Im (novellierten) BVA 2022 waren für Maßnahmen zur Bewältigung der COVID‑19-Krise (inklusive Kurzarbeit) Auszahlungen iHv rd. 6,6 Mrd. EUR veranschlagt. Außerdem ist im BFG 2022 eine COVID‑19-Ermächtigung iHv 5 Mrd. EUR enthalten, die darüber hinausgehende Auszahlungen ermöglicht. Die Auszahlungen für Maßnahmen zur COVID‑19-Krisenbewältigung belaufen sich für 2022 auf insgesamt rd. 10,0 Mrd. EUR. Davon wurden rd. 9,3 Mrd. EUR über den COVID‑19-Krisenbewältigungsfonds abgewickelt und 0,75 Mrd. EUR durch reguläre Budgetmittel bedeckt (v. a. Auszahlungen für Kurzarbeitsbeihilfen iHv 0,66 Mrd. EUR).
Mit 3,3 Mrd. EUR entfiel ein erheblicher Teil der im Jahr 2022 geleisteten Auszahlungen zur Krisenbewältigung auf die über die COFAG abgewickelten Förderinstrumente, wofür Ende 2021 eine Vorauszahlung iHv 1,8 Mrd. EUR erfolgte, die für die Zahlung der Förderungen im Jahr 2022 verwendet wurde. In Summe (2020 bis 2022) wurden der COFAG aus dem Bundeshaushalt bisher Mittel iHv 15,3 Mrd. EUR bereitgestellt. Davon wurden per 31. Dezember 2022 insgesamt 14,5 Mrd. EUR an die Endempfänger:innen überwiesen, da auch 2022 eine Vorauszahlung geleistet wurde.
Das Volumen an Zahlungserleichterungen (Stundungen, Ratenzahlungen) betrug per 31. Dezember 2021 noch 1,86 Mrd. EUR und reduzierte sich aufgrund des Auslaufens der Phase 1 des Ratenzahlungsmodells mit Stand 30. September 2022 auf 0,7 Mrd. EUR. Phase 2 folgt mit höchstens 21 weiteren Monaten bis Ende Juni 2024. Mit Stichtag 31. Dezember 2022 betrugen die ausständigen COVID‑19-Haftungen insgesamt 4,9 Mrd. EUR und haben sich um 1,1 Mrd. EUR gegenüber 2021 weiter verringert, bleiben aber gegenüber dem Höchststand von 6,6 Mrd. EUR Ende 2020 noch hoch.