Die Entwicklung der direkten Förderungen des Bundes war im Jahr 2021, wie bereits im Jahr 2020, maßgeblich durch die Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der COVID‑19-Krise geprägt. Die direkten Förderungen des Bundes stiegen im Jahr 2021 um 2,99 Mrd. EUR bzw. 16,7 % auf 20,87 Mrd. EUR an. Im Bereich der COVID‑19-Hilfen wurden höhere Zahlungen insbesondere an die COFAG geleistet, während es etwa bei den Kurzarbeitsbeihilfen zu einem merklichen Rückgang kam. Auch die übrigen direkten Förderungen des Bundes verzeichneten einen deutlichen Anstieg um 0,88 Mrd. EUR bzw. 13,9 %, der unter anderem auf die Zahlungen für die Investitionsprämie und für die aktive Arbeitsmarktpolitik zurückzuführen war.
Der BVA 2022 sieht gegenüber dem Erfolg 2021 mit 18,18 Mrd. EUR um 2,69 Mrd. EUR bzw. 12,9 % niedrigere direkte Förderungen des Bundes vor. Dabei wird der Rückgang durch deutlich unter dem Erfolg 2021 veranschlagte COVID‑19-Förderungen (‑10,60 Mrd. EUR) vor allem durch die neu hinzugekommenen Zahlungen für den Klima- und Anti‑Teuerungsbonus (+4,05 Mrd. EUR) gedämpft, der aus Sicht des Budgetdienstes jedoch nicht unter den Förderungsbegriff gemäß Bundeshaushaltsgesetz fällt. Auch die für den Energiekostenausgleich und den Energiekostenzuschuss I veranschlagten Zahlungen erhöhen die Förderungen. Bei den verbleibenden „regulären“ direkten Bundesförderungen ist im BVA 2022 ein kräftiger Anstieg um 2,91 Mrd. EUR bzw. 40,1 % veranschlagt, der unter anderem aus Steigerungen bei der Investitionsprämie, den Umweltförderungen, den Förderungen im Bereich der emissionsfreien und aktiven Mobilität sowie bei der Forschungsförderung resultiert.
Im BVA 2023 sollen die direkten Förderungen des Bundes anhand vorläufiger Daten mit 18,09 Mrd. EUR weitgehend auf dem Niveau des BVA 2022 bleiben. Zu einem Rückgang kommt es bei den COVID‑19-Förderungen (‑1,67 Mrd. EUR) und durch den Entfall des Anti‑Teuerungsbonus (‑2,80 Mrd. EUR). Von den im BVA 2023 veranschlagten Auszahlungen für temporäre Maßnahmen im Rahmen der Energiekrise werden insgesamt 3,33 Mrd. EUR den direkten Förderungen zugerechnet (u. a. Teil Stromkostenzuschuss, Energiekostenzuschuss I). Die übrigen direkten Förderungen sind im BVA 2023 um 1,90 Mrd. EUR höher budgetiert als im BVA 2022 (u. a. Umweltförderungen, Investitionsprämie).
Im Jahr 2021 wurden direkten Bundesförderungen iHv 8,93 Mrd. EUR durch externe Förderungsstellen in deren Namen und auf deren Rechnung vergeben. Davon entfielen mit 7,70 Mrd. EUR rd. 86 % auf Zahlungen an die COFAG. Weitere externe Förderungsstellen sind etwa die Austrian Development Agency (ADA), die Bundes-Sport GmbH (BSG), der Ausgleichstaxfonds (ATF), die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und der Klima- und Energiefonds (KLI.EN). Im BVA 2023 sind die Förderungen im Namen und auf Rechnung externer Rechtsträger mit 5,07 Mrd. EUR veranschlagt, wobei dem Rückgang bei der COFAG neu hinzugekommene Zahlungen an die Energieversorger im Rahmen der Energiekrise gegenüberstehen. Außerdem enthält der Förderungsbericht Angaben zu den Abwicklungskosten der externen Rechtsträger für die Förderungen aus Bundesmitteln. Diese Abwicklungskosten, die nicht unter den Förderungsbegriff fallen, betrugen im Jahr 2021 insgesamt 194 Mio. EUR und sollen bis 2023 auf 228 Mio. EUR ansteigen.