Das Gesamtvolumen der direkten und indirekten Förderungen des Bundes belief sich im Jahr 2020 auf rd. 35,25 Mrd. EUR. Die ausgewiesenen Förderungen stiegen damit gegenüber dem Jahr 2019 um rd. 11,61 Mrd. EUR bzw. 49,1 % an. Dieser Anstieg ist zur Gänze auf die zusätzlichen direkten Förderungen zur Bewältigung der COVID‑19-Krise zurückzuführen. Im angeführten Gesamtförderungsvolumen nicht enthalten sind die Krisenbewältigungsmaßnahmen (Steuererleichterungen) im Bereich der indirekten Förderungen.
Neben den direkten und indirekten Förderungen des Bundes, enthält der Förderungsbericht auch Darstellungen gemäß der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung und gemäß der Transparenzdatenbank. Aufgrund der unterschiedlichen Förderungsbegriffe sowie divergierender sektoraler Abgrenzungen, Quellen und Erhebungsmethoden kommt es zu stark differierenden Zahlenangaben über das Volumen der staatlichen Förderungen. Die Fülle von unterschiedlichen Informationsquellen trägt teilweise eher zur Komplexität als zur Transparenz bei. Ein großer Teil des Berichts besteht aus der Erläuterung von Unterschieden zwischen den einzelnen Darstellungen und Beträgen.
Die Entwicklung der direkten Förderungen des Bundes im Jahr 2020 war maßgeblich durch die Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der COVID‑19-Krise geprägt. Die direkten Förderungen des Bundes stiegen gegenüber 2019 um 11,47 Mrd. EUR bzw. 179 % auf 17,88 Mrd. EUR an. Diese Steigerung war auf die COVID‑19-Förderungen iHv insgesamt 11,55 Mrd. EUR zurückzuführen. Die größten Positionen betrafen dabei die Kurzarbeitsbeihilfen iHv 5,49 Mrd. EUR, die Zahlungen an die COVID‑19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) iHv 4,24 Mrd. EUR sowie die Zahlungen an die WKO für den Härtefallfonds iHv 1 Mrd. EUR. Die direkten Förderungen des Bundes ohne die COVID‑19-Förderungen waren im Jahr 2020 hingegen unter anderem aufgrund geringerer Förderungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik sowie für den Breitbandausbau im Vorjahresvergleich leicht rückläufig. Der BVA 2021 sieht eine weitere Steigerung der direkten Förderungen des Bundes um 1,66 Mrd. EUR bzw. 9,3 % auf 19,54 Mrd. EUR vor. Während die COVID‑19-Förderungen im BVA 2021 um 1,05 Mrd. EUR niedriger veranschlagt wurden als im Erfolg 2020, ist bei den übrigen Förderungen ein deutlicher Anstieg um 2,71 Mrd. EUR bzw. 42,8 % vorgesehen. Mehr als die Hälfte dieses Anstiegs resultiert aus der Investitionsprämie, die jedoch mit rd. 0,40 Mrd. EUR im Erfolg weit unter dem budgetierten Wert von 1,49 Mrd. EUR zurückblieb. Im BVA 2022 wurden die direkten Förderungen des Bundes hingegen um 7,45 Mrd. EUR bzw. 38,1 % niedriger veranschlagt als im BVA 2021, weil mit 2,09 Mrd. EUR deutlich niedrigere COVID‑19-Förderungen vorgesehen sind. Bei den direkten Förderungen ohne die COVID19-Förderungen ist jedoch ein weiterer Anstieg um 0,96 Mrd. EUR bzw. 10,6 % auf knapp über 10 Mrd. EUR geplant.
Im Förderungsbericht wurden für das Jahr 2020 insgesamt 71 indirekte Förderungen mit einem Förderungsvolumen von rd. 17,37 Mrd. EUR (4,6 % des BIP) ausgewiesen. Das größte Förderungsvolumen resultierte aus dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 10 % (4,3 Mrd. EUR), den Zahlungen im Rahmen des Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetzes (2,48 Mrd. EUR) und dem Familienbonus (1,5 Mrd. EUR). Da rd. 27 % der ausgewiesenen indirekten Förderungen nicht quantifiziert wurden, ist das Gesamtförderungsvolumen jedoch nur bedingt aussagekräftig. Entsprechend der Aufteilung der Steuereinnahmen im Finanzausgleich entfielen etwa zwei Drittel des Einnahmenentfalls auf den Bund. Zur Bewältigung der COVID‑19-Krise wurden eine Reihe befristeter und unbefristeter steuerlicher Maßnahmen beschlossen, die im Förderungsbericht des BMF gesondert dargestellt werden. Bei einem Teil dieser Maßnahmen handelt es sich um indirekte Förderungen, deren finanzielle Auswirkungen allerdings nicht im vom BMF ausgewiesenen Gesamtförderungsvolumen enthalten sind. Dies betrifft insbesondere die temporäre Senkung des Umsatzsteuersatzes, die weitere Erhöhung der SV‑Rückerstattung und die Ausweitung der Steuerbefreiung von Gutscheinen für Lebensmittel und Mahlzeiten. Mit der Ökosozialen Steuerreform 2022 wurden einige neue steuerliche Begünstigungen (z. B. Mitarbeitergewinnbeteiligung, (Öko-)Investitionsfreibetrag) eingeführt und bereits bestehende steuerliche Begünstigungen erhöht bzw. ausgeweitet (z. B. Familienbonus und SV-Rückerstattung). Diese Änderungen werden mittelfristig das indirekte Förderungsvolumen um rd. 1,8 Mrd. EUR pro Jahr erhöhen.
Die Bundesdienststellen melden ihre Leistungs-/Förderungsangebote sowie ihre Einzelförderungen seit 1. Jänner 2013 an die Transparenzdatenbank (TDB). Die Auszahlungen des Bundes im Jahr 2020 betrugen insgesamt rd. 20,1 Mrd. EUR und waren damit um 3,0 Mrd. EUR höher als die direkten Förderungen des Bundes, weil z. B. auch Zahlungen an die ÖBB-Infrastruktur AG und die ÖBB-Personenverkehr AG, die Tarifförderung gemäß Ökostromgesetz und die Leistungen zu Schüler- und Lehrlingsfreifahrten mitumfasst waren. Von den im Förderungsbericht 2020 ausgewiesenen 2.439 Förderungsangeboten sind 667 oder 27,3 % dem Bund und 1.772 oder 72,7 % den Ländern zuzurechnen. Förderungen von Gemeinden und SV‑Trägern werden in der TDB derzeit nicht erfasst. Die TDB hat grundsätzlich das Potenzial, einen Überblick über die heterogene Förderungslandschaft des Bundes und der Länder zu geben und damit eine wichtige Grundlage für eine effizientere Gestaltung des Förderwesens zu liefern. D ie Nutzungsmöglichkeiten sind jedoch aufgrund unvollständiger Befüllung durch die Länder, fehlender Gemeindedaten und den schwierigen Abgleich mit den Haushaltsdaten zur Sicherung der Vollständigkeit und Datenqualität weiterhin eingeschränkt.
Förderungen können auch anhand der Systematik der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) dargestellt werden, wobei zwischen Unternehmensförderungen (Subventionen und Vermögenstransfers) und VGR-Subventionen i.w.S. unterschieden wird (umfassen auch die sonstigen laufenden Transfers an private Organisationen ohne Erwerbscharakter). Auf gesamtstaatlicher Ebene waren die VGR-Subventionen i.w.S. im Jahr 2020 mit 34,26 Mrd. EUR um 14,92 Mrd. EUR höher als im Jahr 2019, wobei rd. 98 % des Anstiegs auf den Bundessektor entfielen. Besonders deutlich fiel der Anstieg der Unternehmensförderungen aus (+13,62 Mrd. EUR auf 21,94 Mrd. EUR), die wesentliche COVID‑19-Hilfsinstrumente wie die COFAG-Maßnahmen und die Kurzarbeitsbeihilfen umfassen. Im internationalen Vergleich wies Österreich im Jahr 2020 nach Griechenland, Polen und den Niederlanden den vierthöchsten Anstieg der VGR-Subventionen i.w.S. in Relation zum Vorkrisen-BIP-Niveau unter den EU-Mitgliedstaaten auf.
Das Regierungsprogramm hat zahlreiche Maßnahmen zur Optimierung des Förderwesens definiert, die noch nicht vollständig umgesetzt wurden. Der Förderungsbericht könnte dabei als wichtige Beurteilungsgrundlage für budget- und konjunkturpolitische Entscheidungen dienen. Das BMF hat die Berichterstattung im Laufe der Jahre sukzessive ausgeweitet und differenziertere Informationen bereitgestellt, der Förderungsbericht bietet insgesamt jedoch noch kein ausreichend transparentes und vollständiges ökonomisches Bild der Förderungslandschaft des Bundes. Neben einem früheren Vorlagezeitpunkt und einer grundlegenden Überarbeitung des Formats sollten insbesondere verstärkt qualitative Aussagen zur Entwicklung wesentlicher Förderungsbereiche aufgenommen werden, die einen Rückschluss auf die Zielerreichung der zugrundeliegenden Förderungsprogramme ermöglichen. Bei den indirekten Förderungen werden die angestrebten Zielsetzungen und Wirkungen nicht ausreichend erläutert und zahlreiche Begünstigungen weiterhin nicht quantifiziert. Die Unterscheidung zwischen Ausnahmeregelungen und begünstigenden Bestimmungen beim Steuertarif (z. B. für Gasöl), denen ebenfalls ein Förderungscharakter zukommt, wirft mitunter Abgrenzungsfragen auf. Beispielsweise werden bestimmte steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität nicht im Förderungsbericht abgebildet.