Die Auszahlungen gingen im Vorjahresvergleich um 2,15 Mrd. EUR bzw. 1,9 % auf 109,23 Mrd. EUR zurück. Dieser Rückgang resultiert aus rückläufigen Auszahlungen im Zusammenhang mit der COVID‑19-Krise (‑7,45 Mrd. EUR) und der Energiekrise (‑4,27 Mrd. EUR). Ohne Berücksichtigung der auslaufenden Krisenmaßnahmen stiegen die Auszahlungen im Vorjahresvergleich deutlich um 9,57 Mrd. EUR bzw. 10,3 % an. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf inflationsbedingte Mehrauszahlungen (v. a. Valorisierung Pensionen und Sozialleistungen, Personal- und Sachaufwand), auf die gestiegenen Finanzierungskosten und auf Offensivmaßnahmen in unterschiedlichen Bereichen zurückzuführen.
Die um die Krisenmaßnahmen bereinigten Auszahlungen verzeichneten in den einzelnen Bereichen im Vorjahresvergleich die folgende Entwicklung. Die Auszahlungen für Pensionen (+2,07 Mrd. EUR) stiegen vor allem wegen der Pensionsanpassung 2023 und steigenden Zugangszahlen. Die Mehrauszahlungen in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Forschung (+1,70 Mrd. EUR), Sicherheit (+0,96 Mrd. EUR), Mobilität, Klima und Umwelt (+0,86 Mrd. EUR) und in der UG 21‑Soziales und Konsumentenschutz (+1,03 Mrd. EUR) resultierten neben inflationsbedingten Mehrauszahlungen aus in diesen Bereichen gesetzte Schwerpunktsetzungen. Die Finanzierungskosten des Bundes verzeichneten infolge des gestiegenen Zinsniveaus einen Anstieg von 1,67 Mrd. EUR bzw. 27,7 %. Zu signifikanten Minderauszahlungen kam es in der UG 46‑Finanzmarktstabilität (‑1,02 Mrd. EUR) infolge eines Sondereffekts 2022 im Zusammenhang mit der Bankenabwicklung.
Der BVA 2023 wurde auszahlungsseitig um 5,96 Mrd. EUR unterschritten. Davon betreffen 0,91 Mrd. EUR geringer als veranschlagte Auszahlungen für die COVID‑19- bzw. Energiekrise. Bei den um die Krisenmaßnahmen bereinigten Auszahlungen kam es zu einer Voranschlagsunterschreitung von insgesamt 5,05 Mrd. EUR. Diese betrifft insbesondere die Bereiche Mobilität, Klima, Umwelt (‑1,18 Mrd. EUR), Wirtschaft (‑1,07 Mrd. EUR) sowie Bildung, Wissenschaft und Forschung (‑0,36 Mrd. EUR). Auch die Finanzierungskosten (‑0,99 Mrd. EUR) fielen geringer aus als veranschlagt.
Die Einzahlungen stiegen im Vorjahresvergleich um 10,58 Mrd. EUR bzw. 11,7 % auf 101,21 Mrd. EUR an. Der Anstieg resultiert vor allem aus höheren Einzahlungen aus den Nettoabgaben (+5,24 Mrd. EUR), wobei insbesondere das Aufkommen aus der Umsatzsteuer (+2,77 Mrd. EUR) und der Lohnsteuer (+1,86 Mrd. EUR) signifikante Zuwächse verzeichnete. Einen deutlichen Zuwachs verzeichneten auch die Finanzerträge (+1,15 Mrd. EUR) vor allem wegen höherer Einzahlungen aus den Dividenden der verbundenen Unternehmen und aus dem Geldverkehr des Bundes infolge der höheren Zinsen. Die Einzahlungen aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung (+0,64 Mrd. EUR) und zum Familienlastenausgleichsfonds (+0,24 Mrd. EUR) stiegen wegen der inflationsbedingt gestiegenen Lohnsumme. Die Mehreinzahlungen aus Darlehen und Vorschüssen (+2,52 Mrd. EUR) resultieren aus einem Einmaleffekt im Zusammenhang der Rückzahlung eines ABBAG-Darlehen. Rückläufig waren hingegen die Einzahlungen aus Kostenbeiträgen und Gebühren (‑0,28 Mrd. EUR) wegen dem Rückgang bei den Grundbuchsgebühren.
Bei den Einzahlungen wurde der BVA 2023 um 3,12 Mrd. EUR überschritten. Höher als veranschlagt waren insbesondere die Einzahlungen aus den Nettoabgaben (+1,55 Mrd. EUR), wobei es insbesondere bei der Veranlagten Einkommensteuer (+1,35 Mrd. EUR) und der Umsatzsteuer (+1,17 Mrd. EUR ) zu hohen Voranschlagsüberschreitungen kam, während die aus der Grunderwerbsteuer veranschlagten Einzahlungen deutlich um 0,77 Mrd. EUR unterschritten wurden. Zu größeren Voranschlagsüberschreitungen kam es außerdem bei den Einzahlungen aus den Finanzerträgen (+0,72 Mrd. EUR) und den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung (+0,18 Mrd. EUR) bzw. zum Familienlastenausgleichsfonds (+0,15 Mrd. EUR). Die Unterschreitung bei den Einzahlungen aus Kostenbeiträgen und Gebühren (‑0,39 Mrd. EUR) ist auf geringer als veranschlagte Grundbuchsgebühren zurückzuführen.
Aus diesen Entwicklungen der Ein- und Auszahlungen ergab sich im Jahr 2023 ein Nettofinanzierungssaldo iHv ‑8,02 Mrd. EUR. Dieser fiel somit um 12,74 Mrd. EUR günstiger aus als 2022. Auch der veranschlagte Nettofinanzierungssaldo wurde deutlich um 9,09 Mrd. EUR unterschritten. Ohne Berücksichtigung der Auszahlungen für die COVID‑19- und die Energiekrise lag der Nettofinanzierungssaldo bei ‑1,35 Mrd. EUR.
Für den Gesamtstaat erwartete das BMF im Herbst 2023 im Rahmen des Budget-Controllings einen Maastricht-Saldo iHv 2,7 % des BIP. Aufgrund der nun deutlich besser als erwarteten Entwicklungen im Bundeshaushalt wird der Maastricht-Saldo 2023 voraussichtlich unter diesem Wert liegen. Auch die öffentliche Schuldenquote dürfte niedriger als die noch im Herbst 2023 erwarteten 76,4 % des BIP sein. Die gesamtstaatlichen Eckwerte für das Jahr 2023 werden von der Statistik Austria Ende März 2024 im Rahmen der Maastricht-Notifikation veröffentlicht.
Im Rahmen des Kommunalinvestitionsgesetzes (KIG) 2023 erhielten die Gemeinden im Jahr 2023 Zuschüsse iHv 256 Mio. EUR für Investitionsprojekte sowie 103 Mio. EUR für Energiesparmaßnahmen. Insgesamt stehen bei beiden Töpfen jeweils 500 Mio. EUR zur Verfügung, welche noch bis Ende 2024 beantragt werden können.
Das BMF genehmigte für das Jahr 2023 Mittelverwendungsüberschreitungen (MVÜ) im Finanzierungshaushalt iHv 5,52 Mrd. EUR. Diese betrafen insbesondere die BFG-Ermächtigungen, die schon im BFG 2023 iHv 9,19 Mrd. EUR verankert waren und tatsächlich 1,87 Mrd. EUR betrugen. Die höchste Überschreitung erfolgte zu den COVID‑19-Hilfszahlungen (1,10 Mrd. EUR) vor allem für den Bereich Gesundheit. Im Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit wurden bis zum Ende des 4. Quartals 2023 MVÜ iHv 45,0 Mrd. EUR genehmigt. Diese basierten auf einer BFG-Ermächtigung und betrafen vor allem unterjährig aufgenommene und wieder getilgte Kassenstärker.
Der Rücklagenbestand zum Ende des Jahr 2023 beläuft sich vorläufig auf 18,95 Mrd. EUR, er reduzierte sich durch Entnahmen von 2,29 Mrd. EUR, von denen 0,90 Mrd. EUR bereits budgetiert waren. Ein großer Teil wurde für jene Detailbudgets entnommen, für die sie ursprünglich gebildet wurden. Rücklagen iHv 904,0 Mio. EUR wurden für andere Untergliederungen verwendet, wobei die betraglich höchsten von der UG 45‑Bundesvermögen in die UG 44‑Finanzausgleich (insgesamt 761,0 Mio. EUR) etwa für nicht budgetierte Zuschüsse an die Länder für Wohn- und Heizkostenzuschüsse und die Gebührenbremse umgeschichtet wurden.
Für das Gesamtjahr 2023 wurden berichtspflichtige Vorbelastungen iHv 16,54 Mrd. EUR gemeldet, die in den Folgejahren zu Auszahlungen des Bundes führen werden. Diese betreffen im Wesentlichen die Verkehrsdiensteverträge mit der ÖBB-Personenverkehr AG für die Regionen Oberösterreich, Steiermark und Ostregion, den Energiekostenausgleich 2 für Unternehmen und das Klimaticket.