Überblick
Die vorliegende Novelle zum Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) 2016‑2019 und der Entwurf zum Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG‑E) 2017‑2020 sehen Auszahlungsobergrenzen zwischen 78,1 Mrd. EUR (2016) und 83,0 Mrd. EUR (2020) vor. Im Vergleich zum letzten Finanzrahmen werden insbesondere die Auszahlungsobergrenzen für 2016 und 2017 erhöht, wobei die zusätzlichen Mittel primär für die Bereiche Sicherheit und Integration vorgesehen sind. Die Ein-zahlungen sind im Planungszeitraum wesentlich von der Steuerreform 2015/2016 und der Lohnnebenkostensenkung geprägt. Die aktuellen Migrationsbewegungen erfordern zusätzliche personelle Ressourcen.
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