Budgetdienst - Budgetberichte 17.02.2023

Förderungsbericht 2021

Analyse vom 17. Februar 2023

Überblick

Das Gesamtvolumen der direkten und indirekten Förderungen des Bundes belief sich im Jahr 2021 auf rd. 41,25 Mrd. EUR. Die ausgewiesenen Förderungen waren damit um 4,15 Mrd. EUR höher als 2020. Bei den direkten Förderungen iHv 20,87 Mrd. EUR resultierte der Anstieg v. a. aus höheren Zahlungen an die COFAG für COVID‑19-Hilfsmaßnahmen. Bei den indirekten Förderungen iHv 20,38 Mrd. EUR war der Anstieg vor allem auf die temporäre Umsatz­steuer­senkung und die Entlastung niedriger Einkommen im Zuge der Ökosozialen Steuerreform zurückzuführen.

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Kurzfassung

Das Gesamtvolumen der direkten und indirekten Förderungen des Bundes belief sich im Jahr 2021 auf rd. 41,25 Mrd. EUR. Die ausgewiesenen Förderungen waren damit um 4,15 Mrd. EUR höher als 2020. Bei den direkten Förderungen iHv 20,87 Mrd. EUR resultierte der Anstieg v. a. aus höheren Zahlungen an die COFAG für COVID‑19-Hilfsmaßnahmen. Bei den indirekten Förderungen iHv 20,38 Mrd. EUR war der Anstieg vor allem auf die temporäre Umsatzsteuersenkung und die Entlastung niedriger Einkommen im Zuge der Ökosozialen Steuerreform zurückzuführen.

Neben den direkten und indirekten Förderungen des Bundes, enthält der Förderungs­bericht auch Darstellungen gemäß der Volkswirtschaftlichen Gesamt­rechnung (VGR) und gemäß der Transparenz­datenbank (TDB). Aufgrund der unter­schiedlichen Förderungs­begriffe sowie divergierender sektoraler Abgrenzungen, Quellen und Erhebungs­methoden kommt es zu stark differierenden Zahlen­angaben über das Volumen der staatlichen Förderungen. Die Förderungen des Bundes­sektors an gemäß den VGR-Daten beliefen sich auf auf 24,90 Mrd. EUR (davon 18,29 Mrd. EUR Unternehmens­förderungen). In der TDB waren im Jahr 2021 Auszahlungen für Förderungen des Bundes iHv rd. 26,37 Mrd. EUR erfasst (23,76 Mrd. EUR in einer bereinigten Darstellung).

Direkte Bundesförderungen

Die Entwicklung der direkten Förderungen des Bundes war im Jahr 2021, wie bereits im Jahr 2020, maßgeblich durch die Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der COVID‑19-Krise geprägt. Die direkten Förderungen des Bundes stiegen im Jahr 2021 um 2,99 Mrd. EUR bzw. 16,7 % auf 20,87 Mrd. EUR an. Im Bereich der COVID‑19-Hilfen wurden höhere Zahlungen insbesondere an die COFAG geleistet, während es etwa bei den Kurzarbeitsbeihilfen zu einem merklichen Rückgang kam. Auch die übrigen direkten Förderungen des Bundes verzeichneten einen deutlichen Anstieg um 0,88 Mrd. EUR bzw. 13,9 %, der u. a. auf die Zahlungen für die Investitionsprämie und für die aktive Arbeitsmarktpolitik zurückzuführen war.

Der BVA 2022 sieht gegenüber dem Erfolg 2021 mit 18,18 Mrd. EUR um 2,69 Mrd. EUR bzw. 12,9 % niedrigere direkte Förderungen des Bundes vor. Dabei wird der Rückgang durch deutlich unter dem Erfolg 2021 veranschlagte COVID‑19-Förderun­gen (‑10,60 Mrd. EUR) vor allem durch die neu hinzugekommenen Zahlungen für den Klima- und Anti‑Teuerungs­bonus (+4,05 Mrd. EUR) gedämpft, der aus Sicht des Budgetdienstes jedoch nicht unter den Förderungs­begriff gemäß Bundeshaushalts­­ge­setz fällt. Auch die für den Energie­kosten­ausgleich und den Energie­kosten­zuschuss I veranschlagten Zahlungen erhöhen die Förderungen. Bei den verbleibenden „regulären“ direkten Bundes­förderungen ist im BVA 2022 ein kräftiger Anstieg um 2,91 Mrd. EUR bzw. 40,1 % veranschlagt, der u. a. aus Steigerungen bei der Investitionsprämie, den Umweltförderungen, den Förderungen im Bereich der emissionsfreien und aktiven Mobilität sowie bei der Forschungsförderung resultiert.

Im BVA 2023 sollen die direkten Förderungen des Bundes anhand vorläufiger Daten mit 18,09 Mrd. EUR weitgehend auf dem Niveau des BVA 2022 bleiben. Zu einem Rückgang kommt es bei den COVID‑19-Förderungen (‑1,67 Mrd. EUR) und durch den Entfall des Anti‑Teuerungsbonus (‑2,80 Mrd. EUR). Von den im BVA 2023 veran­schlagten Auszahlungen für temporäre Maßnahmen im Rahmen der Energiekrise werden insgesamt 3,33 Mrd. EUR den direkten Förderungen zugerechnet (u. a. Teil Stromkostenzuschuss, Energiekostenzuschuss I). Die übrigen direkten Förderungen sind im BVA 2023 um 1,90 Mrd. EUR höher budgetiert als im BVA 2022 (u. a. Umweltförderungen, Investitionsprämie).

Im Jahr 2021 wurden direkten Bundesförderungen iHv 8,93 Mrd. EUR durch externe Förderungsstellen in deren Namen und auf deren Rechnung vergeben. Davon ent­fie­len mit 7,70 Mrd. EUR rd. 86 % auf Zahlungen an die COFAG. Weitere externe Förde­rungsstellen sind etwa die Austrian Development Agency (ADA), die Bundes-Sport GmbH (BSG), der Ausgleichstaxfonds (ATF), die Österreichische Forschungs­förde­rungsgesellschaft (FFG) und der Klima- und Energiefonds (KLI.EN). Im BVA 2023 sind die Förderungen im Namen und auf Rechnung externer Rechtsträger mit 5,07 Mrd. EUR veranschlagt, wobei dem Rückgang bei der COFAG neu hinzuge­kommene Zah­lungen an die Energieversorger im Rahmen der Energiekrise gegen­über­stehen. Außer­dem enthält der Förderungsbericht Angaben zu den Abwicklungskosten der externen Rechtsträger für die Förderungen aus Bundesmitteln. Diese Abwicklungskosten, die nicht unter den Förderungsbegriff fallen, betrugen im Jahr 2021 insgesamt 194 Mio. EUR und sollen bis 2023 auf 228 Mio. EUR ansteigen.

Indirekte Förderungen

Im Förderungsbericht wurden für das Jahr 2021 insgesamt 71 indirekte Förderungen mit einem Fördervolumen von rd. 20,38 Mrd. EUR (5,0 % des BIP) ausgewiesen. Das größte Förderungsvolumen resultierte aus den ermäßigten Umsatz­steuersätzen (ins­gesamt 6,5 Mrd. EUR), den Zahlungen im Rahmen des Gesundheits- und Sozialbe­reich-Beihilfen­gesetzes (2,61 Mrd. EUR) und dem Familienbonus (1,60 Mrd. EUR). Da rd. 28 % der ausgewiesenen indirekten Förderungen nicht quantifiziert wurden, ist das Gesamtförderungsvolumen jedoch nur bedingt aussagekräftig. Entsprechend der Auf­teilung der Steuereinnahmen im Finanzausgleich entfielen etwa zwei Drittel des Ein­nahmenentfalls auf den Bund.

Der Anstieg des indirekten Fördervolumens gegenüber 2020 um 1,16 Mrd. EUR bzw. 6,0 % resultiert zu einem erheblichen Teil aus der im Zuge der Ökosozialen Steuer­reform (ÖSSR) beschlossenen und ab 2021 wirksamen Entlastung niedriger Einkom­men und aus der temporären Senkung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes im Bereich Gastronomie und Hotellerie, die 2021 ganzjährig und 2020 nur halbjährig zur Anwendung kam.

Bei einigen wesentlichen indirekten Förderungen (z. B. ermäßigter Umsatzsteuersatz, Familienbonus, Gruppen­besteuerung) weicht der ausgewiesene Einnahmeentfall im vorliegenden Förderungsbericht 2021 deutlich von vorangegangenen Förderungs­berichten ab, ohne dass dies näher begründet wird.

Zur Bewältigung der COVID‑19‑Krise wurden eine Reihe befristeter und unbefristeter steuerlicher Maßnahmen beschlossen, die im Förderungsbericht des BMF gesondert dargestellt werden. Bei einem Teil dieser Maßnahmen handelt es sich um indirekte Förderungen, deren finanzielle Auswirkungen allerdings nur teilweise im vom BMF ausgewiesenen Gesamtförderungsvolumen enthalten sind. Aus Sicht des Budgetdienstes sollten zumindest die unbefristeten steuerlichen Maßnahmen mit Fördercharakter nicht mehr gesondert dargestellt werden, sondern in die reguläre Berichterstattung aufgenommen werden.

Transparenzdatenbank

Die Bundesdienststellen melden ihre Leistungs-/Förderungsangebote sowie ihre Einzelför­derungen seit 1. Jänner 2013 an die Transparenzdatenbank. Die Aus­zah­lungen des Bundes im Jahr 2021 betrugen insgesamt rd. 26,4 Mrd. EUR und waren damit um 5,5 Mrd. EUR höher als die direkten Förderungen des Bundes, weil z. B. auch Zahlungen an die ÖBB‑Infrastruktur AG und die ÖBB‑Personenverkehr AG, die Tarifförderung gem. Ökostromgesetz und die Leistungen zu Schüler‑ und Lehrlings­freifahrten mitumfasst waren. Von den im Förderungsbericht 2021 ausgewiesenen 2.837 Leistungs­angeboten sind 773 oder 27,2 % dem Bund und 2.064 oder 72,8 % den Ländern zuzurechnen. Förderungen von Gemeinden werden derzeit nur in Ausnahmefällen erfasst (seit 2021: Gratkorn, Graz und Villach) und jene von SV-Trägern werden nicht aufgenommen. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der Förderungsangebote beim Bund erneut um 106 Förderungen gestiegen, vor allem aufgrund von COVID-Förderungen. Datenbereinigungen bei den Ländern haben 2020 noch zu einer Reduktion um insgesamt 313 Förderungs­angebote geführt, allerdings sind diese im Jahr 2021 wieder deutlich um 292 angestiegen.

Um das Potenzial der TDB zu aktivieren und die Nutzungsmöglichkeiten auszuweiten wurden zuletzt mehrere Novellen zum Transparenzdatenbankgesetz (TDBG) vom Nationalrat beschlossen bzw. sind in Beratung. So wurden die Einmeldung von Einzel­leistungen bereits mit der Leistungszusage, die Aufnahme von Gebietskörper­schaften und Gemeindeverbänden als Leistungsempfänger, die Abbildung der Zahlungen aus der RRF sowie die personenbezogene Veröffentlichung bestimmter COVID‑19-Leistungen des Bundes im Transparenzportal. Die zuletzt vorgelegte Regierungs­vorlage sieht auch die personenbezogene Veröffentlichung von Energieleistungen des Bundes analog zu den COVID‑19-Leistungen.

Die TDB hat grundsätzlich das Potenzial, einen Überblick über die heterogene Förderungs­landschaft des Bundes und der Länder zu geben und damit eine wichtige Grundlage für eine effizientere Gestaltung des Förderwesens zu liefern. Die Nutzungsmöglichkeiten sind jedoch aufgrund noch unvollständiger Befüllung durch die Länder, weitgehend fehlender Gemeindedaten und den schwierigen Abgleich mit den Haushaltsdaten zur Sicherung der Vollständigkeit und Daten­qualität weiterhin eingeschränkt.

Förderungen in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) und internationaler Vergleich

Förderungen können auch anhand der Systematik der VGR dargestellt werden, wobei zwischen Unternehmens­förderungen (Subventionen und Vermögenstransfers) und VGR‑Sub­ventionen i.w.S. unterschieden wird, die auch die sonstigen laufenden Transfers an private Organisationen ohne Erwerbscharakter umfassen. Auf gesamt­staatlicher Ebene waren die VGR‑Subventionen i.w.S. im Jahr 2021 mit 34,27 Mrd. EUR auf einem ähnlichen Niveau wie im Jahr 2020 (34,16 Mrd. EUR). Unter den enger gefassten Begriff der Unternehmensförderungen entfielen im Jahr 2021 Ausgaben iHv 21,76 Mrd. EUR. Gegenüber dem Vorkrisenjahr 2019 stiegen die VGR-Subventionen i.w.S. um 14,93 Mrd. EUR an. Die COVID‑19-Maßnahmen betrafen dabei insbesondere die Unternehmensförderungen (v. a. COFAG‑Hilfen, Kurzarbeit).

Im internationalen Vergleich wies Österreich vor Beginn der COVID‑19-Krise im Jahr 2019 mit einer Quote von 4,9 % des BIP die sechsthöchsten VGR-Subventionen i.w.S. auf. Betrachtet man den Anstieg in den Jahren 2020 und 2021, so stiegen die VGR-Subventionen i.w.S. in Österreich in Relation zum BIP 2019 um 7,5 %‑Punkte an. Damit verzeichnete Österreich nach Griechenland (11,9 % des BIP 2019) und Malta (9,1 % des BIP 2019) den dritthöchsten Anstieg unter den EU‑Mitgliedstaaten. Am niedrigsten war der kumulierte Anstieg der VGR‑Subventionen i.w.S. in den beiden Jahren in Luxemburg, Finnland und Zypern.

Klimarelevanz von Förderungen

Im Zusammenhang mit der Beurteilung der Klimawirkungen von Budgetpositionen bzw. von Förderungen sind in Österreich mehrere Instrumente im Einsatz oder werden aktuell entwickelt. Diese sind derzeit noch kaum mit dem Förderungsbericht verknüpft, haben aber entsprechendes Potenzial, den Förderungsbericht mit wesentli­chen Zusatzinformationen im Hinblick auf die Klimarelevanz von Förderungen anzu­reichern. Ein entsprechender Green Budgeting-Ansatz für den Förderungsbericht kann aus der Wirkungsorientierung und den Wirkungsorientierten Folgenab­schätzun­gen, dem Spending Review-Zyklus des Bundesministeriums für Finanzen zum „Grünen Wandel“ oder der WIFO-Studie zu klimaschädlichen Subventionen entwickelt werden. Das BMF identifizierte ein Budgetvolumen von 9,5 Mrd. EUR an Aus- und rd. 10,0 Mrd. EUR an Einzahlungen als klima-, energie- und/oder umweltrelevant (sowohl klimaproduktiv als auch klimakontraproduktiv). Das WIFO gab das Volumen an klima­kontraproduktiven Subventionen mit durchschnittlich jährlich 4,0 bis 5,7 Mrd. EUR an, wobei in den letzten Jahren keine substanziellen Veränderungen festgestellt wurden.

Weiterentwicklungspotentiale

Der Informationsgehalt der Berichterstattung wurde in den letzten Jahren erweitert und verbessert, dennoch bereitet die Übersicht über die Förderungsaktivitäten des Bundes und die Ableitung von Schlussfolgerungen Schwierigkeiten. Eine Angleichung und Abstimmung der Konzepte und Informationsquellen sollte weiter vorangetrieben werden, um Überleitungsnotwendigkeiten zu reduzieren. Auch bei den indirekten Förderungen könnte der Informationsgehalt durch Erläuterung auffälliger Entwicklungen und Quantifizierung noch von der derzeit noch nicht berechneter Begünstigungen verbessert werden.