Budgetdienst - Budgetberichte 14.02.2022

Förderungsbericht 2020

Analyse des Budgetdienstes

Überblick

Das Gesamtvolumen der direkten und indirekten Förderungen des Bundes belief sich im Jahr 2020 auf rd. 35,25 Mrd. EUR. Die ausgewiesenen Förderungen stiegen damit gegenüber dem Jahr 2019 um rd. 11,61 Mrd. EUR bzw. 49,1 % an. Dieser Anstieg ist zur Gänze auf die zusätzlichen direkten Förderungen zur Bewältigung der COVID‑19-Krise zurückzuführen. Im angeführten Gesamt­förderungs­volumen nicht enthalten sind die Krisen­bewältigungs­maßnahmen (Steuer­erleichterungen) im Bereich der indirekten Förderungen. Die Analyse umfasst auch einen Ausblick auf die Förderungen in den Jahren 2021 und 2022, eine Darstellung in der Systematik der Volkswirtschaftlichen Gesamt­rechnung, die Entwicklungen im Bereich der Transparenz­daten­bank sowie Hinweise zur Weiter­entwicklung des Förderungs­systems und des Förderungs­berichts.

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Kurzfassung

Das Gesamtvolumen der direkten und indirekten Förderungen des Bundes belief sich im Jahr 2020 auf rd. 35,25 Mrd. EUR. Die ausgewiesenen Förderungen stiegen damit gegenüber dem Jahr 2019 um rd. 11,61 Mrd. EUR bzw. 49,1 % an. Dieser Anstieg ist zur Gänze auf die zusätzlichen direkten Förderungen zur Bewältigung der COVID‑19-Krise zurück­zuführen. Im angeführten Gesamt­­förderungs­­volumen nicht enthalten sind die Krisen­­bewältigungs­­maßnahmen (Steuer­­erleichterungen) im Bereich der indirekten Förderungen.

Neben den direkten und indirekten Förderungen des Bundes, enthält der Förderungs­bericht auch Darstellungen gemäß der Volks­wirtschaftlichen Gesamt­rechnung und gemäß der Transparenz­datenbank. Aufgrund der unterschiedlichen Förderungs­begriffe sowie divergierender sektoraler Abgrenzungen, Quellen und Erhebungs­methoden kommt es zu stark differierenden Zahlenangaben über das Volumen der staatlichen Förderungen. Die Fülle von unterschiedlichen Informations­quellen trägt teilweise eher zur Komplexität als zur Transparenz bei. Ein großer Teil des Berichts besteht aus der Erläuterung von Unter­schieden zwischen den einzelnen Darstellungen und Beträgen.

Die Entwicklung der direkten Förderungen des Bundes im Jahr 2020 war maßgeblich durch die Hilfs­maßnahmen zur Bewältigung der COVID‑19-Krise geprägt. Die direkten Förderungen des Bundes stiegen gegenüber 2019 um 11,47 Mrd. EUR bzw. 179 % auf 17,88 Mrd. EUR an. Diese Steigerung war auf die COVID‑19-Förderungen iHv insgesamt 11,55 Mrd. EUR zurückzuführen. Die größten Positionen betrafen dabei die Kurz­arbeits­beihilfen iHv 5,49 Mrd. EUR, die Zahlungen an die COVID‑19 Finanzierungs­­agentur des Bundes GmbH (COFAG) iHv 4,24 Mrd. EUR sowie die Zahlungen an die WKO für den Härtefallfonds iHv 1 Mrd. EUR. Die direkten Förderungen des Bundes ohne die COVID‑19-Förderungen waren im Jahr 2020 hingegen unter anderem aufgrund geringerer Förderungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrar­politik sowie für den Breit­band­ausbau im Vorjahres­vergleich leicht rückläufig. Der BVA 2021 sieht eine weitere Steigerung der direkten Förderungen des Bundes um 1,66 Mrd. EUR bzw. 9,3 % auf 19,54 Mrd. EUR vor. Während die COVID‑19-Förderungen im BVA 2021 um 1,05 Mrd. EUR niedriger veranschlagt wurden als im Erfolg 2020, ist bei den übrigen Förderungen ein deutlicher Anstieg um 2,71 Mrd. EUR bzw. 42,8 % vorgesehen. Mehr als die Hälfte dieses Anstiegs resultiert aus der Investitions­prämie, die jedoch mit rd. 0,40 Mrd. EUR im Erfolg weit unter dem budgetierten Wert von 1,49 Mrd. EUR zurückblieb. Im BVA 2022 wurden die direkten Förderungen des Bundes hingegen um 7,45 Mrd. EUR bzw. 38,1 % niedriger veranschlagt als im BVA 2021, weil mit 2,09 Mrd. EUR deutlich niedrigere COVID‑19-Förderungen vorgesehen sind. Bei den direkten Förderungen ohne die COVID­19-Förderungen ist jedoch ein weiterer Anstieg um 0,96 Mrd. EUR bzw. 10,6 % auf knapp über 10 Mrd. EUR geplant.

Im Förderungsbericht wurden für das Jahr 2020 insgesamt 71 indirekte Förderungen mit einem Förderungs­volumen von rd. 17,37 Mrd. EUR (4,6 % des BIP) ausgewiesen. Das größte Förderungs­volumen resultierte aus dem ermäßigten Umsatz­steuer­satz von 10 % (4,3 Mrd. EUR), den Zahlungen im Rahmen des Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfen­gesetzes (2,48 Mrd. EUR) und dem Familien­bonus (1,5 Mrd. EUR). Da rd. 27 % der ausgewiesenen indirekten Förderungen nicht quantifiziert wurden, ist das Gesamt­förderungs­volumen jedoch nur bedingt aussagekräftig. Entsprechend der Aufteilung der Steuer­einnahmen im Finanz­ausgleich entfielen etwa zwei Drittel des Einnahmen­entfalls auf den Bund. Zur Bewältigung der COVID‑19-Krise wurden eine Reihe befristeter und unbefristeter steuerlicher Maßnahmen beschlossen, die im Förderungs­bericht des BMF gesondert dargestellt werden. Bei einem Teil dieser Maßnahmen handelt es sich um indirekte Förderungen, deren finanzielle Auswirkungen allerdings nicht im vom BMF ausgewiesenen Gesamt­förderungs­volumen enthalten sind. Dies betrifft insbesondere die temporäre Senkung des Umsatz­steuer­satzes, die weitere Erhöhung der SV‑Rückerstattung und die Ausweitung der Steuer­befreiung von Gutscheinen für Lebensmittel und Mahlzeiten. Mit der Ökosozialen Steuer­reform 2022 wurden einige neue steuerliche Begünstigungen (z. B. Mitarbeiter­gewinn­beteiligung, (Öko-)Investitions­freibetrag) eingeführt und bereits bestehende steuerliche Begünstigungen erhöht bzw. ausgeweitet (z. B. Familien­bonus und SV-Rückerstattung). Diese Änderungen werden mittelfristig das indirekte Förderungs­volumen um rd. 1,8 Mrd. EUR pro Jahr erhöhen.

Die Bundesdienststellen melden ihre Leistungs-/Förderungs­angebote sowie ihre Einzelförderungen seit 1. Jänner 2013 an die Transparenz­datenbank (TDB). Die Auszahlungen des Bundes im Jahr 2020 betrugen insgesamt rd. 20,1 Mrd. EUR und waren damit um 3,0 Mrd. EUR höher als die direkten Förderungen des Bundes, weil z. B. auch Zahlungen an die ÖBB-Infrastruktur AG und die ÖBB-Personenverkehr AG, die Tarif­förderung gemäß Ökostrom­gesetz und die Leistungen zu Schüler- und Lehrlings­frei­fahrten mitumfasst waren. Von den im Förderungsbericht 2020 ausgewiesenen 2.439 Förderungs­angeboten sind 667 oder 27,3 % dem Bund und 1.772 oder 72,7 % den Ländern zuzurechnen. Förderungen von Gemeinden und SV‑Trägern werden in der TDB derzeit nicht erfasst. Die TDB hat grundsätzlich das Potenzial, einen Überblick über die heterogene Förderungs­landschaft des Bundes und der Länder zu geben und damit eine wichtige Grund­lage für eine effizientere Gestaltung des Förder­wesens zu liefern. D ie Nutzungs­möglichkeiten sind jedoch aufgrund unvollständiger Befüllung durch die Länder, fehlender Gemeindedaten und den schwierigen Abgleich mit den Haushalts­daten zur Sicherung der Vollständigkeit und Daten­qualität weiterhin eingeschränkt.

Förderungen können auch anhand der Systematik der Volkswirtschaftlichen Gesamt­rechnung (VGR) dargestellt werden, wobei zwischen Unternehmens­förderungen (Subventionen und Vermögens­transfers) und VGR-Subventionen i.w.S. unterschieden wird (umfassen auch die sonstigen laufenden Transfers an private Organisationen ohne Erwerbs­charakter). Auf gesamt­staatlicher Ebene waren die VGR-Subventionen i.w.S. im Jahr 2020 mit 34,26 Mrd. EUR um 14,92 Mrd. EUR höher als im Jahr 2019, wobei rd. 98 % des Anstiegs auf den Bundessektor entfielen. Besonders deutlich fiel der Anstieg der Unternehmens­förderungen aus (+13,62 Mrd. EUR auf 21,94 Mrd. EUR), die wesentliche COVID‑19-Hilfsinstrumente wie die COFAG-Maßnahmen und die Kurz­arbeits­beihilfen umfassen. Im internationalen Vergleich wies Österreich im Jahr 2020 nach Griechenland, Polen und den Niederlanden den vierthöchsten Anstieg der VGR-Subventionen i.w.S. in Relation zum Vorkrisen-BIP-Niveau unter den EU-Mitgliedstaaten auf.

Das Regierungsprogramm hat zahlreiche Maßnahmen zur Optimierung des Förderwesens definiert, die noch nicht vollständig umgesetzt wurden. Der Förderungs­bericht könnte dabei als wichtige Beurteilungs­grundlage für budget- und konjunktur­politische Entscheidungen dienen. Das BMF hat die Berichterstattung im Laufe der Jahre sukzessive ausgeweitet und differenziertere Informationen bereitgestellt, der Förderungs­bericht bietet insgesamt jedoch noch kein ausreichend transparentes und vollständiges ökonomisches Bild der Förderungs­landschaft des Bundes. Neben einem früheren Vorlage­zeitpunkt und einer grundlegenden Über­arbeitung des Formats sollten insbesondere verstärkt qualitative Aussagen zur Entwicklung wesentlicher Förderungs­bereiche aufgenommen werden, die einen Rückschluss auf die Zielerreichung der zugrunde­liegenden Förderungs­programme ermöglichen. Bei den indirekten Förderungen werden die angestrebten Ziel­setzungen und Wirkungen nicht ausreichend erläutert und zahlreiche Begünstigungen weiterhin nicht quantifiziert. Die Unter­scheidung zwischen Ausnahme­regelungen und begünstigenden Bestimmungen beim Steuertarif (z. B. für Gasöl), denen ebenfalls ein Förderungs­charakter zukommt, wirft mitunter Abgrenzungs­fragen auf. Beispielsweise werden bestimmte steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Elektro­mobilität nicht im Förderungs­bericht abgebildet.