Budgetdienst - Budgetberichte 16.02.2024

Förderungsbericht 2022

Analyse des Budgetdienstes

Überblick

Das Gesamt­volumen der direkten und indirekten Förderungen des Bundes belief sich im Jahr 2022 auf 37,84 Mrd. EUR. Die ausge­wiesenen Förderungen waren damit um 3,69 Mrd. EUR niedriger als 2021. Diese Entwicklung war stark von den schritt­weise auslaufenden COVID‑19-Förderungen und den beginnenden Energie­krisen­maßnahmen beeinflusst. Das Gesamt­volumen der nicht-krisenbedingten Förderungen setzte 2022 seinen Anstieg fort und wuchs um 4,72 Mrd. EUR auf 30,88 Mrd. EUR an.

Die vollständige Analyse zum Download:

BD - Förderungsbericht 2022 / PDF, 1 MB

BD - Förderungsbericht 2022 (barrierefreie Version) / PDF, 4 MB

Kurzfassung

Das Gesamtvolumen der direkten und indirekten Förderungen des Bundes belief sich im Jahr 2022 auf 37,84 Mrd. EUR. Die ausgewiesenen Förderungen waren damit um 3,69 Mrd. EUR niedriger als 2021. Diese Entwicklung war stark von den schritt­weise auslaufenden COVID‑19-Förderungen und den beginnenden Energie­krisen­maßnah­men beeinflusst. Das Gesamt­volumen der nicht-krisenbedingten Förderungen setzte 2022 seinen Anstieg fort und wuchs um 4,72 Mrd. EUR auf 30,88 Mrd. EUR an.

Direkte Bundesförderungen

Die direkten Förderungen des Bundes (finanzielle Zuwendungen ohne direkte Gegen­leistung an Individuen oder Organisationen für Leistungen von öffentlichem Interesse) sanken 2022 im Vergleich zu 2021 um 7,41 Mrd. EUR bzw. 35,5 % auf 13,47 Mrd. EUR (3,0 % des BIP). Dies war hauptsächlich auf das Auslaufen der COVID‑19-Hilfen zurück­zuführen, während die Energie­krisen­maßnahmen nur ein geringes Volumen von 0,19 Mrd. EUR aufwiesen. Die nicht krisen­bedingten Förderungen stiegen jedoch um 1,58 Mrd. EUR bzw. 21,9 %, ins­besondere in den Bereichen Umwelt, Klima, Mobilität, Wirtschaft sowie Wissenschaft und Forschung. Für die Jahre 2023 und 2024 sind die direkten Förderungen etwa 10 % über dem Niveau von 2022 budgetiert, wobei das Volumen der krisen­bedingten Förderungen sinkt und sich zu den Energie­krisen­maß­nahmen verschiebt. Gleich­zeitig sollen die nicht krisen­bedingten Förderungen in diesen Jahren gegenüber 2022 um mehr als 3 Mrd. EUR anwachsen. Der größte Anstieg ist dabei für die Bereiche Klima, Umwelt und Mobilität veranschlagt.

Die UG 45‑Bundes­vermögen war 2022 mit 26,0 % der direkten Förderungen die Untergliederung mit dem größten Förder­volumen. Dabei handelte es sich zu rd. 95 % um COFAG-Zahlungen. Die UG 20‑Arbeit folgte mit 17,0 % der Förderungen, von denen 34,2 % COVID‑19-Maßnahmen (v. a. Kurzarbeit) betrafen. Die nicht krisen­bedingten Förderungen entfielen zu rd. einem Viertel auf die durch EU-Förder­pro­gramme geprägte UG 42‑Land- und Forst­wirtschaft, Regionen und Wasser wirtschaft.

Im Jahr 2022 wurden direkte Bundes­förderungen iHv 4,85 Mrd. EUR durch externe Förderungs­stellen in deren Namen und auf deren Rechnung vergeben, von denen 3,34 Mrd. EUR auf die COFAG entfielen. Weitere externe Förderungs­stellen sind etwa die Agrarmarkt Austria (AMA), die Austrian Development Agency (ADA), die Bundes-Sport GmbH (BSG), der Ausgleichs­tax­fonds (ATF), die Österreichische Forschungs­förderungs­gesellschaft mbH (FFG) und der Klima- und Energie­fonds (KLI.EN). Die Abwicklungs­kosten wurden 2022 mit 218 Mio. EUR ausgewiesen, wobei die AMA (88 Mio. EUR) und die FFG (34 Mio. EUR) die größten Posten dar­stellten. Bis 2024 wird ein Anstieg auf 256 Mio. EUR erwartet, der haupt­sächlich aus höheren Kosten bei der AMA resultiert.

Indirekte Förderungen

Die im Förderungs­bericht aus­gewiesenen indirekten Förderungen (Einnahmen­ver­zichte aus Steuer­begünstigungen) betrugen im Jahr 2022 rd. 24,37 Mrd. EUR (5,4 % des BIP). Damit war das Förder­volumen um 3,71 Mrd. EUR bzw. 18,0 % höher als 2021. Der Anstieg resultierte vor allem aus den im Jahr 2022 im Zusammen­hang mit der Energie­krise umgesetzten steuerlichen Maßnahmen (z. B. Teuerungs­absetz­betrag) und aus im Zuge der Ökosozialen Steuer­reform (ÖSSR) beschlossenen Maßnahmen (z. B. Erhöhung Familien­bonus). Gleich­zeitig sind die steuerlichen COVID‑19-Förderungen 2022 weggefallen.

Im Förderungs­bericht 2022 werden insgesamt 90 indirekte Förderungen ausge­wiesen. Davon wurden bei 31 % der Förderungen keine Angaben zu den finanziellen Auswirkungen gemacht, weshalb das ausgewiesene Gesamt­förder­volumen nur bedingt aussage­kräftig ist. Die Gesamt­zahl der indirekten Förderungen stieg im Ver­gleich zum Förderungs­bericht 2021 um 18 Förderungen an. Im Hinblick auf die Voll­ständigkeit der im Förderungs­bericht 2022 ausge­wiesenen indirekten Förderungen bestehen in einigen Bereich Unklarheiten und Abgrenzungs­fragen.

Förderungen in der Transparenzdatenbank

Die Transparenz­daten­bank (TDB) in Österreich dient der systematischen Erfassung der Förderungen von Bund, Ländern und Gemeinden. Mit der im Dezember 2023 beschlossenen Novelle zum Transparenz­daten­bank­gesetz (TDBG) wurde der Förderungs­begriff im TDBG stärker aus­differenziert und damit an den Förderungs­begriff nach BHG 2013 angenähert. Dennoch unterscheiden sich die in der TDB erfassten direkten Förderungen für 2022 mit 14,03 Mrd. EUR u. a. aufgrund einer unter­schiedlichen Perioden­zuordnung weiterhin von den direkten Förderungen laut BHG 2013 (13,47 Mrd. EUR). Zusätzlich bestehen wesentliche Unterschiede bei der Zuordnung in Aufgaben­bereiche.

Mit der Novelle wurde auch ein erster Schritt für eine Erfassung von Wirkungs­zielen und ‑indikatoren in der TDB gesetzt, die künftig einzumelden sind, sofern dies in einer noch zu erlassenden Transparenz­datenbank-Wirkungs­indikatoren­verordnung vorge­sehen ist. Länder sollen nur nach Maßgabe der zwischen Bund und Ländern getroffe­nen Fest­legungen einmelden müssen. Der Zeit­rahmen und das Prozedere für die Erar­beitung dieser Verordnung der Bundes­regierung ist noch offen. Mit einer ebenfalls im Dezember 2023 beschlossenen Verfassungs­bestimmung zum TDBG wurde die Basis für eine umfassende Nutzung der TDB durch alle Gebiets­körperschaften geschaffen. Eine im Rahmen der Finanz­ausgleichs­verhandlungen getroffene Art. 15a B‑VG-Vereinbarung sieht außerdem eine Verpflichtung der Länder zur Umsetzung der TDB gemäß TDBG vor, sodass Bund und Länder diese grundsätzlich in demselben Umfang und in derselben Struktur verwenden bzw. befüllen müssen. Je nach Leistung beginnt die Verpflichtung 12 bis 24 Monate nach Inkrafttreten der Vereinbarung.

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR) und internationaler Vergleich

Die VGR‑Transaktionen mit Förderungs­charakter machten im Jahr 2022 auf gesamt­staatlicher Ebene 7,4 % des BIP (33,38 Mrd. EUR) aus und sanken damit gegenüber 2021 um 1,0 %-Punkte, waren aber weiterhin um 2,5 %-Punkte des BIP höher als 2019. Dies war auf den starken Rück­gang der COVID‑19-Hilfs­zahlungen zurückzu­führen. Einen gegen­läufigen Effekt hatte v. a. die Auszahlung des erhöhten Klima­bonus und Anti-Teuerungs­bonus sowie des Energie­kosten­ausgleichs. Die VGR-Transaktionen mit Förderungs­charakter lagen 2022 um 0,7 %-Punkte über dem EU-Durchschnitt (6,7 % des BIP), während die Differenz 2021 noch 1,2 %-Punkte betrug. Die enger gefassten Unternehmens­förderungen waren 2022 mit 3,6 % des BIP sogar etwas niedriger als der Durschnitt der EU-Mitglied­staaten (4,1 % des BIP).

Die Budget­planung des BMF sieht bis 2024 einen Rückgang der VGR‑Transaktionen mit Förderungs­charakter auf 6,0 % des BIP vor, die dann noch 1,1 %-Punkte über dem Niveau von 2019 liegen würden. Der Rück­gang wird durch das Wegfallen eines Groß­teils der COVID‑19-Maßnahmen und des Anti-Teuerungs­bonus begünstigt. Einen gegen­läufigen Effekt haben v. a. die Energie­krisen­maßnahmen und die zunehmenden Investitions­zuschüsse im Rahmen der Klima- und Transformations­offensive.

Weiterentwicklungspotentiale

Mit den im Rahmen der Finanz­ausgleichs­verhandlungen vereinbarten Änderungen im TDBG und einer Art. 15a B‑VG-Verein­barung wurde die Basis für eine umfassende Nutzung der TDB durch alle Gebiets­körperschaften geschaffen. Das höhere Potential der TDB sollte genutzt werden, um mehr Transparenz im Bereich des staatlichen Förderwesens zu schaffen und Informationen für eine effizientere Gestaltung der Förder­landschaft des Bundes und der Länder zu liefern. Die notwendigen Schritte sollten zeitnah umgesetzt werden, um die Daten­qualität sowie den Daten­austausch zu verbessern.

Auch der Förderungs­bericht könnte weiterentwickelt werden, um bessere Informati­onsgrundlagen für notwendige Reform­maßnahmen bereit­zustellen. Die Zuordnung zu Aufgaben­bereichen könnte in der Haushalts­verrechnung an jene in der TDB und der VGR angeglichen werden. Bei den indirekten Förderungen sollten weitere Steuer­begünstigungen (z. B. steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Elektro­mobilität, Homeoffice-Pauschale) aufgenommen werden. Für ertragsteuerliche Ersparnisse des Einkommen- und Körperschaft­steuer­rechts sollte eine bessere Abstimmung zwischen TDB und Förderungs­bericht erfolgen.

In zukünftigen Förderungs­berichten sollten inhaltliche Analyse­schwer­punkte ausge­baut werden, die Darstellung von Quer­schnitts­materien im Förderungs­bereich (wie insbesondere Gleichstellung, Gesundheit oder Klimaschutz) könnte forciert werden. Zentral für eine gesamthafte Betrachtung des Förderungs­systems sind verstärkte gebiets­körperschaften­übergreifende Analysen und die Integration von indirekten Förderungen.