Überblick
Der vorliegende Entwurf zum Bundesfinanzrahmen 2016‑2019 (BFRG‑E 2016‑2019) sieht Auszahlungsobergrenzen zwischen 76,5 Mrd. EUR (2016) und 80,3 Mrd. EUR (2019) vor. Im Vergleich zum letzten Bundesfinanzrahmen werden die Auszahlungsobergrenzen für 2016 bis 2018 zwischen 1,6 % und 2,0 % reduziert. Die öffentlichen Bruttoabgaben werden laut BMF von 78,5 Mrd. EUR im Jahr 2014 auf 90,5 Mrd. EUR im Jahr 2019 ansteigen, wobei die geplante Steuerreform insbesondere die Lohn- und Einkommensteuerbelastung deutlich reduzieren soll. Das Maastricht‑Defizit sinkt von 2,2 % des BIP im Jahr 2015 bis 2019 auf 0,5 % des BIP.
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