Budgetdienst - Analysen zu Gesetzen 04.12.2023

Finanzausgleich 2024

Analyse des Budgetdienstes

Überblick

Die vorliegenden Regierungsvorlagen dienen der Umsetzung des Paktums zum Finanz­ausgleich ab 2024. Mit einem Zukunfts­fonds (1,10 Mrd. EUR ab 2024 jährlich ansteigend) sollen Mittel für Elementar­pädagogik, Wohnen und Sanieren sowie Umwelt und Klima bereit­gestellt werden. Im Pflege­bereich wird der Pflege­fonds auf 1,10 Mrd. EUR auf­gestockt und jährlich valorisiert. Im Gesundheits­bereich soll das Ziel­steuerungs­system fortgeführt bzw. weiter­entwickelt werden. Zusätzliche Mittel werden unter anderem für den spitals­ambulanten und für den nieder­gelassenen Bereich bereit­gestellt.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - Finanzausgleich 2024 / PDF, 1 MB

Kurzfassung

Am 21. November 2023 unterzeichneten die Finanz­ausgleichs­partner (Bund, Länder sowie Städte und Gemeinden) das Paktum zum Finanz­ausgleich ab 2024. Die Regierungs­vorlagen zu den von der Einigung betroffenen Gesetzen und Verein­barungen gemäß Art. 15a B‑VG wurden im Minister­rat am 22. November 2023 beschlossen und an das Parlament übermittelt.

Die Finanzausgleich-Kernthemen werden größten­teils mit dem Finanz­ausgleichs­gesetz 2024 (FAG 2024) umgesetzt. Während die Aufteilung der gemeinschaftlichen Bundes­abgaben unverändert fort­geführt werden soll, sieht das FAG 2024 die Bereit­stellung zusätzlicher Mittel für die Länder und Gemeinden über einen neu geschaffenen Zukunfts­fonds vor. Darüber hinaus sollen bereits bestehende Finanz­zuweisungen und Zuschüsse an Länder und Gemeinden teil­weise aufgestockt werden:

  • Über den Zukunfts­fonds werden im Jahr 2024 Mittel iHv 1,10 Mrd. EUR bereit­gestellt. Diese werden jährlich valorisiert und steigen auf 1,21 Mrd. EUR im Jahr 2028 an. Dabei sind 45,5 % für Elementar­pädagogik und jeweils 27,25 % für Wohnen und Sanieren sowie für Umwelt und Klima vorgesehen. Die Mittel sind von den Ländern zur Erreichung qualitativer und quantitativer Ziele einzusetzen. Erreicht ein Land die vorgegebenen Ziele nicht, so hat dies allerdings keine Aus­wirkungen auf die bereit­gestellten Finanz­mittel. Die für ein Monitoring notwen­digen länder­weisen Daten sollten regelmäßig veröffentlicht werden.
  • Die bestehende Finanz­zuweisung des Bundes an Länder und Gemeinden gemäß § 24 FAG 2017 soll von 300 Mio. EUR auf 600 Mio. EUR pro Jahr erhöht werden. Davon sollen 120 Mio. EUR statt bisher 60 Mio. EUR an den Struktur­fonds für finanzschwache Gemeinden gehen. Erhöht werden sollen auch die Finanz­zuweisung des Bundes an Gemeinden für Personen­nahverkehrs­unter­nehmen (+30 Mio. EUR pro Jahr), der Zweckzuschuss des Bundes an Länder und Gemeinden als Theatererhalter (+10 Mio. EUR pro Jahr), der Zweckzuschuss für Assistenz­pädagog:innen (+10 Mio. EUR pro Jahr) und die Mittel für den Schüler­transport (+15 Mio. EUR pro Jahr).
  • Der Bund leistet im Jahr 2024 einen Sonder­vorschuss an die Gemeinden auf deren Ertrags­anteile iHv 300 Mio. EUR. Die Rück­zahlung soll über eine Reduktion der Ertrags­anteile von 2025 bis 2027 um je 100 Mio. EUR erfolgen.
  • Für die Siedlungs­wasser­wirtschaft wird der jährliche Förderbar­wert von 80 Mio. EUR auf 100 Mio. EUR erhöht. Zusätzlich werden bis 2026 Förder­mittel iHv 100 Mio. EUR im Rahmen einer Sondertranche aus dem Reinvermögen des Umwelt- und Wasserwirtschafts­fonds (UWF) bereit­gestellt.
  • Die Änderungen bei der Transparenz­datenbank sehen unter anderem Anpassungen beim Förderungs­begriff und eine verfassungsrechtlich verankerte Ermächtigung für Bund, Länder, Gemeinden und Gemeinde­verbände vor, die eine übergreifende Daten­übermittlung bzw. ‑verarbeitung ermöglicht.

Im Pflege­bereich soll die Dotierung des Pflege­fonds auf 1,10 Mrd. EUR im Jahr 2024 aufgestockt werden (+644 Mio. EUR gegenüber 2023) und ab 2025 jährlich valorisiert werden. Die Mittel für die Pflege­ausbildung, die Fortführung der Erhöhung des Pflege­entgelts sowie die Community Nurses sollen in den Pflege­fonds integriert werden. Die Finanzierung des Pflege­fonds erfolgt über einen Vorweg­abzug vor der Verteilung der gemeinschaftlichen Bundes­abgaben. Dadurch tragen die Länder und Gemeinden rd. ein Drittel der Dotierung mit. Für den Entfall des Pflege­regresses soll der Bund den Ländern weiterhin jährlich 300 Mio. EUR zur Verfügung stellen. Die bestehende Verein­barung zur 24‑Stunden-Betreuung soll in der neuen Finanz­ausgleichs­periode fort­geführt werden. Die Förder­sätze wurden zuletzt erhöht, Bund und Länder teilen sich die Kosten in einem Verhältnis von 60:40 auf.

Im Gesundheits­bereich soll das Zielsteuerungs­system fortgeführt bzw. weiterent­wickelt werden. Ausgehend von einer auf 37,62 Mrd. EUR angehobenen Ausgaben­obergrenze für das Jahr 2023 soll das jährliche Wachstum der öffentlichen Gesund­heits­ausgaben (ohne Langzeitpflege) im Jahr 2024 nicht mehr als 6,7 % betragen und bis 2028 wieder auf 4,4 % gedämpft werden. Für die Umsetzung der Gesundheits­reform sollen zusätzliche Mittel zur Verfügung stehen. Diese betreffen insbesondere 300 Mio. EUR pro Jahr für die Stärkung des nieder­gelassenen Bereichs und 550 Mio. EUR für den spitals­ambulanten Bereich, wobei letztere valorisiert werden. Weiters sollen über eine Drittel­finanzierung (Bund, Länder, SV‑Träger) Budget­mittel für Digitalisierung/eHealth, für Gesundheits­förderung und für Impfen zur Verfügung gestellt werden. Bereits beschlossen wurde die Bereit­stellung zusätzlicher Bundes­mittel für die Schaffung 100 zusätzlicher ärztlicher Vertrags­stellen (inkl. Startbonus) sowie für die Gleichstellung der klinisch-psychologischen Behandlung durch Psycholog:innen.

Die gesamten Auswirkungen auf den Finanzierungs­saldo des Bundes betragen durch­schnittlich 3,03 Mrd. EUR in den Jahren 2024 bis 2028. Im Jahr 2024 (3,16 Mrd. EUR) sind sie vor allem wegen des Sonder­vorschusses an die Gemeinden über­durchschnittlich hoch, dessen vorgesehene Rück­zahlung reduziert die Kosten in den Folge­jahren. Die Indexierung von Auszahlungen (Zukunfts­fonds, Pflege­fonds, zusätzliche Mittel für den spitals­ambulanten Bereich) verschlechtert den Finanzierungs­saldo im Zeitverlauf.

Der Finanzierungs­saldo der Länder verbessert sich um 2,02 Mrd. EUR im Jahr 2024. Wegen der Indexierungen steigen die Mehr­einzahlungen der Länder, sodass die Verbesserung des Finanzierungs­saldos 2,29 Mrd. EUR im Jahr 2028 beträgt. Insoweit die Länder Mittel aus dem Zukunfts­fonds über den im FAG 2024 vorgesehenen Mindest­anteil hinaus an die Gemeinden weiterleiten, verschiebt sich ein Teil der höheren Transfers des Bundes zu den Gemeinden.

Der Finanzierungssaldo der Gemeinden verbessert sich insbesondere im Jahr 2024 wegen des Sonder­vorschusses bei den Ertrags­anteilen (300 Mio. EUR) um 636 Mio. EUR. Die Rück­zahlung des Sonder­vorschusses verschlechtert den Finanzierungs­saldo der Gemeinden um jeweils 100 Mio. EUR in den Jahren 2025 bis 2027. Insgesamt ver­bessert sich dieser daher nur um 247 Mio. EUR in diesen drei Jahren und um 347 Mio. EUR im Jahr 2028. Die zusätzlichen Mittel für die Gemeinden resultieren aus dem Mindest­betrag aus dem Zukunftsfonds im Bereich Elementar­pädagogik (ansteigend von 250 Mio. EUR im Jahr 2024), aus den höheren Finanz­zuweisungen gemäß § 25 FAG 2024 (+47 Mio. EUR pro Jahr) und gemäß § 26 FAG 2024 für den Struktur­fonds (+60 Mio. EUR pro Jahr). Einen dämpfenden Effekt hat der nun höhere Gemeinde-Finanzierungs­anteil für die Dotierung des Pflege­fonds.

Die SV‑Träger erhalten vom Bund jährlich 300 Mio. EUR zur Stärkung des nieder­gelassenen Bereichs. Gegen­läufig kommt es zu Mehr­auszahlungen im Rahmen der anteiligen Finanzierung der zusätzlichen Mittel für Impfen (15 Mio. EUR pro Jahr), für Gesundheits­förderung (16,5 Mio. EUR pro Jahr) und für Digitalisierung/eHealth (17 Mio. EUR pro Jahr).

Im Kontext der gesamten im Bundes­haushalt erfassten Zahlungs­ströme an Länder und Gemeinden sind die Ertrags­anteile und Transfers an die Länder in Summe im Jahr 2024 um 3,22 Mrd. EUR bzw. 9,7 % höher veranschlagt als 2023 und steigen auf 36,38 Mrd. EUR. Die Ertrags­anteile und Transfers an die Gemeinden steigen im Jahr 2024 um 0,72 Mrd. EUR bzw. 5,0 % auf 15,26 Mrd. EUR.