und die steigenden Durchschnitts­pensionen.
  • Die Auszahlungen für Leistungen aus der Arbeitslosen­versicherung (+540 Mio. EUR) verzeichneten wegen der gestiegenen Arbeitslosigkeit und der höheren durchschnittlichen Tagsätze kräftige Zuwächse.
  • Der neu geschaffene Gesundheits­reform­fonds erhöhte die Auszahlungen um insgesamt 995 Mio. EUR und die Einzahlungen um 498 Mio. EUR, sodass sich der Saldo des Bundes dadurch um 498 Mio. EUR verschlechterte.
  • Weitere größere Auszahlungs­anstiege betrafen die Auszahlungen für Zuschuss­verträge mit der ÖBB‑Infrastruktur AG und die Verkehrsdienste­verträge (+515 Mio. EUR), das Bundes­personal und das Landeslehr­personal (+162 Mio. EUR) sowie die Kommunal­investitions­gesetze (KIG; +276 Mio. EUR). Letzteren steht der Entfall der im Vorjahr einmalig geleisteten Finanz­zuweisung an die Gemeinden (‑300 Mio. EUR) gegenüber.
  • Die Auszahlungen für Förderungen sanken im Vorjahres­vergleich um 968 Mio. EUR. Der Rückgang betraf hauptsächlich die thermisch-energetische Sanierung (‑825 Mio. EUR) und die Wirtschafts­förderungen (‑220 Mio. EUR), wobei bei letzteren der Rückgang aus dem Auslaufen der Investitions­prämie und des Handwerkerbonus resultierte.
  • Zu weiteren größeren Auszahlungs­rückgängen kam es bei der Bildungs­karenz (‑253 Mio. EUR) und der Investitions­tätigkeit in der Landesverteidigung (‑138 Mio. EUR). Der Rückgang der sonstigen Auszahlungen betraf vor allem den ausgelaufenen Stromkosten­zuschuss (‑242 Mio. EUR) und die Sonder­zuwendungen gemäß Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz (LWA-G; ‑123 Mio. EUR).

Der bisherige Budgetvollzug deutet auf eine Unterschreitung der veranschlagten Auszahlungen hin. Zu einer Voranschlags­unterschreitung dürfte es insbesondere bei den Finanzierungs­kosten sowie in der UG 23‑Pensionen — Beamtinnen und Beamte und in der UG 44‑Finanz­ausgleich kommen. Auch in einigen weiteren Unter­gliederungen kann es bei einem strikten Budgetvollzug zu Unterschreitungen kommen. Eine deutliche Voranschlags­überschreitung zeichnet sich in der UG 20‑Arbeit ab, auch in der UG 24‑Gesundheit werden die Auszahlungen voraussichtlich höher als budgetiert sein.

Einzahlungsentwicklung

Die Einzahlungen verzeichneten im August 2026 einen kräftigen Zuwachs von 877 Mio. EUR bzw. 7,6 % und verstärkten damit die bisherige Einzahlungs­dynamik. Der Anstieg betraf vor allem die UG 16‑Öffentliche Abgaben infolge eines kräftigen Zuwachses bei den Brutto­abgaben. Dieser betraf zum Teil die Abgaben­guthaben, aber auch bei weiteren Abgaben kam es im August zu deutlichen Zuwächsen. Bei den Abüberweisungen standen im August etwas geringeren Ertrags­anteilen an Länder und Gemeinden ein höherer Beitrag der Europäischen Union (EU) und höhere Über­weisungen nach dem Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz (GSBG) gegenüber. Zu weiteren Mehreinzahlungen im August 2026 kam es bei den Gerichts­gebühren in der UG 13‑Justiz und bei den EU-Fonds in der UG 51‑Kassen­verwaltung.

Im gesamten Zeitraum Jänner bis August 2026 stiegen die Einzahlungen im Vergleich zum Vorjahr um 3.752 Mio. EUR bzw. 5,7 %. Die Einzahlungen aus Nettoabgaben nahmen um 1.634 Mio. EUR zu, wobei höheren Einzahlungen aus Bruttoabgaben auch höhere Abüberweisungen gegenüberstanden (siehe unten). Weitere Mehrein­zahlungen betrafen neben den Mitteln für den Gesundheits­reform­fonds (+498 Mio. EUR) die Einzahlungen aus der fünften Tranche aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (+325 Mio. EUR), die Dividenden der Österreichischen Beteiligungs AG (ÖBAG) und der Verbund AG (+314 Mio. EUR) sowie die Rückzahlung aus dem bilateralen Griechenland-Darlehen (+204 Mio. EUR). Auch bei den Beiträgen zur Arbeitslosen­versicherung (+195 Mio. EUR), zum Familienlasten­ausgleichsfonds (+98 Mio. EUR) und im Zusammenhang mit der Exportförderung (+111 Mio. EUR) kam es zu Mehreinzahlungen.

Die im BVA 2026 veranschlagten Einzahlungen werden aus derzeitiger Sicht deutlich überschritten werden. Dabei ist insbesondere in der UG 40‑Wirtschaft (v. a. Dividenden) und in der UG 45‑Bundes­vermögen (v. a. Rückzahlung des Griechenland-Darlehens, Export­förderung) mit einer Voranschlags­überschreitung zu rechnen. Auch in der UG 16‑Öffentliche Abgaben dürfte der BVA 2026 leicht überschritten werden. Zu Minder­einzahlungen wird es in der UG 43‑Umwelt, Klima und Kreislauf­wirtschaft wegen geringerer Erlöse aus Emissions­zertifikaten kommen.

Abgabenentwicklung Jänner bis August 2026

Der August ist ein Vorauszahlungs­monat und daher insbesondere für die Entwicklung der Körperschaft­steuer und der Veranlagten Einkommen­steuer von Bedeutung.

Das Aufkommen aus Bruttoabgaben war im August 2026 um 5,7 % bzw. 715 Mio. EUR höher als im August 2025. Etwas mehr als die Hälfte des Zuwachses ist auf höhere Guthaben der Steuer­pflichtigen zurückzuführen. Signifikante Anstiege verzeichneten im August außerdem die Kapital­ertragsteuer auf Zinsen und sonstige Erträge (v. a. Wertpapier­zuwachs­steuer), die Lohnsteuer, die Umsatzsteuer und die Grunderwerb­steuer. Bei den Abüberweisungen kamen gegenläufige Effekte zum Tragen, sodass der Anstieg der Nettoabgaben in etwa jenem der Brutto­abgaben entsprach.

Im gesamten Zeitraum Jänner bis August 2026 belief sich das Aufkommen aus Bruttoabgaben auf 78,1 Mrd. EUR und war damit um 4,6 % höher als im Vergleichs­zeitraum 2025. Bereinigt um die gestiegenen Abgaben­guthaben betrug der Anstieg 3,9 %. Die anziehende Konjunktur und die hohe Inflation stützen die Abgaben­entwicklung und auch die umgesetzten Konsolidierungs­maßnahmen führen zu Mehreinnahmen. Gegenläufig wirken einige Offensiv­maßnahmen, wie die temporäre Senkung der Elektrizitäts­abgabe und der Mineralöl­steuer. Mit der Senkung der Umsatzsteuer auf Grundnahrungs­mittel wird sich der dämpfende Effekt der Offensivmaßnahmen im weiteren Budgetvollzug bis Jahresende noch verstärken. Bei der Sonderzahlung zur Stabilitäts­abgabe erfolgt die Abfuhr im Jahr 2026 zu früheren Zeitpunkten als im Vorjahr, sodass sich der bisherige Einzahlungsanstieg (+226 Mio. EUR) im Gesamtjahr wieder ausgleichen wird. Besonders starke Zuwächse verzeichneten bisher die Lohnsteuer, die Kapital­ertrag­steuer auf Zinsen und sonstige Erträge und die Veranlagte Einkommensteuer sowie im Bereich der Verbrauchs- und Verkehrsabgaben die Umsatzsteuer, die Grunderwerb­steuer und die nationale CO2‑Bepreisung.

Im August von besonderer Relevanz ist die Entwicklung der Körperschaftsteuer und der Veranlagten Einkommen­steuer. Das Aufkommen aus der Körperschaft­steuer von Jänner bis August 2026 lag um 1,2 % hinter dem Vorjahres­aufkommen zurück. Laut Bundesministerium für Finanzen (BMF) waren die laufenden Vorauszahlungen in etwa gleich hoch wie im Vorjahr. Etwas geringere Veranlagungs­ergebnisse für die Vorjahre und höhere Ausgaben für die Forschungs­prämie dämpften die Aufkommens­entwicklung. Das Aufkommen aus der Veranlagten Einkommensteuer war in diesem Zeitraum um 156 Mio. EUR höher als im Vorjahr. Die laufenden Voraus­zahlungen nahmen zu, gegenläufig wirkten geringere Ergebnisse aus Veranlagungen der Vorjahre und etwas höhere Auszahlungen im Rahmen der Arbeitnehmer­veranlagung.

Die Abüberweisungen stiegen im Vorjahres­vergleich kräftig an und waren von Jänner bis August 2026 um 1,8 Mrd. EUR bzw. 6,2 % höher als im Vorjahr. Der Anstieg war vor allem auf die höheren Ertrags­anteile an die Länder (+5,3 %) und die Gemeinden (+6,9 %) zurückzuführen, wobei sich deren Dynamik zuletzt verlangsamt hat. Verstärkt hat sich hingegen im August der Zuwachs beim EU-Beitrag. Von Jänner bis August 2026 verzeichnete er einen Anstieg um 15,1 %, der im weiteren Jahres­verlauf noch zunehmen dürfte.

Der bisherige Budgetvollzug deutet darauf hin, dass das im BVA 2026 veranschlagte Aufkommen aus den Bruttoabgaben deutlich überschritten wird. Da auch die Abüberweisungen über dem BVA 2026 liegen werden, dürfte es in der UG 16‑Öffentliche Abgaben insgesamt nur zu einer leichten Voranschlags­überschreitung kommen.