Budgetdienst - Budgetvollzug 19.02.2024

Budgetvollzug Jänner bis Dezember 2023

Analyse des Budgetdienstes

Überblick

Der Netto­finanzierungs­saldo des Bundes 2023 betrug ‑8,02 Mrd. EUR. Dieser fiel somit um 12,74 Mrd. EUR günstiger aus als 2022 und lag um 9,09 Mrd. EUR unter dem BVA 2023. Ohne Berücksichtigung der Aus­zahlungen für die COVID‑19- und die Energiekrise wäre der Netto­finanzierungs­saldo 2023 bei ‑1,35 Mrd. EUR gelegen. Die Auszahlungen gingen im Vorjahres­vergleich um 2,15 Mrd. EUR zurück, geringere krisen­bedingte Aus­zahlungen stehen inflations­bedingten Mehr­auszahlungen und höheren Refinanzierungs­kosten gegenüber. Die Einzahlungen stiegen im Vorjahres­vergleich unter anderem inflations­bedingt um 10,58 Mrd. EUR an.

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Kurzfassung

Die Auszahlungen gingen im Vorjahres­vergleich um 2,15 Mrd. EUR bzw. 1,9 % auf 109,23 Mrd. EUR zurück. Dieser Rück­gang resultiert aus rückläufigen Auszahlungen im Zusammen­hang mit der COVID‑19-Krise (‑7,45 Mrd. EUR) und der Energie­krise (‑4,27 Mrd. EUR). Ohne Berücksichtigung der auslaufenden Krisen­maßnahmen stiegen die Auszahlungen im Vorjahres­vergleich deutlich um 9,57 Mrd. EUR bzw. 10,3 % an. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf inflations­bedingte Mehr­auszahlungen (v. a. Valorisierung Pensionen und Sozial­leistungen, Personal- und Sachauf­wand), auf die gestiegenen Finanzierungs­kosten und auf Offensiv­maßnahmen in unterschiedlichen Bereichen zurück­zuführen.

Die um die Krisen­maßnahmen bereinigten Auszahlungen verzeichneten in den einzelnen Bereichen im Vorjahres­vergleich die folgende Entwicklung. Die Aus­zahlungen für Pensionen (+2,07 Mrd. EUR) stiegen vor allem wegen der Pensions­anpassung 2023 und steigenden Zugangs­zahlen. Die Mehr­auszahlungen in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Forschung (+1,70 Mrd. EUR), Sicherheit (+0,96 Mrd. EUR), Mobilität, Klima und Umwelt (+0,86 Mrd. EUR) und in der UG 21‑Soziales und Konsumen­tenschutz (+1,03 Mrd. EUR) resultierten neben inflations­bedingten Mehr­auszahlungen aus in diesen Bereichen gesetzte Schwerpunkt­setzungen. Die Finanzierungs­kosten des Bundes verzeichneten infolge des gestiegenen Zins­niveaus einen Anstieg von 1,67 Mrd. EUR bzw. 27,7 %. Zu signifikanten Minder­auszahlungen kam es in der UG 46‑Finanz­markt­stabilität (‑1,02 Mrd. EUR) infolge eines Sonder­effekts 2022 im Zusammen­hang mit der Banken­abwicklung.

Der BVA 2023 wurde auszahlungs­seitig um 5,96 Mrd. EUR unterschritten. Davon betreffen 0,91 Mrd. EUR geringer als veranschlagte Auszahlungen für die COVID‑19- bzw. Energie­krise. Bei den um die Krisen­maßnahmen bereinigten Auszahlungen kam es zu einer Voranschlags­unterschreitung von insgesamt 5,05 Mrd. EUR. Diese betrifft insbesondere die Bereiche Mobilität, Klima, Umwelt (‑1,18 Mrd. EUR), Wirtschaft (‑1,07 Mrd. EUR) sowie Bildung, Wissenschaft und Forschung (‑0,36 Mrd. EUR). Auch die Finanzierungs­kosten (‑0,99 Mrd. EUR) fielen geringer aus als veranschlagt.

Die Einzahlungen stiegen im Vorjahres­vergleich um 10,58 Mrd. EUR bzw. 11,7 % auf 101,21 Mrd. EUR an. Der Anstieg resultiert vor allem aus höheren Einzahlungen aus den Netto­abgaben (+5,24 Mrd. EUR), wobei insbesondere das Aufkommen aus der Umsatz­steuer (+2,77 Mrd. EUR) und der Lohnsteuer (+1,86 Mrd. EUR) signifikante Zuwächse verzeichnete. Einen deutlichen Zuwachs verzeichneten auch die Finanz­erträge (+1,15 Mrd. EUR) vor allem wegen höherer Einzahlungen aus den Dividenden der verbundenen Unternehmen und aus dem Geld­verkehr des Bundes infolge der höheren Zinsen. Die Einzahlungen aus den Beiträgen zur Arbeitslosen­versicherung (+0,64 Mrd. EUR) und zum Familien­lasten­ausgleichs­fonds (+0,24 Mrd. EUR) stiegen wegen der inflations­bedingt gestiegenen Lohn­summe. Die Mehr­einzahlungen aus Darlehen und Vorschüssen (+2,52 Mrd. EUR) resultieren aus einem Einmaleffekt im Zusammen­hang der Rück­zahlung eines ABBAG-Darlehen. Rückläufig waren hingegen die Einzahlungen aus Kosten­beiträgen und Gebühren (‑0,28 Mrd. EUR) wegen dem Rück­gang bei den Grundbuchs­gebühren.

Bei den Einzahlungen wurde der BVA 2023 um 3,12 Mrd. EUR überschritten. Höher als veranschlagt waren insbesondere die Ein­zahlungen aus den Netto­abgaben (+1,55 Mrd. EUR), wobei es insbesondere bei der Veranlagten Einkommen­steuer (+1,35 Mrd. EUR) und der Umsatz­steuer (+1,17 Mrd. EUR ) zu hohen Voranschlags­über­schreitungen kam, während die aus der Grund­erwerb­steuer veran­schlagten Ein­zahlungen deutlich um 0,77 Mrd. EUR unter­schritten wurden. Zu größeren Voran­schlagsüberschreitungen kam es außerdem bei den Einzahlungen aus den Finanz­erträgen (+0,72 Mrd. EUR) und den Beiträgen zur Arbeitslosen­versicherung (+0,18 Mrd. EUR) bzw. zum Familien­lasten­ausgleichs­fonds (+0,15 Mrd. EUR). Die Unter­schreitung bei den Ein­zahlungen aus Kosten­beiträgen und Gebühren (‑0,39 Mrd. EUR) ist auf geringer als veranschlagte Grund­buchs­gebühren zurück­zuführen.

Aus diesen Entwicklungen der Ein- und Auszahlungen ergab sich im Jahr 2023 ein Netto­finanzierungs­saldo iHv ‑8,02 Mrd. EUR. Dieser fiel somit um 12,74 Mrd. EUR günstiger aus als 2022. Auch der veranschlagte Netto­finanzierungs­saldo wurde deutlich um 9,09 Mrd. EUR unter­schritten. Ohne Berücksichtigung der Aus­zahlungen für die COVID‑19- und die Energie­krise lag der Netto­finanzierungs­saldo bei ‑1,35 Mrd. EUR.

Für den Gesamt­staat erwartete das BMF im Herbst 2023 im Rahmen des Budget-Controllings einen Maastricht-Saldo iHv 2,7 % des BIP. Aufgrund der nun deutlich besser als erwarteten Entwicklungen im Bundes­haushalt wird der Maastricht-Saldo 2023 voraus­sichtlich unter diesem Wert liegen. Auch die öffentliche Schulden­quote dürfte niedriger als die noch im Herbst 2023 erwarteten 76,4 % des BIP sein. Die gesamt­staatlichen Eck­werte für das Jahr 2023 werden von der Statistik Austria Ende März 2024 im Rahmen der Maastricht-Notifikation veröffentlicht.

Im Rahmen des Kommunal­investitions­gesetzes (KIG) 2023 erhielten die Gemeinden im Jahr 2023 Zuschüsse iHv 256 Mio. EUR für Investitions­projekte sowie 103 Mio. EUR für Energie­spar­maßnahmen. Insgesamt stehen bei beiden Töpfen jeweils 500 Mio. EUR zur Verfügung, welche noch bis Ende 2024 beantragt werden können.

Das BMF genehmigte für das Jahr 2023 Mittel­verwendungs­über­schreitungen (MVÜ) im Finanzierungs­haushalt iHv 5,52 Mrd. EUR. Diese betrafen insbesondere die BFG-Ermächtigungen, die schon im BFG 2023 iHv 9,19 Mrd. EUR verankert waren und tatsächlich 1,87 Mrd. EUR betrugen. Die höchste Über­schreitung erfolgte zu den COVID‑19-Hilfs­zahlungen (1,10 Mrd. EUR) vor allem für den Bereich Gesundheit. Im Geld­fluss aus der Finanzierungs­tätigkeit wurden bis zum Ende des 4. Quartals 2023 MVÜ iHv 45,0 Mrd. EUR genehmigt. Diese basierten auf einer BFG-Ermächtigung und betrafen vor allem unter­jährig aufgenommene und wieder getilgte Kassen­stärker.

Der Rücklagen­bestand zum Ende des Jahr 2023 beläuft sich vorläufig auf 18,95 Mrd. EUR, er reduzierte sich durch Entnahmen von 2,29 Mrd. EUR, von denen 0,90 Mrd. EUR bereits budgetiert waren. Ein großer Teil wurde für jene Detail­budgets entnom­men, für die sie ursprünglich gebildet wurden. Rück­lagen iHv 904,0 Mio. EUR wurden für andere Unter­gliederungen verwendet, wobei die betraglich höchsten von der UG 45‑Bundes­vermögen in die UG 44‑Finanz­ausgleich (insgesamt 761,0 Mio. EUR) etwa für nicht budgetierte Zuschüsse an die Länder für Wohn- und Heiz­kostenzu­schüsse und die Gebühren­bremse umgeschichtet wurden.

Für das Gesamtjahr 2023 wurden berichts­pflichtige Vorbelastungen iHv 16,54 Mrd. EUR gemeldet, die in den Folge­jahren zu Auszahlungen des Bundes führen werden. Diese betreffen im Wesentlichen die Verkehrs­dienste­verträge mit der ÖBB-Personen­verkehr AG für die Regionen Oberösterreich, Steiermark und Ostregion, den Energie­kosten­ausgleich 2 für Unternehmen und das Klimaticket.