Budgetdienst - Budgetberichte 17.02.2023

Förderungsbericht 2021

Überblick

Das Gesamt­volumen der direkten und indirekten Förderungen des Bundes belief sich im Jahr 2021 auf rd. 41,25 Mrd. EUR. Die ausgewiesenen Förderungen waren damit um 4,15 Mrd. EUR höher als 2020. Bei den direkten Förderungen iHv 20,87 Mrd. EUR resultierte der Anstieg vor allem aus höheren Zahlungen an die COFAG für COVID‑19-Hilfs­maßnahmen. Bei den indirekten Förderungen iHv 20,38 Mrd. EUR war der Anstieg vor allem auf die temporäre Umsatz­steuer­senkung und die Entlastung niedriger Einkommen im Zuge der Ökosozialen Steuer­reform zurückzuführen.

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Kurzfassung

Das Gesamtvolumen der direkten und indirekten Förderungen des Bundes belief sich im Jahr 2021 auf rd. 41,25 Mrd. EUR. Die ausgewiesenen Förderungen waren damit um 4,15 Mrd. EUR höher als 2020. Bei den direkten Förderungen iHv 20,87 Mrd. EUR resultierte der Anstieg vor allem aus höheren Zahlungen an die COFAG für COVID‑19-Hilfs­maßnahmen. Bei den indirekten Förderungen iHv 20,38 Mrd. EUR war der Anstieg vor allem auf die temporäre Umsatz­steuer­senkung und die Entlastung niedriger Einkommen im Zuge der Ökosozialen Steuer­reform zurückzuführen.

Neben den direkten und indirekten Förderungen des Bundes, enthält der Förderungs­­bericht auch Darstellungen gemäß der Volkswirtschaftlichen Gesamt­rechnung (VGR) und gemäß der Transparenz­datenbank (TDB). Aufgrund der unter­schiedlichen Förderungs­begriffe sowie divergierender sektoraler Abgrenzungen, Quellen und Erhebungs­methoden kommt es zu stark differierenden Zahlen­angaben über das Volumen der staatlichen Förderungen. Die Förderungen des Bundes­sektors an gemäß den VGR-Daten beliefen sich auf auf 24,90 Mrd. EUR (davon 18,29 Mrd. EUR Unternehmens­förderungen). In der TDB waren im Jahr 2021 Auszahlungen für Förderungen des Bundes iHv rd. 26,37 Mrd. EUR erfasst (23,76 Mrd. EUR in einer bereinigten Darstellung).

Direkte Bundesförderungen

Die Entwicklung der direkten Förderungen des Bundes war im Jahr 2021, wie bereits im Jahr 2020, maßgeblich durch die Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der COVID‑19-Krise geprägt. Die direkten Förderungen des Bundes stiegen im Jahr 2021 um 2,99 Mrd. EUR bzw. 16,7 % auf 20,87 Mrd. EUR an. Im Bereich der COVID‑19-Hilfen wurden höhere Zahlungen insbesondere an die COFAG geleistet, während es etwa bei den Kurz­arbeits­beihilfen zu einem merklichen Rückgang kam. Auch die übrigen direkten Förderungen des Bundes verzeichneten einen deutlichen Anstieg um 0,88 Mrd. EUR bzw. 13,9 %, der unter anderem auf die Zahlungen für die Investitions­prämie und für die aktive Arbeits­markt­politik zurück­zuführen war.

Der BVA 2022 sieht gegenüber dem Erfolg 2021 mit 18,18 Mrd. EUR um 2,69 Mrd. EUR bzw. 12,9 % niedrigere direkte Förderungen des Bundes vor. Dabei wird der Rückgang durch deutlich unter dem Erfolg 2021 veranschlagte COVID‑19-Förderun­gen (‑10,60 Mrd. EUR) vor allem durch die neu hinzugekommenen Zahlungen für den Klima- und Anti‑Teuerungs­bonus (+4,05 Mrd. EUR) gedämpft, der aus Sicht des Budget­dienstes jedoch nicht unter den Förderungs­begriff gemäß Bundeshaushalts­­ge­setz fällt. Auch die für den Energie­kosten­ausgleich und den Energie­kosten­zuschuss I veranschlagten Zahlungen erhöhen die Förderungen. Bei den verbleibenden „regulären“ direkten Bundes­förderungen ist im BVA 2022 ein kräftiger Anstieg um 2,91 Mrd. EUR bzw. 40,1 % veranschlagt, der unter anderem aus Steigerungen bei der Investitions­prämie, den Umwelt­förderungen, den Förderungen im Bereich der emissions­freien und aktiven Mobilität sowie bei der Forschungs­förderung resultiert.

Im BVA 2023 sollen die direkten Förderungen des Bundes anhand vorläufiger Daten mit 18,09 Mrd. EUR weit­gehend auf dem Niveau des BVA 2022 bleiben. Zu einem Rückgang kommt es bei den COVID‑19-Förderungen (‑1,67 Mrd. EUR) und durch den Entfall des Anti‑Teuerungs­bonus (‑2,80 Mrd. EUR). Von den im BVA 2023 veran­schlagten Auszahlungen für temporäre Maßnahmen im Rahmen der Energie­krise werden insgesamt 3,33 Mrd. EUR den direkten Förderungen zugerechnet (u. a. Teil Stromkosten­zuschuss, Energie­kosten­zuschuss I). Die übrigen direkten Förderungen sind im BVA 2023 um 1,90 Mrd. EUR höher budgetiert als im BVA 2022 (u. a. Umwelt­förderungen, Investitions­prämie).

Im Jahr 2021 wurden direkten Bundes­förderungen iHv 8,93 Mrd. EUR durch externe Förderungs­stellen in deren Namen und auf deren Rechnung vergeben. Davon ent­fie­len mit 7,70 Mrd. EUR rd. 86 % auf Zahlungen an die COFAG. Weitere externe Förde­rungs­stellen sind etwa die Austrian Development Agency (ADA), die Bundes-Sport GmbH (BSG), der Ausgleichs­tax­fonds (ATF), die Österreichische Forschungs­­förde­rungs­gesellschaft (FFG) und der Klima- und Energiefonds (KLI.EN). Im BVA 2023 sind die Förderungen im Namen und auf Rechnung externer Rechtsträger mit 5,07 Mrd. EUR veranschlagt, wobei dem Rückgang bei der COFAG neu hinzuge­kommene Zah­lungen an die Energie­versorger im Rahmen der Energie­krise gegen­über­stehen. Außer­dem enthält der Förderungs­bericht Angaben zu den Abwicklungs­kosten der externen Rechts­träger für die Förderungen aus Bundesmitteln. Diese Abwicklungskosten, die nicht unter den Förderungs­begriff fallen, betrugen im Jahr 2021 insgesamt 194 Mio. EUR und sollen bis 2023 auf 228 Mio. EUR ansteigen.

Indirekte Förderungen

Im Förderungs­bericht wurden für das Jahr 2021 insgesamt 71 indirekte Förderungen mit einem Förder­volumen von rd. 20,38 Mrd. EUR (5,0 % des BIP) ausgewiesen. Das größte Förderungs­volumen resultierte aus den ermäßigten Umsatz­steuersätzen (ins­gesamt 6,5 Mrd. EUR), den Zahlungen im Rahmen des Gesundheits- und Sozial­be­reich-Beihilfen­gesetzes (2,61 Mrd. EUR) und dem Familien­bonus (1,60 Mrd. EUR). Da rd. 28 % der ausgewiesenen indirekten Förderungen nicht quantifiziert wurden, ist das Gesamt­förderungs­volumen jedoch nur bedingt aussage­kräftig. Entsprechend der Auf­teilung der Steuer­einnahmen im Finanz­ausgleich entfielen etwa zwei Drittel des Ein­nahmen­entfalls auf den Bund.

Der Anstieg des indirekten Förder­volumens gegenüber 2020 um 1,16 Mrd. EUR bzw. 6,0 % resultiert zu einem erheblichen Teil aus der im Zuge der Ökosozialen Steuer­­reform (ÖSSR) beschlossenen und ab 2021 wirksamen Entlastung niedriger Einkom­men und aus der temporären Senkung des ermäßigten Umsatz­steuer­satzes im Bereich Gastronomie und Hotellerie, die 2021 ganzjährig und 2020 nur halbjährig zur Anwendung kam.

Bei einigen wesentlichen indirekten Förderungen (z. B. ermäßigter Umsatz­steuer­satz, Familien­bonus, Gruppen­besteuerung) weicht der ausgewiesene Einnahme­entfall im vorliegenden Förderungs­bericht 2021 deutlich von voran­gegangenen Förderungs­­berichten ab, ohne dass dies näher begründet wird.

Zur Bewältigung der COVID‑19‑Krise wurden eine Reihe befristeter und unbefristeter steuerlicher Maßnahmen beschlossen, die im Förderungs­bericht des BMF gesondert dargestellt werden. Bei einem Teil dieser Maßnahmen handelt es sich um indirekte Förderungen, deren finanzielle Auswirkungen allerdings nur teilweise im vom BMF ausgewiesenen Gesamt­förderungs­volumen enthalten sind. Aus Sicht des Budget­dienstes sollten zumindest die unbefristeten steuerlichen Maßnahmen mit Förder­charakter nicht mehr gesondert dargestellt werden, sondern in die reguläre Bericht­erstattung aufgenommen werden.

Transparenzdatenbank

Die Bundes­dienst­stellen melden ihre Leistungs-/Förderungs­angebote sowie ihre Einzel­för­derungen seit 1. Jänner 2013 an die Transparenz­datenbank. Die Aus­zah­lungen des Bundes im Jahr 2021 betrugen insgesamt rd. 26,4 Mrd. EUR und waren damit um 5,5 Mrd. EUR höher als die direkten Förderungen des Bundes, weil zum Beispiel auch Zahlungen an die ÖBB‑Infrastruktur AG und die ÖBB‑Personenverkehr AG, die Tarif­förderung gemäß Ökostrom­gesetz und die Leistungen zu Schüler‑ und Lehrlings­­freifahrten mitumfasst waren. Von den im Förderungsbericht 2021 ausgewiesenen 2.837 Leistungs­angeboten sind 773 oder 27,2 % dem Bund und 2.064 oder 72,8 % den Ländern zuzurechnen. Förderungen von Gemeinden werden derzeit nur in Ausnahme­fällen erfasst (seit 2021: Gratkorn, Graz und Villach) und jene von SV-Trägern werden nicht aufgenommen. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der Förderungs­angebote beim Bund erneut um 106 Förderungen gestiegen, vor allem aufgrund von COVID-Förderungen. Daten­bereinigungen bei den Ländern haben 2020 noch zu einer Reduktion um insgesamt 313 Förderungs­angebote geführt, allerdings sind diese im Jahr 2021 wieder deutlich um 292 angestiegen.

Um das Potenzial der TDB zu aktivieren und die Nutzungs­möglichkeiten auszuweiten wurden zuletzt mehrere Novellen zum Transparenz­daten­bank­gesetz (TDBG) vom Nationalrat beschlossen bzw. sind in Beratung. So wurden die Einmeldung von Einzel­­leistungen bereits mit der Leistungs­zusage, die Aufnahme von Gebiets­körper­schaften und Gemeinde­verbänden als Leistungs­empfänger, die Abbildung der Zahlungen aus der RRF sowie die personen­bezogene Veröffentlichung bestimmter COVID‑19-Leistungen des Bundes im Transparenz­portal. Die zuletzt vorgelegte Regierungs­­vorlage sieht auch die personen­bezogene Veröffentlichung von Energie­leistungen des Bundes analog zu den COVID‑19-Leistungen.

Die TDB hat grundsätzlich das Potenzial, einen Überblick über die heterogene Förderungs­­landschaft des Bundes und der Länder zu geben und damit eine wichtige Grundlage für eine effizientere Gestaltung des Förder­wesens zu liefern. Die Nutzungs­möglichkeiten sind jedoch aufgrund noch unvollständiger Befüllung durch die Länder, weitgehend fehlender Gemeinde­daten und den schwierigen Abgleich mit den Haushalts­daten zur Sicherung der Vollständigkeit und Daten­­qualität weiterhin eingeschränkt.

Förderungen in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) und internationaler Vergleich

Förderungen können auch anhand der Systematik der VGR dargestellt werden, wobei zwischen Unternehmens­förderungen (Subventionen und Vermögens­transfers) und VGR‑Sub­ventionen i.w.S. unterschieden wird, die auch die sonstigen laufenden Transfers an private Organisationen ohne Erwerbs­charakter umfassen. Auf gesamt­­staatlicher Ebene waren die VGR‑Subventionen i.w.S. im Jahr 2021 mit 34,27 Mrd. EUR auf einem ähnlichen Niveau wie im Jahr 2020 (34,16 Mrd. EUR). Unter den enger gefassten Begriff der Unternehmens­förderungen entfielen im Jahr 2021 Ausgaben iHv 21,76 Mrd. EUR. Gegenüber dem Vorkrisen­jahr 2019 stiegen die VGR-Subventionen i.w.S. um 14,93 Mrd. EUR an. Die COVID‑19-Maßnahmen betrafen dabei insbesondere die Unternehmens­förderungen (v. a. COFAG‑Hilfen, Kurzarbeit).

Im internationalen Vergleich wies Österreich vor Beginn der COVID‑19-Krise im Jahr 2019 mit einer Quote von 4,9 % des BIP die sechsthöchsten VGR-Subventionen i.w.S. auf. Betrachtet man den Anstieg in den Jahren 2020 und 2021, so stiegen die VGR-Subventionen i.w.S. in Österreich in Relation zum BIP 2019 um 7,5 %‑Punkte an. Damit verzeichnete Österreich nach Griechenland (11,9 % des BIP 2019) und Malta (9,1 % des BIP 2019) den dritthöchsten Anstieg unter den EU‑Mitgliedstaaten. Am niedrigsten war der kumulierte Anstieg der VGR‑Subventionen i.w.S. in den beiden Jahren in Luxemburg, Finnland und Zypern.

Klimarelevanz von Förderungen

Im Zusammenhang mit der Beurteilung der Klima­wirkungen von Budget­positionen bzw. von Förderungen sind in Österreich mehrere Instrumente im Einsatz oder werden aktuell entwickelt. Diese sind derzeit noch kaum mit dem Förderungs­bericht verknüpft, haben aber entsprechendes Potenzial, den Förderungs­bericht mit wesentli­chen Zusatz­informationen im Hinblick auf die Klima­relevanz von Förderungen anzu­reichern. Ein entsprechender Green Budgeting-Ansatz für den Förderungs­bericht kann aus der Wirkungs­orientierung und den Wirkungs­orientierten Folgen­abschätzun­gen, dem Spending Review-Zyklus des Bundes­ministeriums für Finanzen zum „Grünen Wandel“ oder der WIFO-Studie zu klima­schädlichen Subventionen entwickelt werden. Das BMF identifizierte ein Budget­volumen von 9,5 Mrd. EUR an Aus- und rd. 10,0 Mrd. EUR an Einzahlungen als klima-, energie- und/oder umwelt­relevant (sowohl klima­produktiv als auch klima­kontra­produktiv). Das WIFO gab das Volumen an klima­­kontra­produktiven Subventionen mit durchschnittlich jährlich 4,0 bis 5,7 Mrd. EUR an, wobei in den letzten Jahren keine substanziellen Veränderungen festgestellt wurden.

Weiterentwicklungspotentiale

Der Informationsgehalt der Berichterstattung wurde in den letzten Jahren erweitert und verbessert, dennoch bereitet die Übersicht über die Förderungsaktivitäten des Bundes und die Ableitung von Schlussfolgerungen Schwierigkeiten. Eine Angleichung und Abstimmung der Konzepte und Informationsquellen sollte weiter vorangetrieben werden, um Überleitungsnotwendigkeiten zu reduzieren. Auch bei den indirekten Förderungen könnte der Informationsgehalt durch Erläuterung auffälliger Entwicklungen und Quantifizierung noch von der derzeit noch nicht berechneter Begünstigungen verbessert werden.