Budgetdienst - Budget 05.05.2015

Bundesfinanzrahmengesetz 2016-2019

Überblick

Der vorliegende Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen 2016‑2019 (BFRG‑E 2016‑2019) sieht Auszahlungs­obergrenzen zwischen 76,5 Mrd. EUR (2016) und 80,3 Mrd. EUR (2019) vor. Im Vergleich zum letzten Bundes­finanz­rahmen werden die Auszahlungs­obergrenzen für 2016 bis 2018 zwischen 1,6 % und 2,0 % reduziert. Die öffentlichen Brutto­abgaben werden laut BMF von 78,5 Mrd. EUR im Jahr 2014 auf 90,5 Mrd. EUR im Jahr 2019 ansteigen, wobei die geplante Steuer­reform insbesondere die Lohn- und Einkommen­steuer­belastung deutlich reduzieren soll. Das Maastricht‑Defizit sinkt von 2,2 % des BIP im Jahr 2015 bis 2019 auf 0,5 % des BIP.

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BD - Bundesfinanzrahmengesetz 2016 - 2019 / PDF, 1 MB

Kurzfassung

Rahmenbedingungen und Schwerpunkte

Der Bundes­finanz­rahmen 2016‑2019 wird unter volks­wirtschaftlich schwierigen Rahmen­bedingungen erstellt. Die mittel­fristige Prognose geht von einem verhaltenen Wirtschafts­wachstum (langsamer Anstieg von aktuell 0,5 % auf 1,9 %) und von einer weiterhin hohen Arbeitslosigkeit (9,1 % für 2015) aus. Die Ziel­setzungen und Schwer­punkte des Finanz­rahmens sind auf eine stabilitäts­orientierte Budget­politik mit wachstums­fördernden Maßnahmen ausgerichtet.

Im Jahr 2016 soll eine Steuer­reform mit einem Gesamt­volumen von insgesamt 5,2 Mrd. EUR wirksam werden, die insbesondere die Lohn- und Einkommen­steuer­belastung deutlich reduzieren soll. Da am Ziel eines strukturell aus­geglichenen gesamt­staatlichen Haushalts weiter fest­gehalten wird, ist eine Gegen­finanzierung erforderlich, um das Konsolidierungs­ziel eines strukturellen Defizits von maximal 0,45 % des BIP ab 2016 erreichen zu können.

Eckwerte des neuen Finanzrahmens

Der vorliegende BFRG‑E sieht Auszahlungs­obergrenzen zwischen 76,5 Mrd. EUR (2016) und 80,3 Mrd. EUR (2019) vor. Darin noch nicht enthalten sind geplante Rücklagen­entnahmen (insbesondere für die Breitband­offensive), die mit insgesamt 1,3 Mrd. EUR vorgesehen sind. Im Vergleich zum letzten Bundes­finanz­rahmen werden die Auszahlungs­obergrenzen für die verbleibenden drei Jahre (2016 bis 2018) damit zwischen 1,6 % und 2,0 % reduziert. Die Aus­zahlungen würden damit gegen­über dem Erfolg 2014 iHv 74,7 Mrd. EUR bis 2019 um 7,5 % ansteigen, wodurch sich inflations­bereinigt eine reale Auszahlungs­kürzung um rd. 1,2 % ergibt. Dies spiegelt sich auch in einer sinkenden Staats­ausgaben­quote (für den Gesamt­staat) wider, die von 52,1 % (2015) auf 49,9 % (2019) zurück­gehen soll.

Laut Strategie­bericht sind die Fort­führung der Struktur­reformen in den Bereichen öffentliche Verwaltung, Förderungen, Pensionen und Arbeits­markt und die Forcierung von Zukunfts­investitionen in den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Forschung und Infrastruktur zentrale budget- und wirtschafts­politische Zielsetzungen. In den Mittel­allokationen des Finanz­rahmens sind diese nur bedingt abzulesen.

Einzahlungen und Auswirkungen der Steuerreform

Die öffentlichen Bruttoabgaben werden laut Steuerschätzung des BMF von 78,5 Mrd. EUR im Jahr 2014 auf 90,5 Mrd. EUR im Jahr 2019 ansteigen. Der jährliche Anstieg beträgt damit durchschnittlich 2,9 %. Aufgrund der Steuerreform sollen die Einzahlungen aus der Lohnsteuer von 27,0 Mrd. EUR im Jahr 2015 auf 24,6 Mrd. EUR im Jahr 2016 sinken und damit ab 2016 wieder deutlich unter jenen aus der Umsatzsteuer liegen (2016: 28,1 Mrd. EUR). Bei der Umsatzsteuer wird ab 2016 ein deutlicher Anstieg (+2,1 Mrd. EUR gegenüber 2015) erwartet, was auf einen höheren privaten Konsum, zusätzliche Maßnahmen zur Steuerbetrugsbekämpfung und die Erhöhung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf ausgewählte Produkte zurückzuführen ist.

Das Volumen der Steuerreform aus Tarifsenkung und Erhöhung der Negativsteuer umfasst in Summe 4,9 Mrd. EUR. Weitere 100 Mio. EUR sind für die Entlastung der Familien vorgesehen, zur Ankurbelung der Wirtschaft sind Maßnahmen iHv 200 Mio. EUR geplant. Die Gegenfinanzierung soll neben einer Selbstfinanzierung (850 Mio. EUR) durch die Bekämpfung von Steuer- und Sozialbetrug (1,9 Mrd. EUR), Steuerstrukturmaßnahmen (900 Mio. EUR), einem Solidaritätspaket (400 Mio. EUR) und Einsparungen bei Förderungen und Verwaltung (1,1 Mrd. EUR) erfolgen. 

Defizit und Verschuldung

Der Strategie­bericht sieht über den Planungs­horizont eine graduelle Reduktion des Maastricht‑Defizits vor. Für 2015 werden nunmehr 2,2 % des BIP erwartet. Ein gesamt­staatlicher Rückgang des Maastricht‑Defizits auf 0,5 % des BIP ist nun erst für 2019 geplant. Unter Berücksichtigung der Einmal­maßnahmen ergibt sich für die Jahre 2015 bis 2018 ein struktureller Budget­saldo von ‑0,5 % des BIP, der 2019 auf ‑0,4 % des BIP fallen soll. Der gesamt­staatliche Schulden­stand ist durch die Einbeziehung der Schulden der HETA Asset Resolution AG iHv 14,3 Mrd. EUR im Jahr 2014 um 4,3 %‑Punkte auf 84,5 % des BIP angestiegen. Für 2015 wird aufgrund der Verschmelzung der Verbindlichkeiten der Kommunal­kredit Austria AG von 6,3 Mrd. EUR mit jenen der KA Finanz AG eine weitere Verschlechterung der Schulden­quote auf 86,8 % des BIP erwartet. Bis 2019 soll sich diese auf 79,7 % des BIP verringern.

Budgetrisiken

Ein zentrales Element des Entwurfes der mittelfristigen Budget­planung 2016‑2019 ist die Steuer­reform iHv 5,2 Mrd. EUR. Bei der vorgesehenen Gegen­finanzierung bestehen insbesondere im Hinblick auf die Maßnahmen zur Betrugs­bekämpfung, deren Details noch nicht bekannt sind, nicht unerhebliche Risiken. Hinsichtlich der Ein­sparungen für die Bereiche Verwaltung und Förderungen fehlen noch nähere Details. Ein weiteres erhebliches Risiko stellt die Abhängigkeit der Ergebnisse vom Fort­bestand des derzeit historisch niedrigen Zins­niveaus über die gesamte Planungs­periode dar.

Offensivmaßnahmen

Für neue Offensiv­maßnahmen sind von 2016 bis 2019 insgesamt 3 Mrd. EUR vorgesehen (Aufstockung der Beschäftigungs­initiative 50+, Kurz­arbeits­beihilfen, Sicherheits­paket im BMI und Zusatz­investitionen in der Landes­verteidigung, Ausbau des Breitband­netzes, Offensiv­maßnahmen in Wissenschaft, Forschung und Bildung). Im Bereich Wissenschaft und Forschung sind bis 2019 jährlich 230 Mio. EUR für die Universitäten und Fachhoch­schulen geplant.

Verwaltungsreformmaßnahmen und Strukturreformen

Zur Gegen­finanzierung der Steuer­reform sind für die Bereiche Verwaltung und Förderungen im Jahr 2016 Einsparungen von 1,1 Mrd. EUR vorgesehen, die sich nach dem FAG‑Schlüssel auf Bund, Länder und Gemeinden verteilen. Für den Bund beträgt das Einsparungs­ziel daher 700 Mio. EUR und soll durch einen Kosten­dämpfungs­pfad in der Verwaltung (Personal- und Sach­aufwendungen) iHv 500 Mio. EUR sowie durch Ein­sparungen bei den Förderungen iHv 200 Mio. EUR erreicht werden.

Arbeitsmarkt, Pensionen, Bildung

Durch den Anstieg der Arbeitslosigkeit geht die Schere zwischen Aus- und Einzahlungen in der UG 20‑Arbeitsmarkt trotz des Wachstums der Ein­zahlungen auseinander und für 2016 wird ein Fehl­betrag von 1,6 Mrd. EUR erwartet. Die Aus­zahlungen des Bundes für Pensionen (Zuschuss zur Pensions­versicherung und Beamten­pensionen) werden von 19,4 Mrd. EUR im Jahr 2014 auf 23,9 Mrd. EUR im Jahr 2019 deutlich schneller ansteigen als die Gesamt­auszahlungen des Bundes ansteigen. Die Auszahlungs­obergrenzen in der UG 30‑Bildung und Frauen steigen von 8,1 Mrd. EUR (2016) auf 8,6 Mrd. EUR (2019) und damit unter der erwarteten Inflation.

Wirkungsinformation im Strategiebericht

Im Strategiebericht 2016-2019 sind insgesamt 130 Wirkungs­ziele angeführt, die im Wesentlichen aus dem letzten Strategie­bericht fort­geschrieben wurden. Die Ziel­setzungen des Regierungs­programms und der EU 2020‑Ziele sind in den Unter­gliederungen weit­gehend abgebildet, es fehlen jedoch große bereichs­übergreifende Reform­blöcke aus dem Regierungs­programm (z. B. Föderalismus­reform, Amt der Bundes­regierung).

Transparenz von Finanzrahmen und Strategiebericht

Eine wesentliche Ziel­setzung der Haushalts­reform war die Erhöhung der Transparenz und die stärkere strategische Aus­richtung der staatlichen Finanz­planung. Diese konnte bisher nur sehr ein­geschränkt erreicht werden und erfordert daher noch eine deutliche Weiter­entwicklung der Instrumente.