Am 21. November 2023 unterzeichneten die Finanzausgleichspartner (Bund, Länder sowie Städte und Gemeinden) das Paktum zum Finanzausgleich ab 2024. Die Regierungsvorlagen zu den von der Einigung betroffenen Gesetzen und Vereinbarungen gemäß Art. 15a B‑VG wurden im Ministerrat am 22. November 2023 beschlossen und an das Parlament übermittelt.
Die Finanzausgleich-Kernthemen werden größtenteils mit dem Finanzausgleichsgesetz 2024 (FAG 2024) umgesetzt. Während die Aufteilung der gemeinschaftlichen Bundesabgaben unverändert fortgeführt werden soll, sieht das FAG 2024 die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die Länder und Gemeinden über einen neu geschaffenen Zukunftsfonds vor. Darüber hinaus sollen bereits bestehende Finanzzuweisungen und Zuschüsse an Länder und Gemeinden teilweise aufgestockt werden:
- Über den Zukunftsfonds werden im Jahr 2024 Mittel iHv 1,10 Mrd. EUR bereitgestellt. Diese werden jährlich valorisiert und steigen auf 1,21 Mrd. EUR im Jahr 2028 an. Dabei sind 45,5 % für Elementarpädagogik und jeweils 27,25 % für Wohnen und Sanieren sowie für Umwelt und Klima vorgesehen. Die Mittel sind von den Ländern zur Erreichung qualitativer und quantitativer Ziele einzusetzen. Erreicht ein Land die vorgegebenen Ziele nicht, so hat dies allerdings keine Auswirkungen auf die bereitgestellten Finanzmittel. Die für ein Monitoring notwendigen länderweisen Daten sollten regelmäßig veröffentlicht werden.
- Die bestehende Finanzzuweisung des Bundes an Länder und Gemeinden gemäß § 24 FAG 2017 soll von 300 Mio. EUR auf 600 Mio. EUR pro Jahr erhöht werden. Davon sollen 120 Mio. EUR statt bisher 60 Mio. EUR an den Strukturfonds für finanzschwache Gemeinden gehen. Erhöht werden sollen auch die Finanzzuweisung des Bundes an Gemeinden für Personennahverkehrsunternehmen (+30 Mio. EUR pro Jahr), der Zweckzuschuss des Bundes an Länder und Gemeinden als Theatererhalter (+10 Mio. EUR pro Jahr), der Zweckzuschuss für Assistenzpädagog:innen (+10 Mio. EUR pro Jahr) und die Mittel für den Schülertransport (+15 Mio. EUR pro Jahr).
- Der Bund leistet im Jahr 2024 einen Sondervorschuss an die Gemeinden auf deren Ertragsanteile iHv 300 Mio. EUR. Die Rückzahlung soll über eine Reduktion der Ertragsanteile von 2025 bis 2027 um je 100 Mio. EUR erfolgen.
- Für die Siedlungswasserwirtschaft wird der jährliche Förderbarwert von 80 Mio. EUR auf 100 Mio. EUR erhöht. Zusätzlich werden bis 2026 Fördermittel iHv 100 Mio. EUR im Rahmen einer Sondertranche aus dem Reinvermögen des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds (UWF) bereitgestellt.
- Die Änderungen bei der Transparenzdatenbank sehen unter anderem Anpassungen beim Förderungsbegriff und eine verfassungsrechtlich verankerte Ermächtigung für Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände vor, die eine übergreifende Datenübermittlung bzw. ‑verarbeitung ermöglicht.
Im Pflegebereich soll die Dotierung des Pflegefonds auf 1,10 Mrd. EUR im Jahr 2024 aufgestockt werden (+644 Mio. EUR gegenüber 2023) und ab 2025 jährlich valorisiert werden. Die Mittel für die Pflegeausbildung, die Fortführung der Erhöhung des Pflegeentgelts sowie die Community Nurses sollen in den Pflegefonds integriert werden. Die Finanzierung des Pflegefonds erfolgt über einen Vorwegabzug vor der Verteilung der gemeinschaftlichen Bundesabgaben. Dadurch tragen die Länder und Gemeinden rd. ein Drittel der Dotierung mit. Für den Entfall des Pflegeregresses soll der Bund den Ländern weiterhin jährlich 300 Mio. EUR zur Verfügung stellen. Die bestehende Vereinbarung zur 24‑Stunden-Betreuung soll in der neuen Finanzausgleichsperiode fortgeführt werden. Die Fördersätze wurden zuletzt erhöht, Bund und Länder teilen sich die Kosten in einem Verhältnis von 60:40 auf.
Im Gesundheitsbereich soll das Zielsteuerungssystem fortgeführt bzw. weiterentwickelt werden. Ausgehend von einer auf 37,62 Mrd. EUR angehobenen Ausgabenobergrenze für das Jahr 2023 soll das jährliche Wachstum der öffentlichen Gesundheitsausgaben (ohne Langzeitpflege) im Jahr 2024 nicht mehr als 6,7 % betragen und bis 2028 wieder auf 4,4 % gedämpft werden. Für die Umsetzung der Gesundheitsreform sollen zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen. Diese betreffen insbesondere 300 Mio. EUR pro Jahr für die Stärkung des niedergelassenen Bereichs und 550 Mio. EUR für den spitalsambulanten Bereich, wobei letztere valorisiert werden. Weiters sollen über eine Drittelfinanzierung (Bund, Länder, SV‑Träger) Budgetmittel für Digitalisierung/eHealth, für Gesundheitsförderung und für Impfen zur Verfügung gestellt werden. Bereits beschlossen wurde die Bereitstellung zusätzlicher Bundesmittel für die Schaffung 100 zusätzlicher ärztlicher Vertragsstellen (inkl. Startbonus) sowie für die Gleichstellung der klinisch-psychologischen Behandlung durch Psycholog:innen.
Die gesamten Auswirkungen auf den Finanzierungssaldo des Bundes betragen durchschnittlich 3,03 Mrd. EUR in den Jahren 2024 bis 2028. Im Jahr 2024 (3,16 Mrd. EUR) sind sie vor allem wegen des Sondervorschusses an die Gemeinden überdurchschnittlich hoch, dessen vorgesehene Rückzahlung reduziert die Kosten in den Folgejahren. Die Indexierung von Auszahlungen (Zukunftsfonds, Pflegefonds, zusätzliche Mittel für den spitalsambulanten Bereich) verschlechtert den Finanzierungssaldo im Zeitverlauf.
Der Finanzierungssaldo der Länder verbessert sich um 2,02 Mrd. EUR im Jahr 2024. Wegen der Indexierungen steigen die Mehreinzahlungen der Länder, sodass die Verbesserung des Finanzierungssaldos 2,29 Mrd. EUR im Jahr 2028 beträgt. Insoweit die Länder Mittel aus dem Zukunftsfonds über den im FAG 2024 vorgesehenen Mindestanteil hinaus an die Gemeinden weiterleiten, verschiebt sich ein Teil der höheren Transfers des Bundes zu den Gemeinden.
Der Finanzierungssaldo der Gemeinden verbessert sich insbesondere im Jahr 2024 wegen des Sondervorschusses bei den Ertragsanteilen (300 Mio. EUR) um 636 Mio. EUR. Die Rückzahlung des Sondervorschusses verschlechtert den Finanzierungssaldo der Gemeinden um jeweils 100 Mio. EUR in den Jahren 2025 bis 2027. Insgesamt verbessert sich dieser daher nur um 247 Mio. EUR in diesen drei Jahren und um 347 Mio. EUR im Jahr 2028. Die zusätzlichen Mittel für die Gemeinden resultieren aus dem Mindestbetrag aus dem Zukunftsfonds im Bereich Elementarpädagogik (ansteigend von 250 Mio. EUR im Jahr 2024), aus den höheren Finanzzuweisungen gemäß § 25 FAG 2024 (+47 Mio. EUR pro Jahr) und gemäß § 26 FAG 2024 für den Strukturfonds (+60 Mio. EUR pro Jahr). Einen dämpfenden Effekt hat der nun höhere Gemeinde-Finanzierungsanteil für die Dotierung des Pflegefonds.
Die SV‑Träger erhalten vom Bund jährlich 300 Mio. EUR zur Stärkung des niedergelassenen Bereichs. Gegenläufig kommt es zu Mehrauszahlungen im Rahmen der anteiligen Finanzierung der zusätzlichen Mittel für Impfen (15 Mio. EUR pro Jahr), für Gesundheitsförderung (16,5 Mio. EUR pro Jahr) und für Digitalisierung/eHealth (17 Mio. EUR pro Jahr).
Im Kontext der gesamten im Bundeshaushalt erfassten Zahlungsströme an Länder und Gemeinden sind die Ertragsanteile und Transfers an die Länder in Summe im Jahr 2024 um 3,22 Mrd. EUR bzw. 9,7 % höher veranschlagt als 2023 und steigen auf 36,38 Mrd. EUR. Die Ertragsanteile und Transfers an die Gemeinden steigen im Jahr 2024 um 0,72 Mrd. EUR bzw. 5,0 % auf 15,26 Mrd. EUR.