Budgetdienst - Budget 03.05.2016

Bundesfinanzrahmengesetz 2017-2020

Überblick

Die vorliegende Novelle zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz (BFRG) 2016‑2019 und der Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz (BFRG‑E) 2017‑2020 sehen Auszahlungs­obergrenzen zwischen 78,1 Mrd. EUR (2016) und 83,0 Mrd. EUR (2020) vor. Im Vergleich zum letzten Finanz­rahmen werden insbesondere die Auszahlungs­obergrenzen für 2016 und 2017 erhöht, wobei die zusätzlichen Mittel primär für die Bereiche Sicherheit und Integration vorgesehen sind. Die Ein-zahlungen sind im Planungs­zeitraum wesentlich von der Steuer­reform 2015/2016 und der Lohn­neben­kosten­senkung geprägt. Die aktuellen Migrations­bewegungen erfordern zusätzliche personelle Ressourcen.

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BD - Bundesfinanzrahmengesetz 2017 - 2020 / PDF, 1 MB

Kurzfassung

Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die dem Entwurf zum Bundes­finanz­rahmen­gesetz (BFRG) 2017‑2020 zugrunde gelegte mittel­fristige Prognose geht von einer leichten wirtschaftlichen Erholung aus. Nach vier Jahren mit realen Wachstums­raten unter einem Prozent, soll das reale BIP über den Zeit­raum von 2016 bis 2020 mit durch­schnittlich 1,5 % pro Jahr wachsen. Für das laufende Jahr wird ein deutlicher Anstieg des privaten und öffentlichen Konsums aufgrund der Steuerreform und der Ausgaben zur Bewältigung des Flüchtlings­zustroms erwartet. Der prognostizierte Beschäftigungs­zuwachs reicht nicht aus, um einen weiteren Anstieg der Arbeitslosen­quote zu verhindern, die 2019 die 10 %-Marke erreichen dürfte.

Änderungen im Finanzjahr 2016

Mit den vorgelegten Novellen zum BFG 2016 und zum BFRG 2016‑2019 kommt es zu substantiellen Veränderungen der budgetären Eck­werte im laufenden Finanz­jahr. Die Novelle zum BFG 2016 sieht einerseits Voranschlags­reduktionen iHv 573 Mio. EUR vor, die vor allem den Pensions­bereich betreffen, anderer­seits werden jedoch eine ganze Reihe von Ermächtigungen iHv insgesamt 1,8 Mrd. EUR in das BFG aufgenommen, die bei einer Inanspruch­nahme den Netto­finanzierungs­bedarf entsprechend erhöhen werden. Bei voller Aus­schöpfung der Ermächtigungen würden die Aus­zahlungen des Bundes (vorbehaltlich nicht budgetierter Rücklagen­entnahmen im Vollzug und höherer variabler Aus­zahlungen) per Saldo um rd. 1,3 Mrd. EUR von derzeit 77,0 Mrd. EUR auf 78,3 Mrd. EUR ansteigen.

Eckwerte im Finanzrahmen

Die vorliegende Novelle zum BFRG 2016‑2019 und der BFRG‑E 2017‑2020 sehen Auszahlungs­obergrenzen zwischen 78,1 Mrd. EUR (2016) und 83,0 Mrd. EUR (2020) vor. Im Vergleich zum letzten Finanz­rahmen werden insbesondere die Auszahlungs­obergrenzen für 2016 und 2017 erhöht, wobei die zusätzlichen Mittel primär für die Bereiche Sicherheit und Integration vorgesehen sind. Die größten Auszahlungs­anstiege auf Ebene der Unter­gliederungen verzeichnen die UG 20‑Arbeit und die UG 11‑Inneres. Im Zeitraum 2016 bis 2019 steigen die Auszahlungen in der UG 20 aufgrund der deutlichen Verschlechterung der Arbeitsmarkt­prognose um insgesamt 2,11 Mrd. EUR, die Auszahlungen in der UG 11 steigen um insgesamt 2,05 Mrd. EUR für die zusätzlichen Ausgaben im Zusammen­hang mit der Flüchtlings­situation und den Bereich innere Sicherheit. Ein deutlicher Anstieg ist auch in der UG 14‑Militärische Angelegenheiten und Sport zu verzeichnen. Zu signifikanten Mittel­reduktionen kommt es hingegen in der UG 22‑Pensions­versicherung und der UG 23‑Pensionen — Beamtinnen und Beamte.

Entwicklung der Einzahlungen

Die Einzahlungen des Bundes sind im Planungs­zeitraum wesentlich von der Steuer­reform 2015/2016 und der Senkung der Lohn­neben­kosten geprägt. Im Jahr 2016 wird ein leichter Rück­gang der Ein­zahlungen auf 72,3 Mrd. EUR vor allem aufgrund der Senkung des Einkommen­steuer­tarifs und dem Weg­fall von Sonder­effekten aus dem Vorjahr (v. a. Vorzieh­effekte bei den Kapital­ertrag­steuern) erwartet. Bis zum Ende der Finanz­rahmen­periode 2020 werden die Einzahlungen auf 80,9 Mrd. EUR ansteigen, im Zeit­raum 2015 bis 2020 beträgt der durch­schnittliche jährliche Anstieg 2,2 %.

Budget- und wirtschaftspolitische Zielsetzungen

Die budget- und wirtschaftspolitischen Schwer­punkte der Bundes­regierung für die Erstellung des BFRG‑E 2017-2020 haben sich gegenüber den im BFRG 2016‑2019 vorgesehenen Prioritäten verändert. Neu hinzu gekommen sind zusätzliche Impulse in den Bereichen innere und äußere Sicherheit und Maßnahmen zur Bewältigung der Flüchtlings­situation. Die Bundes­regierung plant die Budget­mittel für die Integration der Flüchtlinge für die Jahre 2016 und 2017 auf insgesamt 498 Mio. EUR aufzustocken. Zusätzlich zu den bereits beschlossenen Geldern aus dem Integrations­topf iHv 75,3 Mio. EUR sollen im Jahr 2016 noch Aus­zahlungen durch Überschreitungs­ermächtigungen iHv 173 Mio. EUR zur Verfügung gestellt werden. Im Jahr 2017 sind insgesamt weitere 250 Mio. EUR für Integrations­maßnahmen geplant. Nicht mehr explizit im Strategie­bericht als Schwer­punkt genannt wird die konsequente Fort­setzung der strukturellen Konsolidierung der öffentlichen Haushalte, Ziel ist jedoch weiterhin die Einhaltung der europäischen Fiskal­regeln.

Zur Stärkung des Wirtschafts­standortes sollen in einigen Bereichen Offensiv­maßnahmen umgesetzt werden. Zusätzliche Mittel werden insbesondere für den Bereich Wissenschaft und Forschung (rd. 220 Mio. EUR für Klinik­bauten/Bau­maßnahmen am AKH-Wien, 5,3 Mio. EUR für die Medizinische Fakultät Linz und 15 Mio. EUR zusätzliche Mittel für die Forschung) bereit­gestellt, das Bundes­kanzler­amt (BKA) wird die Digitalisierungs­offensive (60 Mio. EUR) im Rahmen des Breitband­ausbaus abwickeln. Einen weiteren Schwer­punkt stellt die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit dar, über den Betrachtungs­zeitraum 2016 bis 2019 werden die Mittel der UG 20‑Arbeit gegen­über dem letzten Finanz­rahmen um insgesamt 2,1 Mrd. EUR aufgestockt.

Defizit und Verschuldung

Nachdem sich die gesamtstaatlichen Budget­werte im Jahr 2015 mit einem Maastricht‑Defizit iHv 1,2 % des BIP und einem nach BMF‑Schätzung strukturell ausgeglichenen öffentlichen Haushalt deutlich besser als erwartet entwickelten, rechnet das BMF für 2016 und 2017 vor allem aufgrund der Kosten im Zusammen­hang mit dem Flüchtlings­zustrom mit einem temporären Anstieg des Maastricht‑Defizits auf 1,6 % bzw. 1,5 % des BIP. Das strukturelle Defizit wird demnach mit 0,9 % im Jahr 2016 und 1,0 % im Jahr 2017 deutlich über dem mittel­fristigen Haushalts­ziel von maximal 0,5 % liegen. Die Europäische Kommission (EK) hat jedoch die Möglichkeit einer Berücksichtigung der Mehr­kosten aufgrund des Flüchtlings­zustroms für 2016 zugesagt. Für die Beurteilung der Einhaltung der Fiskal­regeln wird daher aus derzeitiger Sicht das Ausmaß der von der EK anerkannten Mehr­kosten und die Frage, ob diese Berücksichtigung auch auf 2017 ausgedehnt wird, ausschlag­gebend sein. Ab 2018 sieht die mittel­fristige Finanz­planung eine schritt­weise Reduktion des Maastricht‑Defizits auf 0,4 % des BIP im Jahr 2020 und ein strukturelles Defizit von maximal 0,5 % des BIP vor.

Die gesamt­staatliche Schulden­quote soll, ausgehend von einem Höchst­stand iHv 86,2 % des BIP im Jahr 2015, ab 2016 um durch­schnittlich fast 2 %‑Punkte pro Jahr reduziert werden und 2020 bei 76,6 % liegen.

Personal

Die mit den aktuellen Migrations­bewegungen einhergehenden Heraus­forderungen erfordern zusätzliche personelle Ressourcen. Der Entwurf zur Änderung des BFRG 2016‑2019 sieht gegenüber dem Personal­plan des BFG 2016 für das Jahr 2016 eine deutliche Planstellen­erhöhung um 3.105 Plan­stellen auf insgesamt 137.577 Plan­stellen vor. Im Jahr 2017 werden die Plan­stellen noch einmal um 1.238 aufgestockt.