Budgetdienst - Anfragebeantwortungen 20.10.2021

Fiskalische Wirkung der Pensionsbeschlüsse zwischen 2017 und 2020

Anfragebeantwortung des Budgetdienstes

Überblick

Die Abgeordnete Karin Doppelbauer (NEOS) ersuchte den Budget­dienst um eine Kurz­studie zur fiskalischen Wirkung der Pensions­beschlüsse zwischen den Jahren 2017 und 2020 (Follow-up). In der Anfrage­beantwortung werden die Pensions­anpassungen 2018 bis 2022, die Maßnahmen für Bezieher:innen von Ausgleichs­zulagen, die Anpassungen bei der Wartefrist für die erste Pensions­anpassung, der Entfall von Abschlägen bei vorzeitigen Alters­pensionen, der neu eingeführte Frühstarter­bonus und Änderungen des Bauern‑Sozialversicherungs­gesetzes behandelt. Die Auswirkungen werden zunächst auf Personen­ebene dargestellt, wobei auch mögliche Anreiz­effekte einbezogen werden. Daraus werden dann die fiskalischen Wirkungen auf gesamtstaatlicher Ebene bis zum Jahr 2050 abgeschätzt.

Die vollständige Anfragebeantwortung zum Download:

BD - Fiskalische Wirkung der Pensionsbeschlüsse 2017-2020 / PDF, 2 MB

Kurzfassung

Die vorliegende Studie zu einer Anfrage der Abgeordneten Karin Doppelbauer untersucht die langfristigen fiskalischen Wirkungen (bis zum Jahr 2050) der seit 2017 beschlossenen Maßnahmen im Pensions­bereich. Die Beschlüsse werden für die Darstellungen und Berechnungen in der Studie in sechs Kategorien gruppiert:

  • Pensionsanpassungen 2018 bis 2022 (für Pensionist:innen, die keine Ausgleichs­zulage beziehen): In den Jahren 2018 bis 2022 haben bereits in Pension befindliche Personen teilweise eine vom gesetzlich vorgesehenen Anpassungs­faktor abweichende Pensionsanpassung erhalten.
  • Erhöhung der Ausgleichszulage und Einführung des Pensionsbonus: Die Richtsätze für die Ausgleichs­zulage wurden stärker erhöht als der Anpassungs­faktor und mit dem Pensions­bonus erfolgte eine Aufstockung von niedrigen Pensionen bei Vorliegen von ausreichenden Beitrags­jahren aus Erwerbstätigkeit.
  • Neuregelung der Wartefrist für die erste Pensionsanpassung: Die einjährige Wartefrist für die erste Pensions­anpassung wurde zunächst gänzlich abgeschafft und in weiterer Folge durch eine Aliquotierung der erstmaligen Pensions­anpassung ersetzt.
  • Abschlagsfreie vorzeitige Alterspension nach 45 Beitrags­jahren: Die Abschläge bei einem Pensions­antritt vor dem Regel­pensions­alter sind bei Vorliegen von 45 Beitragsjahren aus Erwerbstätigkeit temporär für Pensions­antritte 2020 und 2021 entfallen. Beim Sonder­ruhe­geld bleibt die Abschlags­freiheit auch nach 2021 weiter bestehen.
  • Frühstarterbonus: Ab 2022 wird für jeden Beitrags­monat vor Vollendung des 20. Lebensjahres ein Frühstarter­bonus iHv 1 EUR monatlich als Bestandteil der Pension zuerkannt. Der Frühstarter­bonus ist mit höchstens 60 EUR monatlich begrenzt.
  • Änderungen des Bauern Sozial­versicherungs­gesetzes (BSVG): Die Änderungen des BSVG (Bauern­pensions­beschlüsse) führen ab dem Jahr 2020 zu einer Entlastung von pensionierten Landwirt:innen.

Die Ergebnisse der im Frühjahr 2020 veröffentlichten Anfragebeantwortung des Budgetdienstes zur Fiskalischen Wirkung der Pensionsbeschlüsse zwischen 2017 und 2019 werden im Rahmen der vorliegenden Studie aktualisiert und um die seither getroffenen Beschlüsse erweitert. 

Überblick über die Gesamtergebnisse

Durch die von der Studie umfassten Pensions­beschlüsse kommt es zu einem Anstieg der verfügbaren Einkommen von Pensions­bezieherInnen insbesondere im unteren und mittleren Einkommens­segment. Gleichzeitig führen diese Maßnahmen in Summe zu höheren Pensions­ausgaben und belasten das Pensions­system nicht nur kurzfristig, sondern auch in einer längerfristigen Betrachtung. Dadurch wird der rein demografie­bedingte Anstieg der Pensions­ausgaben weiter verstärkt. Die zeitliche Dynamik der fiskalischen Wirkung variiert stark zwischen den einzelnen Maßnahmen. Während die über dem Anpassungs­faktor liegenden Pensions­­erhöhungen vor allem kurzfristig zu Mehr­ausgaben führen, baut sich beim neu eingeführten Frühstarterbonus und bei der Neuregelung der Wartefrist der fiskalische Effekt über die Zeit auf und belastet das Pensions­system vor allem langfristig. Der fiskalische Effekt der über den Anpassungsfaktor hinausgehenden Erhöhungen der Ausgleichs­zulagen­richtsätze und der Einführung des Pensionsbonus nimmt im Zeitverlauf leicht ab. Die abschlagsfreie Frühpension ist nur zwei Jahre lang in Geltung, die starken fiskalischen Effekte und die Anreize zu einem früheren Pensions­antritt wirken daher nur in den ersten Jahren des Betrachtungs­zeitraums. Der Ersatz der abschlagsfreien Frühpension durch den Frühstarter­bonus und die Aliquotierung der ersten Pensions­anpassung dämpfen den Kostenanstieg im Vergleich zu den ersetzten Regelungen.

Die von der Studie umfassten Maßnahmen führen zu Mehr­ausgaben im Jahr 2022 iHv knapp 1 Mrd. EUR. Davon entfallen 475 Mio. EUR auf die über der Inflation­srate liegenden Anpassungen der Pensionen in den Jahren 2018 bis 2022 und 203 Mio. EUR auf die Erhöhung der Ausgleichs­zulagen und den Pensions­bonus. Durch den Entfall der Wartefrist bzw. die aliquote erste Pensions­erhöhung steigen die Pensions­zahlungen 2022 voraussichtlich um weitere 95 Mio. EUR, die abschlagsfreie vorzeitige Alterspension nach 45 Beitrags­jahren erhöht diese um 181 Mio. EUR und der Frühstarter­bonus um 20 Mio. EUR. Langfristig werden die jährlichen Mehr­ausgaben wegen der aliquoten ersten Pensions­erhöhung und wegen des Frühstarter­bonus deutlich steigen, da jedes Jahr zusätzliche Personen davon profitieren. Bei den Pensions­anpassungs­gesetzen sinken die Mehr­ausgaben hingegen entsprechend der Lebenserwartung der betroffenen Personen. Die geschätzten Mehr­ausgaben werden im Jahr 2050 etwa 1,5 Mrd. EUR betragen.

Den Mehrausgaben stehen auch einnahmen­seitige Effekte gegenüber. Die gestiegenen Pensions­zahlungen erhöhen auch die Beiträge zur Kranken­versicherung sowie die Einzahlungen aus der Einkommen­steuer. Die Möglichkeit der SV-Rück­erstattung (Negativ­steuer) für BezieherInnen von Ausgleichs­zulagen führt hingegen zu Mindereinnahmen bei der Einkommen­steuer. Im Jahr 2022 kommt es insgesamt zu geschätzten Mehr­einnahmen iHv 89 Mio. EUR. Langfristig führen vor allem die höheren Pensionen aufgrund der aliquoten Wartefrist und des Frühstarter­bonus zu einem Anstieg der Mehr­einnahmen auf 447 Mio. EUR im Jahr 2050.

Daraus werden sich im Jahr 2022 auf gesamt­staatlicher Ebene geschätzte fiskalische Kosten iHv rd. 0,9 Mrd. EUR bzw. 0,21 % des BIP ergeben. Im Jahr 2050 werden diese voraus­sichtlich rd. 1,0 Mrd. EUR bzw. 0,17 % des BIP betragen. Im Vergleich zur Studie des Budget­dienstes vom Jahr 2020 sind die fiskalischen Kosten langfristig etwa halb so hoch, weil es seither zu Gesetzes­änderungen kam. Langfristig reduziert die aliquote erste Pensions­erhöhung die Kosten im Vergleich zu einer vollen Pensions­anpassung um etwa 40 % und die geschätzten Kosten des Frühstarter­bonus sind geringer als jene durch die abschlagsfreie Früh­pension.